Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Text
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 372/26
29.06.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
R
zu Punkt ... der 1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer
Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich
sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
a) In dem Verfahren über den Antrag festzustellen,
dass der Beschluss der Antragsgegnerin vom 3. März 2026 über den Ausschluss
aus der (…)-Fraktion im Deutschen Bundestag den Antragsteller in Artikel 38
Absatz 1 Grundgesetz verletzt
Antragsteller: (…)
- Bevollmächtigter: (…)
Antragsgegner: (…)-Fraktion im Deutschen Bundestag (…)
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
– 2 BvE 2/26 –
b) In dem Verfahren über den Antrag festzustellen,
1. dass der Antragsgegner durch die Veröffentlichung der nachfolgenden
Werbeanzeige in der FAZ am 29. Mai 2024, die einen großformatigen
Textblock „Schuldenbremse abschaffen? Nich`ok, Boomer!“ sowie die
Textblöcken „Weniger Schulden heute heißt mehr Möglichkeiten morgen.
Für mich und meine Generation“ und „15 Jahre Schuldenbremse bundesfi-
nanzministerium.de/schuldenbremse“ enthielt, die Antragstellerin in ihrem
Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1
des Grundgesetzes verletzt hat,
2. dass der Antragsgegner durch die Veröffentlichung der nachfolgenden
Werbeanzeige in der FAZ am 5. Juni 2024, die einen großformatigen
Textblock „Schuldenbremse abschaffen? Das wird teuer für mich!“ sowie die
Textblöcken „Weniger Schulden heute heißt mehr Möglichkeiten morgen.
Für mich und meine Generation“ und „15 Jahre Schuldenbremse bundesfi-
nanzministerium.de/schuldenbremse“ enthielt, die Antragstellerin in ihrem
Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1
des Grundgesetzes verletzt hat
Antragstellerin: Partei (…),
vertreten durch (…)
- Bevollmächtigte: (…)
Antragsgegner: Bundesminister der Finanzen (…)
– 2 BvE 8/24 –
Relationen
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Empfehlungen der Ausschüsse)