Resilienz und Schutz der Kunst- und Kulturszene sowie historischer Gedenkstätten vor rechten Angriffen (Antwort zu Drs. 21/5067)
Text
Resilienz und Schutz der Kunst- und Kulturszene sowie historischer Gedenkstätten vor rechten Angriffen (Antwort zu Drs. 21/5067)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5687
21. Wahlperiode 29.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5067 –
Resilienz und Schutz der Kunst- und Kulturszene sowie historischer
Gedenkstätten vor rechten Angriffen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Freiheit der Kunst (Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes – GG) und die
Freiheit der Zivilgesellschaft bilden fundamentale und unverhandelbare
Säulen der wehrhaften Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. In den
vergangenen Jahren sind kulturelle Räume, Theater, Museen, soziokulturelle
Zentren sowie insbesondere Mahn- und Gedenkstätten zur Erinnerung an die
Opfer des Nationalsozialismus zum Ziel rechtsextremer, rassistischer,
queerfeindlicher und rechtspopulistischer Angriffe geworden (vgl. www.gedenkstae
ttenforum.de/fileadmin/forum/Veranstaltungen/Dokumente/2024/Programm_f
inal_GedenkstaettenKonferenz_2024.pdf; www.lwl-kultur.de/media/filer_pub
lic/c5/e9/c5e9e5df-4560-4d84-82a7-daf610ca28bb/250911_publikation_kultu
r_unter_druck_bf.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012934.pdf).
Diese Angriffe zielen im Sinne einer neurechten „Metapolitik“ darauf ab, den
vorpolitischen Raum zu dominieren, kritische, pluralistische Diskurse zu
unterdrücken, das historische Gedächtnis im Sinne einer revisionistischen „180-
Grad-Wende“ zu delegitimieren und ein Klima der Angst, der Zermürbung
und der vorauseilenden Selbstzensur im Kulturbetrieb und in der historischen
Bildungsarbeit zu etablieren (vgl. www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-conte
nt/uploads/2025/01/Flyer_Kulturkampf_von_Rechts.pdf; www.zeit.de/news/2
017-01/18/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-1817
1207).
Die offizielle statistische Entwicklung verzeichnet einen Anstieg
rechtsmotivierter Straftaten. Während die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) im
Phänomenbereich rechts im Jahr 2023 noch bei 28 945 Straftaten lag (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12934), dokumentieren die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA)
für das Jahr 2025 einen Anstieg auf 41 072 rechtsmotivierte Straftaten.
Darunter befinden sich 1 521 erfasste Gewaltdelikte.
Diese quantitative Enthemmung auf den Straßen spiegelt sich dramatisch in
konkreten Vorfällen gegen die Infrastruktur der Zivilgesellschaft und der
Erinnerungskultur wider. So wurden bundesweit zwischen Januar 2019 und Mitte
2024 bereits 1 721 politisch motivierte Straftaten gegen Gedenkstätten
registriert. Diese Dynamik verschärft sich: Allein im Zeitraum zwischen Juli 2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 29. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und Oktober 2025 wurden mehr als 460 weitere politisch motivierte Straftaten
mit dem Angriffsziel „Gedenkstätte“ dokumentiert, von denen über 60 Prozent
rechtsextrem motiviert waren. Die Aufklärungsquoten bei diesen Delikten
bewegen sich bundesweit auf einem besorgniserregend niedrigen Niveau von
lediglich 5 Prozent (2024) bis knapp 7 Prozent (2025), was nach Ansicht der
Fragestellenden eine faktische Straffreiheit für die Täter bedeutet.
In Brandenburg wurden 2025 linke Jugend- und Freizeitklubs wie die
„Zelle79“ in Cottbus mehrfach mit Pyrotechnik angegriffen, und in Altdöbern
konnte ein konkret geplanter rechtsterroristischer Anschlag auf die
Kulturstätte „Kultberg“ durch eine teils aus 14‑jährigen Minderjährigen bestehende
Gruppe („Letzte Verteidigungswelle“) gerade noch durch Sicherheitsbehörden
verhindert werden (vgl. https://taz.de/Neonazis-attackieren-Hausprojekt/!6090
883/; https://taz.de/Letzte-Verteidigungswelle/!6139503/). In Sachsen
inszenierten rechtsextreme Netzwerke wie die „Freien Sachsen“ gemeinsam mit der
AfD Aufmärsche vor der Semperoper, um die Förderung zivilgesellschaftlich
engagierter Kulturschaffender zu attackieren (vgl. https://nachtkritik.de/inde
x.php?option=com_content&view=article&id=24175:sachsens-kultur-ueber-d
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batte; www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/afd-und-die-kultur-das-wir
d-wenn-wir-die-regierung-bilden-vorbei-sein-li.2248915). Zeitgleich
verzeichnen große KZ-Gedenkstätten wie Buchenwald, Mittelbau-Dora und
Sachsenhausen einen rasanten Anstieg von organisierten Störungen bei Führungen,
Hakenkreuzschmierereien, Vandalismus an dezentralen Gedenkorten (wie
Stolpersteinen) und massiven physischen sowie digitalen Bedrohungen gegen
Einrichtungsleiter und das pädagogische Personal.
Flankiert wird diese unmissverständliche Bedrohung auf den Straßen durch
eine konzertierte Strategie der administrativen, juristischen und
parlamentarischen Zermürbung. Die Fragestellenden kritisieren zudem den Versuch, das
staatliche Neutralitätsgebot auf dem Rechtsweg dazu zu nutzen,
zivilgesellschaftliche Aufklärungsarbeit zu unterbinden. Obwohl das Verwaltungsgericht
Weimar im November 2024 unmissverständlich urteilte, dass Gedenkstätten
bei Angriffen auf die Würde der NS‑Opfer explizit nicht zur Neutralität
verpflichtet sind und geschichtsrevisionistischen Positionen proaktiv
entgegentreten dürfen und müssen (Aktenzeichen 8 E 1221/24 We), wird dieser Vorwurf
von der extremen Rechten weiterhin als Hebel genutzt, um die Streichung von
Fördermitteln zu fordern.
In einer Phase höchster Vulnerabilität schwächen jedoch auch Kürzungen im
Kulturetat die strukturellen und finanziellen Schutzmechanismen der
Kulturszene. Nach Ansicht der Fragestellenden wird dadurch deren Resilienz
gegenüber physischer und psychologischer Gewalt durch rechtsextreme Kräfte
politisch untergraben. Zwar erkennt die im November 2025 verabschiedete
Neufassung der „Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ die zunehmenden
Angriffe verbal an und der Haushaltsentwurf 2026 sieht Budgetaufstockungen für
Bauten vor, doch fehlt es in der Fläche an verbindlichen, staatlich
ausfinanzierten Konzepten zur personellen Sicherheit, zum juristischen Schutz gegen
SLAPP (Strategic Lawsuits Against Public Participation)-Klagen und zur
psychologischen Betreuung von Opfern rechter Netzwerke.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) von rechts auf über 41 000 erfasste Straftaten im
Jahr 2025 im Hinblick auf die daraus resultierende Gefährdung
zivilgesellschaftlicher und kultureller Räume, und welche Schlüsse zieht sie
daraus?
Grundsätzlich ist anzuführen, dass den Akteuren des Phänomenbereichs der
politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- ein gesteigertes
Gefährdungspotenzial zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere aufgrund einer innerhalb der
rechtsextremistischen Szene feststellbaren gewaltbejahenden Ideologie sowie
einer ausgeprägten Affinität zu Waffen und zu Sprengstoffen. Vor diesem
Hintergrund dürften durch allein handelnde Täterinnen und Täter sowie
rechtsterroristische (Kleinst-)Gruppen auch zukünftig vereinzelt schwere
Gewaltstraftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- geplant und versucht werden.
Gleichwohl erfordern diese Zahlen eine umfassende und differenzierte
Bewertung, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung
zivilgesellschaftlicher und kultureller Räume.
2. Liegen der Bundesregierung über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst
in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Daten darüber
vor, wie viele der erfassten Straftaten in den Jahren 2024 und 2025
explizit Kultureinrichtungen, Theater, Museen, Gedenkstätten, ehrenamtliche
Initiativen (wie jene zur Pflege von Stolpersteinen), soziokulturelle
Zentren oder deren Mitarbeitende als direktes Angriffsziel hatten (bitte nach
Angriffsziel, Deliktart, Jahr und Bundesland tabellarisch aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
Motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt
und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem PMK
stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von
den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch
motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem
Unterthemenfeld „gegen Medien“ im Oberthemenfeld „Konfrontation/Politische
Einstellung“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und
Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutz-relevanten „Phänomenbereich“
abgebildet.
PMK werden einem Phänomenbereich zugeordnet, wenn in Würdigung der
Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der
Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen Orientierung zuzurechnen sind. Diese
Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus Tätermerkmalen, verwendeter
Sprache/verwendeten Symbolen sowie dem Zeitgeschehen ergeben. Ist der
Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-,
PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar,
ist der PMK -sonstige Zuordnung- zu wählen. Darüber hinaus wird das Objekt
(Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund der
festgestellten oder sich aus dem Phänomenbereich und ggf. Themenfeld
ergebenden Motivation heraus direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, als
Angriffsziel genannt (z. B. hier Oberangriffsziel „Gedenkstätte“). Die bundesweit
abgestimmten Katalogwerte für Angriffsziele ergeben sich aus dem
(kriminal-)fachlichen Bedarf des Bundes und der Länder. Alle polizeilich bekannten
politisch motivierten Straftaten im Sinne der Anfrage werden im KPMD-PMK
abgebildet. Eine dezidierte Beauskunftung ist indes nicht möglich, da nicht zu
allen angefragten Fallkonstellationen entsprechende Angriffsziele existieren.
Daten zu Fällen mit Nennung des Angriffsziels „Gedenkstätte“ können
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Es handelt sich um bundesweit
abgestimmte Jahresfallzahlen (Stichtag: jeweils 31. Januar des Folgejahres).
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3. Wie erklärt sich die Bundesregierung die statistisch erfasste extrem
niedrige Aufklärungsquote von lediglich rund 5 bis 7 Prozent bei Straftaten
mit dem Oberangriffsziel (OAZ) „Gedenkstätte“ in den Jahren 2024 und
2025, und welche spezifischen Ermittlungsstrategien werden seitens des
Bundeskriminalamtes (BKA) empfohlen, um dieser Immunität bei
geschichtsrevisionistisch und antisemitisch motivierten Taten
entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung verweist auf die Zuständigkeit der Länder: Soweit es um
Straftaten mit dem Oberangriffsziel „Gedenkstätte“ geht, fällt dies in der Regel
in die gefahrenabwehrrechtliche und/oder strafverfolgende Zuständigkeit der
Länder. Diese sind für die operative Umsetzung der Strafverfolgung und
Prävention im Bereich der PMK -rechts- verantwortlich.
4. Welche sicherheitspolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus
den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden (BKA, Bundesamt für
Verfassungsschutz – BfV) über die rapide Radikalisierung von
Minderjährigen in rechtsterroristischen Netzwerken, wie sie etwa im Fall der
vereitelten Anschlagsplanung auf die Kulturstätte „Kultberg“ in Altdöbern
durch die Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zutage trat?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass sich – vor allem im
virtuellen Raum – zunehmend junge, männliche Einzelpersonen radikalisieren und
eine zum Teil herausragende Gewaltorientierung entwickeln. Die Akteure sind
international stark vernetzt und Bestandteil einer Subkultur, die sich wiederum
aus überlappenden rechtsextremistischen Online-Subkulturen zusammensetzt.
So hat sich das Internet zum zentralen Raum für rechtsextremistische
(Selbst-)Radikalisierung entwickelt. Auch im aktionsorientierten
Rechtsextremismus ist eine auffällige Präsenz besonders junger Menschen festzustellen.
Die Sicherheitsbehörden der Bundesregierung beobachten diese Entwicklung
aufmerksam und berücksichtigen sie in allen Belangen der Aufgabenerfüllung
und entsprechenden Maßnahmen. Dies gilt insbesondere bei Maßnahmen zur
Detektion und Aufklärung etwaiger Aktivitäten, vor allem soweit sich daraus
Erfordernisse zur Übermittlung an Strafverfolgungs-/Gefahrenabwehrbehörden
ergeben.
Zudem erfolgt eine fundierte Analyse der Radikalisierung von Kindern und
Jugendlichen im Bereich des Rechtsextremismus sowie der vielfältigen
Beeinflussungs- und Rekrutierungsstrategien verschiedener rechtsextremistischer
Akteure und Gruppierungen. Bei diesen Rekrutierungsstrategien handelt es sich
um bewährte Methoden, junge Menschen über die (realweltliche und virtuelle)
„Erlebniswelt Rechtsextremismus“ für eine Teilnahme daran zu gewinnen. Die
Sicherheitsbehörden begegnen diesen Entwicklungen, indem sie relevante
Akteure frühzeitig identifizieren sowie die Aufklärung, Analyse und Bekämpfung
der unterschiedlichen Formen der rechtsextremistischen Einflussnahme
betreiben.
Neben einer engen Verzahnung der Sicherheitsbehörden im nationalen Bereich
wird auch die internationale Zusammenarbeit auf europäischer und
außereuropäischer Ebene fortlaufend genutzt, um die Radikalisierung von
Minderjährigen in rechtsterroristischen Netzwerken zu bekämpfen und die Verbreitung von
rechtsterroristischem Propagandamaterial zu verhindern.
5. Welche spezifischen Muster der operativen Einschüchterung (z. B.
inszenierte Aufmärsche wie vor der Semperoper in Dresden, geplante
Störungen von Führungen in NS-Gedenkstätten durch rechtsradikale
Gruppierungen in szenetypischer Kleidung, gezieltes Doxxing von Künstlerinnen
und Künstlern und pädagogischem Personal) haben Bundesbehörden in
den Jahren 2024 und 2025 im Kulturbereich registriert und in
Lagebildern analysiert?
Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Erkenntnisse oder
Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
6. Erkennt die Bundesregierung in den flächendeckenden Angriffen auf
Kunst, Kultur und Gedenkstätten eine gezielte „metapolitische“ Strategie
der Neuen Rechten zur Verschiebung gesellschaftlicher Diskurse und zur
Erringung kultureller Hegemonie (bitte begründen), und existieren
ressortübergreifenden Strategien auf Bundesebene, um genau dieser
spezifischen ideologischen Strategie präventiv zu begegnen, wenn ja, bitte
entsprechend aufführen, und wenn nein, warum nicht?
22. Stehen die relevanten Fachressorts (insbesondere das BMI als
Sicherheitsbehörde, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend – BMBFSFJ – als Demokratieförderer und der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM – für den
Kulturbereich) in einem institutionalisierten, kontinuierlichen Austausch,
um die sensible Schnittstelle zwischen Kulturförderung, politischer
Bildung und Gefahrenabwehr so zu koordinieren, dass auf die hybride
Bedrohungslage aus physischer Gewalt auf der Straße und bürokratischer
Zermürbung in den Parlamenten ganzheitlich reagiert werden kann,
wenn ja, seit wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Das Missbrauchen von Kultur- und Gedenkstätten für eigene propagandistische
Aktivitäten ist Teil der „metapolitischen“ Strategie der Neuen Rechten,
insbesondere der rechtsextremistischen „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD),
um zum einen die eigenen Positionen möglichst bildträchtig und
öffentlichkeitswirksam darzustellen und zum anderen auf den öffentlichen Diskurs
einzuwirken. So sucht die IBD insbesondere öffentliche Kultur- und Gedenkstätten
als Örtlichkeiten für die Erstellung von Bild- und Videomaterial auf. Ein
Beispiel dafür ist eine im Januar 2026 veröffentlichte „Banneraktion“ von
überregionalen Kadern der IBD vor dem Kyffhäuserdenkmal in Thüringen. Regionale
Ableger der IBD nutzen oftmals regionale öffentliche Kultur- und
Gedenkstätten oder entsprechende kulturelle Anlässe wie beispielsweiseWeihnachtsmärkte
für eigene medienwirksame Aktionen.
Die Bundesregierung geht entschlossen gegen alle Formen von
Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vor. Die
betroffenen Ressorts stehen in einem kontinuierlichen Austausch dazu und stimmen
sich themengebunden dazu ab, so zu Fragen der Antisemitismusbekämpfung
im Ressortkreis Antisemitismus des Beauftragten der Bundesregierung für
jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, BA
Dr. Felix Klein, sowie zu Fragen der Bekämpfung von Rassismus mit der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
zugleich der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus.
7. Welche konkreten messbaren Ergebnisse, Förderrichtlinien oder
Folgevereinbarungen resultierten aus der „Gemeinsamen Erklärung“ der
BKM, der Kulturministerkonferenz und der kommunalen
Spitzenverbände vom 13. März 2024 zur Prävention von Antisemitismus und
Rassismus, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung des
physischen Schutzes bedrohter Einrichtungen (bitte entsprechend
aufführen)?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) misst der
Eigenverantwortung und Sensibilisierung von Kultureinrichtungen große
Bedeutung bei. Nach der genannten Erklärung vom 13. März 2024 sollen
Förderbedingungen präzisiert, die Sensibilisierung aller Akteurinnen und Akteure
gestärkt und die Eigenverantwortung der Kultureinrichtungen weiter ausgebaut
werden. Der BKM ermutigt bundesgeförderte Einrichtungen unter
Berücksichtigung ihrer Eigenständigkeit mit Nachdruck, sich Verhaltensrichtlinien (codes
of conduct) zu geben. Zahlreiche Einrichtungen haben entsprechende Prozesse
eingeleitet oder umgesetzt. Dabei waren vier Austauschformate hilfreich, die
der BKM für alle Zuwendungsempfänger organisiert hat. Dies hat zu einer
deutlichen Sensibilisierung bei den teilnehmenden Einrichtungen gesorgt. Der
physische Schutz bedrohter Einrichtungen fällt indes in die Verantwortung der
Länder.
8. Gibt es im Rahmen des vom Bundesministerium des Innern (BMI) im
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus initiierten „Aufbaus eines
speziellen Netzwerkes zur Opferfürsorge“ spezifische, institutionalisierte
Fortbildungen oder Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizeikräfte im
sensiblen Umgang mit Bedrohungen gegen Künstlerinnen, Künstler,
Betreiber alternativer Kultureinrichtungen sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter an NS-Gedenkstätten?
Mit Blick auf die sonderpolizeilichen Aufgaben der Bundespolizei werden
Fortbildungen oder Sensibilisierungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung
nicht gesondert berücksichtigt. Zugleich sind die Themenfelder
Menschenrechte, Verhütung von Rassismus und Extremismus sowie rassistischer
Diskriminierung und die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen ein wesentlicher
Bestandteil der Ausbildung bzw. Studiengänge aller Laufbahngruppen. Zudem
werden in der Aus- und Fortbildung Seminare hierzu unter Einbindung
zivilgesellschaftlicher Organisationen bzw. Referentinnen und Referenten
durchgeführt. Darüber hinaus werden rechtsstaatliche Grundprinzipien und
berufsethische Aspekte regelmäßig in der Fortbildung vermittelt.
9. Wird das Thema „Schutz des vorpolitischen Raumes und der Resilienz
der Kulturszene sowie der Erinnerungsorte“ auf den kommenden
Innenministerkonferenzen (IMK) im Jahr 2026 vonseiten des Bundes aktiv auf
die Tagesordnung gesetzt, wenn ja, mit welcher konkreten
Beschlusszielsetzung, und wenn nein, warum nicht?
Seitens des Bundes ist nicht geplant, das Thema auf die Tagesordnung der
Innenministerkonferenz zu setzen. Es wird aktuell kein Bedarf gesehen.
10. Hat die Bundesregierung Risikoanalysen darüber angestellt, inwiefern
sich die landesweiten Kürzungen von Projektmitteln in der freien
Kulturszene negativ auf die personellen und finanziellen Möglichkeiten dieser
zivilgesellschaftlichen Institutionen auswirken, wenn ja, welche waren
dies im Einzelnen, und welche Ergebnisse hatten sie jeweils, und wenn
nein, warum nicht, und wird sie dies nachholen?
Die Bundesregierung fertigt keine derartigen Analysen an und plant auch nicht,
dies in Zukunft zu tun.
11. Stellt die Bundesregierung über ihre Förderrichtlinien sicher, dass
Bundesmittel nicht durch informellen Druck lokaler rechtsextremer Akteure,
Boykottaufrufe oder kommunalpolitische Drohungen (wie historisch im
Fall des Theaters „Burattino“) in ihrer zweckgemäßen und
verfassungsrechtlich geschützten kunstfreien sowie bildungspolitischen Verwendung
behindert werden, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum
nicht?
13. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Kunst- und
Kulturfreiheit vor der Einflussnahme verfassungsfeindlicher
beziehungsweise gesichert rechtsextremistischer Bestrebungen zu schützen?
14. Welchen eigenen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um
Kulturschaffende und Träger der historisch-politischen Bildungsarbeit vor
dem Hintergrund solcher rechtsextremistischen Bestrebungen zu
schützen, die eine kulturkämpferische Unterteilung in „deutsch“ und
„antideutsche“ Kunst vornehmen wollen?
15. Wie stellt die Bundesregierung bei der Vergabe von Bundeskulturmitteln
sicher, dass die Freiheit der Kunst (Artikel 5 Absatz 3 GG) gewahrt
bleibt und staatliche Förderung nicht an ideologische oder
nationalistische Kriterien – wie etwa die Forderung nach einem Beitrag zu einer
sogenannten „deutschen Identitätsfindung“ – geknüpft wird?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11, 13, 14 und 15
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung schützt die in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG)
gewährleistete Freiheit der Kunst und achtet diese im Bereich der
Kulturförderung.
Die Kunstfreiheit ist nicht schrankenlos; ihre Schranke findet sie im
kollidierenden Verfassungsrecht, u. a. im Schutz der Menschenwürde. Die
Bundesregierung geht bei Bekanntwerden mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten
gegen jede Form strafrechtlich relevanter Handlungen wie auch Bedrohungen,
Beleidigungen oder Einschüchterungen vor. Sofern Gefährdungen und/oder
strafrechtlich relevante Sacherhalte im Raum stehen, erfolgt zudem ein
Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und Landes,
um so potentiell sicherheitsrelevante Bestrebungen zu erkennen und gezielt
Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu ergreifen.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 5. November 2024
(Aktenzeichen 8 E 1221/24 We), welches klargestellt hat, dass NS-
Gedenkstätten bei Angriffen auf die historische Wahrheit nicht dem
parteipolitischen Neutralitätsgebot unterliegen, und wie gedenkt die
Bundesregierung bundesgeförderte Kultur- und Bildungseinrichtungen künftig
proaktiv politisch und juristisch abzusichern, wenn rechtsextreme Akteure das
Argument der „Neutralitätspflicht“ vorschieben, um Aufklärungsarbeit
über historischen Revisionismus zu unterbinden?
Die Bundesregierung begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Weimar in seinem
Urteil vom 5. November 2024 festgestellt hat, dass Gedenkstätten umfassend
gemäß ihrem Stiftungszweck handeln dürfen. Das Urteil stärkt die
Gedenkstätten und ihre Unabhängigkeit. Die rechtliche Lage ist insoweit eindeutig. Es
besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
16. Unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Schutz- und
Solidaritätsnetzwerke wie die Kampagne „Erklärung der Vielen“
organisatorisch, finanziell oder ideell bei ihrem Bestreben, bundesweit regionale
Foren zur Verteidigung der Kunstfreiheit und einer pluralistischen
Erinnerungskultur gegen Autoritarismus zu etablieren und
aufrechtzuerhalten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Der BKM unterstützt seit 2025 mit der Förderung des Projektes „Erinnern
gegen das Vergessen“ das Solidaritätsnetzwerk der Betroffenen rechter,
rassistischer und antisemitischer Gewalt, um die Erinnerungsarbeit, Vernetzung und
Sichtbarkeit von Angehörigen der Opfer und Überlebenden des NSU-Terrors
zu stärken.
Der vom BKM geförderte Fonds „Darstellende Künste“ hat 2024 mit
Bundesmitteln eine Veranstaltungsreihe mit dem Titel „DIE KUNST, VIELE ZU
BLEIBEN“ organisiert, in der es um die Verteidigung der Kunstfreiheit und der
Vielfalt ging.
17. Hat die Bundesregierung politische Erkenntnisse aus der Beteiligung von
Kultureinrichtungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus
2025“ (mit über 3 300 dokumentierten Veranstaltungen) bezüglich des
eklatanten Bedarfs an staatlicher politischer Rückendeckung für
Künstler, die sich politisch positionieren, gewonnen, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
18. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um Kulturschaffende
und Kultureinrichtungen gegen Bestrebungen von
(rechtsextremistischen) Akteuren zu stärken (resilient zu machen), die staatliche
Fördermittel als Druckmittel für eine nationalistische Kulturpolitik einsetzen
wollen?
Die Bundeszentrale für Politische Bildung (BpB) verfolgt in ihrer Arbeit u. a.
das Ziel, Demokratiebewusstsein, gesellschaftliches Engagement und politische
Partizipation durch innovative, kulturelle Veranstaltungsformate zu stärken, die
komplexe Gegenwartsthemen multiperspektivisch erleb- und diskutierbar
machen. Durch bundesweite Kooperationen und Netzwerke mit
Kulturinstitutionen (beispielsweise Bibliotheken, Museen und Theatern), kulturpolitischen
Initiativen sowie Akteuren aus Zivilgesellschaft werden Räume für
gesellschaftliche Begegnung geschaffen. Dies beinhaltet auch Resilienzstrategien, die es
ermöglichen, antidemokratischen Einflussnahmen gezielt zu begegnen sowie das
demokratische Bewusstsein in der lokalen Gemeinschaft zu stärken. Mit diesen
Fragen wird sich auch der 13. Kulturpolitische Bundeskongress am 11./12. Juni
2026 befassen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
19. Werden Zuwendungsempfänger von Bundesmitteln im Kulturbereich
sowie in der Erinnerungsarbeit vonseiten der Vergabestellen (z. B.
Kulturstiftung des Bundes, Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur)
proaktiv juristisch, beratend oder durch Härtefallfonds finanziell
unterstützt, wenn sie aufgrund ihrer geförderten Arbeit zur Zielscheibe rechter
Shitstorms, juristischer Abmahnungen (SLAPP-Klagen), gezieltem
Doxxing von Mitarbeitenden im Internet oder parlamentarischer
Diffamierungskampagnen werden, wenn ja, in welcher Form, und in welchem
Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist für juristische Beratung nicht zuständig und dazu nicht
befugt. Gegen Rechtsverstöße und strafrechtlich relevantes Verhalten sowie für
etwaige damit im Zusammenhang stehende Schadensersatzansprüche steht den
Betroffenen der Rechtsweg offen. Für die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur gilt zudem, dass eine derartige Rechtsberatung oder
Unterstützung nicht durch ihren gesetzlichen Auftrag gedeckt ist und derartige Fälle dort
nicht bekannt sind. Bei der Kulturstiftung des Bundes sind ebenfalls keine
derartigen Fälle bekannt. Sollte ein solcher bekannt werden, würde dies im
Einzelfall geprüft.
20. Wurden bei Zuwendungsempfängern des Bundes – insbesondere im
Bereich der zivilgesellschaftlichen Arbeit und der Gedenkstätten – in der
Vergangenheit anlassbezogene Sonderprüfungen oder Evaluierungen
veranlasst, die über die regulären Prüfzyklen hinausgingen und die durch
Initiativen, Anträge oder Anfragen aus dem parlamentarischen Raum
ausgelöst wurden (bitte nach Jahr, Anlass, Zuwendungsempfänger und
Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)?
Es sind keine Sonderprüfungen oder Evaluierungen im Sinne der Fragestellung
veranlasst worden.
21. Wie stellt die Bundesregierung bei der Vergabe von Mitteln durch
unabhängige Fachjurys (auf die in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12934 als Garant der
Kunstfreiheit verwiesen wird) institutionell sicher, dass die
Jurymitglieder selbst vor Einschüchterungskampagnen und Bedrohungen geschützt
werden?
Die Bundesregierung stellt durch verschiedene institutionelle Vorkehrungen
konkret sicher, dass einzelne Fachjurymitglieder – bei denen es sich auch um
kommunale Amts- und Mandatsträger handeln kann – nicht isoliert angreifbar
sind. Hierzu zählen insbesondere organisatorische Maßnahmen zur Wahrung
der Vertraulichkeit von Beratungsprozessen: Eine Jurytätigkeit ist regelmäßig
in nicht öffentliche, klar geregelte Verfahren eingebettet, wodurch direkter
Einfluss oder Druck von außen weitgehend ausgeschlossen ist. Auch ist über den
Inhalt der Sitzung, den Diskussions- und Abstimmungsverlauf sowie die
Beschlüsse seitens der Jurymitglieder Stillschweigen zu bewahren.
Entscheidungen werden ausschließlich als kollektives Juryvotum veröffentlicht werden,
sodass keine individuelle Verantwortungszuschreibung nach außen erfolgt.
Parallel findet sämtliche Kommunikation zu Entscheidungen über die zuständigen
(Landes-)Fachministerien oder beauftragte Institutionen statt, sodass einzelne
Jurymitglieder nicht persönlich in den Fokus gerückt werden. Im Fall von
Bedrohungen oder Einschüchterungsversuchen greifen staatlicher Rechtsschutz
sowie bedarfsabhängig unterstützende Sicherheitsmaßnahmen. Derartige
Vorfälle werden konsequent strafrechtlich verfolgt. Unabhängig davon wird
fortlaufend geprüft, ob und in welcher Form bestehende Verfahren und
Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden können.
23. Welche konkreten bundesfinanzierten Programme oder Budgettitel (über
den reinen infrastrukturellen Objektschutz hinaus) wurden im
Haushaltsentwurf 2026 des BKM verankert – nachdem die im November 2025
vom Bundeskabinett verabschiedete Neufassung der
„Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ explizit feststellte, dass Mitarbeitende von
Gedenkstätten in erschreckendem Maße vor Bedrohungen durch neurechte und
rechtsextreme Akteure geschützt werden müssen –, um die physische,
digitale und psychologische Sicherheit sowie den juristischen Beistand des
pädagogischen Personals an den vom Bund geförderten Gedenkstätten zu
gewährleisten (bitte entsprechend nach Programm, Budgettitel und
Finanzumfang auflisten)?
Die Sicherheit der Gedenkstätten liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen
Sitzländer. BKM unterstützt die Gedenkstätten institutionell. Über die
Mittelverteilung, einschließlich der Mittel für Sicherheitsfragen, entscheidet die
Gedenkstätte gemeinsam mit dem Land und dem Bund im Rahmen der
Stiftungsratssitzungen, in denen der Wirtschaftsplan verabschiedet wird.
24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Maßnahmen zur
Überprüfung der politischen Gesinnung und der Verfassungstreue im
Zusammenhang mit Kulturförderung, die Widerstandsfähigkeit gegen
rechtsextremistische Kampagnen eher stärken oder schwächen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung unternimmt keine Maßnahmen zur Überprüfung der
politischen Gesinnung im Zusammenhang mit Kulturförderung. Es ist die
Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten (vgl.
Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 162, 207 <Rn. 116>). Die Bundesregierung ist
ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der
Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen,
die sich beispielsweisegegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
richten, begünstigt werden.
25. Soll künftig eine Regelanfrage beim BfV zum Standardverfahren bei
Förderungen und Auszeichnungen von Institutionen, Einzelpersonen
oder Unternehmen seitens des BKM werden, und wie verträgt sich aus
Sicht der Bundesregierung eine solche Gesinnungsüberprüfung mit der
grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Kunst- und
Wissenschaftsfreiheit (bitte begründen)?
Eine Regelanfrage im Sinne der Fragestellung ist nicht geplant.
Es handelt sich bei jeder Abfrage nach dem sogenannten Haber-Verfahren
um eine begründete Einzelfallentscheidung. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5406 verwiesen.
26. Wird der BKM den Ausschluss der drei Buchhandlungen aufgrund der
daraufhin einsetzenden Debatte über Intransparenz, möglicher
Rechtswidrigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme zurücknehmen
und wieder alle 118 von der Jury vorgeschlagenen Buchhandlungen
auszeichnen (bitte begründen)?
Der BKM beabsichtigt nicht, die Entscheidung nachträglich zu ändern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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