Auswahlkriterien und regionale Verteilung der Sportmilliarde im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Antwort zu Drs. 21/4831)
Text
Auswahlkriterien und regionale Verteilung der Sportmilliarde im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Antwort zu Drs. 21/4831)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5213
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Dr. Michael Espendiller,
Marcus Bühl, Lars Schieske und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4831 –
Auswahlkriterien und regionale Verteilung der Sportmilliarde im Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Bundeshaushalt 2026 sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in der Titelgruppe „Investitionen in die
Sportinfrastruktur“ für das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten
(SKS)“ 833 Mio. Euro (Titel 893 81) sowie für „Zuwendungen für die
Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten“ 3 Mio. Euro (Titel 893 82)
veranschlagt (Einzelplan 60).
Für Spitzensportstätten sind darüber hinaus Verpflichtungsermächtigungen für
Folgejahre vorgesehen.
Im selben Titel 893 81 wird in den Erläuterungen jedoch ausdrücklich
eine neue Programmscheibe von 333 Mio. Euro sowie eine zusätzliche
Programmscheibe von 250 Mio. Euro für kommunale Schwimmstätten und
Schwimmbäder benannt, was einen nach Auffassung der Fragesteller
nachvollziehbaren Klärungsbedarf zur vollständigen Aufschlüsselung des
Titelansatzes auslöst.
Der Projektaufruf 2025/2026 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten“ wurde nach Angaben der Bundesregierung am 16. Oktober 2025
gestartet. Interessenbekundungen konnten bis zum 15. Januar 2026 digital
eingereicht werden, die Auswahl soll durch den Haushaltsausschuss erfolgen
(www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/Sportstaet
ten_Sanierung.html).
Die Nachfrage ist nach Angaben des zuständigen Ressorts außergewöhnlich
hoch: Für den Projektaufruf gingen über 3 600 Interessenbekundungen mit
einer beantragten Gesamtfördersumme von über 7,5 Mrd. Euro ein (www.bm
wsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/01/Bundesprogramm_
SKS.html).
Gerade vor diesem Hintergrund sind Transparenz über Auswahlkriterien,
Bewertungsmatrix, Prüfschritte, regionale Verteilung und Veröffentlichung von
Projektdaten zentral.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen vom 31. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Erhalt, die Sanierung und der Neubau von kommunalen Sportstätten für
den Breiten- und Vereinssport liegen in der Bundesrepublik Deutschland in der
Zuständigkeit der Kommunen. Für deren Finanzausstattung sind die Länder
zuständig. Der Bund ist sich jedoch des Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen
bewusst. Daher haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf
verständigt, Länder, Kommunen und Vereine bei der Modernisierung und
Sanierung von Sportstätten zu helfen.
Hierfür hat der Deutsche Bundestag in den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026
des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität die nachfolgend im
einzelnen dargestellten Haushaltsmittel in erheblicher Höhe zur Verfügung
gestellt.
Darüber hinaus können die den Ländern zustehenden Mittel aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 100 Mrd. Euro nach
Maßgabe des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von
Ländern und Kommunen (LuKIFG) auch für Investitionen in die
Sportinfrastruktur eingesetzt werden. Die Länder legen in eigener Zuständigkeit die Höhe
des Anteils der Mittel fest, der für die kommunale Infrastruktur zu verwenden
ist.
1. Wie setzt sich der Titelansatz Einzelplan 60, Kapitel 6002, Anlage 2
(6093), Titel 893 81 „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ in
Höhe von 833 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026 vollständig zusammen
(bitte nach Ausfinanzierung bereits eingegangener Verpflichtungen aus
dem Projektaufruf 2025/2026, neue Programmscheibe 2026 (333 Mio.
Euro), zusätzliche Programmscheibe Schwimmstätten bzw.
Schwimmbäder (250 Mio. Euro) aufschlüsseln)?
2. Welche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (inklusive
Fälligkeitsjahren) sind jeweils für die Jahre 2026 bis 2029 (sowie ggf. darüber
hinaus) vorgesehen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Ansatz 2026 in Höhe von 833 Mio. Euro setzt sich zu einem Anteil in
Höhe von 583 Mio. Euro aus den vom Deutschen Bundestag im
Wirtschaftsplan 2026 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
(Kapitel 6093 Titel 893 81) neu veranschlagten 333 Mio. Euro für eine neue
Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sowie
weiteren 250 Mio. Euro für eine weitere Förderrunde speziell für Schwimmstätten
und -bäder zusammen.
Hinzu kommen 250 Mio. Euro zur Umsetzung der vom Deutschen Bundestag
bereits im Wirtschaftsplan 2025 für eine erste Förderrunde veranschlagten
Programmmittel in Höhe von insgesamt 333 Mio. Euro. Diese teilten sich auf in
einen Ausgabenansatz 2025 in Höhe von 5 Mio. Euro sowie eine
Verpflichtungsermächtigung 2025 in Höhe von 328 Mio. Euro, fällig zu 250 Mio. Euro
in 2026, 50 Mio. Euro in 2027 und 28 Mio. Euro in 2028. Für die Jahre 2027
und 2028 ist eine Veranschlagung der für das jeweilige Jahr genannten
Fälligkeitsraten vorgesehen.
Insgesamt belaufen sich die vom Deutschen Bundestag für das
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereitgestellten Mittel damit auf
916 000 000 Euro.
Die Mittel sind zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt und können daher nach
Maßgabe des § 15 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung bewirtschaftet
werden.
3. Welche Stellen sind mit der Durchführung des Programms „Sanierung
kommunaler Sportstätten“ beauftragt (bitte Rollen, Aufgaben,
Rechtsgrundlagen nennen angeben), und welche externen Dienstleister werden
hierfür eingesetzt (inklusive Vergabeart, Vertragsvolumen, Laufzeit),
insbesondere vor dem Hintergrund, dass als Kontaktadresse u. a. eine @
pdg.de‑Adresse ausgewiesen wird?
Die fachliche Zuständigkeit für das Bundesprogramm SKS liegt beim
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Mit der administrativen und fachlichen Programmumsetzung wurde das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR) als dem BMWSB nachgeordnete Behörde
beauftragt. Die konkrete Beauftragung erfolgte durch Erlasse vom 16. Oktober
2025 (Projektaufruf 2025/2026) sowie vom 19. Januar 2026 (Projektaufruf
2026 – Schwimmbäder).
Das BBSR wird bei dieser Aufgabe für beide Förderrunden von der PD –
Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) unterstützt. Konkret soll die PD das
BBSR bei der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens
(Skizzenphase), bei der Antragsvorbereitung, bei der Antragsprüfung sowie beim
Programmmanagement und Berichtswesen unterstützen.
Hierzu wurden zwischen dem BBSR und der PD zwei Verträge geschlossen:
Für den Vertrag zur Förderrunde 2025/2026 des Bundesprogramms ist eine
Vertragslaufzeit vom 20. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2027 mit der Option
der Verlängerung um ein Jahr vorgesehen.
Für den Vertrag zur Förderrunde 2026 für Schwimmbäder ist eine
Vertragslaufzeit vom 18. März 2026 bis zum 31. Dezember 2028 mit der Option der
Verlängerung um ein Jahr vorgesehen.
Die Beauftragung der PD erfolgte als Inhouse-Vergabe, da der Bund
Gesellschafter der PD ist. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlich
angefallenem Aufwand auf Grundlage gestaffelter Tagessätze gemäß der
geltenden Eckpunktevereinbarung zwischen dem Bund und der PD. Das kalkulierte
voraussichtliche Vertragsvolumen beläuft sich auf insgesamt rund
3.298.680 Euro für die Förderrunde 2025/2026 und auf 3 141 600 Euro für die
Förderrunde 2026 – Schwimmbäder.
4. Welche Interessenbekundungen bzw. Projektskizzen gingen im Rahmen
des Projektaufrufs 2025/2026 mit dem Stichtag 15. Januar 2026 ein (bitte
nach Bundesländern, Antragsberechtigten (Stadt bzw. Gemeinde,
Landkreis), Art der Sportstätte (z. B. Sporthalle, Sportfreianlage, Hallenbad,
Freibad, Lehrschwimmbecken) und beantragter Bundesfördersumme und
Gesamtkosten aufschlüsseln)?
6. Wie verteilen sich die eingegangenen Projektskizzen und die beantragten
Bundesmittel nach Bundesländern (bitte tabellarisch angeben)?
7. Wie verteilen sich die eingegangenen Projektskizzen nach
Sportstättentypen (Sporthallen, Schwimmstätten, Sportplätze, sonstige) und nach
Trägerschaft (kommunal, kreislich, sonstige)?
Die Fragen 4, 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
5. Wie viele eingereichte Projektskizzen wurden aus formalen Gründen
(z. B. Unvollständigkeit, Frist, Antragsberechtigung) ausgeschlossen,
nach fachlicher Prüfung nicht weiterverfolgt, und aus welchen
Hauptgründen (Kategorien) erfolgten Ausschlüsse?
Insgesamt wurden 3 684 Projektskizzen eingereicht. Davon waren nach der
Bereinigung um 41 doppelt eingereichte Vorhaben und dem Abzug von 14
zurückgezogenen Projektskizzen 3 629 Interessenbekundungen prüffähig. Davon
wurden 1 393 als nicht förderfähig eingestuft. Die drei häufigsten Gründe
hierfür waren ein fehlender Ratsbeschluss, ein fehlender Drittmittelnachweis sowie
eine Verfehlung der energetischen Mindestanforderungen.
8. Welche Kriterien dienen der Sicherung einer regional ausgewogenen
Förderung (z. B. Quoten, Streuung, Berücksichtigung ländlicher Räume),
und wenn keine vorgesehen sind, warum nicht?
Die Projektauswahl erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages (HHA) und liegt somit in dessen Ermessen, das gilt auch für die
Kriterien der Projektauswahl.
9. Welche Bewertungskriterien, Messgrößen und Gewichtungen werden in
der fachlichen Vorprüfung angewandt (inklusive Definition „besondere
regionale/überregionale Bedeutung“), und welche Dokumente
(Bewertungsmatrix, Bewertungsbogen, Rangliste/Vorschlagsliste) legt die
Bundesregierung dem Haushaltsausschuss zur Entscheidungsfindung vor
(bitte vollständig beifügen bzw. inhaltlich wiedergeben)?
Die Bewertungskriterien ergeben sich aus Ziffer 7.2. des Projektaufrufs
2025/2026 zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten. Nach
der Prüfung formaler Kriterien zur Teilnahmeberechtigung einschließlich des
Vorliegens vorzulegender Nachweise erfolgt die fachlich-inhaltliche Prüfung
der eingereichten Projektskizzen in zwei Stufen.
In der ersten Stufe werden die Fördervoraussetzungen geprüft; dies betrifft die
unter Ziffer 3 des Projektaufrufs aufgeführten energetischen Anforderungen
und bei Kunstrasenplätzen die Verwendung zertifizierter und nachhaltiger
Materialien. Darüber hinaus wird geprüft, ob der kommunale Eigenanteil, den
Kommunen und Landkreise in die Finanzierung einbringen, gesichert ist.
In einer zweiten Stufe erfolgt die Prüfung der Förderwürdigkeit der
eingereichten Projekte. Dabei wird geprüft, ob die Interessenbekundung Aspekte
aufweist, die gemäß Projektaufruf positiv bei der Bewertung berücksichtigt
werden. Dabei handelt es sich um die Übererfüllung der energetischen
Anforderungen, die Durchführung eines Projektes mit anderen Kommunen als
interkommunales Projekt sowie eine fortgeschrittene Projektreife von mindestens
Leistungsphase 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5213 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Zudem werden die Kriterien Umsetzung umfassender Maßnahmen zur
Barrierefreiheit, zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige
Nutzbarkeit, bedeutender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die
Verwendung von nachhaltigen Baumaterialen bewertet.
Dem HHA wird eine Liste der förderfähigen Projekte zur Verfügung gestellt.
10. Werden alle eingegangenen Projektskizzen dem Haushaltsausschuss
vorgelegt, und wenn nein, warum nicht?
Gemäß Maßgebebeschluss des HHA vom 4. September 2025
(Ausschussdrucksache 21(8)1685) erwartet er die Vorlage von förderfähigen Projektskizzen zur
anschließenden Projektauswahl. Daher wird dem HHA eine Übersicht der
eingereichten förderfähigen Projektskizzen zur Verfügung gestellt.
11. Welcher Zeitplan ist für die Erstellung der Vorschlagsliste der
Bundesregierung und die Entscheidungsvorlage an den Haushaltsausschuss
vorgesehen (bitte Datumsplanung angeben), und wie viele Projekte sollen
nach Planung der Bundesregierung aus der ersten Tranche 2025/2026
finanziert werden?
Das mit der Umsetzung des Programms beauftragte BBSR hat mit
Unterstützung der PD alle eingegangenen Projektskizzen anhand der im Projektaufruf
benannten Kriterien geprüft. Auf dieser Grundlage wird eine Übersicht der
förderfähigen Projekte erstellt. Seitens der Bundesregierung wird keine
Vorschlagsliste erarbeitet, da durch das BMWSB oder das BBSR keine Vorauswahl
getroffen wird.
Für die Projektauswahl wird auf die Zuständigkeit des HHA verwiesen, der im
Rahmen der zur Verfügung stehenden 333 Mio. Euro auch über die Anzahl der
zu fördernden Projekte entscheidet. Die Auswahlentscheidung wird
voraussichtlich nach Ostern erfolgen.
12. Welche konkreten Vorhaben sollen über den Titel 893 82 „Zuwendungen
für die Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten“ (3 Mio.
Euro im Jahr 2026 sowie VE für Folgejahre) gefördert werden, nach
welchen Kriterien erfolgt die Vorauswahl, und wird auch hierzu eine
Projektliste (Ort, Maßnahme, Summe) veröffentlicht?
Über den Titel 893 82 „Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung von
Spitzensportstätten“ sollen Infrastrukturmaßnahmen an Bundesstützpunkten
gefördert werden. Die Maßnahmen umfassen Sanierungsmaßnahmen sowie
Ersatz- und Neubauten, insbesondere zur Reduzierung bestehender
Investitionsrückstände im Spitzensport.
Aktuell sind folgende Maßnahmen vorgesehen.
Maßnahmen über 20 Mio. Euro.
– Frankfurt am Main: Ersatzneubau Multifunktionshalle (Turnen/Volleyball)
– Garching: Ersatzneubau Multifunktionshalle (Schießen)
– Magdeburg: Neubau Schwimmzentrum
Maßnahmen >15 bis 20 Mio. Euro.
– Berchtesgaden: Sanierung und Erweiterung Turnhalle (Bob/Rodel)
– Dormagen: Neubau Fechthalle
Maßnahmen >10 bis 15 Mio. Euro.
– Altenberg: Erweiterung Bobstartanlage
– Erfurt: Kernsanierung Leichtathletikhalle
– Kiel: Neubau Bootshalle
– Köln: Modernisierung Funktionsgebäude (Hockey)
– Leipzig: Ersatzneubau Multifunktionsgebäude
– Potsdam: Ersatzneubau und Erweiterung Kanuzentrum
Maßnahmen >5 bis 10 Mio. Euro.
– Berlin: Neubau Bogensporthalle
– Oberwiesenthal: Neubau Kraftraum und Sprintbahn
– Suhl: Sanierung Erich-Krempel-Halle
Maßnahmen bis 5 Mio. Euro.
– Berlin: Kunstrasenplatz mit Überdachung (Hockey)
– Erfurt: Erneuerung Dach und Beleuchtung Eisschnelllaufhalle
– Hannover: Sanierung Schwimmhalle
– Mannheim: Sanierung und Modernisierung Leichtathletikhalle
Hinweise zur Förderung.
– Auswahl der Projekte.
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach sportfachlichen Kriterien durch das
Bundeskanzleramt (Staatsministerin für Sport und Ehrenamt).
– Förderquote.
Die Projektförderung erfolgt mit einem Bundesanteil von bis zu 45 Prozent.
– Zeitliche Einordnung.
Berücksichtigt wurden zunächst nur Maßnahmen, die in den Jahren
2026/2027 die Leistungsphase 3 (nach HOAI) erreichen. Über Maßnahmen
mit Erreichen dieser Phase erst im Jahr 2028 wird in der zweiten
Jahreshälfte 2026 entschieden.
– Noch keine abschließenden Fördersummen.
Die genannten Kosten stellen lediglich grobe Schätzungen der
Gesamtkosten dar. Die Höhe der tatsächlich förderfähigen Gesamtkosten kann erst
nach Abschluss der baufachlichen Prüfung bzw. nach Abschluss der
Leistungsphase 3 der HOAI bestimmt werden. Daher können derzeit auch noch
keine konkreten Fördersummen für einzelne Vorhaben benannt werden.
– Veröffentlichung der Projektliste.
Es ist geplant, die Projektliste auf der Website des Bundeskanzleramtes zu
veröffentlichen.
Anlage 1
Antragsberechtigte Art der Sportstätte Trägerschaft
Bundesland
Anzahl der
Interessenbekundungen
Gesamtkosten
in Euro
beantragte
Bundesfördersummme in Euro
Gemeinde/
Stadt
Landkreis Freibad
Hallenbad
Kombibad
Kombisportanlage
Lehrschwimmbecken
Sportfreianlage
Sporthalle
Kommune
Land
Landkreis
kommunales
Unternehmen
privater
Dritter
(auch
Vereine
u.ä.)
Brandenburg 115
323.723.896 162.338.013 105 10 14 4 2 7 0 42 46 102 0 10 2 1
Berlin 49
117.913.688 56.491.802 48 0 0 2 0 2 0 39 6 35 12 0 1 1
Baden-
Württemberg
560
2.831.743.451 1.356.386.730 542 17 38 43 6 24 8 188 253 491 3 17 15 34
Bayern 631
2.849.407.578 1.280.109.598 589 33 60 50 2 47 2 219 251 504 1 30 17 79
Bremen 13
49.503.223 35.369.058 13 0 0 2 1 0 0 5 5 6 1 0 3 3
Hessen 319
1.326.252.893 618.362.158 269 50 21 16 3 16 0 146 117 239 1 48 6 25
Hamburg 22
42.005.090 18.281.290 22 0 0 0 0 1 7 9 5 11 1 0 0 10
Mecklenburg-
Vorpommern
96
285.239.147 177.865.790 85 10 3 1 0 7 0 51 34 85 0 8 1 2
Niedersachsen 404
1.878.863.696 872.308.667 357 47 37 38 7 25 2 117 178 309 2 44 20 29
Nordrheinwestfalen
562
2.636.998.657 1.270.354.982 548 13 39 44 10 21 5 268 175 497 0 14 29 22
Rheinland-
Pfalz
227
858.443.495 446.802.566 211 15 20 15 4 7 0 120 61 181 0 14 10 22
Schleswig-
Holstein
200
778.835.908 364.561.223 195 5 15 9 2 17 1 75 81 172 0 5 10 13
Saarland 62
212.314.163 139.865.499 59 3 8 2 1 1 0 24 26 51 0 3 3 5
Sachsen 184
585.537.479 330.547.257 175 9 15 13 1 19 1 72 63 163 0 9 6 6
Sachsen-
Anhalt
95
367.237.724 215.433.571 83 12 9 9 2 8 0 26 41 81 0 9 2 3
Thüringen 90
303.049.059 137.653.740 75 11 8 7 1 4 0 44 26 71 0 11 5 3
Gesamt 3629 15.447.069.146 7.482.731.942 3376 235 287 255 42 206 26 1445 1368 2998 21 222 130 258
Hinweis: Es sind zudem
18 Projektskizzen von
nicht Antragberechtigten
eingegangen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Auswahlkriterien und regionale Verteilung der Sportmilliarde im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Antwort)