Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6006)
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Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6006)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7008
21. Wahlperiode 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia
Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6006 –
Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen,
Energieunabhängigkeit stärken
A. Problem
Die Fraktion schickt ihrem Antrag voraus, dass Millionen Mietende in eine fossile
Heizkostenfalle getrieben würden, weil die Bundesregierung das effektivste
Klimaschutzinstrument im Gebäudesektor abschaffen wolle. Mit der Streichung des
Verbots fossiler Brennstoffe in Heizungen nach dem 1. Januar 2045 (§ 72 GEG)
gebe sie die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 auf und schaffe neue fossile
Abhängigkeiten.
Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, das
geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mietende wirksam
vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen, die derzeit geltende
Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten, eine
kurzfristig wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einzuführen
sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung
auszuarbeiten.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6006 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Marc Bernhard
Berichterstatter
Helmut Kleebank
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Marc Bernhard und Helmut Kleebank
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/6006 wurde in der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2026 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass Millionen Mietende in eine fossile
Heizkostenfalle getrieben würden, weil die Bundesregierung das effektivste Klimaschutzinstrument im
Gebäudesektor abschaffen wolle. Mit der Streichung des Verbots fossiler Brennstoffe in Heizungen nach dem 1. Januar
2045 (§ 72 GEG) gebe sie die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 auf und schaffe neue fossile
Abhängigkeiten. Neue Gasheizungen würden im Vergleich zu Wärmepumpen deutlich höhere Heizkosten verursachen. Für
Vermietende seien niedrigere Investitionskosten aber ein Anreiz für den Einbau einer fossilen Heizung. Mietende
würden dann unter den höheren Heizkosten leiden. Das GModG führe Mietende in eine fossile Sackgasse. Die
Biotreppe sei eine doppelte Mogelpackung, da weder die Verfügbarkeit der grünen Gase noch deren Preis
vorhersehbar seien.
Auch die geplante Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im GModG sei unzureichend im Vergleich zu
den europäischen Vorgaben.
Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, das geplante
Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen,
die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten, eine kurzfristig
wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einzuführen sowie eine stärkere soziale Staffelung der
Sanierungs- und Heizungsförderung auszuarbeiten.
III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zu dem Antrag sowie zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung
(Drucksachen 21/6278, 21/6565) und zwei Anträgen der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/3910 und
Drucksache 21/6019) in seiner 37. Sitzung am 10. Juni 2026 einstimmig die Durchführung einer gemeinsamen
öffentlichen Anhörung beschlossen, die in der 39. Sitzung am 22. Juni 2026 stattfand. Die eingereichten schriftlichen
Stellungnahmen der Sachverständigen sind den Ausschussdrucksachen 21(9)281, 21(9)282, 21(9)284, 21(9)285,
21(9)286, 21(9)288, 21(9)289, 21(9)290, 21(9)291, 21(9)293 und 21(9)296 zu entnehmen.
Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilgenommen:
• Florian Becker, Deutscher Mieterbund e. V.;
• Dr. Eva Bode, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Landkreistag;
• Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieterin;
• Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK);
• Dr. Till Jenssen, Deutscher Städtetag;
• Prof. Dr. Remo Klinger, GEULEN & KLINGER Rechtsanwälte PartmbB;
• Dr. Kai Roger Lobo, stv. Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. (VKU);
• Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand
des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB);
• Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Rechtsanwalt, Of Counsel Rosin Büdenbender
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen;
• Markus Staudt, Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V.;
• Dr. Dipl.-Ing. Helmut Waniczek, Chemiker und Autor;
• Dr. Kai H. Warnecke, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümer e. V. (Haus & Grund Deutschland).
Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sind in die Ausschussberatung eingegangen. Das Protokoll und die
Aufzeichnung der Anhörung sowie die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen wurden der Öffentlichkeit
über die Homepage des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht. Wegen des Inhalts der öffentlichen
Anhörung wird auf das Sitzungsprotokoll verwiesen.
IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 46. Sitzung
am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 35. Sitzung am 8. Juli
2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/6006 in seiner 40. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf
Drucksache 21/6006 in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen
Ablehnung.
V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zu dem Antrag sowie zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung
(Drucksachen 21/6278, 21/6565) und zwei Anträgen der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/3910 und
Drucksache 21/6019) in seiner 37. Sitzung am 10. Juni 2026 einstimmig die Durchführung einer gemeinsamen
öffentlichen Anhörung beschlossen, die in der 39. Sitzung am 22. Juni 2026 stattfand.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/6006 in seiner 43. Sitzung am 8. Juli
2026 zusammen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/6278, 21/6565,
Gebäudemodernisierungsgesetz) und zwei Anträgen der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/3910 und Drucksache 21/6019)
in einer gemeinsamen Debatte abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU lobte das Gebäudemodernisierungsgesetz als praxistaugliches und
technologieoffenes Regelwerk. Das Gesetz setze zudem die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie eins zu eins in nationales
Recht um. Die Einführung von Mieterschutzregeln sei ebenfalls Bestandteil dieses Gesetzes. Die Grüngasquote
werde später in einem eigenen Gesetz geregelt mit dem Ziel, ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale
Brennstoffe umzustellen. Darüber hinaus seien die Verbesserungen hervorzuheben, wie die Klarstellungen bei
Biomasse, die Anhebung des Maisdeckels, dass die Wärmerückgewinnung als Erfüllungsoption ermöglicht werde
oder die Härtefallregelung für Vermietende. Im Entschließungsantrag werde zudem die Bundesförderung
effiziente Gebäude angesprochen, die fortgeführt werden solle. Außerdem solle die Fernwärmeplanung zügig
vorangetrieben werden. Die Bundesregierung solle sich außerdem dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission
eine bürokratiearme Umsetzung der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie ermögliche.
Die Fraktion der AfD lehnte den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag ab, der das Gesetz nochmal
verschlimmere. Es sei nicht klar, wo das Biogas und Bioöl herkommen solle und wie viel es kosten werde. Der
Gesetzentwurf habe in der Spitze eine Pflicht zu 60 Prozent Biobrennstoff vorgesehen, nun seien es durch den
Änderungsantrag 100 Prozent im Jahr 2045. Niemand könne sagen, wie der Bedarf gedeckt werden solle und was
das kosten werde. Für ein Einfamilienhaus brauche man ein halbes Fußballfeld Ackerfläche, um Biobrennstoff
herzustellen. Wo solle diese Ackerfläche herkommen? Habecks „Heizungsgesetz“ sei zwar zu kritisieren, aber
dort wurde wenigstens ehrlich gesagt, dass keine Öl- und Gasheizungen mehr gewollt seien. Das
Gebäudemodernisierungsgesetz sei dagegen eine Mogelpackung und eine Kostenfalle für die Bürger.
Die Fraktion der SPD verwies auf den Entschließungsantrag und darauf, dass man dabei sei, den
Fernwärmeausbau zu forcieren. Die Elektrifizierung beim Heizen werde ebenfalls weiter voranschreiten. Dies werde dazu
führen, dass der Bedarf an Brennstoffen für das Heizen deutlich sinken werde. Parallel dazu werde aber die Nachfrage
nach Biobrennstoffen allmählich steigen, wodurch auch das Angebot nachziehen werde. Der Klimaschutz werde
zusätzlich durch die Bioquote sichergestellt, die die Biotreppe irgendwann, spätestens ab den 2040er Jahren,
überholen werde. Bis 2045 gebe es daher keine Lücke.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte das Gesetz inklusive des Änderungsantrags und des
Entschließungsantrags vollumfänglich ab. Mit dem Gebäudeenergiegesetz gelte bereits ein besseres Gesetz, das im
Gegensatz zum GModG das Klima verfassungskonform schütze. Viele Gutachten bescheinigten dem GModG
verfassungsrechtliche Bedenken, was zu einer Verunsicherung und Planungsunsicherheit führe. Dies sei
verantwortungslos. Die Härtefallregelung für Vermietende im Änderungsantrag werde insbesondere arme und alte
Menschen sowie Mietende in ländlichen Gebieten, die in schlecht sanierten Gebäuden leben, treffen, die dann komplett
die Netzkosten der Gasheizungen tragen müssten. Die Kosten und die Verfügbarkeit von grünen Gasen seien
ungeklärt. Die Bundesregierung sage zwar, dass Wärmepumpen weiter gefördert werden sollten. Es würden aber
Eckpunkte bekannt, die eine Kürzung der BEG-Förderung vorsähen. Das passe nicht zusammen.
Die Fraktion Die Linke gab zu Protokoll, dass die Abstimmung über den Gesetzentwurf gegen den erklärten
Willen der Fraktion stattfinde. Es bestünden erhebliche Informationsdefizite, die eine sachgerechte Debatte und
Abstimmung unmöglich machten. Die Bundesregierung habe keine Antworten auf die Fragen zur Klimawirkung
des Gesetzes oder zur Verfügbarkeit grüner Gase vorlegen können. Angesichts der Relevanz des Gebäudesektors
für die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes seien die Rechte der Fraktion und der Abgeordneten sowie die Rechte
des Parlaments insgesamt verletzt. Die Hausbesitzer und die Mietenden, die weiterhin mit Verbrennungstechnik
heizten, würden in eine Kostenfalle hineinlaufen. Die negativen Auswirkungen auf die Klimaziele seien durch
das Gesetz vorgezeichnet. Dies sei verwerflich.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 21/6006 zu empfehlen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Marc Bernhard
Berichterstatter
Helmut Kleebank
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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