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Deutsche Marine - Beschaffung von Laserwaffen (Antwort zu Drs. 21/5110)

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · 21/5410 · Antwort · Original ↗

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Deutsche Marine - Beschaffung von Laserwaffen (Antwort zu Drs. 21/5110) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5410 21. Wahlperiode 14.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Ladzinski, Andreas Paul, Mirco Hanker, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5110 – Deutsche Marine – Beschaffung von Laserwaffen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Unternehmen Rheinmetall und MBDA Deutschland haben zusammen für die Deutsche Marine einen Laserwaffendemonstrator (LWD) entwickelt. Der sogenannte HoWiSM (Hochpräzise und skalierbare Wirkung gegen agile/ signaturarme Ziele im Nah- und Nächstbereich schwimmender Systemträger der Marine)-Demonstrator wurde nach Pressemitteilung sehr erfolgreich von Juni 2022 bis September 2023 auf der Fregatte „Sachsen“ (F 219) erprobt (vgl. www.rheinmetall.com/de/media/news-watch/news/2023/09/2023-09-22-l aserwaffen-erprobung-auf-see-erfolgreich). Weiterhin heißt es, dass „alle notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen wurden“ (vgl. https://defence-networ k.com/laserwaffe-fregatten-rheinmetall-mbda-handeln/). Nach Beendigung der Testphase konnte kein strukturierter Beschaffungsprozess im Bereich Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine festgestellt werden, und das trotz der positiven Meldungen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Handelt es sich bei der Entwicklung, Beschaffung und Einführung von Laserwaffen bei der Marine um das notwendige Schließen einer Fähigkeitslücke? Ja. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Bei welchen Beschaffungsvorhaben von seegehenden Einheiten der Marine ist ein Laserwaffensystem als integraler Bestandteil der Effektoren vorgesehen? Grundsätzlich sind entsprechende Systeme für größere seegehende Einheiten vorgesehen. 3. Aus welchen Gründen wurde das Vorhaben um den Laserwaffendemonstrator (HoWiSM-Demonstrator) der Marine nicht fortgeführt? 4. Welches genaue Beschaffungsvorhaben war infolge des Nachweises aller notwendigen Fähigkeiten des HoWiSM-Demonstrators ursprünglich vorgesehen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Der genannte Demonstrator diente der Technologieerprobung. Die Ergebnisse sind Grundlage für die angestrebte Beauftragung zur Realisierung des operativen Erstsystems im Projekt „Hochpräzise und skalierbare Wirkung gegen agile/ signaturarme Ziele im Nah- und Nächstbereich schwimmender Systemträger der Marine“ (HoWiSM). 5. Gab es von der Beendigung der Erprobung des Laserwaffendemonstrator auf der Fregatte „Sachsen“ im September 2023 bis heute eine Marktsichtung oder Marktanalyse hinsichtlich dieser Art von Laserwaffen? Ja. 6. Wie ist der aktuelle Stand zum Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine? Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde im Jahr 2025 abgeschlossen. 7. Gibt es derzeit ein Vorhaben zur Beschaffung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine, und wenn ja, wie lautet es? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 8. Ist die Beschaffung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine nach § 14 des Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) – Stärkung innovativer Beschaffungen) vorgesehen, und wenn nein, warum nicht? Nein, dass o. g. Vorhaben war bereits fortgeschritten, als § 14 des BwBBG im Februar 2026 in Kraft trat. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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