polradar

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes - Drucksache 21/4500 - Gegenäußerung der Bundesregierung

dip / drucksache 18.03.2026 · WP 21 · 21/4784 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes - Drucksache 21/4500 - Gegenäußerung der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/4784 21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/4500) 18.03.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes – Drucksache 21/4500 – Gegenäußerung der Bundesregierung Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Der Gesetzesentwurf sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vor, die gerade nicht institutionell vom Bund gefördert werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung würde zunächst jegliche Beschränkung des Anwendungsbereichs aufheben, da dann auch die nicht unter § 2 Absatz 1 WissFG (neu) aufgezählten institutionell geförderten Einrichtungen unter die neue Formulierung fallen würden, da sie regelmäßig auch (in untergeordnetem Umfang) projektgefördert und (insgesamt) maßgeblich vom Bund gefördert sind. Die Änderung würde also die Eingrenzung des Anwendungsbereichs des Absatzes 2 („nicht institutionell gefördert“) aufheben, ihn durch das Attribut „maßgeblich vom Bund gefördert“ in sprachlich ungenauer Weise ausweiten und somit zugleich die abschließende Regelung für institutionell geförderte Einrichtungen in Absatz 1 pauschal öffnen und so die vorgesehene Regelungssystematik umgehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen