Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4474
21. Wahlperiode 04.03.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sascha Wagner, Ina Latendorf, Marcel Bauer, Luigi Pantisano,
Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin
Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing und
der Fraktion Die Linke
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3546, 21/4090, 21/4371 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung
des Bundesnaturschutzgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Rückkehr des Wolfs ist ein Erfolg des europäischen und nationalen
Artenschutzes und Ausdruck wirksamer Naturschutzpolitik. Zugleich ist die
Weidetierhaltung ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft, des
Küstenschutzes, der Biodiversität und des Tierwohls. Vielerorts ist die wirtschaftliche
Lage der Weidetierhalter aber prekär, was nicht allein auf die Rückkehr des
Wolfes zurückzuführen ist. Der Preisdruck im Agrarmarkt, z. B. auf Flächen,
erschwert die extensive Weidehaltung. Hinzu kommen strukturelle
Unterfinanzierung und mangelnde gesellschaftliche Wertschätzung.
Durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz verschiebt sich der
Schwerpunkt nun vom präventiven Herdenschutz hin zu jagdrechtlichen
Eingriffsmöglichkeiten. Eine Ausweitung jagdrechtlicher Befugnisse allein löst
jedoch die strukturellen Probleme der Weidetierhaltung nicht. Stattdessen birgt sie
das Risiko, nicht nur Errungenschaften des Artenschutzes zurückzudrehen,
sondern auch europarechtliche Konflikte zu verschärfen, gesellschaftliche
Spannungen zu vertiefen und Erwartungen zu wecken, die praktisch nicht erfüllbar sind.
Eine nachhaltige Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf erfordert stattdessen
einen ganzheitlichen Ansatz, der wirksamen Herdenschutz, verlässliche
finanzielle Absicherung, Beratung, regionale Differenzierung und gesellschaftliche
Anerkennung miteinander verbindet.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt,
a) das Wolfs-Monitoring und die wissenschaftliche Begleitung zu stärken,
indem
aa) das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und
bundeseinheitlich fortentwickelt wird,
bb) die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und
Konfliktprävention ausgebaut wird,
cc) Auswirkungen jagdlicher Eingriffe auf Sozialstrukturen von
Wolfsrudeln systematisch evaluiert werden;
b) Herdenschutzmaßnahmen bundesweit und -einheitlich zu 100 Prozent
zu fördern, indem das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz) und
der GAK-Rahmenplan dahingehend angepasst werden, dass
aa) sämtliche Kosten, welche für Anschaffung, Unterhalt und Ersatz
von Zäunen sowie Herdenschutztieren anfallen, ausgeglichen
werden,
bb) laufende Mehrkosten (wie Arbeitszeit, Wartung, Tierarztkosten)
dauerhaft berücksichtigt werden sowie
cc) bürokratische Hürden bei der Antragstellung abgebaut werden;
c) Weidetierhaltung durch die Einführung einer Weidetierprämie auf
Bundesebene strukturell zu stärken;
2. gemeinsam mit den Ländern bundeseinheitliche und bürokratiearme
Mindeststandards für Entschädigungsverfahren bei Weidetierrissen zu schaffen,
welche auch indirekte Schäden (z. B. Folgeverluste, Tierarztkosten,
Stressfolgen, Zuchtwertverluste) umfassen;
3. Rechtssicherheit und EU-Konformität sicherzustellen, indem
a) alle Maßnahmen strikt an einen günstigen Erhaltungszustand des
Wolfes gebunden bleiben;
b) keine pauschalen Bestandsregulierungen vorgenommen werden;
c) und eine Vereinbarkeit mit der europäischen FFH-Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG) fortlaufend überprüft wird.
Berlin, den 3. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht wird von der Bundesregierung als Beitrag zu einer „tragfähigen
Balance“ zwischen Artenschutz, Herdenschutz und öffentlicher Sicherheit dargestellt. Eine Balance entsteht jedoch
nicht primär durch erleichterte Abschüsse des Wolfes, sondern durch gezielt gesteuerte soziale, wirtschaftliche
und ökologische Rahmenbedingungen, die Konflikte minimiert.
Eine Politik, die den Wolf vorrangig als Problem definiert und die Sorgen der Weidetierhalter ignoriert, greift
deshalb zu kurz. Konsequenter Artenschutz und konsequente soziale Absicherung derjenigen, die
Landschaftspflege und Tierhaltung im öffentlichen Interesse leisten, müssen sich nicht ausschließen. Eine Koexistenz von
Wolf und Weidetierhaltung ist möglich, jedoch nur, wenn sie politisch gewollt, finanziell unterlegt und
gesellschaftlich getragen wird.
Auch vor diesem Hintergrund ist die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Weidetierprämie in Höhe von
30 Euro für Schafe und Ziegen aus dem Jahr 2019 zu begrüßen (vgl. www.bundesrat.de/SharedDocs/
drucksachen/2019/0101-0200/141-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Angesichts deren schwierigen
ökonomischen Lage sollte der traditionellen Weidetierhaltung eine Zukunftsperspektive ermöglicht und damit die
Erhaltung artenreichen Grünlands gewährleistet werden. Durch eine Finanzierung über die erste Säule der GAP, könnte
eine Förderung auch unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder erfolgen.
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ISSN 0722-8333
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