Wohnungslose Frauen besser schützen - Geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen
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Wohnungslose Frauen besser schützen - Geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4872
21. Wahlperiode 23.03.2026
Antrag
der Abgeordneten Sahra Mirow, Kathrin Gebel, Luigi Pantisano, Marcel Bauer,
Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin
Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing,
Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Wohnungslose Frauen besser schützen – Geschlechterspezifische Bedarfe in
der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Gewalt und prekäre Abhängigkeitsverhältnisse ziehen sich wie ein roter Faden durch
das Leben wohnungsloser Frauen. Als Auslöser des Wohnungsverlusts spielt häusliche
Gewalt, im Kindesalter durch Erziehungsberechtigte oder andere Bezugspersonen und
im Erwachsenenalter durch Partner*innen, eine entscheidende Rolle. Frauen, die auf
der Straße leben, sind mit einem Anteil von 62 % von Gewalt betroffen. Die erlebte
Form der Gewalt unterscheidet sich geschlechtsspezifisch. Insbesondere
wohnungslose Frauen sind mit 27 % häufiger von sexuellen Übergriffen, sexuellen
Belästigungen, Übergriffen oder Vergewaltigungen betroffen als wohnungslose Männer (6 %).
Zudem werden wohnungslose Frauen mit 10 % deutlich häufiger zur Prostitution
gezwungen als Männer, bei denen der Anteil bei 2 % liegt (vgl. Wohnungslosenbericht
2024). Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da wohnungslose Frauen
erlebte Gewalt oft verdrängen oder aufgrund ihrer gesellschaftlichen Normalisierung
nicht als solche wahrnehmen. Zudem lässt die gesellschaftlich vermittelte Scham
wohnungslose Frauen oft verstummen. Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2183 und auf die Kleine
Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14216 verdeutlichen
eklatante Lücken in der bundesweiten Datenerhebung und Versorgungssituation von
wohnungslosen Frauen. Denn viele Frauen leben in sogenannter verdeckter
Wohnungslosigkeit. Sie kommen vorübergehend bei Bekannten oder zweckgebundenen
Partnerschaften unter, um der Gewalt auf der Straße und in gemischtgeschlechtlichen
(meist männlich dominierten) Notunterkünften zu entgehen, und setzen sich dabei oft
erneuten Ausbeutungsverhältnissen aus – und wenden sich nicht oder erst sehr spät an
Hilfsangebote.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) betont zu Recht, dass
die Lebenslagen wohnungsloser Frauen spezifische Unterstützungsstrukturen wie
Tagestreffs ausschließlich für Frauen, Fachberatungsstellen für Frauen, wohnbegleitende
Hilfen für Frauen etc. erfordern (vgl.: www.bagw.de/de/publikationen/pos-pap/
posfrauen). Zwar erkennt die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit (NAP W) die Bedeutung frauenspezifischer Angebote an, doch fehlen
weiterhin konkrete Umsetzungsstrategien und die notwendige finanzielle Unterlegung,
um den bedarfsgerechten Ausbau tatsächlich zu realisieren. Im Leitfaden zur
Unterbringung wohnungsloser Menschen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) wird für alleinstehende und alleinerziehende Frauen zwar die
Unterbringung in „geschlechtergetrennten Unterkünften“ mit weiblichem Fachpersonal
sowie das Erarbeiten einrichtungsbezogener Gewaltschutzkonzepte empfohlen (vgl.
Leitfaden 2026). Gleichzeitig mangelt es bundesweit an frauenspezifischen
Notunterkünften, die Schutz vor Gewalt (gemäß der Gewalt-Definition der Istanbul-
Konvention) bieten, sowie an barrierefreien und traumasensiblen Beratungsangeboten.
Zudem zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14216, dass die Schnittstellen zwischen dem
Hilfesystem bei häuslicher Gewalt (Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen) und der
Wohnungslosenhilfe nach wie vor unzureichend koordiniert sind. Frauen, die aus
Frauenhäusern ausziehen müssen, finden oft keinen bezahlbaren Wohnraum und
landen in der Wohnungslosigkeit – ein unhaltbarer Zustand. Auf der anderen Seite wird
gewaltbetroffenen wohnungslosen, drogengebrauchenden oder psychisch erkrankten
Frauen infolge konzeptioneller und finanzieller Hürden der Zugang zu Frauenhäusern
sehr häufig verwehrt. Mit dem 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz (GewHG)
verpflichtet sich die Bundesregierung zum Ausbau eines bedarfsgerechten Hilfesystems
bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Der darin begründete
Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung ab 2032 gilt auch explizit für
gewaltbetroffene wohnungslose Frauen wie in § 2 Abs. 2 GewHG klargestellt wird: „Ein fester
Wohnsitz der gewaltbetroffenen Frau oder eine feste Haushaltszugehörigkeit ist nicht
erforderlich.“ Jedoch werden Akteur*innen der Wohnungsnotfallhilfe in die aktuell
laufenden Ausgangsanalysen und Entwicklungsplanungen nach § 8 GewHG in den
Ländern kaum oder gar nicht einbezogen, sodass fraglich ist, inwiefern die Schutz-,
Beratungs- sowie Unterstützungsangebote tatsächlich wohnungslose gewaltbetroffene
Frauen adressieren werden.
Die Finanzierung der Hilfe für wohnungslose und von Gewalt betroffene Frauen
gleicht derzeit einem Flickenteppich. Das belegt auch die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache
20/14216. Demnach scheitert der Zugang zu Schutzräumen und spezialisierter
Beratung oft an ungeklärten Kostenübernahmen zwischen Kommunen und Ländern.
Insbesondere die personelle Ausstattung frauenspezifischer Fachberatungsstellen nach
den §§ 67 ff. SGB XII ist chronisch unterfinanziert, was dazu führt, dass betroffene
Frauen in gewaltvollen Verhältnissen verharren müssen, da das Hilfesystem sie
aufgrund bürokratischer Hürden abweist.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) enthaltenen
Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches
Instrument zu überführen, indem für diese Angebote messbare Ausbauziele, ein
verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte
Bundesfinanzierung festgeschrieben werden;
2. die Datenlage im Wohnungslosenbericht des Bundes zu verbessern, insbesondere
durch die Einführung einer bundesweiten Erfassung der Verbleibwege von
Frauen nach Zwangsräumungen, die Erfassung von Frauen in Frauenhäusern
sowie die statistische Ausweisung ihrer Unterbringungsdauer und eine
Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen wohnungsloser Frauen;
3. ein Programm aufzulegen, um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend
geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen
Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und
frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit
Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien
und sicheren Schutzraum zu garantieren;
4. auf die Bundesländer hinzuwirken, die soziale Wohnraumversorgung massiv
auszuweiten und dabei verbindliche Belegungsrechte sowie Wohnraumkontingente
gezielt für Frauen in Wohnungsnotfällen vorzuhalten; dazu zählen insbesondere
wohnungslose Frauen, Frauen in verdeckter Wohnungslosigkeit sowie Frauen,
die aufgrund von Gewalterfahrungen oder drohenden Räumungsklagen
unmittelbar vor dem Verlust ihrer Wohnung stehen.
Berlin, den 18. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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