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Wahlversprechen einhalten - Heizungsgesetz abschaffen

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4265 · Antrag · Original ↗

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Wahlversprechen einhalten - Heizungsgesetz abschaffen Antrag der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, Dr. Paul Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Adam Balten, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Reinhard Mixl, Kerstin Przygodda, Arne Raue, Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Bernd Schattner, Georg Schroeter, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sämtliche Änderungen, die durch die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden am Gesetz vorgenommen wurden, zurücknimmt. Berlin, den 24. Februar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Deutscher Bundestag Drucksache 21/4265 21. Wahlperiode 24.02.2026 Begründung Der erforderliche Anteil von 65 Prozent „erneuerbaren“ Energien beim Heizen und Kühlen von Gebäuden ist die zentrale Forderung der als „Habecksches Heizungsgesetz“ bekannt gewordenen Novelle des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG). Am 1. Januar 2024 ist diese Novelle in Kraft getreten. Diese Vorgabe entspricht einem faktischen Neueinbauverbot von Öl- und Gasheizungen. Seit der Novellierung gilt dieses für Neubaugebiete. Ab Juli 2026 gilt es zusätzlich in allen Großstädten und ab Juli 2028 gibt es bundesweit ein faktisches Einbauverbot für Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Die unmittelbaren Folgen waren, dass im Jahr 2023 die Heizungsbranche einen Rekordabsatz von fast einer Million Öl- und Gasheizungen hatte. Im Jahr 2024, also nach Inkrafttreten des „Heizungshammers“, brach der Heizungsmarkt um fast 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr ein. 2025 wurde dann ein historischer Tiefstand erreicht und insgesamt nur noch etwa 627.000 Heizungen verkauft. Der Gebäudereport 2026 der Deutschen Energie-Agentur zeigt, dass von 43,6 Millionen Wohneinheiten nur etwa vier Prozent mit Wärmepumpen beheizt werden. Dies trotz der Fördermilliarden in den letzten Jahren. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung bezifferte 2023 die Kosten für die Bürger, die allein aus dem künftigen Verbot von Öl- und Gasheizungen folgen, auf rund eine Billion Euro in den nächsten zwanzig Jahren. Hinzu kommt, dass 64 Prozent aller Wohngebäude vor 1979 gebaut wurden. Diese weisen zu 66 Prozent eine Energieeffizienzklasse von F, G oder H auf. Nach Schätzungen des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik sind derzeit etwa 24 Millionen Wohngebäude in dieser Hinsicht sanierungsbedürftig. Die dafür erforderlichen Sanierungskosten betragen für Einfamilienhäuser bis zu 150.000 Euro und für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bis zu 60.000 Euro je nach Gebäudezustand. Michael Kruse, der energiepolitische Sprecher der FDP, bezifferte die Gesamtkosten für die Wärmewende, entstehend aus energetischen Sanierungskosten und Heizungstausch, auf 2.500 Milliarden Euro. Diese immensen Kosten sorgen für eine Explosion von Mieten und Wohnnebenkosten. Gleichzeitig sind sie eine kalte Enteignung von Bürgern, die für eine Altersvorsorge ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung erworben haben. Gleichzeitig kann die Regierung entweder keine expliziten Angaben zu den Kosten pro eingesparter Tonne CO2 machen oder keine Angaben wieviel CO2 Einsparung eine konkrete Maßnahme erbringt. 2023 schätzte die Regierung die CO2-Einsparungen durch das „Heizungsgesetz“ auf ca. 42 Millionen Tonnen bis 2030. Das sind ganze sechs Millionen im Jahr und entspricht etwa einem Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes Deutschlands. Betrachtet man den weltweiten CO2-Ausstoß 56.000 Millionen Tonnen, ist diese Einsparung absurd gering. Eines der zentralen Wahlkampfversprechen der CDU/CSU war, dass das Heizungsgesetz ersatzlos abgeschafft wird. Dies wurde bei zentralen Wahlkampfauftritten mehrmals und wiederholt betont. In der Sendung Maischberger im Dezember 2024 sagte der jetzige Kanzler Merz, „Wir werden dieses Gesetz korrigieren, und zwar auf den ursprünglichen Stand wieder zurückbringen. Wir werden es so wieder regeln, dass die Menschen eine eigene Entscheidung treffen können, was sie einbauen.“ Im Wahlkampfprogramm der CDU steht „Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein. Wir fördern technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen.“ „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“ steht auch im Koalitionsvertrag. Nun spricht man in Koalitionskreisen nur noch davon, dieses Gesetz weiterzuentwickeln und, dass dieses Gesetz jetzt umbenannt werden soll in „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Es soll also nur an kleinen Stellschrauben gedreht werden, die Grundausrichtung soll bleiben. Dieser Antrag soll nun dafür sorgen, die Verschärfungen der Ampel-Koalition zurückzunehmen, so dass gegebene Versprechen gegenüber den Bürgern eigehalten werden und dafür gesorgt wird, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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