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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie

dip / drucksache 12.05.2025 · WP 21 · 129/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie [Bundesrat Drucksache 129/1/25 12.05.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AIS - Fz - U - Vk - Wi zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie COM(2025) 95 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie und die Bestrebungen der Kommission, den Transformationsprozess dieser Branche aktiv zu begleiten. Er erkennt an, dass ein gemeinsamer europäischer Plan zweckmäßig ist, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu verbessern und zu sichern. 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge derzeit überarbeitet wird. Er erkennt an, dass gezielte Änderungen der Verordnung der Automobilindustrie mehr Flexibilität ermöglichen und gleichzeitig die Klimaziele der EU in Verbindung mit einer nachhaltigen Industriepolitik unterstützen. EU Vk Wi EU Vk Wi ... 3. Gleichwohl weist er darauf hin, dass diese Anpassungen allein nicht ausreichen, um den aktuellen Herausforderungen der Branche umfassend zu begegnen. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiterhin auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Überprüfungsklausel für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bereits für das Jahr 2025 wirksam werden zu lassen. Darüber hinaus sollte auch für schwere Nutzfahrzeuge eine vorgezogene Evaluierung der CO2-Vorgaben sowie die Einführung geeigneter Flexibilitätsinstrumente geprüft werden, um auf technologische Fortschritte und Veränderungen im Marktgeschehen angemessen reagieren zu können. 5. Der Bundesrat befürwortet die Unterstützung von emissionsarmen Antriebstechnologien, wobei unterschiedliche technologische Ansätze Berücksichtigung finden sollen. Zusätzlich zur Elektromobilität müssen auch Wasserstoffantriebe, synthetische Kraftstoffe und Plug-in-Hybride als gleichwertige Möglichkeiten zur Verringerung der CO2-Emissionen anerkannt und weiter gefördert werden. Die Regelungen auf EU-Ebene sind so auszugestalten, dass sie Innovationen begünstigen und technologische Offenheit gewährleisten, damit sämtliche Lösungen unter gleichen Voraussetzungen eingesetzt und weiterentwickelt werden können. 6. Der Bundesrat erkennt an, dass der Übergang zur Elektromobilität einen wesentlichen Bestandteil einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik darstellt. Gleichwohl ergibt sich aus der rückläufigen Kaufkraft eine nicht unwesentliche Herausforderung für die flächendeckende Einführung von emissionsfreien Antrieben. Der Bundesrat betont daher, dass der Einsatz und die Optimierung von fiskalischen und nichtfiskalischen Anreizen zur Steigerung von Akzeptanz und Verbreitung der Elektromobilität führen und mithin auch die regionale wirtschaftliche Entwicklung stärken. [In diesem Zusammenhang unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit des Aufbaus einer eigenständigen und unabhängigen Batteriezellproduktion.] EU Vk Wi EU Vk Wi EU Vk Wi EU Vk Wi [EU] 7. Der Bundesrat unterstreicht die zentrale Rolle des Automobilsektors für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Investitionen in Forschung und Entwicklung in zahlreichen Regionen Deutschlands. Dabei sind nicht nur Montagewerke, sondern auch die Zulieferindustrie und deren regionale Verankerung besonders zu berücksichtigen, da die Auswirkungen des Strukturwandels oft weit über die Standorte der Fahrzeugproduktion hinausreichen. Transformationsprozesse und Verschiebungen im globalen Wettbewerb treffen den stark exportorientierten automobilen Mittelstand in Deutschland besonders hart. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stehen nicht nur für den Erfolg der deutschen Automobilindustrie, sondern bilden innovative regionale Wertschöpfungsnetzwerke, sichern Arbeitsplätze und schaffen die Grundlage für lebenswerte Regionen. Investitions- und innovationsfreundliche politische Rahmenbedingungen sowie bürokratische Entlastungen für den automobilen Mittelstand sind entscheidende Voraussetzungen für die Stabilisierung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auch dieser Unternehmen. 8. Die Weiterentwicklung autonomer Fahrtechnologien sowie die hierfür benötigte Produktion von Mikroelektronik sind von zentraler Bedeutung für eine wettbewerbsfähige Automobilindustrie in Deutschland und Europa. Die Gründung einer Europäischen Allianz für vernetzte und autonome Fahrzeuge wird daher begrüßt. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für ein entsprechendes IPCEI (Important Project of Common European Interest) einzusetzen, welches neben großen Unternehmen auch KMU einschließt, die als Zulieferer und Dienstleister einen wichtigen Beitrag leisten. 9. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission. B 10. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen. EU Vk Wi EU Vk Wi EU]

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