Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14,168 Mio. Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland - bis zur Höhe von insgesamt 14,168 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/79
21. Wahlperiode 29.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0904 Titel 532 04 – Kosten der
Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland – bis zur Höhe
von insgesamt 14,168 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. April 2025
II B 2 – WI 0111/00017/012/002
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0904 Titel 532 04 –
Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland – eine
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 14,168 Mio. Euro erteilt
hat, davon fällig im Haushaltsjahr
2026 bis zu 5,602 Mio. Euro,
2027 bis zu 8,066 Mio. Euro und
2028 bis zu 500.000 Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die Zusage von Bundeskanzler
Olaf Scholz vom 10. Januar 2025 gegenüber der serbischen Regierung zur Teilnahme
Deutschlands an der Weltausstellung (EXPO) 2027 in Serbien einlösen zu können.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme
vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten:
Angesichts der langen Vorlaufzeiten, die die aufeinander aufbauenden
Ausschreibungen nach Vergabe des Durchführungsauftrags für den Ausbau des deutschen EXPO-
Pavillons erfordern, müssen möglichst zeitnah die ersten Ausschreibungen vorgesehen
werden, um die deutsche Beteiligung sicherstellen zu können.
Bei längerem Verzögern des Projektbeginns – insbesondere bis zum Inkrafttreten des
endgültigen Bundeshaushalts 2025 sowie auch bereits bis zur Konstituierung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages – ist keine fristgerechte Beteiligung
Deutschlands an der EXPO 2027 in Serbien mehr sichergestellt. Damit würde ein
Reputationsschaden für Deutschland einhergehen, da es die Zusage des Bundeskanzlers
nicht einhalten würde. Außerdem könnten die wichtigen Handelsbeziehungen zu
Serbien nicht gefestigt werden, was sich wirtschaftlich nachteilig für Deutschland
auswirken könnte. Weiterhin würde Deutschland die Chance verlieren, sich gegenüber
anderen Teilnehmerländern und Gästen als attraktiver Wirtschafts-, Forschungs-,
Technologie- und Investitionsstandort zu positionieren sowie als vielseitiges Tourismusziel
zu zeigen.
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