Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 28.770 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 28.770 T Euro
[Bundesrat Drucksache 183/25
29.04.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32
- Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale
Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in
Höhe von bis zu 28.770 T Euro
Bundesministerium Berlin, 29. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 Haushaltsgesetz (HG) 2024 in Verbindung mit
§ 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich Ihnen mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0901 Titel 683 32
- Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis
zur Höhe von insgesamt 28.770 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2027: bis zu 15.731 T Euro und
2028: bis zu 13.039 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um das Raumfahrtprogramm für
Innovation und internationale Kooperation während der vorläufigen
Haushaltsführung, wenngleich stark eingeschränkt, fortführen zu können und um
vordringliche, bereits in den Vorjahren begonnene Maßnahmen abzusichern.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine
Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten:
Entsprechend internationaler Vereinbarungen müssen bereits im April und Mai
2025 weitere Bewilligungen für die Fortführung von Programmen bzw. Projekten
erfolgen. Ein Hinauszögern der Bewilligungen hätte zur Folge, dass Deutschland
internationale Vereinbarungen nicht einhalten könnte bzw. vertragsbrüchig würde.
Dies wiederum würde Schadensersatzansprüche von Kooperationspartnern auslösen
und überdies zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei den internationalen
Kooperationspartnern sowie einem Reputationsschaden für den Bund führen.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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