Deutsche Marine - Beschaffung von Laserwaffen
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Deutsche Marine - Beschaffung von Laserwaffen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5110
21. Wahlperiode 31.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Ladzinski, Andreas Paul, Mirco Hanker, Sven Wendorf
und der Fraktion der AfD
Deutsche Marine – Beschaffung von Laserwaffen
Die Unternehmen Rheinmetall und MBDA Deutschland haben zusammen für
die Deutsche Marine einen Laserwaffendemonstrator (LWD) entwickelt. Der
sogenannte HoWiSM (Hochpräzise und skalierbare Wirkung gegen agile/
signaturarme Ziele im Nah- und Nächstbereich schwimmender Systemträger der
Marine)-Demonstrator wurde nach Pressemitteilung sehr erfolgreich von Juni
2022 bis September 2023 auf der Fregatte „Sachsen“ (F 219) erprobt (vgl.
www.rheinmetall.com/de/media/news-watch/news/2023/09/2023-09-22-laserw
affen-erprobung-auf-see-erfolgreich). Weiterhin heißt es, dass „alle
notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen wurden“ (vgl. https://defence-network.com/laser
waffe-fregatten-rheinmetall-mbda-handeln/).
Nach Beendigung der Testphase konnte kein strukturierter Beschaffungsprozess
im Bereich Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine festgestellt
werden, und das trotz der positiven Meldungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Handelt es sich bei der Entwicklung, Beschaffung und Einführung von
Laserwaffen bei der Marine um das notwendige Schließen einer
Fähigkeitslücke?
2. Bei welchen Beschaffungsvorhaben von seegehenden Einheiten der Marine
ist ein Laserwaffensystem als integraler Bestandteil der Effektoren
vorgesehen?
3. Aus welchen Gründen wurde das Vorhaben um den
Laserwaffendemonstrator (HoWiSM-Demonstrator) der Marine nicht fortgeführt?
4. Welches genaue Beschaffungsvorhaben war infolge des Nachweises aller
notwendigen Fähigkeiten des HoWiSM-Demonstrators ursprünglich
vorgesehen?
5. Gab es von der Beendigung der Erprobung des Laserwaffendemonstrator
auf der Fregatte „Sachsen“ im September 2023 bis heute eine
Marktsichtung oder Marktanalyse hinsichtlich dieser Art von Laserwaffen?
6. Wie ist der aktuelle Stand zum Verfahren zur
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine?
7. Gibt es derzeit ein Vorhaben zur Beschaffung von Laserwaffen für
seegehende Einheiten der Marine, und wenn ja, wie lautet es?
8. Ist die Beschaffung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine
nach § 14 des Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen
für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
(BwBBG) – Stärkung innovativer Beschaffungen) vorgesehen, und wenn
nein, warum nicht?
Berlin, den 23. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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