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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14.168 T Euro

dip / drucksache 29.04.2025 · WP 21 · 186/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14.168 T Euro [Bundesrat Drucksache 186/25 29.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14.168 T Euro Bundesministerium Berlin, 29. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 Haushaltsgesetz (HG) 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0904 Titel 532 04 – Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 14.168 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 5.602 T Euro, 2027 bis zu 8.066 T Euro und 2028 bis zu 500 T Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die Zusage von Bundeskanzler Scholz vom 10. Januar 2025 gegenüber der serbischen Regierung zur Teilnahme Deutschlands an der Weltausstellung (EXPO) 2027 in Serbien einlösen zu können. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Angesichts der langen Vorlaufzeiten, die die aufeinander aufbauenden Ausschreibungen nach Vergabe des Durchführungsauftrags für den Ausbau des deutschen EXPO-Pavillons erfordern, müssen möglichst zeitnah die ersten Ausschreibungen vorgesehen werden, um die deutsche Beteiligung sicherzustellen zu können. Bei längerem Verzögern des Projektbeginns - insbesondere bis zum Inkrafttreten des endgültigen Bundeshaushalts 2025 sowie auch bereits bis zur Konstituierung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages - ist keine fristgerechte Beteiligung Deutschlands an der EXPO 2027 in Serbien mehr sichergestellt. Damit würde ein Reputationsschaden für Deutschland einhergehen, da es die Zusage des Bundeskanzlers nicht einhalten würde. Außerdem könnten die wichtigen Handelsbeziehungen zu Serbien könnten nicht gefestigt werden, was wirtschaftlich nachteilig für Deutschland auswirken könnte. Weiterhin würde Deutschland die Chance verlieren, sich gegenüber anderen Teilnehmerländern und Gästen als attraktiver Wirtschafts-, Forschungs-, Technologie- und Investitionsstandort zu positionieren sowie als vielseitiges Tourismusziel zu zeigen. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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