Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen
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Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1824
21. Wahlperiode 25.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Violetta Bock,
Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Clara Bünger, Mandy Eißing,
Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay,
David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen
Das Leben auf der Straße ist gefährlich. Obdachlose sind 24 Stunden am Tag,
sieben Tage in der Woche der Angst vor Straftaten gegen sie ausgesetzt. Ohne
privaten Schutzraum sind sie im öffentlichen Raum permanent angreifbar. Die
Situation in den Gemeinschaftsunterkünften ist zwar besser, aber deutlich
gefährlicher als in einer eigenen Wohnung. Denn zahlreiche wissenschaftliche
Untersuchungen zeigen, dass Gemeinschaftsunterkünfte ein erhöhtes Risiko für
Gewalt, Übergriffe und Konflikte aufweisen. Es fehlt an
Handlungsempfehlungen zum Thema Gewaltschutz für Unterkünfte wohnungsloser Menschen.
Straftaten gegen Obdachlose sind keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr
erreichten die Straftaten gegen obdachlose Menschen in Deutschland einen
traurigen Höchststand: Bundesweit wurden 2 194 Opfer registriert (Quelle:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
ionen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Opfer/BU-O-14-T941-Beeintrae
chtigung_xls.html). Das sind im Durchschnitt über sechs Straftaten pro Tag.
Die tatsächliche Fallzahl dürfte wegen einer hohen Dunkelziffer jedoch
deutlich höher liegen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) dokumentiert
seit 1989 entsprechende Straftaten mittels einer systematischen Presseanalyse.
Seit 2022 wird zudem eine Karte der dokumentierten Gewaltfälle gepflegt (vgl.
www.bagw.de/de/themen/gewalt/karte). Die BAG W geht davon aus, dass ein
Großteil der Straftaten nicht zur Anzeige gebracht und nicht öffentlich werden.
Grund dafür ist demnach das fehlende Vertrauen in die Ermittlungsbehörden
oder die Angst vor der Rache der Täter, wenn eine Anzeige erstattet wird (vgl.
www.bagw.de/de/themen/gewalt/uebersicht).
Anteilsmäßig am häufigsten von Gewalt betroffen sind Frauen, die auf der
Straße leben: 62 Prozent von ihnen haben bereits Gewalterfahrungen gemacht. Die
erlebte Form der Gewalt unterscheidet sich geschlechterspezifisch. Frauen sind
häufiger Opfer von sexuellen Straftaten und werden häufiger zur Prostitution
gezwungen als Männer (vgl. Wohnungslosenbericht 2024, www.bmwsb.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenb
ericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Frauen, deren Wohnungslosigkeit häufig in direktem Zusammenhang mit
sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt steht, meiden
gemischtgeschlechtliche Unterkünfte und nehmen seltener Unterstützungsangebote in Anspruch. Sie
sind häufig verdeckt wohnungslos und geraten dadurch oft in (auch sexuelle)
Abhängigkeitsverhältnisse (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmi
n/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Notunterbringung_Wohn
ungsloser.pdf).
Die Täter kommen aus unterschiedlichen Kontexten. Ein Teil der Täter ist
selbst wohnungslos. Prekäre Lebensbedingungen können zu erbitterten
Kämpfen um knappe Ressourcen, wie vermeintlich sichere Schlafplätze, führen. Alle
nichtwohnungslosen Täter verbindet das Ziel der Herabwürdigung
wohnungsloser Menschen, die sie als minderwertige Mitglieder der Gesellschaft
betrachten. Die Täter sind häufig junge Männer und bei den Motiven finden sich
häufig sozialdarwinistische und rechtsextreme Einstellungen. Wohnungslose sind
für diese Täter oft leicht erreichbare und besonders schutzlose Opfer (vgl.
www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/IDZ_Forschungsberich
t_Diskriminierung_und_Hassgewalt_gegen_wohnungslose_Menschen.pdf).
Zu schutzlosen Opfern einer anderen Form von Gewalt werden obdachlose
Menschen, weil sie der Gefahr extremer Kälte und Hitze ausgesetzt sind, was
gravierende gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod zur Folge haben kann.
Diese Form von Gewalt ist aus Sicht der Fragestellenden strukturelle Gewalt,
weil Betroffenen kein sicherer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.
Mit dieser Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion die Straftaten
gegen obdach- und wohnungslose Menschen beleuchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Angriffe auf Einrichtungen für Wohnungslose – darunter
Unterkünfte, Notunterkünfte – sowie Schlafplätze sind der Bundesregierung seit
dem Jahr 2018 bekannt (bitte so detailliert wie möglich ausführen und
nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Einrichtungen und Schlafplätze wurden, nach Kenntnis
der Bundesregierung, infolge der Angriffe unbewohnbar?
b) In welchen weiteren Fällen konnte nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang nicht abschließend geklärt werden, ob es sich um
Angriffe auf entsprechende Unterkünfte und Schlafplätze handelte?
2. Wie viele Straftaten gegen wohnungslose Menschen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Kalenderjahren in den
Bundesländern registriert (bitte nach Geschlecht, untergebrachten
Wohnungslosen, verdeckt wohnungslosen Personen und wohnungslosen
Personen ohne Unterkunft aufschlüsseln, bitte ebenfalls nach Jahren und
Bundesländern differenzieren), und in wie vielen weiteren Fällen konnte
bislang nicht abschließend festgestellt werden, ob es sich bei den jeweiligen
Vorfällen um Straftaten gegen wohnungslose Menschen handelte?
3. Welche regionalen bzw. örtlichen Brennpunkte der Straftaten gegen
wohnungslose Menschen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die
25 Brennpunkte mit den meisten Straftaten geschlechterspezifisch
auflisten), sind an diesen Brennpunkten nach Kenntnis der Bundesregierung
bestimmte Tatmotive besonders häufig, und wenn ja, welche?
4. Welches Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten auf
wohnungslose Menschen, die auf rechtsextreme Motive zurückzuführen
sind?
a) Sind der Bundesregierung dazu regionale bzw. örtliche Brennpunkte
bekannt?
b) Welcher Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung dieser
Straftaten seit 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
5. Wie viele Wohnungslose sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 infolge von Polizeieinsätzen ums Leben gekommen (bitte diese Fälle
so ausführlich wie möglich schildern)?
6. Wie viele obdachlose Menschen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020 infolge von Kälte und Hitze gesundheitliche Schäden
erlitten, und wie viele sind daran gestorben (bitte so detailliert wie möglich
ausführen)?
7. Welche Schätzungen zur Dunkelziffer von nicht angezeigten Straftaten
gegen wohnungslose Menschen existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?
8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Dunkelziffer
bei Straftaten an obdachlosen Menschen zu reduzieren, insbesondere im
Hinblick auf mangelnde Anzeigenbereitschaft, und inwieweit ist die
Bundesregierung dazu im Austausch mit den Bundesländern?
9. Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Straftaten an obdachlosen
Menschen im Vergleich zur Gesamtaufklärungsquote für vergleichbare Delikte
(z. B. Körperverletzung, Raub, Sachbeschädigung), und welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Aufklärungsquote bei diesen
Straftaten zu erhöhen?
10. Welche qualitativen Erkenntnisse oder Expertenschätzungen liegen der
Bundesregierung zu den Profilen der Täter (z. B. Alter, Geschlecht,
politische Einstellungen) und den konkreten Tatmotiven bei Gewalttaten gegen
obdach- und wohnungslose Menschen vor?
11. Inwiefern werden zum Schutz von wohnungslosen Menschen mithilfe
dieser qualitativen Erkenntnisse (siehe Frage 10) präventive Maßnahmen
entwickelt und bzw. oder verbessert, insbesondere im Bereich der
Jugendarbeit oder der Deradikalisierung?
12. Wird die Bundesregierung eine neue wissenschaftliche Studie in Auftrag
geben, um die aktuelle Zunahme der Straftaten gegen wohnungslose
Menschen zu erforschen und die nötigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen,
und wenn nein, warum nicht?
13. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
Ursachenforschung zu betreiben oder in Auftrag zu geben, um Erklärungen für
den signifikanten Anstieg der Gewalttaten gegen obdach- und
wohnungslose Menschen zu finden?
14. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem
besonderen Schutzbedarf von wohnungslosen Frauen vor sexualisierter
und geschlechterbezogener Gewalt nachzukommen?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit?
16. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nutzung von
Opferschutzangeboten durch wohnungslose Menschen vor, und was unternimmt
sie, damit die Angebote besser angenommen werden?
17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, wonach
hilfesuchende Obdachlose von Notunterkünften abgewiesen werden (bitte so
konkret wie möglich ausführen)?
18. Wie viele Wohnungslosenunterkünfte gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland (bitte auch nach Ländern differenziert
darstellen)?
a) Wie viele davon sind spezifische Unterkünfte ausschließlich für
wohnungslose Frauen?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahlen der
Wohnungslosenunterkünfte seit 2018 entwickelt?
19. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Hilfeeinrichtungen zusammen, um eine bessere
Datenerfassung und Unterstützung der Opfer zu gewährleisten?
20. Welche Bundeshilfen oder Förderprogramme gibt es für Beratungsstellen
und Anlaufstellen, die sich auf die Unterstützung von wohnungslosen
Opfern von Straftaten spezialisiert haben (bitte auch nach Kenntnis der
Bundesregierung existierende Länderförderprogramme auflisten)?
Berlin, den 19. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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