Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
Text
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
[Bundesrat Drucksache 153/1/25
12.05.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - U - Vk - Wi
zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur
Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der
Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue
Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die
Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
COM(2025) 136 final; Ratsdok. 7727/25
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU)
2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der
Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue
leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
zur Kenntnis.
2. Der Bundesrat betont, dass die Transformation zu emissionsfreien
Antriebstechniken im Zuge der weltweiten Entwicklungen notwendig ist, um die
Minderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs fortzusetzen, Wertschöpfung
und Arbeitsplätze in Deutschland und Europa auch zukünftig zu erhalten und
sicherzustellen, dass diese nicht in andere Weltregionen verlagert werden.
Dafür hält der Bundesrat ein verlässliches Marktumfeld für erforderlich, das auch
die europäische Regulierung zu den CO2-Zielwerten für neue
Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge umfasst.
3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission in ihrem Vorschlag die
Beibehaltung der CO2-Zielwerte als Voraussetzung für eine einmalige zeitliche
Flexibilität formuliert. Damit sorgt der Vorschlag sowohl für Sicherheit bei der
Automobilindustrie, als auch für Verlässlichkeit beim Klimaschutz, und trägt den
Interessen derjenigen Automobilhersteller Rechnung, die ihr Geschäftsmodell
bereits modernisiert und ihre Investitionen an den CO2-Zielwerten ausgerichtet
haben. So können sie ihre Wettbewerbsvorteile auch für die sich
anschließenden Zielwerte in den Jahren 2030 und 2035 nutzen.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung entsprechend auf, im Rat der
Europäischen Union für eine rasche Annahme dieses Vorschlags einzutreten, um
schnellstmöglich Klarheit für alle beteiligten Akteure zu schaffen.
5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im Übrigen auf, die europäischen
und nationalen Anstrengungen zum Hochlauf der Elektromobilität entsprechend
der CO2-Zielwerte für neue Personenkraftwagen und neue leichte
Nutzfahrzeuge mit zusätzlichen Maßnahmen zu unterstützen, um die Transformation zu
beschleunigen und die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erfüllen. Der Bundesrat
sieht darin große Chancen, Deutschland und Europa konsequent zum Leitmarkt
für Elektromobilität zu entwickeln und auf diese Weise Knowhow und
Arbeitsplätze zu erhalten.
B
6. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union,
der Verkehrsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher (Empfehlungen der Ausschüsse)