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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14,168 Mio. Euro

dip / drucksache 29.04.2025 · WP 21 · 21/79 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14,168 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/79 21. Wahlperiode 29.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 – Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland – bis zur Höhe von insgesamt 14,168 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. April 2025 II B 2 – WI 0111/00017/012/002 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0904 Titel 532 04 – Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 14,168 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 5,602 Mio. Euro, 2027 bis zu 8,066 Mio. Euro und 2028 bis zu 500.000 Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die Zusage von Bundeskanzler Olaf Scholz vom 10. Januar 2025 gegenüber der serbischen Regierung zur Teilnahme Deutschlands an der Weltausstellung (EXPO) 2027 in Serbien einlösen zu können. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Angesichts der langen Vorlaufzeiten, die die aufeinander aufbauenden Ausschreibungen nach Vergabe des Durchführungsauftrags für den Ausbau des deutschen EXPO- Pavillons erfordern, müssen möglichst zeitnah die ersten Ausschreibungen vorgesehen werden, um die deutsche Beteiligung sicherstellen zu können. Bei längerem Verzögern des Projektbeginns – insbesondere bis zum Inkrafttreten des endgültigen Bundeshaushalts 2025 sowie auch bereits bis zur Konstituierung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages – ist keine fristgerechte Beteiligung Deutschlands an der EXPO 2027 in Serbien mehr sichergestellt. Damit würde ein Reputationsschaden für Deutschland einhergehen, da es die Zusage des Bundeskanzlers nicht einhalten würde. Außerdem könnten die wichtigen Handelsbeziehungen zu Serbien nicht gefestigt werden, was sich wirtschaftlich nachteilig für Deutschland auswirken könnte. Weiterhin würde Deutschland die Chance verlieren, sich gegenüber anderen Teilnehmerländern und Gästen als attraktiver Wirtschafts-, Forschungs-, Technologie- und Investitionsstandort zu positionieren sowie als vielseitiges Tourismusziel zu zeigen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www .bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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