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Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

dip / drucksache 02.07.2025 · WP 21 · zu238/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht [Bundesrat zu Drucksache 238/25 02.07.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse R zu Punkt … der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen: In dem Verfahren über die Anträge festzustellen, II. dass die Antragstellenden durch die vom Antragsgegner zu verantwortende verfassungswidrige Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h - BTDrucks 20/15096), die sich daraus ergibt, dass es sich bei der vermeintlichen Fraktionsvorlage tatsächlich um eine Vorlage einer potentiellen zukünftigen Bundesregierung handelt und dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag auf die 12. Kalenderwoche festgelegt und terminiert wurde, in ihren Abgeordnetenrechten nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 76 f. Grundgesetz verletzt wurden Antragstellende: 1. (…), 2. (…), 3. (…), 4. (…) - Bevollmächtigter: (…) Empfehlungen, zu 238/25 - 2 - ... Antragsgegner: Deutscher Bundestag, (…) - Bevollmächtigter: (…) – 2 BvE 7/25 – III. dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) durch die Terminierung der ersten Lesung am 13. März 2025 sowie der zweiten und dritten Lesung am 18. März 2025 den Anforderungen aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sowie aus Artikel 42 Absatz 1 und 2 und Artikel 76 Grundgesetz nicht genügt und das Recht der Antragstellerin als Mitglied des Deutschen Bundestages auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordnete an der parlamentarischen Willensbildung verletzt Antragstellerin : (…), - Bevollmächtigter: (…) Antragsgegner: Deutscher Bundestag, (…) - Bevollmächtigter: (…) – 2 BvE 8/25 – - 3 - Empfehlungen, zu 238/25 ... IV. 1.) dass die Ausgestaltung der Gesetzgebungsverfahren „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h), BTDrucks 20/15096", „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115), BTDrucks 20/15098" und „Gesetz zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a), BTDrucks 20/15099", insbesondere der Anberaumung der zweiten und dritten Lesung für den 18. März 2025 durch die Antragsgegner das Recht der Antragstellenden auf Beteiligung und Mitwirkung, insbesondere auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz), sowie die Rechte des Deutschen Bundestags auf Parlamentsautonomie und Mitwirkung (Artikel 38 Absatz 1, Artikel 40 Grundgesetz) verletzt hat, 2.) dass der Antragsgegner den Antragstellern die notwendigen Auslagen zu erstatten hat Antragstellende: 1. (…), 2. (…), und 31 Mitglieder des 20. Deutschen Bundestages, - Bevollmächtigte: (…) Antragsgegner: 1. Präsidentin des deutschen Bundestages, (…) 2. Deutscher Bundestag, (…) - Bevollmächtigter: (…) (zu 2.) – 2 BvE 10/25 – Empfehlungen, zu 238/25 - 4 - ... V. dass der Zeitplan für und die tatsächliche Durchführung der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 20/15096), des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 20/15098) und des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 20/15099) die Antragstellerin in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz auf gleichberechtigte Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren verletzen Antragstellerin: (…), Antragsgegner: 1. Deutscher Bundestag, (…) 2. Präsidentin des Deutschen Bundestages, (…) - Bevollmächtigter: (…) – 2 BvE 11/25 – - 5 - Empfehlungen, zu 238/25 ... VI. dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens durch die Antragsgegner die Antragsteller in ihren verfassungsrechtlich durch Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz garantierten Rechten, insbesondere auf ordnungsgemäße Beratung und Erörterung des Gesetzentwurfs innerhalb angemessener Zeit und aufgrund angemessener Informationen, dadurch verletzt hat, dass Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens Verfassungsänderungen von erheblicher Bedeutung und weitreichenden Auswirkungen sind und unter Berücksichtigung der ebenfalls bedeutenden Änderung des ursprünglichen Entwurfs im Rahmen der Ausschussberatungen die aufgeworfenen Fragen eine ausführliche und gründliche inhaltliche Befassung erforderlich machen, die im Rahmen des gewählten Zeitplans aber nicht gewährleistet ist Antragstellende: 1. (…), 2. (…), 3. (…), - Bevollmächtigter: (…) Antragsgegner: 1. Deutscher Bundestag, (…) 2. Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (…), - Bevollmächtigter: (…) – 2 BvE 12/25 – Empfehlungen, zu 238/25 - 6 - VII. dass der Zeitplan für die tatsächliche Durchführung der Beratung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 20/15096) die Antragsstellenden in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz auf gleichberechtigte Mitwirkung am Gesetzesverfahren verletzt Antragstellende: 1. (…), 2. (…), 3. (…), - Bevollmächtigter: (…) Antragsgegner: 1. Deutscher Bundestag, (…) 2. Präsidentin des Deutschen Bundestages, (…) - Bevollmächtigter: (…) – 2 BvE 13/25 –]

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