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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 28,77 Mio. Euro

dip / drucksache 29.04.2025 · WP 21 · 21/78 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 - Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 28,77 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/78 21. Wahlperiode 29.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 683 32 – Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – in Höhe von bis zu 28,77 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. April 2025 II B 2 - WI 0111/00017/016/006 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0901 Titel 683 32 – Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 28,77 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2027: bis zu 15,731 Mio. Euro und 2028: bis zu 13,039 Mio. Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um das Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation während der vorläufigen Haushaltsführung, wenngleich stark eingeschränkt, fortführen zu können und um vordringliche, bereits in den Vorjahren begonnene Maßnahmen abzusichern. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Entsprechend internationaler Vereinbarungen müssen bereits im April und Mai 2025 weitere Bewilligungen für die Fortführung von Programmen bzw. Projekten erfolgen. Ein Hinauszögern der Bewilligungen hätte zur Folge, dass Deutschland internationale Vereinbarungen nicht einhalten könnte bzw. vertragsbrüchig würde. Dies wiederum würde Schadensersatzansprüche von Kooperationspartnern auslösen und überdies zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei den internationalen Kooperationspartnern sowie einem Reputationsschaden für den Bund führen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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