Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie
[Bundesrat Drucksache 129/1/25
12.05.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - Fz - U - Vk - Wi
zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die europäische
Automobilindustrie
COM(2025) 95 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Verkehrsausschuss (Vk) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Aktionsplan für die europäische
Automobilindustrie und die Bestrebungen der Kommission, den
Transformationsprozess dieser Branche aktiv zu begleiten. Er erkennt an, dass ein gemeinsamer
europäischer Plan zweckmäßig ist, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Automobilindustrie zu verbessern und zu sichern.
2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Verordnung zur Festlegung von
CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge derzeit überarbeitet
wird. Er erkennt an, dass gezielte Änderungen der Verordnung der
Automobilindustrie mehr Flexibilität ermöglichen und gleichzeitig die Klimaziele der EU
in Verbindung mit einer nachhaltigen Industriepolitik unterstützen.
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3. Gleichwohl weist er darauf hin, dass diese Anpassungen allein nicht
ausreichen, um den aktuellen Herausforderungen der Branche umfassend zu
begegnen.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiterhin auf, sich auf EU-Ebene
dafür einzusetzen, die Überprüfungsklausel für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
bereits für das Jahr 2025 wirksam werden zu lassen. Darüber hinaus sollte auch
für schwere Nutzfahrzeuge eine vorgezogene Evaluierung der CO2-Vorgaben
sowie die Einführung geeigneter Flexibilitätsinstrumente geprüft werden, um
auf technologische Fortschritte und Veränderungen im Marktgeschehen
angemessen reagieren zu können.
5. Der Bundesrat befürwortet die Unterstützung von emissionsarmen
Antriebstechnologien, wobei unterschiedliche technologische Ansätze Berücksichtigung
finden sollen. Zusätzlich zur Elektromobilität müssen auch Wasserstoffantriebe,
synthetische Kraftstoffe und Plug-in-Hybride als gleichwertige Möglichkeiten
zur Verringerung der CO2-Emissionen anerkannt und weiter gefördert werden.
Die Regelungen auf EU-Ebene sind so auszugestalten, dass sie Innovationen
begünstigen und technologische Offenheit gewährleisten, damit sämtliche
Lösungen unter gleichen Voraussetzungen eingesetzt und weiterentwickelt werden
können.
6. Der Bundesrat erkennt an, dass der Übergang zur Elektromobilität einen
wesentlichen Bestandteil einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik darstellt.
Gleichwohl ergibt sich aus der rückläufigen Kaufkraft eine nicht unwesentliche
Herausforderung für die flächendeckende Einführung von emissionsfreien
Antrieben. Der Bundesrat betont daher, dass der Einsatz und die Optimierung von
fiskalischen und nichtfiskalischen Anreizen zur Steigerung von Akzeptanz und
Verbreitung der Elektromobilität führen und mithin auch die regionale
wirtschaftliche Entwicklung stärken. [In diesem Zusammenhang unterstreicht der
Bundesrat die Notwendigkeit des Aufbaus einer eigenständigen und
unabhängigen Batteriezellproduktion.]
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7. Der Bundesrat unterstreicht die zentrale Rolle des Automobilsektors für
Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Investitionen in Forschung und
Entwicklung in zahlreichen Regionen Deutschlands. Dabei sind nicht nur
Montagewerke, sondern auch die Zulieferindustrie und deren regionale Verankerung
besonders zu berücksichtigen, da die Auswirkungen des Strukturwandels oft weit
über die Standorte der Fahrzeugproduktion hinausreichen.
Transformationsprozesse und Verschiebungen im globalen Wettbewerb treffen den stark
exportorientierten automobilen Mittelstand in Deutschland besonders hart. Die kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) stehen nicht nur für den Erfolg der
deutschen Automobilindustrie, sondern bilden innovative regionale
Wertschöpfungsnetzwerke, sichern Arbeitsplätze und schaffen die Grundlage für
lebenswerte Regionen. Investitions- und innovationsfreundliche politische
Rahmenbedingungen sowie bürokratische Entlastungen für den automobilen Mittelstand
sind entscheidende Voraussetzungen für die Stabilisierung und Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit auch dieser Unternehmen.
8. Die Weiterentwicklung autonomer Fahrtechnologien sowie die hierfür benötigte
Produktion von Mikroelektronik sind von zentraler Bedeutung für eine
wettbewerbsfähige Automobilindustrie in Deutschland und Europa. Die Gründung
einer Europäischen Allianz für vernetzte und autonome Fahrzeuge wird daher
begrüßt. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer
Ebene für ein entsprechendes IPCEI (Important Project of Common European
Interest) einzusetzen, welches neben großen Unternehmen auch KMU
einschließt, die als Zulieferer und Dienstleister einen wichtigen Beitrag leisten.
9. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
10. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
der Finanzausschuss und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
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Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)