Mobilitätsgarantie einführen - Produktionskapazitäten für die Verkehrswende aufbauen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3661)
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Mobilitätsgarantie einführen - Produktionskapazitäten für die Verkehrswende aufbauen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3661)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4895
21. Wahlperiode 23.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3661 –
Mobilitätsgarantie einführen – Produktionskapazitäten für die Verkehrswende
aufbauen
A. Problem
Die Initianten haben einen Antrag eingebracht, in dem sie unter anderem die
Auffassung vertreten, dass derzeit die Menschen insbesondere in ländlichen Regionen
weiterhin auf das Auto angewiesen seien, da der öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) nur unzureichend ausgebaut sei. Damit blieben vor allem ärmere
Haushalte auf dem Land bei der Mobilität außen vor. Zudem habe der Verkehrssektor
in Deutschland seit 1990 kaum zur Senkung der Treibhausgasemissionen
beigetragen. Die Antragssteller fordern deshalb, spätestens bis 2040 eine
Mobilitätsgarantie gesetzlich zu verankern, die nach Schweizer Vorbild als Teil sozialer
Daseinsfürsorge sicherstellen möge, alle Ortschaften an den ÖPNV anzuschließen,
um eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Mobilität für alle zu
ermöglichen. Perspektivisch solle damit ein kostenfreier Zugang zum ÖPNV, eine
mindestens stündliche Anbindung aller Ortschaften an Bus und Bahn zwischen 6 und
22 Uhr, sowie ein Grundangebot in der Nacht verbunden sein. Um die
sozialökologische Mobilitätswende voranzutreiben, sollten Investitionsprogramme
aufgelegt bzw. bestehende ausgeweitet werden. Zudem solle die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Ziel der Verdoppelung der
Fahrgastkapazitäten im ÖPNV bis 2030 verbindlich verankere. Daneben solle ein Konzept für
eine Mobilitätsindustrie entwickelt werden, das auf die Herstellung von
gesellschaftlich nützlichen Gütern der verschiedenen Mobilitätsformen fokussiere und
die Automobil-, Zulieferer- und Stahlindustrie bei der Transformation und
Umstellung auf diese Produktionslinien unterstütze. Die Bundesregierung solle dafür
die Errichtung eines staatlichen Transformationsfonds von mindestens 20 Mrd.
Euro jährlich vorsehen wie auch Förder- und Finanzierungsprogramme des
Bundes zur Einrichtung und Stärkung von Transformationsräten auf Landes- und
Regionalebene auflegen bzw. ausweiten.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3661 abzulehnen.
Berlin, den 18. März 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Michael Donth
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Michael Donth
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/3661 in seiner 57. Sitzung am 30. Januar 2026
beraten und hat ihn zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie und Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen das Ziel, eine gesetzlich verankerte Mobilitätsgarantie als Bestandteil der
öffentlichen Daseinsvorsorge einzuführen und diese mit einer industriepolitischen Strategie zu verbinden.
Ausgangspunkt sei die Feststellung, dass vor allem in ländlichen Regionen ein unzureichendes ÖPNV-Angebot
bestehe und viele Menschen, vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen, aus finanziellen Gründen kein Auto
besitzen könnten. Der Antrag beinhaltet die Forderung nach der Einführung eines Rechts auf nachhaltige
Mobilität bis spätestens 2040. Dieses soll gemäß dem Antrag unter anderem folgende Elemente umfassen:
perspektivisch einen kostenfreien Zugang zum ÖPNV, eine mindestens stündliche Anbindung aller Ortschaften zwischen
6 und 22 Uhr, ein Grundangebot auch in den Nachtstunden sowie ergänzende On-Demand und Rufangebote
insbesondere im ländlichen Raum. Zur Umsetzung werden in dem Antrag umfangreiche Investitionen in den Ausbau
von Bus- und Bahnangeboten, in die Infrastruktur sowie in den Fahrrad- und Fußverkehr gefordert. Hierzu sollen
unter anderem das Regionalisierungsgesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz reformiert werden.
Darüber hinaus soll gemäß dem Antrag gesetzlich ein Ziel zur Verdopplung der Fahrgastkapazitäten im ÖPNV
bis 2030 verankert werden. In dem Antrag wird gefordert, dass angesichts des Arbeitsplatzabbaus in der
Automobil- und Automobilzulieferindustrie ein Konzept für eine Mobilitätsindustrie entwickelt werden solle. Hierzu soll
gemäß dem Antrag die Errichtung eines staatlichen Transformationsfonds von mindestens 20 Mrd. Euro jährlich
vorgesehen werden, wie auch Förder- und Finanzierungsprogramme des Bundes zur Einrichtung und Stärkung
von Transformationsräten auf Landes- und Regionalebene aufgelegt bzw. ausgeweitet werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 28. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3661 zu
empfehlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 24. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3661 zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/3661 in seiner 26. Sitzung am 18. März 2026 beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, der Antrag weise einige Schwächen und viele kritische Punkte auf.
Zunächst werde vergessen, dass der ÖPNV Angelegenheit und Aufgabe der Länder sei und der Bund vielfach nicht
die rechtliche Möglichkeit habe, derart einzugreifen, Vorgaben zu machen und Planungen vorzunehmen. Die
Einführung eines einklagbaren Rechts auf kostenfreien bzw. flächendeckend stündlichen ÖPNV bis 2040 greife
in die föderale Aufgabenverteilung ein. Das ergebe wenig Sinn angesichts der regionalen Planungshoheit und der
vor Ort jeweils unterschiedlichen Nachfrage. Offen bleibe, wie die erheblichen zusätzlichen Betriebs- und
Investitionskosten, die bei den Ländern anfallen würden, dauerhaft finanziert werden sollten. Zudem blende der Antrag
die strukturellen Realitäten im ländlichen Raum, wie geringe Nachfrage, große Entfernungen, Fachkräftemängel
und hohe Betriebskosten, aus. Ein kostenfreier ÖPNV ohne tragfähiges Finanzierungskonzept sei unrealistisch
und unseriös. Insgesamt überzeuge dieser Antrag weder in finanzieller noch in inhaltlicher oder struktureller
Hinsicht, da weder die Finanzierung noch die praktische Umsetzung geklärt sei. Daher lehne die Fraktion der
CDU/CSU den Antrag ab.
Die Fraktion der AfD kritisierte, der ambitionierte Plan, den ÖPNV in vier Jahren zu verdoppeln, sei
unrealistisch. Fehlende Fachkräfte, stockende Mittelabrufe und bereits überlastete Bau- und Planungsprozesse machten
das Vorhaben praktisch und finanziell unmöglich. Aufgrund der genannten zeitlichen, personellen und
organisatorischen Hürden sowie der fehlenden Gegenfinanzierung werde der Antrag abgelehnt.
Die Fraktion der SPD erkannte an, dass die Ziele des Antrags an sich positiv seien, deren Umsetzung aber
unrealistisch sei, weshalb man ihm nicht zustimmen könne.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, der Grundgedanke der Mobilitätsgarantie sei an sich
begrüßenswert, auch mit Blick auf ihre eigenen Überlegungen zu dem Thema. Denn Mobilität sei eine wichtige
Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Die Konkretisierung in dem Antrag erfolge aber mangelhaft. Eine
Garantie, die dann beispielsweise Schichtarbeiter in der Nacht nicht miteinschließe, sei nicht durchdacht. Auch
fehlten Überlegungen zur Gegenfinanzierung, weshalb man sich im Ergebnis bei dem Antrag enthalten werde.
Die Fraktion Die Linke stellte fest, die Krise in der Automobil- und Zulieferindustrie stelle für die Beschäftigten
in Deutschland eine existentielle Bedrohung dar. Ganzen Regionen drohe der industrielle Niedergang. Der Antrag
zeige, wie man soziale und ökologische Fragen im Verkehrsbereich konkret gemeinsam angehen könne, indem
man die Mobilitätswende und die Schaffung zukunftsfähiger Jobs für Beschäftigte in der Automobilindustrie
miteinander verknüpfe. Man fordere eine Mobilitätsgarantie und nenne Mindeststandards. Die
Beschäftigungspotenziale der Mobilitätswende seien gemäß einer kürzlich veröffentlichten Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung
enorm. Es gelte, die industriepolitischen Weichen zu stellen, damit diese neuen Jobs hier in Deutschland
entstünden. Dazu müsse man regionale Gegebenheiten berücksichtigen. Öffentliche Gelder dürften nur mit Standort- und
Arbeitsplatzgarantie ausgezahlt werden, und die Beschäftigten und Gewerkschaften müssten mit am Tisch sitzen.
Dazu seien Transformationsräte ein geeignetes Mittel. Dabei verfolge man einen regionalen Ansatz, nicht eine
Top-down-Transformation, deren Ziele aus Berlin vorgegeben würden.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 21/3661.
Berlin, den 18. März 2026
Michael Donth
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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