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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027

dip / drucksache 12.05.2025 · WP 21 · 153/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 [Bundesrat Drucksache 153/1/25 12.05.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - U - Vk - Wi zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 COM(2025) 136 final; Ratsdok. 7727/25 A Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 zur Kenntnis. 2. Der Bundesrat betont, dass die Transformation zu emissionsfreien Antriebstechniken im Zuge der weltweiten Entwicklungen notwendig ist, um die Minderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs fortzusetzen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland und Europa auch zukünftig zu erhalten und sicherzustellen, dass diese nicht in andere Weltregionen verlagert werden. Dafür hält der Bundesrat ein verlässliches Marktumfeld für erforderlich, das auch die europäische Regulierung zu den CO2-Zielwerten für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge umfasst. 3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission in ihrem Vorschlag die Beibehaltung der CO2-Zielwerte als Voraussetzung für eine einmalige zeitliche Flexibilität formuliert. Damit sorgt der Vorschlag sowohl für Sicherheit bei der Automobilindustrie, als auch für Verlässlichkeit beim Klimaschutz, und trägt den Interessen derjenigen Automobilhersteller Rechnung, die ihr Geschäftsmodell bereits modernisiert und ihre Investitionen an den CO2-Zielwerten ausgerichtet haben. So können sie ihre Wettbewerbsvorteile auch für die sich anschließenden Zielwerte in den Jahren 2030 und 2035 nutzen. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung entsprechend auf, im Rat der Europäischen Union für eine rasche Annahme dieses Vorschlags einzutreten, um schnellstmöglich Klarheit für alle beteiligten Akteure zu schaffen. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im Übrigen auf, die europäischen und nationalen Anstrengungen zum Hochlauf der Elektromobilität entsprechend der CO2-Zielwerte für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge mit zusätzlichen Maßnahmen zu unterstützen, um die Transformation zu beschleunigen und die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erfüllen. Der Bundesrat sieht darin große Chancen, Deutschland und Europa konsequent zum Leitmarkt für Elektromobilität zu entwickeln und auf diese Weise Knowhow und Arbeitsplätze zu erhalten. B 6. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.]

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