Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer Überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu 19.020 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer Überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40 - Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu 19.020 T Euro
[Bundesrat Drucksache 199/25
02.05.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer Überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 40
- Globaler Wandel und Klimaforschung - in Höhe von bis zu
19.020 T Euro
Bundesministerium Berlin, 2. Mai 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 Haushaltsgesetz (HG) in Verbindung mit § 37
Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kap. 3004 Tit. 685 40
- Globaler Wandel und Klimaforschung - eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung (VE) bis zu einer Höhe von insgesamt 19.020 T Euro erteilt hat,
davon fällig im:
Haushaltsjahr 2026 bis zu 8.580 T Euro,
Haushaltsjahr 2027 bis zu 8.040 T Euro und
Haushaltsjahr 2028 bis zu 2.400 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die unterbrechungsfreie
Förderung von Anschlussprojekten auch mit internationalen Verpflichtungen im
Bereich Forschung zu Klima und globalem Wandel sicherzustellen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten.
Eine zeitnahe Anschlussfinanzierung der Maßnahmen ist insbesondere erforderlich,
um den bestehenden internationalen Verpflichtungen nachkommen zu können Ein
Ausbleiben der Finanzierung wäre international mit einem spürbaren
Vertrauensverlust verbunden und die Wahrnehmung der Bundesrepublik als verlässlicher
Kooperationspartner würde erheblichen Reputationsschaden erleiden. Zusätzliche
Co-Förderungen/Finanzierungen von internationalen und deutschen Partnern
würden entfallen. Verzögerte Projektbewilligungen oder gar ein Verzicht würden
die Gesamtprojekterfolge weitgehend entwerten, da das Ziel die bisher gewonnenen
Erkenntnisse auch praktisch umsetzen zu können, nicht erreichbar wäre. Auch wäre
eine Abwanderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Personals zu erwarten,
wodurch Wissensträger und Know-How in den Projekten aber damit ggf. auch für
den Standort Deutschland verloren gingen. Ein darauffolgendes Ausscheiden von
Projektpartnern wäre zu erwarten. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden
sind die Bewilligungen spätestens im April 2025 erforderlich
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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