Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel
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Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7885
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Lars
Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm,
Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas
Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel
Die deutschen Seehäfen sind nach Ansicht der Fragesteller von herausragender
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie dienen dem
Außenhandel, der Energieversorgung und der Versorgungssicherheit und gewinnen
darüber hinaus im Hinblick auf die nationale Sicherheit, die militärische
Mobilität und die Resilienz kritischer Infrastruktur zunehmend an Bedeutung.
Nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes an die Länder Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für
Seehäfen stellt der Bund gegenwärtig jährlich insgesamt 38,3 Mio. Euro für
besonders bedeutsame Investitionen im Bereich der Seehäfen zur Verfügung
(www.gesetze-im-internet.de/bfinhbruag/__1.html; https://zds-seehaefen.de/20
26/08/20/rechtsgutachten-schafft-klarheit-bund-kann-mehr-verantwortung-
fuerseehaefen-uebernehmen/).
Angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs in den deutschen Seehäfen wird
diese Summe von Vertretern der Hafenwirtschaft und der norddeutschen
Wirtschaft seit Langem als unzureichend angesehen. Der Zentralverband der
deutschen Seehafenbetriebe beziffert den prioritären Investitionsbedarf nach
Medienberichten auf rund 15 Mrd. Euro. Gefordert wird unter anderem eine
dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hafeninfrastruktur in
Höhe von mindestens 500 Mio. Euro jährlich (www.noz.de/lebenswelten/theme
nspezial/emsupdate/emsupdate-wirtschaft/artikel/warum-seehaefen-jetzt-500-m
illionen-euro-vom-bund-fordern-51216717).
Die Bundesregierung hat bislang darauf verwiesen, dass eine erhebliche
Aufstockung der bestehenden Bundesfinanzhilfen aus finanzverfassungsrechtlichen
Gründen nicht möglich sei. Nach einem von der IHK (Industrie- und
Handelskammer)-Nord vorgestellten Rechtsgutachten wird diese Auffassung
jedoch infrage gestellt. Danach soll eine deutlich stärkere Beteiligung des
Bundes an der Finanzierung der deutschen Seehäfen bereits innerhalb des
bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmens möglich sein. Insbesondere soll eine
einfachgesetzliche Änderung des bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetzes eine
Grundlage für höhere Bundesmittel schaffen können (https://hansa-online.de/ha
efen/gutachten-hafenfinanzierung/308771/).
Vor dem Hintergrund der nationalen Bedeutung der deutschen Seehäfen für
Wirtschaft, Versorgungssicherheit, Energieversorgung, Verteidigungsfähigkeit
und militärische Mobilität stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die
Frage, ob die bisherige Position der Bundesregierung zur Finanzierung der
Seehafeninfrastruktur noch aufrechterhalten werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in die
Infrastruktur der deutschen Seehäfen in den Jahren 2015 bis 2025 jeweils,
aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland?
2. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 sowie in der Finanzplanung
des Bundes bis 2030 für die Finanzierung bzw. Unterstützung der
deutschen Seehäfen vorgesehen?
3. Wie bewertet die Bundesregierung den nach Angaben des
Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe bestehenden prioritären
Investitionsbedarf von rund 15 Mrd. Euro in den deutschen Seehäfen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Investitionsbedarf der deutschen Seehäfen bis zum Jahr 2030 bzw. 2035 vor?
5. Hält die Bundesregierung die gegenwärtige jährliche Finanzhilfe des
Bundes von insgesamt 38,346 Mio. Euro angesichts des bestehenden
Investitionsbedarfs weiterhin für ausreichend, und wenn ja, warum (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
der Hafenwirtschaft und der norddeutschen Wirtschaft, die dauerhafte
Bundesbeteiligung an der Finanzierung der Seehafeninfrastruktur auf
mindestens 500 Mio. Euro jährlich anzuheben?
7. Auf welche konkreten verfassungsrechtlichen Bestimmungen und welche
Rechtsprechung stützt die Bundesregierung ihre bisherige Auffassung,
wonach eine deutliche Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für die Seehäfen
aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt
möglich sei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Ist der Bundesregierung das von der IHK-Nord vorgestellte
Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer stärkeren Beteiligung
des Bundes an der Finanzierung der deutschen Seehäfen bekannt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wenn Frage 8 bejaht wird, hat sich die Bundesregierung eine eigene
Auffassung erarbeitet zur in diesem Gutachten vertretenen Auffassung, dass
eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der
Seehäfen bereits auf Grundlage des bestehenden verfassungsrechtlichen
Rahmens möglich sei, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?
10. Teilt die Bundesregierung insbesondere die Auffassung der Fragesteller,
dass eine einfachgesetzliche Änderung des bestehenden
Seehafenfinanzierungsgesetzes eine Grundlage für eine deutliche Erhöhung der
Finanzhilfen des Bundes schaffen könnte, und wenn nein, aus welchen konkreten
verfassungsrechtlichen Gründen widerspricht die Bundesregierung dieser
Auffassung?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des genannten
Rechtsgutachtens (vgl. Vorfragen und Vorbemerkung der Fragesteller),
ihre bisherige Auffassung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit höherer
Bundesfinanzhilfen erneut zu prüfen oder durch ein eigenes
Rechtsgutachten überprüfen zu lassen?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung oder Weiterentwicklung
des bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetzes, und wenn nein, warum
nicht?
13. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unabhängig vom
bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetz gegebenenfalls, um Investitionen des
Bundes in die Seehafeninfrastruktur oder entsprechende Finanzhilfen an
die Küstenländer erheblich zu erhöhen?
14. In welchem Umfang können nach Auffassung der Bundesregierung
gegebenenfalls Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität“ für Investitionen in deutsche Seehäfen eingesetzt werden?
15. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, welche
Hafenprojekte aus dem den Ländern zur Verfügung stehenden Anteil des
Sondervermögens finanziert werden können, und wenn ja, welche
Projekte sind dies?
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den deutschen Seehäfen für
die Versorgungssicherheit und die Resilienz der Bundesrepublik
Deutschland bei?
17. Welche deutschen Seehäfen besitzen nach Einschätzung der
Bundesregierung eine besondere Bedeutung für die militärische Mobilität, die Landes-
und Bündnisverteidigung sowie die Umsetzung des Operationsplans
Deutschland?
18. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Investitionen in
Hafenanlagen und Hafeninfrastruktur erforderlich, um die deutschen
Seehäfen für Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie
militärische Transporte ausreichend zu ertüchtigen, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
19. In welchem finanziellen Umfang beteiligt sich der Bund derzeit
unmittelbar oder mittelbar an sicherheits- und verteidigungsrelevanten
Investitionen in deutschen Seehäfen?
20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Investitionen in
Hafeninfrastruktur, die unmittelbar der Landes- und Bündnisverteidigung oder der
militärischen Mobilität dienen, ausschließlich von den jeweiligen
Küstenländern finanziert werden sollten?
21. Welche Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung
gegebenenfalls, entsprechende sicherheits- und verteidigungsrelevante
Investitionen vollständig oder teilweise aus Bundesmitteln zu finanzieren?
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
deutschen Seehäfen aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung nicht
lediglich als regionale Infrastruktur der Küstenländer betrachtet werden
können?
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, gemeinsam mit den Küstenländern, der
Hafenwirtschaft und den Wirtschaftsverbänden ein langfristiges
Finanzierungskonzept für die deutschen Seehäfen vorzulegen?
24. Wenn Frage 23 bejaht wird, bis wann soll ein solches
Finanzierungskonzept vorgelegt werden, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht die
Bundesregierung hierfür keinen Handlungsbedarf?
Berlin, den 2. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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