polradar

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371)

dip / drucksache 04.03.2026 · WP 21 · 21/4474 · Entschließungsantrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4474 21. Wahlperiode 04.03.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Sascha Wagner, Ina Latendorf, Marcel Bauer, Luigi Pantisano, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing und der Fraktion Die Linke zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/3546, 21/4090, 21/4371 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Rückkehr des Wolfs ist ein Erfolg des europäischen und nationalen Artenschutzes und Ausdruck wirksamer Naturschutzpolitik. Zugleich ist die Weidetierhaltung ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft, des Küstenschutzes, der Biodiversität und des Tierwohls. Vielerorts ist die wirtschaftliche Lage der Weidetierhalter aber prekär, was nicht allein auf die Rückkehr des Wolfes zurückzuführen ist. Der Preisdruck im Agrarmarkt, z. B. auf Flächen, erschwert die extensive Weidehaltung. Hinzu kommen strukturelle Unterfinanzierung und mangelnde gesellschaftliche Wertschätzung. Durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz verschiebt sich der Schwerpunkt nun vom präventiven Herdenschutz hin zu jagdrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten. Eine Ausweitung jagdrechtlicher Befugnisse allein löst jedoch die strukturellen Probleme der Weidetierhaltung nicht. Stattdessen birgt sie das Risiko, nicht nur Errungenschaften des Artenschutzes zurückzudrehen, sondern auch europarechtliche Konflikte zu verschärfen, gesellschaftliche Spannungen zu vertiefen und Erwartungen zu wecken, die praktisch nicht erfüllbar sind. Eine nachhaltige Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf erfordert stattdessen einen ganzheitlichen Ansatz, der wirksamen Herdenschutz, verlässliche finanzielle Absicherung, Beratung, regionale Differenzierung und gesellschaftliche Anerkennung miteinander verbindet. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, a) das Wolfs-Monitoring und die wissenschaftliche Begleitung zu stärken, indem aa) das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und bundeseinheitlich fortentwickelt wird, bb) die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und Konfliktprävention ausgebaut wird, cc) Auswirkungen jagdlicher Eingriffe auf Sozialstrukturen von Wolfsrudeln systematisch evaluiert werden; b) Herdenschutzmaßnahmen bundesweit und -einheitlich zu 100 Prozent zu fördern, indem das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz) und der GAK-Rahmenplan dahingehend angepasst werden, dass aa) sämtliche Kosten, welche für Anschaffung, Unterhalt und Ersatz von Zäunen sowie Herdenschutztieren anfallen, ausgeglichen werden, bb) laufende Mehrkosten (wie Arbeitszeit, Wartung, Tierarztkosten) dauerhaft berücksichtigt werden sowie cc) bürokratische Hürden bei der Antragstellung abgebaut werden; c) Weidetierhaltung durch die Einführung einer Weidetierprämie auf Bundesebene strukturell zu stärken; 2. gemeinsam mit den Ländern bundeseinheitliche und bürokratiearme Mindeststandards für Entschädigungsverfahren bei Weidetierrissen zu schaffen, welche auch indirekte Schäden (z. B. Folgeverluste, Tierarztkosten, Stressfolgen, Zuchtwertverluste) umfassen; 3. Rechtssicherheit und EU-Konformität sicherzustellen, indem a) alle Maßnahmen strikt an einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes gebunden bleiben; b) keine pauschalen Bestandsregulierungen vorgenommen werden; c) und eine Vereinbarkeit mit der europäischen FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) fortlaufend überprüft wird. Berlin, den 3. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht wird von der Bundesregierung als Beitrag zu einer „tragfähigen Balance“ zwischen Artenschutz, Herdenschutz und öffentlicher Sicherheit dargestellt. Eine Balance entsteht jedoch nicht primär durch erleichterte Abschüsse des Wolfes, sondern durch gezielt gesteuerte soziale, wirtschaftliche und ökologische Rahmenbedingungen, die Konflikte minimiert. Eine Politik, die den Wolf vorrangig als Problem definiert und die Sorgen der Weidetierhalter ignoriert, greift deshalb zu kurz. Konsequenter Artenschutz und konsequente soziale Absicherung derjenigen, die Landschaftspflege und Tierhaltung im öffentlichen Interesse leisten, müssen sich nicht ausschließen. Eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung ist möglich, jedoch nur, wenn sie politisch gewollt, finanziell unterlegt und gesellschaftlich getragen wird. Auch vor diesem Hintergrund ist die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Weidetierprämie in Höhe von 30 Euro für Schafe und Ziegen aus dem Jahr 2019 zu begrüßen (vgl. www.bundesrat.de/SharedDocs/ drucksachen/2019/0101-0200/141-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Angesichts deren schwierigen ökonomischen Lage sollte der traditionellen Weidetierhaltung eine Zukunftsperspektive ermöglicht und damit die Erhaltung artenreichen Grünlands gewährleistet werden. Durch eine Finanzierung über die erste Säule der GAP, könnte eine Förderung auch unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder erfolgen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen