Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes - Drucksache 21/4500 - Gegenäußerung der Bundesregierung
Text
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes - Drucksache 21/4500 - Gegenäußerung der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4784
21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/4500)
18.03.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
– Drucksache 21/4500 –
Gegenäußerung der Bundesregierung
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Der Gesetzesentwurf sieht eine Ausweitung des
Anwendungsbereichs auf projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vor, die gerade nicht
institutionell vom Bund gefördert werden.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung würde zunächst jegliche Beschränkung des Anwendungsbereichs
aufheben, da dann auch die nicht unter § 2 Absatz 1 WissFG (neu) aufgezählten institutionell geförderten
Einrichtungen unter die neue Formulierung fallen würden, da sie regelmäßig auch (in untergeordnetem Umfang)
projektgefördert und (insgesamt) maßgeblich vom Bund gefördert sind.
Die Änderung würde also die Eingrenzung des Anwendungsbereichs des Absatzes 2 („nicht institutionell
gefördert“) aufheben, ihn durch das Attribut „maßgeblich vom Bund gefördert“ in sprachlich ungenauer Weise
ausweiten und somit zugleich die abschließende Regelung für institutionell geförderte Einrichtungen in Absatz 1
pauschal öffnen und so die vorgesehene Regelungssystematik umgehen.
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ISSN 0722-8333
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