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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)

dip / drucksache 23.04.2025 · WP 21 · 230/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) [Bundesrat Drucksache 230/25 23.04.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) Bundesministerium Berlin, 23. April 2025 des Innern und für Heimat Parlamentarischer Staatssekretär An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, zu der vom Bundesrat beschlossenen Entschließung zum Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz), BR-Drs. 21/24(B) nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung: Die Bundesregierung beobachtet die Anwendung des § 62d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und steht hierzu mit den Ländern im Austausch. Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich die Länder insbesondere für die Aufnahme eines Zusatzes in § 427 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) aussprechen, der es ermöglicht, dass eine einstweilige Anordnung auch schon vor der Beiordnung eines anwaltlichen Vertreters möglich ist (so auch die Forderung des Bundesrats auf S. 2 der Entschließung). Eine gesetzliche Klarstellung des Verhältnisses beider Vorschriften ist noch nicht erfolgt. Im Übrigen sieht der * siehe Drucksache 21/24 (Beschluss) Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode die Abschaffung des vor der Durchsetzung der Abschiebung verpflichtend beigestellten Rechtsbeistands vor. Mit freundlichen Grüßen Mahmut Özdemir]

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