Schriftliche Frage 35 von Andreas Paul (AfD): Über welche Waffensysteme verfügt die Deutsche Marine der Bundeswehr zur Bekämpfung von Drohnen im Inland, die dazu dienen, Standorte und Hä…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 35 von Andreas Paul (AfD): Über welche Waffensysteme verfügt die Deutsche Marine der Bundeswehr zur Bekämpfung von Drohnen im Inland, die dazu dienen, Standorte und Hä…
Frage 35 (Andreas Paul, AfD):
Über welche Waffensysteme verfügt die Deutsche Marine der Bundeswehr zur Bekämpfung von Drohnen im Inland, die dazu dienen, Standorte und Häfen auszuspionieren (bitte die jeweilige zur Verfügung stehende Anzahl angeben), und über welche Waffensysteme verfügen die seegehenden Einheiten der Marine zur Abwehr von Spionagesowie auch Kampfdrohnen, um der Komplexität der Herausforderung aufgrund der unterschiedlichen Bauarten und Fähigkeiten von Drohnen adäquate Abwehrtechnologien entgegensetzen zu können (bitte für folgende Schiffstypen auflisten: Fregatten, Korvetten, Minenjagdboote, U-Boote, Flottendienstboote, Einsatzgruppenversorger, Betriebsstofftransporter, Tender)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. August 2025:
Gegenstand Ihrer Frage sind Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine weitergehende Offenlegung der erfragten Informationen in diesem konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der erfragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr derart detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem vorher Gesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
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