Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" - Abbau des bestehenden Investitionsstaus, Auswahlverfahren und Weiterentwicklung des Förderaufrufs 2025/2026
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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" - Abbau des bestehenden Investitionsstaus, Auswahlverfahren und Weiterentwicklung des Förderaufrufs 2025/2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5065
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Tina Winklmann, Helge Limburg, Karoline
Otte, Lisa Paus, Matthias Gastel, Stefan Schmidt, Katrin Uhlig, Sylvia Rietenberg
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Abbau des
bestehenden Investitionsstaus, Auswahlverfahren und Weiterentwicklung des
Förderaufrufs 2025/2026
Der Deutsche Bundestag hat für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten“ (SKS) im Rahmen des Projektaufrufs 2025/2026 in einer ersten
Tranche 333 Mio. Euro im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität bereitgestellt. Ziel ist die Förderung überjähriger Projekte
zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten mit besonderer
regionaler oder überregionaler Bedeutung. Bereits der erste Projektaufruf ist mit
über 3 600 eingereichten Projektskizzen und einem beantragten Fördervolumen
von rund 7,5 Mrd. Euro mehr als 22‑fach überzeichnet (www.bmwsb.bund.de/S
haredDocs/pressemitteilungen/DE/2026/01/Bundesprogramm_SKS.html).
Diese Zahlen verdeutlichen den über Jahrzehnte gewachsenen Sanierungs- und
Modernisierungsstau bei Sportstätten in Deutschland. Auch die für 2026
angekündigten Mittel – darunter 250 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler
Schwimmbäder – werden den strukturellen Bedarf nicht ansatzweise decken
(www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll /Bundeshaushalt-2026.pdf).
Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betrug der Investitionstau der
kommunalen Sportinfrastruktur zuletzt 12,12 Mrd. Euro und weist damit das
Investitionsniveau aus, um allein den Verfall von Sportstätten zu verhindern (www.k
fw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Foku
s-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-482-Januar-2025-Sportstaetten.pdf).
Auch Sportvereinen fehlen deutschlandweit entscheidende Mittel. So
kritisieren der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die 52.
Sportministerkonferenz beispielsweise, dass das SKS-Programm ausschließlich Kommunen
als unmittelbare Zuwendungsempfänger vorsieht, Sportvereine lediglich
mittelbar berücksichtigt werden. Allgemein seien kurze Antragsfristen und hohe
Eigenanteile des Programms für viele Antragsteller schwer handhabbar. Auch die
Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
müsse transparent und anhand klar nachvollziehbarer sportfachlicher Kriterien
erfolgen (www.bundestag.de/resource/blob/1121380/251105_stellungnahme_d
osb.pdf; www.bundestag.de/resource/blob/1118446/251105_stellungnahme-S
MK.pdf). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Höhe der
Mittelausstattung, zur Transparenz und Bedarfsorientierung der Projektauswahl, zur
Rolle des Haushaltsausschusses sowie zur Weiterentwicklung des Programms
für kommende Projektaufrufe.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
beantragten Fördervolumen von über 7,5 Mrd. Euro für die künftige
strukturelle Ausgestaltung und finanzielle Ausstattung des Programms?
2. In welcher Höhe beziffert die Bundesregierung den bundesweiten
Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten insgesamt, und welchen Anteil
davon sieht sie durch das aktuelle Programm realistisch abgedeckt?
3. Welche weiteren Bedarfe sieht die Bundesregierung bei der
Sportstättenförderung insgesamt?
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nicht nur ein Verfall
sanierungsbedürftiger Sportstätten aufgehalten wird, sondern eine
ganzheitliche, zukunftsorientierte Strategie für modernisierte und bedarfsdeckende
Sportstätten verfolgt wird?
5. Welche Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen sind in der
Finanzplanung des Bundes ab 2027 für die Förderung kommunaler Sportstätten
vorgesehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Sofern eine dauerhafte programmatische Verstetigung über das Jahr 2026
hinaus noch nicht festgelegt ist, welche Varianten einer Verstetigung des
Programms prüft die Bundesregierung derzeit, und welchen Zeitplan
verfolgt sie hierfür?
7. Welche Bewertungskriterien wurden bei der Vorprüfung zugrunde gelegt?
8. Wie verteilen sich die eingereichten Projektskizzen sowie das beantragte
Fördervolumen nach Ländern, Kommunentypen (kreisfreie Städte,
Landkreise, kreisangehörige Kommunen), Sportstättentypen und Trägerschaft
(bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
9. Bei wie vielen Projekten waren insbesondere der kommunale Eigenanteil
oder die Finanzierungsdarstellung ausschlaggebend bei der
Nichtberücksichtigung von Projektskizzen im aktuellen Aufruf?
10. In welcher Form wurden die Länder, Landessportbünde und der Deutsche
Olympische Sportbund bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie und der
Bewertungskriterien eingebunden, und ist künftig eine verbindliche
Abstimmung vorgesehen?
11. Plant die Bundesregierung, im nächsten Förderaufruf auch Sportvereine
selbst als unmittelbare Zuwendungsempfänger zuzulassen, und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mindestfördersumme von derzeit
250 000 Euro abzusenken, um auch kleinere, ggf. vereinseigene Projekte
zu ermöglichen?
13. Welche Anpassungen des Antragsverfahrens, insbesondere hinsichtlich
Fristen, Bürokratieaufwand und Förderquoten, sind für einen möglichen
zweiten Förderaufruf im Jahr 2026 vorgesehen, um einen
unbürokratischeren Zugang zu gewährleisten?
14. Ist vorgesehen, im aktuellen Verfahren den bisher nicht berücksichtigten
Projektskizzen im nächsten Förderaufruf eine erneute Prüfung zu
ermöglichen?
15. Wann plant die Bundesregierung, das Bundesprogramm für die Sanierung
kommunaler Schwimmbäder aufzusetzen, auf welcher Förderrichtlinie
oder Verfahrensgrundlage soll es beruhen, und welche Eckpunkte der
Ausgestaltung sind bereits vorgesehen?
a) Welche konkreten Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Sportstätten“ sollen auf das kommende Bundesprogramm
übertragen werden, insbesondere hinsichtlich Antragsberechtigung,
Mindestfördersumme, Fristen, Förderquoten und Bewertungskriterien?
b) Wird das Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler
Schwimmbäder mit anderen Förderprogrammen kombinierbar sein?
Berlin, den 25. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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