Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG, der Richtlinie 1999/37/EG des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/520 in Bezug auf die CO2-Emissionsklasse von schweren Nutzfahrzeugen mit Anhängern sowie zur Klärung und Vereinfachung einiger Bestimmungen
Text
Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG, der Richtlinie 1999/37/EG des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/520 in Bezug auf die CO2-Emissionsklasse von schweren Nutzfahrzeugen mit Anhängern sowie zur Klärung und Vereinfachung einiger Bestimmungen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 522/25
02.10.25
EU - U - Vk - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 1999/62/EG, der Richtlinie 1999/37/EG des Rates und der Richtlinie (EU)
2019/520 in Bezug auf die CO2-Emissionsklasse von schweren Nutzfahrzeugen mit Anhängern
sowie zur Klärung und Vereinfachung einiger Bestimmungen
COM(2025) 589 final
Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme: 27.11.25
Die Vorlage wird ebenfalls von der Bundesregierung gemäß § 2 EUZBLG übermittelt.
Vom erneuten Umdruck wird abgesehen.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALSEKRETARIAT
Brüssel, den 2.10.2025
SG-Greffe(2025) D/ 14061
Bundesrat
Leipziger Str. 3-4
D - 10117 Berlin
Übermittlung gemäß dem im Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Europäische Union
und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren
über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Betreff: COM(2025) 589 final, 2.10.2025
Die Kommission teilt hiermit mit, dass alle Sprachfassungen des genannten Entwurfs eines
Gesetzgebungsakts den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Kammern der nationalen
Parlamente zugeleitet wurden.
Mit dem vorliegenden Schreiben wird das im Protokoll (Nr. 2) vorgesehene Verfahren über die
Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eröffnet.
Sie können innerhalb von acht Wochen1 ab dem Datum dieses Schreibens in einer begründeten
Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
darlegen, weshalb der Entwurf Ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.
Für die Generalsekretärin
Martine DEPREZ
Direktorin
Entscheidungsprozess & Kollegialität
1 Die Zeiträume vom 1. bis zum 31. August und vom 20. Dezember bis zum 10. Januar des Folgejahres werden bei der Berechnung
der Achtwochenfrist nicht berücksichtigt.
Europäische Kommission, B-1049 Brüssel
Telefon: (32-2) 299 11 11.
zu Drucksache 522/25]
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