Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
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Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 305/26
22.05.26
Wi - U - Wo
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von
europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur
Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 80. Sitzung am 21. Mai 2026 zu dem von
ihm verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung der nationalen
Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur
Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen – Drucksachen
21/5141, 21/6051 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf
Drucksache 21/6051 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Verordnung (EU) 2024/1781 über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte
erweitert den europäischen Rahmen für produktbezogene Nachhaltigkeitsanforderungen erheblich.
Künftig können für zahlreiche Produktgruppen Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit,
Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit, Ressourceneffizienz, Informationspflichten und den
digitalen Produktpass festgelegt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf modernisiert den nationalen Vollzugsrahmen für europäische
Ökodesign-Vorgaben. Zugleich ist absehbar, dass mit den ersten produktspezifischen Rechtsakten
auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1781 weiterer Anpassungsbedarf im nationalen Recht
entstehen kann.
Der Deutsche Bundestag betont, dass die Durchführung europäischer Ökodesign-Vorgaben
rechtssicher, praxistauglich, mittelstandsfreundlich und bürokratiearm erfolgen muss. Europäische
Vorgaben sind wirksam umzusetzen; eine zusätzliche nationale Übererfüllung europäischer
Anforderungen ist zu vermeiden.
Für die praktische Wirksamkeit des Ökodesign-Rechts ist entscheidend, dass Hersteller, Händler,
Handwerk, Reparaturbetriebe, Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen frühzeitig
einbezogen werden. Anforderungen müssen verständlich, digital handhabbar und wirtschaftlich
leistbar sein. Der Zugang zu Ersatzteilen, Software- und Firmware-Updates sowie Reparatur- und
Wartungsinformationen kann einen wichtigen Beitrag zu Ressourceneffizienz und
funktionierendem Wettbewerb im Reparaturmarkt leisten. Zugleich müssen fachliche Eignung,
Produktsicherheit, Haftung und Verbraucherschutz gewährleistet bleiben.
Der Deutsche Bundestag sieht zudem, dass mit der Ausweitung künftiger Produktgruppen die
Frage an Bedeutung gewinnen kann, wie fachlich geeignete gewerbliche Reparaturbetriebe
außerhalb der Handwerksordnung ihre Eignung rechtssicher nachweisen können. Die
Handwerksordnung bleibt dabei ein bewährter Maßstab für fachliche Qualifikation. Ergänzende
Lösungen kommen nur dort in Betracht, wo sie rechtssicher, bürokratiearm und
unionsrechtskonform ausgestaltet werden können.
II. Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung,
den Bundestag frühzeitig über absehbaren nationalen Anpassungsbedarf zu informieren, sobald auf
europäischer Ebene erste produktspezifische Rechtsakte auf Grundlage der Verordnung (EU)
2024/1781 konkret werden. Bei künftigen nationalen Anpassungen des Ökodesign-Gesetzes soll
rechtzeitig dargestellt werden, welche Auswirkungen neue europäische Produktvorgaben
insbesondere auf Mittelstand, Handwerk, Start-ups, Reparaturbetriebe, Handel, Hersteller und
Vollzugsbehörden haben können.
Im Rahmen der europäischen Verhandlungen soll die Bundesregierung weiterhin darauf
hinwirken, dass künftige produktspezifische Ökodesign-Regelungen praxistauglich,
mittelstandsgerecht und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Dies betrifft insbesondere
angemessene Lieferfristen, diskriminierungsfreien Zugang zu Ersatzteilen sowie Reparatur- und
Wartungsinformationen, verhältnismäßige und nicht abschreckende Kostenstrukturen sowie
einfache digitale Zugangs- und Nachweisverfahren. Ein digitaler Produktpass soll dabei auch
Transparenz über produktbezogene Rohstoffinformationen schaffen, muss aber praxistauglich,
interoperabel und mit möglichst geringem Erfüllungsaufwand ausgestaltet werden.
Bei der nationalen Positionsbildung zu künftigen Ökodesign-Produktgruppen sollen die
betroffenen Praxisakteure frühzeitig einbezogen werden, insbesondere Mittelstand, Handwerk,
Industrie, Handel, Reparaturwirtschaft, Länder sowie Umwelt- und Verbraucherverbände.
Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ökodesigngesetzes bittet der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung zudem zu prüfen, wie fachlich geeignete gewerbliche Reparaturbetriebe
außerhalb der Handwerksordnung rechtssicher und bürokratiearm in das bestehende System des
§ 15 des Ökodesign-Gesetzes einbezogen werden können. Dabei sollte auch geprüft werden, ob
und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen neben den Verzeichnissen nach der
Handwerksordnung weitere geeignete, behördlich anerkannte Nachweis- oder
Registrierungslösungen berücksichtigt werden können.
Eine mögliche Anerkennung zusätzlicher Nachweis- oder Registrierungslösungen darf weder zu
verpflichtenden Doppelstrukturen noch zu privaten Registermonopolen führen und insbesondere
für kleine Betriebe keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand verursachen. Zugleich müssen
fachliche Eignung, Produktsicherheit, Haftpflichtversicherung und Verbraucherschutz gewahrt
bleiben.
Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung, dem zuständigen Ausschuss rechtzeitig vor
einer künftigen Novelle des Ökodesign-Gesetzes über das Ergebnis der Prüfung und weiteren
Anpassungsbedarf zu berichten.
zu Drucksache 305/26- 3 -
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weit (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)