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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer Überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu 19.020 T Euro

dip / drucksache 02.05.2025 · WP 21 · 199/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer Überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu 19.020 T Euro [Bundesrat Drucksache 199/25 02.05.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer Überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu 19.020 T Euro Bundesministerium Berlin, 2. Mai 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 Haushaltsgesetz (HG) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kap. 3004 Tit. 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) bis zu einer Höhe von insgesamt 19.020 T Euro erteilt hat, davon fällig im: Haushaltsjahr 2026 bis zu 8.580 T Euro, Haushaltsjahr 2027 bis zu 8.040 T Euro und Haushaltsjahr 2028 bis zu 2.400 T Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die unterbrechungsfreie Förderung von Anschlussprojekten auch mit internationalen Verpflichtungen im Bereich Forschung zu Klima und globalem Wandel sicherzustellen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten. Eine zeitnahe Anschlussfinanzierung der Maßnahmen ist insbesondere erforderlich, um den bestehenden internationalen Verpflichtungen nachkommen zu können Ein Ausbleiben der Finanzierung wäre international mit einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden und die Wahrnehmung der Bundesrepublik als verlässlicher Kooperationspartner würde erheblichen Reputationsschaden erleiden. Zusätzliche Co-Förderungen/Finanzierungen von internationalen und deutschen Partnern würden entfallen. Verzögerte Projektbewilligungen oder gar ein Verzicht würden die Gesamtprojekterfolge weitgehend entwerten, da das Ziel die bisher gewonnenen Erkenntnisse auch praktisch umsetzen zu können, nicht erreichbar wäre. Auch wäre eine Abwanderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Personals zu erwarten, wodurch Wissensträger und Know-How in den Projekten aber damit ggf. auch für den Standort Deutschland verloren gingen. Ein darauffolgendes Ausscheiden von Projektpartnern wäre zu erwarten. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden sind die Bewilligungen spätestens im April 2025 erforderlich Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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