Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 680/25 (Beschluss)
19.12.25
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
COM(2025) 903 final
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt den von der Kommission vorgelegten Plan für ein
europäisches Hochgeschwindigkeitsbahnnetz und teilt die damit verbundenen Ziele,
unter anderem Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu stärken, Zusammenhalt und
Austausch zu fördern und zur Verwirklichung der Klimaziele beizutragen. Der
Bundesrat betont, dass ein Hochgeschwindigkeitsbahnnetz insbesondere dann
erfolgreich sein kann, wenn über die Hauptstädte hinaus weitere Städte und
Ballungsregionen teilhaben können.
2. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der grenzüberschreitende
Schienenverkehr in der EU derzeit wesentliche Nachteile gegenüber anderen
Verkehrsträgern wie beispielsweise dem Luft- und Straßenverkehr besitzt. Dies macht
sich unter anderem durch Verzögerungen bei grenzüberschreitenden
Verbindungen und Projekten oder durch Hemmnisse bei der Buchung von Fahrkarten
für grenzüberschreitende Fahrten konkret für die Fahrgäste bemerkbar. Der
Bundesrat begrüßt, dass die Kommission diese Hemmnisse erkannt hat und
beseitigen möchte.
3. Der Bundesrat empfiehlt der Kommission, die technischen Voraussetzungen für
ihre Planungen realistisch einzuschätzen und die Umsetzbarkeit durch geeignete
Maßnahmen sicherzustellen. Sie sollte insbesondere bei der Fortentwicklung
des Europäischen Rechtsrahmens dafür Sorge tragen, dass die Kohärenzziele
nicht durch häufige Änderungen der technischen Vorgaben beeinträchtigt
werden. Dies ist aus Sicht des Bundesrates eine Voraussetzung, damit sich ein
Herstellermarkt entwickeln kann und die vorliegenden Pläne realisiert werden
können.
4. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission von den Mitgliedstaaten eigene
flankierende Maßnahmen erwartet. Dies betrifft beispielsweise die
Empfehlungen, grenzüberschreitende Vorhaben zur Beschleunigung von
Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben zu priorisieren, für geringere Wegeentgelte
(Trassenentgelte) zu sorgen und die Einführung des European Rail Traffic Management
Systems (ERTMS) zu beschleunigen und abzuschließen.
5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass Deutschland als großes europäisches
Transitland ein erhebliches Interesse an der Umsetzung der Strategie besitzt. Er betont
zugleich, dass Deutschland aufgrund dieser geografischen Lage eine
grundsätzliche strategische Verantwortung bei der Stärkung des europäischen
Schienenverkehrs hat, die sich somit in den schienenverkehrspolitischen Maßnahmen der
Bundesregierung wiederfinden muss.
6. Der Bundesrat betont, dass nicht nur die Umsetzung eines europäischen
Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes, sondern darüber hinaus eine grundsätzliche
Stärkung des europäischen Schienenverkehrs notwendig ist. Dies betrifft unter
anderem den Schienengüterverkehr und den Nahverkehr, aber beispielsweise auch
attraktive Nachtzugverbindungen. Der Bundesrat bedauert, dass die Fortführung
verschiedener grenzüberschreitender Nachtzugverbindungen zuletzt infrage
gestellt wurde, und bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren
Verhandlungen auf EU-Ebene auch in Abstimmung mit ihren europäischen Partnern für
eine Fortführung und Ausweitung des Angebots einzusetzen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)