Wahlversprechen einhalten - Heizungsgesetz abschaffen
Text
Wahlversprechen einhalten - Heizungsgesetz abschaffen
Antrag
der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian
Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, Dr. Paul
Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Adam Balten, Alexander Arpaschi,
Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus
Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch,
Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Kurt Kleinschmidt,
Maximilian Kneller, Reinhard Mixl, Kerstin Przygodda, Arne Raue, Christian
Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Bernd Schattner, Georg Schroeter, Sven Wendorf,
Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sämtliche Änderungen, die durch die
am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von
Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in
Gebäuden am Gesetz vorgenommen wurden, zurücknimmt.
Berlin, den 24. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4265
21. Wahlperiode 24.02.2026
Begründung
Der erforderliche Anteil von 65 Prozent „erneuerbaren“ Energien beim Heizen und Kühlen von Gebäuden ist die
zentrale Forderung der als „Habecksches Heizungsgesetz“ bekannt gewordenen Novelle des Gesetzes zur
Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
(Gebäudeenergiegesetz – GEG). Am 1. Januar 2024 ist diese Novelle in Kraft getreten. Diese Vorgabe entspricht
einem faktischen Neueinbauverbot von Öl- und Gasheizungen. Seit der Novellierung gilt dieses für
Neubaugebiete. Ab Juli 2026 gilt es zusätzlich in allen Großstädten und ab Juli 2028 gibt es bundesweit ein faktisches
Einbauverbot für Heizungen mit fossilen Brennstoffen.
Die unmittelbaren Folgen waren, dass im Jahr 2023 die Heizungsbranche einen Rekordabsatz von fast einer
Million Öl- und Gasheizungen hatte. Im Jahr 2024, also nach Inkrafttreten des „Heizungshammers“, brach der
Heizungsmarkt um fast 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr ein. 2025 wurde dann ein historischer Tiefstand
erreicht und insgesamt nur noch etwa 627.000 Heizungen verkauft.
Der Gebäudereport 2026 der Deutschen Energie-Agentur zeigt, dass von 43,6 Millionen Wohneinheiten nur etwa
vier Prozent mit Wärmepumpen beheizt werden. Dies trotz der Fördermilliarden in den letzten Jahren. Das
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung bezifferte 2023 die Kosten für die Bürger, die allein aus dem künftigen
Verbot von Öl- und Gasheizungen folgen, auf rund eine Billion Euro in den nächsten zwanzig Jahren.
Hinzu kommt, dass 64 Prozent aller Wohngebäude vor 1979 gebaut wurden. Diese weisen zu 66 Prozent eine
Energieeffizienzklasse von F, G oder H auf. Nach Schätzungen des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik sind
derzeit etwa 24 Millionen Wohngebäude in dieser Hinsicht sanierungsbedürftig. Die dafür erforderlichen
Sanierungskosten betragen für Einfamilienhäuser bis zu 150.000 Euro und für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
bis zu 60.000 Euro je nach Gebäudezustand. Michael Kruse, der energiepolitische Sprecher der FDP, bezifferte
die Gesamtkosten für die Wärmewende, entstehend aus energetischen Sanierungskosten und Heizungstausch, auf
2.500 Milliarden Euro.
Diese immensen Kosten sorgen für eine Explosion von Mieten und Wohnnebenkosten. Gleichzeitig sind sie eine
kalte Enteignung von Bürgern, die für eine Altersvorsorge ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung erworben
haben.
Gleichzeitig kann die Regierung entweder keine expliziten Angaben zu den Kosten pro eingesparter Tonne CO2
machen oder keine Angaben wieviel CO2 Einsparung eine konkrete Maßnahme erbringt. 2023 schätzte die
Regierung die CO2-Einsparungen durch das „Heizungsgesetz“ auf ca. 42 Millionen Tonnen bis 2030. Das sind
ganze sechs Millionen im Jahr und entspricht etwa einem Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes Deutschlands.
Betrachtet man den weltweiten CO2-Ausstoß 56.000 Millionen Tonnen, ist diese Einsparung absurd gering.
Eines der zentralen Wahlkampfversprechen der CDU/CSU war, dass das Heizungsgesetz ersatzlos abgeschafft
wird. Dies wurde bei zentralen Wahlkampfauftritten mehrmals und wiederholt betont. In der Sendung
Maischberger im Dezember 2024 sagte der jetzige Kanzler Merz, „Wir werden dieses Gesetz korrigieren, und zwar auf
den ursprünglichen Stand wieder zurückbringen. Wir werden es so wieder regeln, dass die Menschen eine eigene
Entscheidung treffen können, was sie einbauen.“ Im Wahlkampfprogramm der CDU steht „Wir schaffen das
Heizungsgesetz der Ampel ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein.
Wir fördern technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen.“
„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“ steht auch im Koalitionsvertrag. Nun spricht man in
Koalitionskreisen nur noch davon, dieses Gesetz weiterzuentwickeln und, dass dieses Gesetz jetzt umbenannt werden soll
in „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Es soll also nur an kleinen Stellschrauben gedreht werden, die
Grundausrichtung soll bleiben.
Dieser Antrag soll nun dafür sorgen, die Verschärfungen der Ampel-Koalition zurückzunehmen, so dass
gegebene Versprechen gegenüber den Bürgern eigehalten werden und dafür gesorgt wird, dass Wohnraum bezahlbar
bleibt.
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ISSN 0722-8333
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