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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 680/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 680/25 (Beschluss) 19.12.25 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr COM(2025) 903 final Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat begrüßt den von der Kommission vorgelegten Plan für ein europäisches Hochgeschwindigkeitsbahnnetz und teilt die damit verbundenen Ziele, unter anderem Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu stärken, Zusammenhalt und Austausch zu fördern und zur Verwirklichung der Klimaziele beizutragen. Der Bundesrat betont, dass ein Hochgeschwindigkeitsbahnnetz insbesondere dann erfolgreich sein kann, wenn über die Hauptstädte hinaus weitere Städte und Ballungsregionen teilhaben können. 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der grenzüberschreitende Schienenverkehr in der EU derzeit wesentliche Nachteile gegenüber anderen Verkehrsträgern wie beispielsweise dem Luft- und Straßenverkehr besitzt. Dies macht sich unter anderem durch Verzögerungen bei grenzüberschreitenden Verbindungen und Projekten oder durch Hemmnisse bei der Buchung von Fahrkarten für grenzüberschreitende Fahrten konkret für die Fahrgäste bemerkbar. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission diese Hemmnisse erkannt hat und beseitigen möchte. 3. Der Bundesrat empfiehlt der Kommission, die technischen Voraussetzungen für ihre Planungen realistisch einzuschätzen und die Umsetzbarkeit durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Sie sollte insbesondere bei der Fortentwicklung des Europäischen Rechtsrahmens dafür Sorge tragen, dass die Kohärenzziele nicht durch häufige Änderungen der technischen Vorgaben beeinträchtigt werden. Dies ist aus Sicht des Bundesrates eine Voraussetzung, damit sich ein Herstellermarkt entwickeln kann und die vorliegenden Pläne realisiert werden können. 4. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission von den Mitgliedstaaten eigene flankierende Maßnahmen erwartet. Dies betrifft beispielsweise die Empfehlungen, grenzüberschreitende Vorhaben zur Beschleunigung von Hochgeschwindigkeitsbahnvorhaben zu priorisieren, für geringere Wegeentgelte (Trassenentgelte) zu sorgen und die Einführung des European Rail Traffic Management Systems (ERTMS) zu beschleunigen und abzuschließen. 5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass Deutschland als großes europäisches Transitland ein erhebliches Interesse an der Umsetzung der Strategie besitzt. Er betont zugleich, dass Deutschland aufgrund dieser geografischen Lage eine grundsätzliche strategische Verantwortung bei der Stärkung des europäischen Schienenverkehrs hat, die sich somit in den schienenverkehrspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung wiederfinden muss. 6. Der Bundesrat betont, dass nicht nur die Umsetzung eines europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes, sondern darüber hinaus eine grundsätzliche Stärkung des europäischen Schienenverkehrs notwendig ist. Dies betrifft unter anderem den Schienengüterverkehr und den Nahverkehr, aber beispielsweise auch attraktive Nachtzugverbindungen. Der Bundesrat bedauert, dass die Fortführung verschiedener grenzüberschreitender Nachtzugverbindungen zuletzt infrage gestellt wurde, und bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene auch in Abstimmung mit ihren europäischen Partnern für eine Fortführung und Ausweitung des Angebots einzusetzen.]

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