Schriftliche Frage 70 von Lea Reisner (DIE LINKE): Welche Drohnentypen will das Bundesministerium der Verteidigung von den Rüstungsfirmen Helsing, Stark und Rheinmetall bestellen („Startups,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 70 von Lea Reisner (DIE LINKE): Welche Drohnentypen will das Bundesministerium der Verteidigung von den Rüstungsfirmen Helsing, Stark und Rheinmetall bestellen („Startups,…
Frage 70 (Lea Reisner, Die Linke):
Welche Drohnentypen will das Bundesministerium der Verteidigung von den Rüstungsfirmen Helsing, Stark und Rheinmetall bestellen („Startups, Rheinmetall to supply kamikaze drones for German brigade in Lithuania“, Financial Times vom 29. Oktober 2025), und mit welchen Eckdaten (Stückzahl, finanzielles Volumen, begünstigte Einheiten) soll der Auftrag nach Vorstellungen der Bundesregierung abgeschlossen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 6. November 2025:
Es wird auf die Veröffentlichung der Bundeswehr unter: www.bundeswe hr.de/de/meldungen/bundeswehr-beschafft-loitering-munition#:~:text=L oitering_Munition_sind_keine_Drohnen,eingesetzt_werden_als_unbema nnte_Luftfahrzeuge hingewiesen. Darüber hinaus können derzeit aufgrund des laufenden Beschaffungsverfahrens keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen betrifft die Beantwortung Ihrer Frage Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage hinsichtlich von Stückzahlen und begünstigten Einheiten nicht erfolgen kann. Kenntnisse über Stückzahlen von Loitering Munition und die jeweils begünstigten Einheiten versetzen einen möglichen Gegner in die Lage, sich gezielt auf die Bekämpfung des Waffensystems einzustellen und es frühzeitig unbrauchbar zu machen. Kenntnisse über den Umfang der vorhandenen Systeme verschaffen möglichen Gegnern einen entscheidenden Vorteil. Damit kann die Wirkung der Waffensysteme durch gezielte Gegenmaßnahmen deutlich herabgesetzt werden. Dies würde die Kampfkraft der Bundeswehr erheblich schwächen und Einsätze der Bundeswehr unter Abstützung auf dieses Waffensystem in unzumutbarer Weise beeinträchtigen. Im Ergebnis wären folglich sowohl Leib und Leben von Soldatinnen und Soldaten als auch die Verfassungsrang genießende Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr gefährdet. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung und ihrer Partnernationen zurückstehen.
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