Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 28,77 Mio. Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 28,77 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/78
21. Wahlperiode 29.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 – Raumfahrtprogramm
für Innovation und internationale Kooperation – Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben – in Höhe von bis zu 28,77 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. April 2025
II B 2 - WI 0111/00017/016/006
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0901 Titel 683 32
– Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation – Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis
zur Höhe von insgesamt 28,77 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2027: bis zu 15,731 Mio. Euro und
2028: bis zu 13,039 Mio. Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um das Raumfahrtprogramm für
Innovation und internationale Kooperation während der vorläufigen Haushaltsführung,
wenngleich stark eingeschränkt, fortführen zu können und um vordringliche, bereits
in den Vorjahren begonnene Maßnahmen abzusichern.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme
vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten:
Entsprechend internationaler Vereinbarungen müssen bereits im April und Mai 2025
weitere Bewilligungen für die Fortführung von Programmen bzw. Projekten erfolgen.
Ein Hinauszögern der Bewilligungen hätte zur Folge, dass Deutschland internationale
Vereinbarungen nicht einhalten könnte bzw. vertragsbrüchig würde. Dies wiederum
würde Schadensersatzansprüche von Kooperationspartnern auslösen und überdies zu
einem erheblichen Vertrauensverlust bei den internationalen Kooperationspartnern
sowie einem Reputationsschaden für den Bund führen.
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ISSN 0722-8333]
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