Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen im Jahr 2025
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Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen im Jahr 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5856
21. Wahlperiode 08.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Marcel Bauer,
Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Clara Bünger, Agnes Conrad,
Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier,
Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Aaron Valent, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen im Jahr 2025
Menschen in Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit gehören zu den
verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft. Das Leben ohne privaten Schutzraum
bedeutet permanente Angreifbarkeit im öffentlichen Raum – körperlich, sozial
und rechtlich. Nachdem die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bereits im Jahr
2024 mit bundesweit 2 194 registrierten Straftaten gegen obdachlose Menschen
einen neuen Höchststand aufwies, offenbart die neu veröffentlichte PKS für das
Jahr 2025 eine weitere dramatische Eskalation: Die Straftaten gegen
obdachlose Menschen sind um 17 Prozent auf 2 563 gestiegen (Quelle: Polizeiliche Kri
minalstatistik 2025). Dabei legen die geringe Anzeigebereitschaft der
Opfergruppe, die unklare Definition des Merkmals sowie die ungenaue Erfassung
durch Beamte sogar eine polizeiliche Untererfassung und höhere Gesamtzahlen
von Straftaten gegen wohnungs- und obdachlose Menschen nahe.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/2183 teilte die Bundesregierung mit, dass auf Bundesebene
derzeit keine eigenständigen wissenschaftlichen Untersuchungen zur
Erforschung der Kriminalitätsentwicklung oder des Dunkelfeldes bei Straftaten
gegen wohnungslose Menschen geplant seien. Auch aktuelle allgemeine
Forschungsvorhaben des Bundes beheben dieses Defizit nicht: So schließt die
aktuelle „LeSuBiA – Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“-
Dunkelfeldstudie Personen ohne feste Meldeadresse sowie Menschen in
institutionellen Einrichtungen methodisch bedingt aus, wodurch die massiven
Gewalterfahrungen wohnungsloser Menschen weiterhin systematisch unsichtbar
bleiben. Den damaligen Anstieg der Fallzahlen führte die Bundesregierung
primär auf die allgemeine Entwicklung der Gewaltkriminalität zurück, ohne
spezifische Ursachenanalysen für diese Personengruppe anzuführen.
Diese Argumentation der Bundesregierung lässt sich nun endgültig nicht mehr
aufrechterhalten: Erstmals seit 2022 ist die Gesamtkriminalität in Deutschland
zurückgegangen – um fast 6 Prozent. Straftaten gegen obdachlose Menschen
dagegen stiegen im selben Zeitraum um 17 Prozent. Dieser Anstieg lässt sich
auch nicht mit dem Wachstum der Betroffenengruppe erklären: Die Zahl
untergebrachter wohnungsloser Personen wuchs im gleichen Zeitraum lediglich um
8 Prozent – weniger als halb so stark.
Nach Auffassung der Fragestellenden besteht ein erhebliches
Informationsdefizit der Bundesregierung hinsichtlich der konkreten Gewalttaten und Angriffe
auf die überlebenswichtige Infrastruktur von wohnungslosen Menschen. In
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2183 gab
die Bundesregierung an, über keine Informationen zu Angriffen auf
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder auf Schlafplätze zu verfügen. Dass solche
Vorfälle vom Bund nicht systematisch erfasst werden, obgleich in der PKS des
Bundes seit 2024 zumindest Tatörtlichkeiten erfasst werden, ist nach Ansicht
der Fragestellenden inakzeptabel. Die Relevanz einer differenzierten Datenlage
verdeutlichen Berichte über gezielte Angriffe, wie etwa die mutmaßlichen
Brandanschläge auf Schlafplätze in Stuttgart-Bad Cannstatt im Mai 2025 (vgl.
Zeitungsverlag Waiblingen vom 7. Juni 2025) oder auf eine Unterkunft in
Kornwestheim im November 2025 (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 29. November
2025). Dass derartige Delikte sowie deren Tatmotive – etwa im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität (PMK) – nicht automatisiert abrufbar sind, weil
„Wohnungslosigkeit“ im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) keinen
eigenen Katalogwert darstellt, erschwert eine gezielte Präventionsarbeit.
Ein vergleichbares Defizit zeigt sich bei der Erfassung von Opfern extremer
Kälte und Hitze. Die fehlende Bereitstellung von sicherem Wohnraum stellt aus
Sicht der Fragestellenden eine Form struktureller Gewalt dar. Während die
Bundesregierung im Vorjahr angab, über keine entsprechenden Daten zu
verfügen, belegen Erhebungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
(BAG W) eine besorgniserregende Situation: Zwischen Oktober 2025 und
März 2026 verstarben deutschlandweit mindestens 14 Menschen infolge von
Kälteeinwirkung. In sechs weiteren Fällen wird vermutet, dass Kälte die
Todesursache war (vgl. Pressemitteilung der BAG W vom 1. April 2026).
Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/2183 existieren auf Bundesebene derzeit keine spezifischen
Förderangebote, die sich explizit an wohnungslose Opfer von Straftaten richten. Vor
dem Hintergrund der polizeilich erfassten Kriminalitätsentwicklung des Jahres
2025, die insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte gegenüber obdach- und
wohnungslosen Menschen eine signifikante und überproportionale Steigerung
aufweist, sowie angesichts der Berichte über Brandanschläge und kältebedingte
Todesfälle unter obdachlosen Menschen, sehen die Fragesteller einen
dringenden Klärungs- und Handlungsbedarf. Die bisherigen Maßnahmen der
Bundesregierung erscheinen vor diesem Hintergrund den Fragestellenden
unzureichend, um der spezifischen Gefährdungslage dieser vulnerablen Gruppe
wirksam zu begegnen und einen angemessenen Schutzstandard zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verteilen sich die in der PKS für das Jahr 2025 neu erfassten Opfer
mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ auf die einzelnen Bundesländer
(bitte nach Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln)?
2 Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass die PKS für 2025 nur
fünf obdachlose Opfer tödlicher Gewalt erfasst hat, während die BAG W
mittels Presseanalyse 14 getötete wohnungslose Menschen im gleichen
Zeitraum dokumentiert (vgl. Quelle: BAG W 19. Februar 2026; www.bag
w.de/fileadmin/bagw/media/Doc/STA/STA_Gewalt_seit1989.pdf)?
3. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Verweigerung einer spezifischen
Ursachenforschung (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache
21/2183) nun angesichts der Tatsache, dass die allgemeine
(Gewalt-)Kriminalität gesunken ist, während die Straftaten gegen
Obdachlose im selben Zeitraum um 17 Prozent anstiegen?
4. Wird die Bundesregierung aufgrund dieser offenkundig entkoppelten
Kriminalitätsentwicklung (siehe Frage 2) nun eine neue wissenschaftliche
Studie in Auftrag geben, und wenn nein, warum nicht?
5. Wie definiert die Polizeiliche Kriminalstatistik die Opferspezifik
„Obdachlosigkeit“, nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Zuordnung
bei der Fallaufnahme vor Ort, und wie schätzt die Bundesregierung vor
diesem Hintergrund das Risiko einer Untererfassung obdachloser Opfer
durch eine potenziell uneinheitliche Praxis der polizeilichen Zuschreibung
ein?
6. In welcher Weise lassen sich den vorliegenden Auswertungen der seit dem
Berichtsjahr 2024 in der Polizeilichen Kriminalstatistik differenziert
erfassten „Tatörtlichkeiten“ konkrete Erkenntnisse über die
Gefährdungslage an Schlafplätzen sowie in Unterbringungseinrichtungen entnehmen,
und welche spezifischen Gefahrenschwerpunkte für wohnungslose
Menschen konnten für den Zeitraum von 2024 bis 2025 hieraus bereits
identifiziert werden?
7. Inwieweit plant die Bundesregierung, angesichts der bisher lückenhaften
statistischen Abbildung rechtsextremer und sozialdarwinistischer Gewalt
gegen wohnungslose Menschen, das Merkmal der Wohnungslosigkeit
nunmehr als eigenständigen Katalogwert in den Kriminalpolizeilichen
Meldedienst für Politisch motivierte Kriminalität (KPMD‑PMK)
aufzunehmen, um eine trennscharfe Erfassung dieser Taten zu gewährleisten,
oder welche fachlichen Erwägungen stehen einer solchen Erweiterung des
Merkmalskatalogs entgegen?
a) Wie viele und welche politisch motivierten Tötungsdelikte an
wohnungslosen Menschen wurden dem Bundeskriminalamt seit dem 1.
Januar 2001 gemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt, im
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts [PMK-rechts] bzw.
Politisch motivierte Kriminalität-links [PMK-links] aufschlüsseln),
und zu welchen dieser Tötungsdelikte konnten Tatverdächtige
ermittelt werden?
b) Welches Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten
auf wohnungslose Menschen, die auf rechtsextreme Motive
zurückzuführen sind?
c) Welches Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten
auf wohnungslose Menschen, die auf sozialdarwinistische Motive
zurückzuführen sind?
d) Sind der Bundesregierung dazu regionale bzw. örtliche Brennpunkte
bekannt?
8. Inwieweit hat die Bundesregierung angesichts ihrer im Jahr 2025 erklärten
Informationsdefizite bezüglich kältebedingter Gesundheitsschäden und
Todesfälle unter wohnungslosen Menschen mittlerweile eigene
Erkenntnisse für den Winter 2025/2026 gewonnen, insbesondere vor dem
Hintergrund der Erhebung der BAG W über mindestens 14 Kältetote in diesem
Zeitraum?
9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
die fehlende Bereitstellung von sicherem Wohnraum und der
unzureichende Schutz vor Kälte eine Form struktureller Gewalt darstellt?
10. Welche Bestrebungen hat die Bundesregierung, die Diskriminierung
wohnungsloser Menschen als Form von struktureller Gewalt stärker zu
ahnden, und inwiefern sieht sie dafür eine Notwendigkeit,
„Wohnungslosigkeit“ oder „Sozialer Status“ als Opfermerkmal in § 1 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes aufzunehmen?
11. Wie viele Kommunen haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, einen
gültigen Hitzeschutzaktionsplan, und wie viele dieser Konzepte haben
explizit auch Hitzeschutzmaßnahmen für obdach- und wohnungslose
Menschen?
12. Inwiefern plant die Bundesregierung, eine gesetzliche Verpflichtung zu
kommunalen Hitzeschutzplänen zu initiieren, die auch explizit
Hitzeschutzmaßnahmen für obdach- und wohnungslose Menschen beinhalten,
wenn nicht geplant, warum nicht?
13. Inwiefern plant die Bundesregierung einen Hitzeschutzfonds auf
Bundesebene für Hitzeschutzmaßnahmen (wie z. B. Einrichtung und dauerhafte
Übernahme der Betriebskosten für Trinkwasserbrunnen im öffentlichen
Raum und klimatisierter Rückzugsräume), welche obdachlose Menschen
als vulnerable Gruppe explizit einschließt, bereitzustellen, wenn nicht
geplant, warum nicht?
14. Welche konkreten Bundesinitiativen oder Förderprogramme beabsichtigt
die Bundesregierung, angesichts der massiv angestiegenen
Gewaltbereitschaft nunmehr zu initiieren, um die im Jahr 2025 eingeräumten Defizite
bei spezifischen Bundesangeboten für wohnungslose Opfer von Straftaten
zu beheben und den gezielten Aufbau sowie die Stärkung spezialisierter
Beratungs- und Anlaufstellen zu forcieren?
15. Inwieweit plant die Bundesregierung, angesichts der besonderen
Vulnerabilität auf der Straße lebender Frauen und deren überproportionaler
Betroffenheit von sexualisierter Gewalt, über den bloßen Verweis auf die
kommunale Zuständigkeit hinaus gezielte Bundesmittel bereitzustellen,
um dem spezifischen Schutzbedarf durch die bundesweite Förderung
exklusiv frauenspezifischer Unterbringungsangebote proaktiv Rechnung zu
tragen?
16. Welche neuen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Anzeigenbereitschaft der betroffenen wohnungslosen Opfer gezielt zu erhöhen?
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu polizeilichen
Schulungen zum diskriminierungssensiblen Umgang mit wohnungslosen Personen
vor, um das Risiko des Vertrauensverlustes dieser Personen in die
Sicherheitsorgane zu minimieren und infolgedessen auch die
Anzeigebereitschaft zu erhöhen?
18. Wie viele wohnungslose Personen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 im Rahmen von Polizeieinsätzen verletzt oder
kamen infolgedessen zu Tode (bitte ausführlich die jeweiligen
Einzelfallumstände schildern), und in wie vielen dieser Fälle führte konkret der Einsatz
von Elektroschockpistolen (sog. Taser) zum Tod der Betroffenen?
19. Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Straftaten an obdachlosen
Menschen im Jahr 2025 im Vergleich zur Gesamtaufklärungsquote für
vergleichbare Delikte (z. B. Körperverletzung, Raub, Sachbeschädigung),
und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Aufklärungsquote bei diesen Straftaten zu erhöhen?
20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der Gewaltfälle
ein, die aufgrund der geringen Anzeigebereitschaft wohnungsloser Opfer
oder durch Defizite bei der Erfassung (s. o.) nicht im Rahmen der PKS
erfasst wurden?
21. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem methodisch
bedingten Ausschluss von Personen ohne Meldeadresse sowie Personen in
institutionellen Einrichtungen in der aktuellen „LeSuBiA“-
Dunkelfeldstudie, und welche konkreten alternativen Erhebungsformate
oder ergänzenden Forschungsaufträge plant sie, zu initiieren, um
angesichts steigender Fallzahlen in der PKS die spezifischen
Gewalterfahrungen wohnungsloser Menschen systematisch und belastbar im Dunkelfeld
zu erfassen?
22. Welche qualitativen Erkenntnisse oder Expertenschätzungen liegen der
Bundesregierung zu den Profilen der Täter (z. B. Alter, Geschlecht,
politische Einstellungen) und den konkreten Tatmotiven bei Gewalttaten gegen
obdach- und wohnungslose Menschen vor?
23. Inwiefern fördert die Bundesregierung im Kontext einer frühzeitigen
Gewaltprävention den Aufbau und den Unterhalt nachhaltiger Angebote
gegen Jugendgewalt und Vorurteile speziell gegen arme und
wohnungslose Menschen?
a) Wie ist die Finanzierung dieser Angebote zukünftig gesichert?
b) Welche zusätzlichen Maßnahmen erachtet die Bundesregierung als
sinnvoll zur Prävention von Gewalt gegen wohnungslose Personen?
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit?
25. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nutzung von
Opferschutzangeboten durch wohnungslose Menschen vor, und was unternimmt
sie, damit die Angebote besser angenommen werden?
26. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, wonach
unfreiwillig obdachlose Menschen von Kommunen und Städten gar nicht oder nur
kurzzeitig (unter drei Tage) untergebracht werden, weil
a) sie andernorts die Wohnung verloren haben („ortsfremd“),
b) sie eine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft haben oder
c) die Kommune angibt, keine freien Unterkunftsplätze stellen zu
können?
27. Weiß die Bundesregierung, in welchem Umfang hilfesuchende
unfreiwillige Obdachlose nicht untergebracht und stattdessen mit einer Bahn- oder
Busfahrkarte in andere Städte geschickt werden?
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Maßnahmen zur
Gewaltprävention in Notunterkünften vor, und durch welche spezifischen
Bundeshilfen oder Förderprogramme unterstützt sie den Aufbau sowie die
Implementierung von Gewaltschutzkonzepten in Notunterkünften sowie
weiteren Einrichtungen und Diensten der Wohnungsnotfallhilfe?
29. Wie viele Wohnungslosenunterkünfte gibt es, nach Kenntnis der
Bundesregierung, in Deutschland (bitte auch nach Ländern differenziert
darstellen), und wie viele davon sind spezifische Unterkünfte ausschließlich für
wohnungslose Frauen?
30. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit
Nichtregierungsorganisationen und Hilfeeinrichtungen zusammen, um eine bessere Datenerfassung
und Unterstützung der Opfer zu gewährleisten?
31. Welche Bundeshilfen oder Förderprogramme gibt es für Beratungsstellen
und Anlaufstellen, die sich auf die Unterstützung von wohnungslosen
Opfern von Straftaten spezialisiert haben (bitte auch, nach Kenntnis der
Bundesregierung, existierende Länderförderprogramme auflisten)?
32. Wie können bestehende Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt
ermächtigt werden, in Zukunft auch wohnungslose Opfer (besser)
anzusprechen sowie zu beraten, und wie ist die Finanzierung dieser
Beratungsstrukturen in Zukunft gesichert?
Berlin, den 4. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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