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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1713 Titel 671 01 - Kosten der Durchführung von Seminaren in den staatlichen Bildungszentren, die in Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern betrieben werden - bis zur Höhe von 120,75 Mio. Euro

dip / drucksache 07.04.2025 · WP 21 · 21/37 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1713 Titel 671 01 - Kosten der Durchführung von Seminaren in den staatlichen Bildungszentren, die in Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern betrieben werden - bis zur Höhe von 120,75 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/37 21. Wahlperiode 07.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1713 Titel 671 01 – Kosten der Durchführung von Seminaren in den staatlichen Bildungszentren, die in Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern betrieben werden – bis zur Höhe von 120,75 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. April 2025 II C 4 – FJ 0111/00026/006/0166 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1713 Titel 671 01 – Kosten der Durchführung von Seminaren in den staatlichen Bildungszentren, die in Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern betrieben werden – bis zur Höhe von 120,75 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig in den Haushaltsjahren: 2026 bis zu 24,15 Mio. Euro, 2027 bis zu 24,15 Mio. Euro, 2028 bis zu 24,15 Mio. Euro, 2029 bis zu 24,15 Mio. Euro und 2030 bis zu 24,15 Mio. Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um mit den Betreibern der Bildungszentren für den Zeitraum ab 2026 bis einschließlich 2030 entsprechende Nutzungsverträge für die Durchführung gesetzlich vorgesehener Seminare im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes abschließen zu können. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten: Nach fristgerechter Kündigung der bestehenden Betreiberverträge zum Ende der Laufzeit durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) laufen diese zum 31. Dezember 2025 aus. Der zeitnahe Abschluss neuer Nutzungsverträge ist zwingend erforderlich, da dem Bund kein vertragliches Vorzugsrecht auf Nutzung der Bildungszentren gewährt wird und er sich als Mitbewerber um die in Rede stehenden Liegenschaften durchsetzen muss. Erst nach der Bewilligung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung können die erforderlichen neuen Nutzungsverträge mit den Bildungszentren abgeschlossen werden. Bei weiteren Verzögerungen der Bewilligung – ggf. sogar bis in den Mai 2025 hinein – ist davon auszugehen, dass die Betreiber der Bildungszentren – mit Blick auf deren berechtigtes Anliegen Planungssicherheit (auch bzgl. des Personals) – Nutzungsverträge mit anderen Mitbewerbern abschließen. Somit besteht ein erhebliches Risiko, dass die gesetzlich für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes vorgesehenen Seminare (in den Bildungszentren) ab dem Jahr 2026 nicht mehr angeboten werden könnten und damit die rechtskonforme Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes insgesamt gefährdet ist. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird – mangels Konstituierung – ausnahmsweise verzichtet. Der Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestages wurde mit Schreiben vom 19. März 2025 (Ausschussdrucksache 20(8)7525) über die beabsichtigte Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung unterrichtet. Für den Bundesfreiwilligendienst wurde am 25. Februar 2025 bereits eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro mit Fälligkeit in 2026 Kapitel 1703 Titel 684 14 – Bundesfreiwilligendienst – zur Sicherstellung einer rechtzeitigen kontinuierlichen Bewilligung von Kontingenten zur Ausschreibung und Vergabe von Plätzen für die Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes bewilligt. Dabei wurde aus zwingenden Gründen von der Durchführung des Konsultationsverfahren nach § 4 Absatz 2 Satz 5 i. V. m. § 21 HG 2024 abgesehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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