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Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6006)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7008 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6006) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7008 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6006 – Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken A. Problem Die Fraktion schickt ihrem Antrag voraus, dass Millionen Mietende in eine fossile Heizkostenfalle getrieben würden, weil die Bundesregierung das effektivste Klimaschutzinstrument im Gebäudesektor abschaffen wolle. Mit der Streichung des Verbots fossiler Brennstoffe in Heizungen nach dem 1. Januar 2045 (§ 72 GEG) gebe sie die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 auf und schaffe neue fossile Abhängigkeiten. Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen, die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten, eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einzuführen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung auszuarbeiten. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6006 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Marc Bernhard Berichterstatter Helmut Kleebank Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Marc Bernhard und Helmut Kleebank I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/6006 wurde in der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass Millionen Mietende in eine fossile Heizkostenfalle getrieben würden, weil die Bundesregierung das effektivste Klimaschutzinstrument im Gebäudesektor abschaffen wolle. Mit der Streichung des Verbots fossiler Brennstoffe in Heizungen nach dem 1. Januar 2045 (§ 72 GEG) gebe sie die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 auf und schaffe neue fossile Abhängigkeiten. Neue Gasheizungen würden im Vergleich zu Wärmepumpen deutlich höhere Heizkosten verursachen. Für Vermietende seien niedrigere Investitionskosten aber ein Anreiz für den Einbau einer fossilen Heizung. Mietende würden dann unter den höheren Heizkosten leiden. Das GModG führe Mietende in eine fossile Sackgasse. Die Biotreppe sei eine doppelte Mogelpackung, da weder die Verfügbarkeit der grünen Gase noch deren Preis vorhersehbar seien. Auch die geplante Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im GModG sei unzureichend im Vergleich zu den europäischen Vorgaben. Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen, die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten, eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einzuführen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung auszuarbeiten. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zu dem Antrag sowie zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/6278, 21/6565) und zwei Anträgen der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/3910 und Drucksache 21/6019) in seiner 37. Sitzung am 10. Juni 2026 einstimmig die Durchführung einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung beschlossen, die in der 39. Sitzung am 22. Juni 2026 stattfand. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind den Ausschussdrucksachen 21(9)281, 21(9)282, 21(9)284, 21(9)285, 21(9)286, 21(9)288, 21(9)289, 21(9)290, 21(9)291, 21(9)293 und 21(9)296 zu entnehmen. Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: • Florian Becker, Deutscher Mieterbund e. V.; • Dr. Eva Bode, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Landkreistag; • Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieterin; • Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK); • Dr. Till Jenssen, Deutscher Städtetag; • Prof. Dr. Remo Klinger, GEULEN & KLINGER Rechtsanwälte PartmbB; • Dr. Kai Roger Lobo, stv. Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. (VKU); • Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB); • Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Rechtsanwalt, Of Counsel Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen; • Markus Staudt, Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V.; • Dr. Dipl.-Ing. Helmut Waniczek, Chemiker und Autor; • Dr. Kai H. Warnecke, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. (Haus & Grund Deutschland). Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sind in die Ausschussberatung eingegangen. Das Protokoll und die Aufzeichnung der Anhörung sowie die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen wurden der Öffentlichkeit über die Homepage des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht. Wegen des Inhalts der öffentlichen Anhörung wird auf das Sitzungsprotokoll verwiesen. IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 46. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 35. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 40. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zu dem Antrag sowie zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/6278, 21/6565) und zwei Anträgen der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/3910 und Drucksache 21/6019) in seiner 37. Sitzung am 10. Juni 2026 einstimmig die Durchführung einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung beschlossen, die in der 39. Sitzung am 22. Juni 2026 stattfand. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 zusammen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/6278, 21/6565, Gebäudemodernisierungsgesetz) und zwei Anträgen der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/3910 und Drucksache 21/6019) in einer gemeinsamen Debatte abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU lobte das Gebäudemodernisierungsgesetz als praxistaugliches und technologieoffenes Regelwerk. Das Gesetz setze zudem die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie eins zu eins in nationales Recht um. Die Einführung von Mieterschutzregeln sei ebenfalls Bestandteil dieses Gesetzes. Die Grüngasquote werde später in einem eigenen Gesetz geregelt mit dem Ziel, ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Darüber hinaus seien die Verbesserungen hervorzuheben, wie die Klarstellungen bei Biomasse, die Anhebung des Maisdeckels, dass die Wärmerückgewinnung als Erfüllungsoption ermöglicht werde oder die Härtefallregelung für Vermietende. Im Entschließungsantrag werde zudem die Bundesförderung effiziente Gebäude angesprochen, die fortgeführt werden solle. Außerdem solle die Fernwärmeplanung zügig vorangetrieben werden. Die Bundesregierung solle sich außerdem dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission eine bürokratiearme Umsetzung der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie ermögliche. Die Fraktion der AfD lehnte den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag ab, der das Gesetz nochmal verschlimmere. Es sei nicht klar, wo das Biogas und Bioöl herkommen solle und wie viel es kosten werde. Der Gesetzentwurf habe in der Spitze eine Pflicht zu 60 Prozent Biobrennstoff vorgesehen, nun seien es durch den Änderungsantrag 100 Prozent im Jahr 2045. Niemand könne sagen, wie der Bedarf gedeckt werden solle und was das kosten werde. Für ein Einfamilienhaus brauche man ein halbes Fußballfeld Ackerfläche, um Biobrennstoff herzustellen. Wo solle diese Ackerfläche herkommen? Habecks „Heizungsgesetz“ sei zwar zu kritisieren, aber dort wurde wenigstens ehrlich gesagt, dass keine Öl- und Gasheizungen mehr gewollt seien. Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei dagegen eine Mogelpackung und eine Kostenfalle für die Bürger. Die Fraktion der SPD verwies auf den Entschließungsantrag und darauf, dass man dabei sei, den Fernwärmeausbau zu forcieren. Die Elektrifizierung beim Heizen werde ebenfalls weiter voranschreiten. Dies werde dazu führen, dass der Bedarf an Brennstoffen für das Heizen deutlich sinken werde. Parallel dazu werde aber die Nachfrage nach Biobrennstoffen allmählich steigen, wodurch auch das Angebot nachziehen werde. Der Klimaschutz werde zusätzlich durch die Bioquote sichergestellt, die die Biotreppe irgendwann, spätestens ab den 2040er Jahren, überholen werde. Bis 2045 gebe es daher keine Lücke. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte das Gesetz inklusive des Änderungsantrags und des Entschließungsantrags vollumfänglich ab. Mit dem Gebäudeenergiegesetz gelte bereits ein besseres Gesetz, das im Gegensatz zum GModG das Klima verfassungskonform schütze. Viele Gutachten bescheinigten dem GModG verfassungsrechtliche Bedenken, was zu einer Verunsicherung und Planungsunsicherheit führe. Dies sei verantwortungslos. Die Härtefallregelung für Vermietende im Änderungsantrag werde insbesondere arme und alte Menschen sowie Mietende in ländlichen Gebieten, die in schlecht sanierten Gebäuden leben, treffen, die dann komplett die Netzkosten der Gasheizungen tragen müssten. Die Kosten und die Verfügbarkeit von grünen Gasen seien ungeklärt. Die Bundesregierung sage zwar, dass Wärmepumpen weiter gefördert werden sollten. Es würden aber Eckpunkte bekannt, die eine Kürzung der BEG-Förderung vorsähen. Das passe nicht zusammen. Die Fraktion Die Linke gab zu Protokoll, dass die Abstimmung über den Gesetzentwurf gegen den erklärten Willen der Fraktion stattfinde. Es bestünden erhebliche Informationsdefizite, die eine sachgerechte Debatte und Abstimmung unmöglich machten. Die Bundesregierung habe keine Antworten auf die Fragen zur Klimawirkung des Gesetzes oder zur Verfügbarkeit grüner Gase vorlegen können. Angesichts der Relevanz des Gebäudesektors für die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes seien die Rechte der Fraktion und der Abgeordneten sowie die Rechte des Parlaments insgesamt verletzt. Die Hausbesitzer und die Mietenden, die weiterhin mit Verbrennungstechnik heizten, würden in eine Kostenfalle hineinlaufen. Die negativen Auswirkungen auf die Klimaziele seien durch das Gesetz vorgezeichnet. Dies sei verwerflich. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6006 zu empfehlen. Berlin, den 8. Juli 2026 Marc Bernhard Berichterstatter Helmut Kleebank Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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