Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Text
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
[Bundesrat zu Drucksache 238/25
02.07.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
R
zu Punkt … der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer
Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich
sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
In dem Verfahren
über die Anträge festzustellen,
II. dass die Antragstellenden durch die vom Antragsgegner zu
verantwortende verfassungswidrige Gestaltung des
Gesetzgebungsverfahrens für das Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h - BTDrucks 20/15096), die sich
daraus ergibt, dass es sich bei der vermeintlichen Fraktionsvorlage
tatsächlich um eine Vorlage einer potentiellen zukünftigen
Bundesregierung handelt und dass die zweite und dritte Lesung
des Gesetzesentwurfes im Bundestag auf die
12. Kalenderwoche festgelegt und terminiert wurde, in ihren
Abgeordnetenrechten nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2
Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 76 f. Grundgesetz verletzt
wurden
Antragstellende: 1. (…),
2. (…),
3. (…),
4. (…)
- Bevollmächtigter: (…)
Empfehlungen, zu 238/25 - 2 -
...
Antragsgegner: Deutscher Bundestag, (…)
- Bevollmächtigter: (…)
– 2 BvE 7/25 –
III. dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für ein
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115
und 143h) durch die Terminierung der ersten Lesung am
13. März 2025 sowie der zweiten und dritten Lesung am
18. März 2025 den Anforderungen aus Artikel 38 Absatz 1
Satz 2 Grundgesetz sowie aus Artikel 42 Absatz 1 und 2 und
Artikel 76 Grundgesetz nicht genügt und das Recht der
Antragstellerin als Mitglied des Deutschen Bundestages auf
gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordnete an der parlamentarischen
Willensbildung verletzt
Antragstellerin : (…),
- Bevollmächtigter: (…)
Antragsgegner: Deutscher Bundestag, (…)
- Bevollmächtigter: (…)
– 2 BvE 8/25 –
- 3 - Empfehlungen, zu 238/25
...
IV. 1.) dass die Ausgestaltung der Gesetzgebungsverfahren
„Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109,
115, 143h), BTDrucks 20/15096", „Gesetz zur Änderung
des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115), BTDrucks
20/15098" und „Gesetz zur Errichtung eines
Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 87a), BTDrucks 20/15099", insbesondere
der Anberaumung der zweiten und dritten Lesung für den
18. März 2025 durch die Antragsgegner das Recht der
Antragstellenden auf Beteiligung und Mitwirkung,
insbesondere auf gleichberechtigte Teilhabe an der
parlamentarischen Willensbildung (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz),
sowie die Rechte des Deutschen Bundestags auf
Parlamentsautonomie und Mitwirkung (Artikel 38 Absatz 1,
Artikel 40 Grundgesetz) verletzt hat,
2.) dass der Antragsgegner den Antragstellern die
notwendigen Auslagen zu erstatten hat
Antragstellende: 1. (…),
2. (…),
und 31 Mitglieder des 20. Deutschen
Bundestages,
- Bevollmächtigte: (…)
Antragsgegner: 1. Präsidentin des deutschen Bundestages,
(…)
2. Deutscher Bundestag,
(…)
- Bevollmächtigter: (…) (zu 2.)
– 2 BvE 10/25 –
Empfehlungen, zu 238/25 - 4 -
...
V. dass der Zeitplan für und die tatsächliche Durchführung der
Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes
(BTDrucks 20/15096), des Gesetzentwurfs zur Änderung des
Grundgesetzes (BTDrucks 20/15098) und des Gesetzentwurfs
zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 20/15099) die
Antragstellerin in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2
Grundgesetz auf gleichberechtigte Mitwirkung am
Gesetzgebungsverfahren verletzen
Antragstellerin: (…),
Antragsgegner: 1. Deutscher Bundestag,
(…)
2. Präsidentin des Deutschen Bundestages,
(…)
- Bevollmächtigter: (…)
– 2 BvE 11/25 –
- 5 - Empfehlungen, zu 238/25
...
VI. dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens durch die
Antragsgegner die Antragsteller in ihren verfassungsrechtlich
durch Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz garantierten
Rechten, insbesondere auf ordnungsgemäße Beratung und Erörterung
des Gesetzentwurfs innerhalb angemessener Zeit und aufgrund
angemessener Informationen, dadurch verletzt hat, dass
Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens Verfassungsänderungen von
erheblicher Bedeutung und weitreichenden Auswirkungen sind
und unter Berücksichtigung der ebenfalls bedeutenden Änderung
des ursprünglichen Entwurfs im Rahmen der
Ausschussberatungen die aufgeworfenen Fragen eine ausführliche und gründliche
inhaltliche Befassung erforderlich machen, die im Rahmen des
gewählten Zeitplans aber nicht gewährleistet ist
Antragstellende: 1. (…),
2. (…),
3. (…),
- Bevollmächtigter: (…)
Antragsgegner: 1. Deutscher Bundestag, (…)
2. Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages (…),
- Bevollmächtigter: (…)
– 2 BvE 12/25 –
Empfehlungen, zu 238/25 - 6 -
VII. dass der Zeitplan für die tatsächliche Durchführung der Beratung
des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes
(BTDrucks 20/15096) die Antragsstellenden in ihren Rechten
aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz auf gleichberechtigte
Mitwirkung am Gesetzesverfahren verletzt
Antragstellende: 1. (…),
2. (…),
3. (…),
- Bevollmächtigter: (…)
Antragsgegner: 1. Deutscher Bundestag, (…)
2. Präsidentin des Deutschen
Bundestages, (…)
- Bevollmächtigter: (…)
– 2 BvE 13/25 –]
Relationen
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Empfehlungen der Ausschüsse)