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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0512 Titel 518 21 - Mieten und Pachten - bis zur Höhe von 53.795 T Euro

dip / drucksache 27.03.2025 · WP 21 · 139/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0512 Titel 518 21 - Mieten und Pachten - bis zur Höhe von 53.795 T Euro [Bundesrat Drucksache 139/25 27.03.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0512 Titel 518 21 - Mieten und Pachten - bis zur Höhe von 53.795 T Euro Bundesministerium Berlin, 27. März 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6 in Verbindung mit § 21 Haushaltsgesetz (HG) 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Auswärtigen Amtes gemäß § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO im Haushaltsjahr 2025 bei Kapitel 0512 Titel 518 21 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (üpl. VE) bis zur Höhe von 53.795 T Euro erteilt hat. Die Verpflichtungsermächtigung wird benötigt, um einen Mietvertrag über die Zwischenunterbringung des Generalkonsulats und der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York abschließen zu können. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten: Die Kernsanierung des Deutschen Hauses in New York erfordert die Zwischenunterbringung des Generalkonsulats New York und der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen. Die Anmietung der Zwischenunterkunft für die Jahre 2026 bis 2034 ist sehr zeitnah geboten. Die Konstituierung des Haushaltsausschusses in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages kann nicht abgewartet werden, da nur bei einem sehr zeitnahen – bis spätestens zum 31. März 2025 erfolgten – Abschluss des Mietvertrages die Verfügbarkeit des Mietobjektes gesichert werden kann. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird – mangels Konstituierung – ausnahmsweise verzichtet. Der Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestages wurde mit Schreiben vom 19. März 2025 (Ausschussdrucksache 20(8)7527) über die beabsichtigte Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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