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Wohnungslose Frauen besser schützen - Geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen

dip / drucksache 23.03.2026 · WP 21 · 21/4872 · Antrag · Original ↗

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Wohnungslose Frauen besser schützen - Geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen Deutscher Bundestag Drucksache 21/4872 21. Wahlperiode 23.03.2026 Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Kathrin Gebel, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Wohnungslose Frauen besser schützen – Geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Gewalt und prekäre Abhängigkeitsverhältnisse ziehen sich wie ein roter Faden durch das Leben wohnungsloser Frauen. Als Auslöser des Wohnungsverlusts spielt häusliche Gewalt, im Kindesalter durch Erziehungsberechtigte oder andere Bezugspersonen und im Erwachsenenalter durch Partner*innen, eine entscheidende Rolle. Frauen, die auf der Straße leben, sind mit einem Anteil von 62 % von Gewalt betroffen. Die erlebte Form der Gewalt unterscheidet sich geschlechtsspezifisch. Insbesondere wohnungslose Frauen sind mit 27 % häufiger von sexuellen Übergriffen, sexuellen Belästigungen, Übergriffen oder Vergewaltigungen betroffen als wohnungslose Männer (6 %). Zudem werden wohnungslose Frauen mit 10 % deutlich häufiger zur Prostitution gezwungen als Männer, bei denen der Anteil bei 2 % liegt (vgl. Wohnungslosenbericht 2024). Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da wohnungslose Frauen erlebte Gewalt oft verdrängen oder aufgrund ihrer gesellschaftlichen Normalisierung nicht als solche wahrnehmen. Zudem lässt die gesellschaftlich vermittelte Scham wohnungslose Frauen oft verstummen. Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2183 und auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14216 verdeutlichen eklatante Lücken in der bundesweiten Datenerhebung und Versorgungssituation von wohnungslosen Frauen. Denn viele Frauen leben in sogenannter verdeckter Wohnungslosigkeit. Sie kommen vorübergehend bei Bekannten oder zweckgebundenen Partnerschaften unter, um der Gewalt auf der Straße und in gemischtgeschlechtlichen (meist männlich dominierten) Notunterkünften zu entgehen, und setzen sich dabei oft erneuten Ausbeutungsverhältnissen aus – und wenden sich nicht oder erst sehr spät an Hilfsangebote. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) betont zu Recht, dass die Lebenslagen wohnungsloser Frauen spezifische Unterstützungsstrukturen wie Tagestreffs ausschließlich für Frauen, Fachberatungsstellen für Frauen, wohnbegleitende Hilfen für Frauen etc. erfordern (vgl.: www.bagw.de/de/publikationen/pos-pap/ posfrauen). Zwar erkennt die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) die Bedeutung frauenspezifischer Angebote an, doch fehlen weiterhin konkrete Umsetzungsstrategien und die notwendige finanzielle Unterlegung, um den bedarfsgerechten Ausbau tatsächlich zu realisieren. Im Leitfaden zur Unterbringung wohnungsloser Menschen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird für alleinstehende und alleinerziehende Frauen zwar die Unterbringung in „geschlechtergetrennten Unterkünften“ mit weiblichem Fachpersonal sowie das Erarbeiten einrichtungsbezogener Gewaltschutzkonzepte empfohlen (vgl. Leitfaden 2026). Gleichzeitig mangelt es bundesweit an frauenspezifischen Notunterkünften, die Schutz vor Gewalt (gemäß der Gewalt-Definition der Istanbul- Konvention) bieten, sowie an barrierefreien und traumasensiblen Beratungsangeboten. Zudem zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14216, dass die Schnittstellen zwischen dem Hilfesystem bei häuslicher Gewalt (Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen) und der Wohnungslosenhilfe nach wie vor unzureichend koordiniert sind. Frauen, die aus Frauenhäusern ausziehen müssen, finden oft keinen bezahlbaren Wohnraum und landen in der Wohnungslosigkeit – ein unhaltbarer Zustand. Auf der anderen Seite wird gewaltbetroffenen wohnungslosen, drogengebrauchenden oder psychisch erkrankten Frauen infolge konzeptioneller und finanzieller Hürden der Zugang zu Frauenhäusern sehr häufig verwehrt. Mit dem 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz (GewHG) verpflichtet sich die Bundesregierung zum Ausbau eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Der darin begründete Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung ab 2032 gilt auch explizit für gewaltbetroffene wohnungslose Frauen wie in § 2 Abs. 2 GewHG klargestellt wird: „Ein fester Wohnsitz der gewaltbetroffenen Frau oder eine feste Haushaltszugehörigkeit ist nicht erforderlich.“ Jedoch werden Akteur*innen der Wohnungsnotfallhilfe in die aktuell laufenden Ausgangsanalysen und Entwicklungsplanungen nach § 8 GewHG in den Ländern kaum oder gar nicht einbezogen, sodass fraglich ist, inwiefern die Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote tatsächlich wohnungslose gewaltbetroffene Frauen adressieren werden. Die Finanzierung der Hilfe für wohnungslose und von Gewalt betroffene Frauen gleicht derzeit einem Flickenteppich. Das belegt auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14216. Demnach scheitert der Zugang zu Schutzräumen und spezialisierter Beratung oft an ungeklärten Kostenübernahmen zwischen Kommunen und Ländern. Insbesondere die personelle Ausstattung frauenspezifischer Fachberatungsstellen nach den §§ 67 ff. SGB XII ist chronisch unterfinanziert, was dazu führt, dass betroffene Frauen in gewaltvollen Verhältnissen verharren müssen, da das Hilfesystem sie aufgrund bürokratischer Hürden abweist. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen, indem für diese Angebote messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung festgeschrieben werden; 2. die Datenlage im Wohnungslosenbericht des Bundes zu verbessern, insbesondere durch die Einführung einer bundesweiten Erfassung der Verbleibwege von Frauen nach Zwangsräumungen, die Erfassung von Frauen in Frauenhäusern sowie die statistische Ausweisung ihrer Unterbringungsdauer und eine Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen wohnungsloser Frauen; 3. ein Programm aufzulegen, um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren; 4. auf die Bundesländer hinzuwirken, die soziale Wohnraumversorgung massiv auszuweiten und dabei verbindliche Belegungsrechte sowie Wohnraumkontingente gezielt für Frauen in Wohnungsnotfällen vorzuhalten; dazu zählen insbesondere wohnungslose Frauen, Frauen in verdeckter Wohnungslosigkeit sowie Frauen, die aufgrund von Gewalterfahrungen oder drohenden Räumungsklagen unmittelbar vor dem Verlust ihrer Wohnung stehen. Berlin, den 18. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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