Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen
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Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4223
21. Wahlperiode 23.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sahra Mirow, Heidi Reichinnek, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Maik Brückner, Mandy
Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Katalin Gennburg, Nicole
Gohlke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow,
Sören Pellmann, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen
Die Lebenssituation wohnungsloser junger Menschen in Deutschland ist
weiterhin besorgniserregend. Laut Hochrechnungen der
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) waren im Jahr 2024 rund 264 000
Minderjährige von Wohnungslosigkeit betroffen, was ca. 26 Prozent der
Gesamtzahl wohnungsloser Personen entspricht (vgl. www.bagw.de/fileadmin/bag
w/media/Doc/PRM/PRM_25_BAG_W_Hochrechnung_2025_Pressemapp
e.pdf). Diese prekäre Lage wird auch durch die offiziellen Daten des
Statistischen Bundesamtes verdeutlicht. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren demnach
176 005 Personen unter 25 Jahren als untergebrachte wohnungslose Personen
gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von rund 40 Prozent an der Gesamtzahl
aller untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland. Die BAG W weist
darauf hin, dass insbesondere junge Menschen häufig in verdeckter
Wohnungslosigkeit leben, weshalb die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte.
Ein besonderer Fokus dieser Anfrage liegt auf den sogenannten Care Leavern –
jungen Erwachsenen, die aus stationären Hilfen zur Erziehung (z. B.
Wohngruppen oder Pflegefamilien) ausscheiden. Sie haben ein überdurchschnittlich
hohes Risiko, wohnungslos zu werden. (vgl. Studie „Care Leaver Statistics“).
Während junge Menschen in Deutschland das Elternhaus im Schnitt mit fast
24 Jahren verlassen, sind Care Leaver oft bereits mit 18 Jahren auf sich allein
gestellt – häufig ohne den sozialen und finanziellen Rückhalt einer Familie.
Der 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung stellt fest, dass junge
Menschen in einer Zeit tiefgreifender Krisen aufwachsen und sich soziale
Ungleichheiten verfestigen. Besonders alarmierend ist die Situation bei der
Wohnraumversorgung.
Zwar hat nach Auffassung der Bundesregierung das Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz (KJSG) für Verbesserungen für Care Leaver, etwa durch den
Wegfall der Kostenheranziehung und eine verbindlichere Nachbetreuung geführt
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14184). Dennoch bestehen seitens der Fragestellenden
erhebliche Zweifel, ob diese gesetzlichen Regelungen flächendeckend entsprechend
den fachlichen Notwendigkeiten vor dem Hintergrund des Kostendrucks in der
Jugendhilfe umgesetzt werden sowie grundsätzlich ausreichend sind, um das
Risiko der Wohnungslosigkeit für junge Erwachsene zu senken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen unter 25 Jahren sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 31. Januar 2025 wohnungslos, obdachlos oder in
Notunterkünften untergebracht, und wie haben sich diese Zahlen seit dem
31. Januar 2020 entwickelt (bitte nach Geschlecht, Alter und
Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele Care Leaver sind nach Kenntnis der Bundesregierung von
Wohnungslosigkeit betroffen, wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil von Care Leavern an der Gesamtzahl der untergebrachten
wohnungslosen Personen unter 25 Jahren, und wie haben sich diese Zahlen
seit dem 31. Januar 2020 entwickelt (bitte nach Geschlecht, Alter und
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Daten des
Wohnungslosenberichts 2024 bezüglich der hohen Anteile unter
30‑Jähriger bei den nicht institutionell untergebrachten (31,5 Prozent)
sowie den verdeckt wohnungslosen Menschen (fast 43 Prozent)?
4. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass untergebrachten
minderjährigen Wohnungslosen in den häufig auf erwachsene
Wohnungslose ausgerichteten ordnungsrechtlichen Unterbringungen die im
17. Kinder- und Jugendbericht geforderten „gleichen
Entwicklungschancen“ und Zugänge zu Bildung und Ausbildung gewährt werden?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Unterbringungsdauer der wohnungslosen Personen unter 25 Jahren in den
letzten drei Jahren entwickelt?
6. Wie gedenkt die Bundesregierung die spezifische Gruppe der obdachlosen
Jugendlichen und verdeckt wohnungslosen jungen Menschen, die oft
durch das Raster der aktuellen Hilfesysteme fallen, besser zu erreichen?
7. Wie begründet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und im Nationalen
Aktionsplan verankerten Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden,
und dem Anstieg der Wohnungslosigkeit bei Minderjährigen, und welche
Sofortmaßnahmen speziell für die Prävention von Wohnungslosigkeit bei
Minderjährigen und jungen Erwachsenen sind geplant?
8. Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14184, dass lediglich neun
Kommunen im Rahmen des ESF (Europäischer Sozialfonds)-Plus-Programms
„JUGEND STÄRKEN“ einen „Housing-First“-Ansatz für junge
Menschen planen oder umsetzen,
a) hält die Bundesregierung diese Zahl angesichts der aktuellen
Hochrechnung der BAG W, wonach im Jahr 2024 rund 264 000 Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren wohnungslos waren, für ausreichend,
b) welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um das
Konzept „Housing First“ speziell für junge Volljährige (Care Leaver
und entkoppelte Jugendliche) flächendeckend zu implementieren und
finanziell abzusichern, wie es auch von Fachverbänden gefordert wird,
c) wie viele junge wohnungslose Menschen konnten durch Housing-
First-Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wohnraum
versorgt werden,
d) plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Housing-First-
Projekte für junge Menschen auszubauen bzw. zu verstetigen?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Hemmnisse in der
kommunalen Umsetzungspraxis, die dazu führen, dass der Rechtsrahmen
des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für flexible,
niederschwellige Wohnformen oft nicht ausgeschöpft wird, und wenn ja,
welche?
10. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik der
BAG W, dass Sanktionen im Bürgergeldbezug bzw. der neuen
Grundsicherung das Risiko von Wohnungsverlust erhöhen (vgl. www.bagw.de/fi
leadmin/bagw/media/Doc/PRM/PRM_25_BAG_W_Hochrechnung_202
5_Pressemappe.pdf), und wird sie im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit eine Aussetzung der Sanktionen für unter
25‑Jährige prüfen, um Obdachlosigkeit präventiv zu verhindern, und wenn
nein, warum nicht?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen des
„Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit“ erarbeiteten Maßnahmen
spezifisch die Bedürfnisse junger Frauen und queerfeindliche Diskriminierung
berücksichtigen, da der 17. Kinder- und Jugendbericht auf die besondere
Vulnerabilität und Diskriminierungserfahrungen von jungen Frauen und
LSBTIQ*-Jugendlichen hinweist, die auch im Kontext von
Wohnungslosigkeit relevant sind?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden
Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland, der zufolge sich lediglich rund
zwei Drittel der kreisfreien Städte sowie circa die Hälfte der
kreisangehörigen Gemeinden bei der Versorgung von LSBTIQ*-Personen gut
aufgestellt sehen und nur 37 Prozent der teilnehmenden örtlichen und
überörtlichen Träger der Sozialhilfe in den unterbringenden Einrichtungen auf
Basis der Hilfen nach §§ 67 ff. des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) eine bedarfsgerechte Unterbringung von queeren Menschen
anbieten können?
13. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
wohnungslose Menschen in Deutschland diskriminierungsfreien Zugang zu
Hilfsangeboten haben, und welche Rolle spielt dabei beispielsweise das
Schaffen von Peer-to-Peer-Angeboten für Angehörige der LSBTIQ*-
Communities?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu einer gelingenden
Kooperation zwischen Jugendhilfe, Wohnungsnotfallhilfe und Jobcentern (z. B.
durch die Integration der Wohnungsnotfallhilfe in die
Jugendberufsagenturen), wie sie im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) gefordert
wird, welche Best-Practice-Beispiele sind der Bundesregierung hierzu
bekannt, und mit welchen konkreten Maßnahmen plant sie die
Schnittstellenarbeit zu verbessern?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den aktuellen Stand
der strukturellen Umsetzung der mit dem KJSG eingeführten
verbindlichen Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII vor, und inwiefern wird nach
Kenntnis der Bundesregierung der Rechtsanspruch darauf, dass junge
Volljährige in einem „angemessenen Zeitraum“ und in einer für sie
„verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form“ beraten und
unterstützt werden, in der kommunalen Praxis tatsächlich flächendeckend
eingelöst, um Care Leaver vor dem Abgleiten in die Wohnungslosigkeit
zu schützen?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Best-Practice-
Modelle für Care Leaver und wohnungslose Minderjährige in anderen
EU-Mitgliedstaaten vor?
17. Welche Haushaltsmittel standen- bzw. stehen in den Haushalten 2025 und
2026 für zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen zur Bekämpfung
von Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen zur Verfügung?
Berlin, den 9. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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