Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 23/1/26
23.02.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - U - Vk - Wi
zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242
hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere
Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029
COM(2025) 784 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union
empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat erkennt an, dass die Automobilbranche mit einem Anteil von
über 7 Prozent am Bruttoinlandsprodukt der EU eine zentrale Rolle für die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Europas einnimmt und mit unmittelbar wie
mittelbar knapp 13 Millionen Arbeitsplätzen einen sehr relevanten Bereich des
europäischen Arbeitsmarktes abbildet. Zugleich stellt der Bundesrat fest, dass die
europäische Automobilindustrie derzeit einen weitreichenden strukturellen
Wandel im Rahmen substantieller Anpassungsnotwendigkeiten durch saubere
und digitale Technologien durchläuft, dieser Wandel im Bereich der schweren
Nutzfahrzeuge jedoch mit besonderen Herausforderungen einhergeht.
2. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat den Vorschlag der Kommission
zur Anpassung der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere
Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029. Der Vorschlag
trägt den Verzögerungen beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für
...
schwere Nutzfahrzeuge Rechnung, greift die Bedenken europäischer
Fahrzeughersteller auf und gewährt in diesem Rahmen wertvolle zusätzliche Flexibilität
bei der Erfüllung der CO2-Emissionsreduktionziele.
3. Gleichzeitig hält der Vorschlag an den ambitionierten
Emissionsreduktionszielen fest, die für schwere Nutzfahrzeuge im Einklang mit dem Europäischen
Klimagesetz festgelegt sind und gewährleistet damit Planungssicherheit für
Fahrzeughersteller sowie Sicherheit und Berechenbarkeit für Investoren entlang
der Wertschöpfungskette.
4. Angesichts der ausgewogenen Zielrichtung des Vorschlages der Kommission
und um Rechtssicherheit und Berechenbarkeit zu gewährleisten, fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in den bevorstehenden Verhandlungen
zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat für eine unverzügliche und
schnelle Einigung im Sinne des Vorschlages einzusetzen.
5. Zugleich vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass mit Blick auf das
besondere Maß von Transformationsherausforderungen für schwere Nutzfahrzeuge
weiterer Handlungsbedarf besteht. So steht die in Verordnung (EU) 2019/1242
festgelegte Abgabe bei Verfehlen des Flottenziels in keinem Verhältnis zu einer
sachgerechten CO2-Bepreisung und könnte sich für europäische
Fahrzeughersteller existenziell auswirken. Dies gilt insbesondere angesichts der
Bemühungen globaler Konkurrenz, den europäischen Markt mit eigenen Produkten zu
übernehmen, auch mithilfe unlauterer Mittel wie staatlich subventionierten
Überkapazitäten.
6. Daher fordert der Bundesrat ein Vorziehen der für 2027 angesetzten Revision
der Verordnung (EU) 2019/1242, um zu überprüfen, in welchen Bereichen eine
Nachsteuerung und Flexibilisierung notwendig ist, um die der Verordnung
zugrundeliegenden Ziele zu erreichen.
7. Zugleich verweist der Bundesrat darauf, dass insbesondere der Hochlauf der
Elektromobilität im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge deutlich weniger
dynamisch verläuft als geplant. Zentraler Hintergrund hierfür ist mitunter der
schleppende Ausbau von Ladeinfrastruktur. Wenngleich die Kommission
diesbezüglich auf die grundlegende Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verweist, gibt
der Bundesrat zu bedenken, dass dies gerade im Bereich der schweren
Nutzfahrzeuge und seiner Bedeutung für den Binnenmarkt eine Herausforderung
darstellt, die nicht von den Mitgliedstaaten allein gelöst werden kann, sondern
einer konzertierten Herangehensweise auf europäischer Ebene bedarf.
8. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
9. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
der Verkehrsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnu (Empfehlungen der Ausschüsse)