polradar

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029

dip / drucksache 23.02.2026 · WP 21 · 23/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 23/1/26 23.02.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - U - Vk - Wi zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029 COM(2025) 784 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die Automobilbranche mit einem Anteil von über 7 Prozent am Bruttoinlandsprodukt der EU eine zentrale Rolle für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Europas einnimmt und mit unmittelbar wie mittelbar knapp 13 Millionen Arbeitsplätzen einen sehr relevanten Bereich des europäischen Arbeitsmarktes abbildet. Zugleich stellt der Bundesrat fest, dass die europäische Automobilindustrie derzeit einen weitreichenden strukturellen Wandel im Rahmen substantieller Anpassungsnotwendigkeiten durch saubere und digitale Technologien durchläuft, dieser Wandel im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge jedoch mit besonderen Herausforderungen einhergeht. 2. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat den Vorschlag der Kommission zur Anpassung der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029. Der Vorschlag trägt den Verzögerungen beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für ... schwere Nutzfahrzeuge Rechnung, greift die Bedenken europäischer Fahrzeughersteller auf und gewährt in diesem Rahmen wertvolle zusätzliche Flexibilität bei der Erfüllung der CO2-Emissionsreduktionziele. 3. Gleichzeitig hält der Vorschlag an den ambitionierten Emissionsreduktionszielen fest, die für schwere Nutzfahrzeuge im Einklang mit dem Europäischen Klimagesetz festgelegt sind und gewährleistet damit Planungssicherheit für Fahrzeughersteller sowie Sicherheit und Berechenbarkeit für Investoren entlang der Wertschöpfungskette. 4. Angesichts der ausgewogenen Zielrichtung des Vorschlages der Kommission und um Rechtssicherheit und Berechenbarkeit zu gewährleisten, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in den bevorstehenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat für eine unverzügliche und schnelle Einigung im Sinne des Vorschlages einzusetzen. 5. Zugleich vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass mit Blick auf das besondere Maß von Transformationsherausforderungen für schwere Nutzfahrzeuge weiterer Handlungsbedarf besteht. So steht die in Verordnung (EU) 2019/1242 festgelegte Abgabe bei Verfehlen des Flottenziels in keinem Verhältnis zu einer sachgerechten CO2-Bepreisung und könnte sich für europäische Fahrzeughersteller existenziell auswirken. Dies gilt insbesondere angesichts der Bemühungen globaler Konkurrenz, den europäischen Markt mit eigenen Produkten zu übernehmen, auch mithilfe unlauterer Mittel wie staatlich subventionierten Überkapazitäten. 6. Daher fordert der Bundesrat ein Vorziehen der für 2027 angesetzten Revision der Verordnung (EU) 2019/1242, um zu überprüfen, in welchen Bereichen eine Nachsteuerung und Flexibilisierung notwendig ist, um die der Verordnung zugrundeliegenden Ziele zu erreichen. 7. Zugleich verweist der Bundesrat darauf, dass insbesondere der Hochlauf der Elektromobilität im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge deutlich weniger dynamisch verläuft als geplant. Zentraler Hintergrund hierfür ist mitunter der schleppende Ausbau von Ladeinfrastruktur. Wenngleich die Kommission diesbezüglich auf die grundlegende Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verweist, gibt der Bundesrat zu bedenken, dass dies gerade im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge und seiner Bedeutung für den Binnenmarkt eine Herausforderung darstellt, die nicht von den Mitgliedstaaten allein gelöst werden kann, sondern einer konzertierten Herangehensweise auf europäischer Ebene bedarf. 8. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission. B 9. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

Relationen