Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL
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Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/478
21. Wahlperiode 13.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn,
Diana Zimmer, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL
Die aktuelle Lage im Libanon ist weiterhin angespannt und komplex. Der
Libanon steht vor großen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Zwar
existiert seit Ende November 2024 eine Waffenruhe zwischen Israel und der
Hisbollah, jedoch kommt es immer wieder zu Angriffen ausgehend vom
libanesischen Staatsterritorium und auf das libanesische Staatsterritorium (www.rn
d.de/politik/waffenruhe-zwischen-hisbollah-und-israel-wird-verlaengert-PJJHJ
6O54RLNHI47DTZH2FYA6U.html). Terroristen der Hisbollah und die
Infrastruktur dieser Terrororganisation sind nach wie vor Ziel israelischer Angriffe
in der Absicht, die Sicherheit Israels ein für alle Mal herzustellen (www.juedisc
he-allgemeine.de/israel/die-hisbollah-bricht-den-waffenstillstand/). Zugleich
stellen diese Verletzungen der territorialen Integrität eine Belastung der
israelisch-libanesischen Beziehungen dar. Israel hat zwar einen Großteil seiner
Streitkräfte aus dem Libanon zurückgezogen, unterhält aber nach wie vor
Stützpunkte jenseits seiner Staatsgrenze (www.tagesschau.de/ausland/asien/isra
el-rueckzug-libanon-102.html). Die libanesische Regierung fordert den Abzug
dieser Postierungen, wohingegen Israel auf die Notwendigkeit verweist, die
Hisbollah unter Kontrolle zu halten und Zweifel an der Schlagkraft der
libanesischen Armee hegt, um die Hisbollah in Schach zu halten.
Die wirtschaftliche Lage des Libanons ist desaströs: Die libanesische Lira hat
seit 2019 massiv an Wert verloren, 70 Prozent der Bevölkerung leben in Armut,
und der Alltag ist geprägt von Engpässen bei der Versorgung mit Strom,
Wasser, Medikamenten und Treibstoff. Während ein Teil der Bevölkerung
Perspektiven im Ausland sucht, sind die schlechten Lebensbedingungen wiederum
Nährboden für die Terrororganisation Hisbollah (www.nd-aktuell.de/artikel/118
1331.wirtschaftskrise-im-libanon-eine-der-schwersten-krisen-seit-mitte-des-jah
rhunderts.html). Hinzu kommt die große Anzahl an syrischen Flüchtlingen
(rund 1,5 Mio. Menschen) sowie Binnenflüchtlinge, zu deren sicherer
Unterbringung und Versorgung die Ressourcen und administrativen Voraussetzung
des Libanons nicht genügen (www.unhcr.org/de/node/981).
Trotz dieser angespannten Lage gibt es auch hoffnungsvolle Entwicklungen im
Libanon. Im Januar 2025 wurde General Joseph Aoun zum neuen
Staatspräsidenten gewählt, und im Februar 2025 konnte sich unter Premierminister Nawaf
Salam eine neue Regierung bilden (www.dw.com/de/libanon-pr%C3%A4siden
t-joseph-aoun-wahl-hisbollah-israel/a-71256719; www.dw.com/de/nawaf-sala
m-wird-neuer-regierungschef-im-libanon/a-71291916). Deren Ziel ist es, das
staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen und die Wirtschaft des Libanons
wiederzubeleben, beides unter der Voraussetzung der Einhaltung der Prinzipien
von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft. Zugleich konnte der
unmittelbare politische Einfluss der Hisbollah geschwächt werden. Die
Angriffe der israelischen Streitkräfte zur Bekämpfung der Hisbollah waren
insofern ein Erfolg, dass die Terrororganisation geschwächt werden konnte (allisrae
lnews.com/de/angesichts-der-anzeichen-fuer-eine-schwaechung-der-
hisbollahhebt-die-idf-die-sicherheitsbeschraenkungen-im-norden-israels-auf). In der
Regierung Libanons finden sich keine Anhänger der Hisbollah (www.spiege
l.de/ausland/libanon-24-koepfiges-kabinett-ohne-hisbollah-gebildet-a-ddd2f40
4-5c79-474a-829e-489ba5f7be23). Die Durchsetzung des staatlichen
Gewaltmonopols würde eine Entwaffnung der Hisbollah voraussetzen, doch ist es bis
dahin ein weiter Weg, und ob die libanesischen Landstreitkräfte dazu in der
Lage sind, ist fraglich (www.israelnetz.com/hisbollah-soll-bis-jahresende-entw
affnet-werden/).
Grundlage für United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) bildet die
UN-Resolution 1701 (2006), die durch weitere Resolutionen ergänzt wurde.
Auftrag von UNIFIL ist die Kontrolle über das Gebiet südlich des Litani-
Flusses als Puffer zwischen Israel und Hisbollah sowie die Unterbindung von
Waffenlieferungen an die Hisbollah (www.dw.com/de/unifil-was-tut-die-friede
nstruppe-im-libanon/a-70478211). UN-Blauhelmsoldaten der Mission UNIFIL
übernehmen Sicherheitsaufgaben südlich des genannten Flusses und entlang
der sog. Blauen Linie, der Grenze zwischen Israel und dem Libanon. Dabei
sind Blauhelmsoldaten mehrmals zwischen die Fronten von Hisbollah und
Israel geraten (www.lto.de/recht/hintergruende/h/angriffe-auf-un-friedensmissi
onen-gaza-israel-kriegsverbrechen-voelkerrecht).
Deutsche Streitkräfte beteiligen sich maßgeblich am maritimen Anteil von
UNIFIL (Maritime Task Force) (www.bundesregierung.de/breg-de/service/arch
iv/bundeswehr-einsatz-libanon-2038120; esut.de/2025/04/meldungen/59019/an
gespannte-lage-fuer-deutsches-unifil-kontingent/). Kommandeur der Maritime
Task Force von UNIFIL ist seit Januar 2021 ein deutscher Admiral, wobei ein
jährlicher Wechsel der Person erfolgt (www.dbwv.de/aktuelle-themen/einsatz-a
ktuell/beitrag/unifil-die-maritime-task-force-ist-jetzt-unter-deutschem-komm
ando). Auftrag der Maritime Task Force ist hauptsächlich die seegestützte
Aufklärung und Überwachung des Einsatzgebietes, die Sicherung der libanesischen
Küsten und Küstengewässer, die Kontrolle des Seeverkehrs im Einsatzgebiet,
die technische Ausrüstungshilfe sowie die militärische Beratung und
Ausbildung der libanesischen Streitkräfte inklusive Unterstützung bei der Umsetzung
von Aufgaben in Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und Sicherungselementen,
was Hilfe in den Bereichen Logistik und Sanität mit einschließt
(Bundestagsdrucksache 20/11411).
In den letzten Berichten der Vereinen Nationen über UNIFIL sowie den Einsatz
der Maritime Task Force werden verschiedentlich die Zahlen der angerufenen
und zur Kontrolle angemeldeten Schiffe genannt (unifil.unmissions.org/sites/de
fault/files/s_2024_548-en.pdf, § 27; unifil.unmissions.org/sites/default/files/n2
505668.pdf, § 27). Diese Zahlen sind auch für die Bundesregierung Ausweis
für die Sinnhaftigkeit des deutschen Engagements, indem sie in den
entsprechenden Mandaten als Ausweis für die Tätigkeit der Maritime Task Force
genannt werden (z. B. Bundestagsdrucksache 20/11411, S. 5). Andererseits ist der
tatsächliche Erfolg des Auftrags nach Auffassung der Fragesteller fraglich, da
von der Maritime Task Force nach Kenntnis der Fragesteller noch nie Waffen
sichergestellt werden konnten. Hervorzuheben ist aber, dass die libanesischen
Behörden UNIFIL erstmals dazu einluden, an Hafeninspektionen teilzunehmen.
Ab dem 22. Januar 2025 konnte UNIFIL an acht Inspektionen teilnehmen,
wobei aber wiederum kein unerlaubtes Material gefunden wurde (unifil.unmission
s.org/sites/default/files/n2505668.pdf, hier S. 8). Zwar wird von der
Bundesregierung die Patrouillentätigkeit der Maritime Task Force als abschreckende
Maßnahme hervorgehoben, in der Realität sind aber die Auswirkungen auf den
Waffenschmuggel nach Ansicht der Fragesteller nicht messbar.
Was den Anteil Ausbildung betrifft, so wird vom gegenwärtigen Kommandeur
der Maritime Task Force die Professionalität aller Beteiligten gelobt, trotz aller
Unterschiede bei Verfahren und Ausrüstung (peacekeeping.un.org/en/unifil-shi
ps-demonstrate-interoperability-joint-drill-off-naqoura-coast#:~:text=These%2
0vessels%20together%20form%20UNIFIL%27s,%2Dinteroperability%2Djoint
%2Ddri%E2%80%A6). Dessen ungeachtet stellt sich den Fragestellern die
Frage, warum nach fast 25 Jahren Training und Ausbildung der libanesischen
Seestreitkräfte der Libanon auch fernerhin Unterstützung benötigt, um die
vermittelten Lehrgegenstände eigenständig weiterzugeben, und bisher unfähig zu
sein scheint, sich einen Stamm an erfahrenen Offizieren, Maaten und Seeleuten
zu schaffen.
Solange das Mandat von UNIFIL Kontrollen von Schiffen innerhalb des
Operationsgebietes der Maritime Task Force ausschließt, ist der Einsatz von
Ressourcen der Bundeswehr nach Einschätzung der Fragesteller nicht im Interesse
Deutschlands. Die Fragesteller sehen die Bundeswehr nicht nur als Ausdruck
nationaler Selbstbestimmung oder als Instrument, um einen ständigen Sitz im
UN-Sicherheitsrat zu erhalten, sondern auch als Mittel zur Durchsetzung vitaler
nationaler Interessen. In diesem Sinne plädieren die Fragesteller dafür, die
Beteiligung an der Maritime Task Force von UNIFIL zu beenden und die
Ressourcen der Bundeswehr dort einzusetzen, wo sie geeigneter sind, die Interessen der
deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, auch was den Konflikt in der Levante
betrifft, Geltung zu verschaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen
Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates nicht die Beauftragung der Maritime
Task Force von UNIFIL zum Stoppen und zur Kontrolle der Fracht
verdächtiger Schiffe innerhalb des Operationsgebietes, aber außerhalb der
12‑Meilen-Zone des Libanons?
2. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei künftigen Beschlüssen
des UN-Sicherheitsrates das Recht auf die Kontrolle von verdächtigen
Schiffen innerhalb des Operationsgebietes, aber außerhalb der 12-Meilen-
Zone des Libanons in das Mandat aufgenommen wird, und wenn nein,
warum nicht?
3. Auf welchen Wegen wurden und werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Waffen in den Libanon und zugunsten der Hisbollah geschmuggelt?
a) Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil hat nach Einschätzung der
Bundesregierung der seegestützte Schmuggel?
b) Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil hat nach Einschätzung der
Bundesregierung der landgestützte Schmuggel?
4. Hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse bzw. eine
Evaluation der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Maritime Task Force seit
dem Beginn der 20. Legislaturperiode vorgenommen, und wenn ja, wie
wird der Erfolg bewertet?
5. Wie viele und welche Waffen aus welchen Herkunfts- bzw.
Produktionsstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der
20. Legislaturperiode von den libanesischen Behörden bei der Kontrolle
des Schiffsverkehrs sichergestellt worden?
6. Wie viele und welche Waffen aus welchen Herkunfts- bzw.
Produktionsstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der
20. Legislaturperiode durch die Maritime Task Force von UNIFIL bei der
Kontrolle des Schiffsverkehrs sichergestellt worden, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Ergebnisse im Hinblick auf den Einsatzerfolg?
7. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, dass aus der
einmaligen Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL an Kontrollen durch
libanesische Behörden eine ständige Einrichtung wird (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Durch wen wurde die Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL an
Kontrollen der libanesischen Behörden veranlasst?
b) Unter welchen Bedingungen ist die Teilnahme von Personal von
UNIFIL an Kontrollen der libanesischen Behörden möglich?
c) Wird mit der Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL bei
Kontrollen durch die libanesischen Behörden kontinuiert?
8. Über wie viele seegehende Einheiten verfügen die libanesischen
Seestreitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 30. Juni 2025
(Ende des bisherigen Mandats)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalstärke (Soll)
der libanesischen Seestreitkräfte zum Stichtag 30. Juni 2025 (Ende des
gegenwärtigen Mandats)?
10. Welche Lehrinhalte wurden seit Beginn der 20. Legislaturperiode von
Angehörigen der deutschen Streitkräfte an der Jounieh Naval Base
Angehörigen der libanesischen Streitkräfte vermittelt
(Bundestagsdrucksache 21/229, S. 5)?
a) Wie viele Lehrgangsteilnehmer haben an entsprechenden Kursen
teilgenommen?
b) Wie wird der Lernerfolg überprüft?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Lehrerfolg?
11. In welchem Rahmen findet auch außerhalb der Jounieh Naval Base eine
Ausbildung libanesischer Seeleute durch Angehörige des deutschen
Kontingents von UNIFIL statt?
12. Wie viele Lehrgangsteilnehmer wurden von Angehörigen der deutschen
Streitkräfte seit Beginn der Mission UNIFIL im Jahre 2006 ausgebildet,
und wie viele haben ihre Ausbildung abgebrochen bzw. nicht erfolgreich
beendet?
13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Lehrerfolg des
Ausbildungsanteils von UNIFIL, insbesondere der Maritime Task Force gemäß
Mandat, mit Blick auf die Einsatzfähigkeit und Funktionstüchtigkeit der
libanesischen Marine einzuschätzen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die bilaterale Zusammenarbeit
zwischen der Bundesmarine sowie der Maritime Task Force einerseits und der
libanesischen Marine andererseits?
15. Welche überprüfbaren Meilensteine bei der Ausbildung sowie welche
materiellen und personellen Voraussetzungen müssen erreicht werden, damit
die libanesische Marine und Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt
werden, nicht nur die Küstengewässer und Häfen zu kontrollieren, sondern
auch den seegestützten Waffenschmuggel grundsätzlich unterbinden zu
können?
16. Was sind nach Beurteilung und Kenntnis der Bundesregierung die
Ursachen dafür, dass die libanesischen Seestreitkräfte nach wie vor auf
internationale Unterstützung bei der Bekämpfung des seegestützten
Schmuggels angewiesen sind, und welche Bedeutung haben in diesem
Zusammenhang nach Ansicht der Bundesregierung die wirtschaftliche Situation der
Angehörigen der libanesischen Seestreitkräfte (www.tagesschau.de/auslan
d/asien/libanon-unifil-mandat-verlaengerung-100.html) sowie deren
Loyalität gegenüber der libanesischen Regierung?
17. Welche Projekte zum Aufbau funktionsfähiger Sicherheitsorgane des
Libanon werden derzeit durch Deutschland bilateral, durch UNIFIL und
durch die EU gefördert (bitte die Projektnamen, den Projektinhalt und die
bereitgestellten finanziellen Mittel nennen)?
a) Welchen Erfolg hatten diese Projekte bis zum heutigen Tag?
b) Inwieweit greifen diese einzelnen Projekte ineinander bzw. findet eine
Koordination statt?
18. Wie hoch war der deutsche Anteil am Welternährungsprogramm für den
Libanon im Jahr 2024, und welche Ausgaben sind hierfür im
Haushaltsjahr 2025 veranschlagt und für das Haushaltsjahr 2026 geplant?
19. Über wie viele hochseetüchtige seegehende Einheiten verfügt die
Bundesmarine zum Stichtag 30. Juni 2025, und wie viele komplette Besatzungen
sind einsatzbereit?
20. Sieht es die Bundesregierung vor dem Hintergrund der volatilen Lage in
der Ostsee als gerechtfertigt an, eine Hochwertfähigkeit wie die Fregatte
„Brandenburg“ zur UNIFIL zu entsenden (bitte begründen), und gibt es
nach Ansicht der Bundesregierung auch Alternativen (zum Beispiel einen
anderen, günstigeren Schiffstyp einzusetzen, Drohneneinsatz etc.; www.b
undesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-einsatz-libanon-203812
0#:~:text=Was%20tr%C3%A4gt%20Deutschland%20konkret%20bei,Sol
datinnen%20und%20Soldaten%20eingesetzt%20werden.)?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die infrastrukturellen
Rahmenbedingungen in Limassol sowohl was die Unterbringung von Soldaten betrifft
als auch die Durchführung der Marineoperationen im Operationsgebiet,
und welche Planungen gibt es in diesem Zusammenhang (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/229, S. 3)?
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kooperationen
zwischen der Hisbollah und kriminellen Netzwerken im Rahmen des
Waffenoder Drogenschmuggels über Seewege, und wenn ja, welche?
23. Gab es seit Beginn der deutschen Beteiligung an UNIFIL (2006) verletzte
oder getötete deutsche Soldaten (durch Angriffe oder Zwischenfälle, bitte
aufschlüsseln)?
Berlin, den 4. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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