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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 28.770 T Euro

dip / drucksache 29.04.2025 · WP 21 · 183/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 28.770 T Euro [Bundesrat Drucksache 183/25 29.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 28.770 T Euro Bundesministerium Berlin, 29. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 Haushaltsgesetz (HG) 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0901 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 28.770 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2027: bis zu 15.731 T Euro und 2028: bis zu 13.039 T Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um das Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation während der vorläufigen Haushaltsführung, wenngleich stark eingeschränkt, fortführen zu können und um vordringliche, bereits in den Vorjahren begonnene Maßnahmen abzusichern. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Entsprechend internationaler Vereinbarungen müssen bereits im April und Mai 2025 weitere Bewilligungen für die Fortführung von Programmen bzw. Projekten erfolgen. Ein Hinauszögern der Bewilligungen hätte zur Folge, dass Deutschland internationale Vereinbarungen nicht einhalten könnte bzw. vertragsbrüchig würde. Dies wiederum würde Schadensersatzansprüche von Kooperationspartnern auslösen und überdies zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei den internationalen Kooperationspartnern sowie einem Reputationsschaden für den Bund führen. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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