Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14.168 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14.168 T Euro
[Bundesrat Drucksache 186/25
29.04.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04
- Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im
Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14.168 T Euro
Bundesministerium Berlin, 29. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 Haushaltsgesetz (HG) 2024 in Verbindung mit
§ 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich Ihnen mit, dass
das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel
0904 Titel 532 04 – Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen
im Ausland – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe
von insgesamt 14.168 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr
2026 bis zu 5.602 T Euro,
2027 bis zu 8.066 T Euro und
2028 bis zu 500 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die Zusage von
Bundeskanzler Scholz vom 10. Januar 2025 gegenüber der serbischen Regierung zur
Teilnahme Deutschlands an der Weltausstellung (EXPO) 2027 in Serbien
einlösen zu können.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine
Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen
geboten:
Angesichts der langen Vorlaufzeiten, die die aufeinander aufbauenden
Ausschreibungen nach Vergabe des Durchführungsauftrags für den Ausbau des
deutschen EXPO-Pavillons erfordern, müssen möglichst zeitnah die ersten
Ausschreibungen vorgesehen werden, um die deutsche Beteiligung
sicherzustellen zu können.
Bei längerem Verzögern des Projektbeginns - insbesondere bis zum
Inkrafttreten des endgültigen Bundeshaushalts 2025 sowie auch bereits bis zur
Konstituierung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages - ist
keine fristgerechte Beteiligung Deutschlands an der EXPO 2027 in Serbien
mehr sichergestellt. Damit würde ein Reputationsschaden für Deutschland
einhergehen, da es die Zusage des Bundeskanzlers nicht einhalten würde.
Außerdem könnten die wichtigen Handelsbeziehungen zu Serbien könnten
nicht gefestigt werden, was wirtschaftlich nachteilig für Deutschland
auswirken könnte. Weiterhin würde Deutschland die Chance verlieren, sich
gegenüber anderen Teilnehmerländern und Gästen als attraktiver Wirtschafts-,
Forschungs-, Technologie- und Investitionsstandort zu positionieren sowie als
vielseitiges Tourismusziel zu zeigen.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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