Deutsche Marine - Beschaffung von Laserwaffen (Antwort zu Drs. 21/5110)
Text
Deutsche Marine - Beschaffung von Laserwaffen (Antwort zu Drs. 21/5110)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5410
21. Wahlperiode 14.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Ladzinski, Andreas Paul, Mirco
Hanker, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5110 –
Deutsche Marine – Beschaffung von Laserwaffen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Unternehmen Rheinmetall und MBDA Deutschland haben zusammen für
die Deutsche Marine einen Laserwaffendemonstrator (LWD) entwickelt. Der
sogenannte HoWiSM (Hochpräzise und skalierbare Wirkung gegen agile/
signaturarme Ziele im Nah- und Nächstbereich schwimmender Systemträger
der Marine)-Demonstrator wurde nach Pressemitteilung sehr erfolgreich von
Juni 2022 bis September 2023 auf der Fregatte „Sachsen“ (F 219) erprobt
(vgl. www.rheinmetall.com/de/media/news-watch/news/2023/09/2023-09-22-l
aserwaffen-erprobung-auf-see-erfolgreich). Weiterhin heißt es, dass „alle
notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen wurden“ (vgl. https://defence-networ
k.com/laserwaffe-fregatten-rheinmetall-mbda-handeln/).
Nach Beendigung der Testphase konnte kein strukturierter
Beschaffungsprozess im Bereich Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine festgestellt
werden, und das trotz der positiven Meldungen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Handelt es sich bei der Entwicklung, Beschaffung und Einführung von
Laserwaffen bei der Marine um das notwendige Schließen einer
Fähigkeitslücke?
Ja.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 14. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Bei welchen Beschaffungsvorhaben von seegehenden Einheiten der
Marine ist ein Laserwaffensystem als integraler Bestandteil der Effektoren
vorgesehen?
Grundsätzlich sind entsprechende Systeme für größere seegehende Einheiten
vorgesehen.
3. Aus welchen Gründen wurde das Vorhaben um den
Laserwaffendemonstrator (HoWiSM-Demonstrator) der Marine nicht fortgeführt?
4. Welches genaue Beschaffungsvorhaben war infolge des Nachweises aller
notwendigen Fähigkeiten des HoWiSM-Demonstrators ursprünglich
vorgesehen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Der genannte Demonstrator diente der Technologieerprobung. Die Ergebnisse
sind Grundlage für die angestrebte Beauftragung zur Realisierung des
operativen Erstsystems im Projekt „Hochpräzise und skalierbare Wirkung gegen agile/
signaturarme Ziele im Nah- und Nächstbereich schwimmender Systemträger
der Marine“ (HoWiSM).
5. Gab es von der Beendigung der Erprobung des Laserwaffendemonstrator
auf der Fregatte „Sachsen“ im September 2023 bis heute eine
Marktsichtung oder Marktanalyse hinsichtlich dieser Art von Laserwaffen?
Ja.
6. Wie ist der aktuelle Stand zum Verfahren zur
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine?
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde im Jahr 2025 abgeschlossen.
7. Gibt es derzeit ein Vorhaben zur Beschaffung von Laserwaffen für
seegehende Einheiten der Marine, und wenn ja, wie lautet es?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
8. Ist die Beschaffung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine
nach § 14 des Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen
für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
(BwBBG) – Stärkung innovativer Beschaffungen) vorgesehen, und wenn
nein, warum nicht?
Nein, dass o. g. Vorhaben war bereits fortgeschritten, als § 14 des BwBBG im
Februar 2026 in Kraft trat.
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ISSN 0722-8333
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