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Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/6006 · Antrag · Original ↗

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Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken Antrag der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Michael Kellner, Kassem Taher Saleh, Katrin Uhlig, Dr. Till Steffen, Sylvia Rietenberg, Julia Schneider, Mayra Vriesema, Karoline Otte, Timon Dzienus, Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung schafft das effektivste Klimaschutzinstrument im Gebäudesektor ab und treibt so Millionen Menschen, insbesondere Mieter*innen, in eine fossile Heizkostenfalle. Mit der Vorlage eines katastrophalen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) streicht sie die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 1. Januar 2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (§ 71 GEG). Darüber hinaus will die Bundesregierung das Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungen nach dem 1. Januar 2045 streichen (§ 72 GEG). Damit gibt sie die Klimaneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 auf und untergräbt die Klimaziele im Gebäudesektor bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus. In Zeiten einer fossilen Energiepreiskrise, in der unsere europäischen Nachbarn auf Wärmepumpen setzen, ist dies ein doppelt unverantwortlicher Schritt. So schafft die Bundesregierung neue fossile Abhängigkeiten, Unsicherheit für Eigentümer*innen und Wirtschaft sowie zusätzliche Kostenrisiken für Millionen Haushalte. Eine dauerhafte Befriedung der Heizungsfrage wird durch diesen Vorschlag nicht erreicht. Dabei bräuchte es gerade jetzt Planungssicherheit und ein Bekenntnis zu bezahlbarer, erneuerbarer Wärme für alle. Neue Gasheizungen verursachen im Vergleich zu Wärmepumpen über 19 Jahre mehr als 18.000 Euro höhere Heizkosten (vgl. Berechnungen-GEG-Frauenhofer-BUND- 2026.pdf). Dennoch sollen Mieter*innen genau in diese fossile Sackgasse geführt werden. Denn für Vermietende sind niedrigere Investitionskosten ein Anreiz für den Einbau einer fossilen Heizung und Mietende leiden unter den hohen Heizkosten. Auch die geplante Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im GModG ist unzureichend im Vergleich zu den europäischen Vorgaben an die Mitgliedstaaten und trägt in der Form nicht angemessen dazu bei, die nationalen Klimaziele 2045 zu erreichen. Wichtige Bestandteile, wie die Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude, Solarpflicht und Energieausweise werden viel zu ambitionslos umgesetzt. Zentrale Vorgaben für den Wohngebäudebestand und die flächendeckende Bereitstellung einer zugänglichen Beratungsinfrastruktur fehlen vollständig. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6006 21. Wahlperiode 19.05.2026 Für den Neueinbau von fossilen Öl- und Gasheizungen möchte die Bundesregierung eine sogenannte „Biotreppe“ einführen, die selbst für das Jahr 2040 unter der 65- Prozent-Regel bleibt und vorsieht, dass nur 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus so genannten „grünen“ Gasen erzeugt werden müssen. Eine Wärmeversorgung, die im Jahr 2040 noch zu 40 Prozent auf fossilen Energieträgern basiert, ist mit dem Pfad zur Klimaneutralität 2045 schlicht nicht vereinbar. Zumal alle fossilen Heizungen, die noch vor Inkrafttreten des Gesetzes eingebaut wurden, unbegrenzt mit 100 Prozent fossilen Brennstoffen bestückt werden können. Dass der Referentenentwurf das Ziel der Klimaneutralität in einer ersten Version sogar auf das Jahr 2050 verschob, macht deutlich, dass die Bundesregierung das Scheitern der gesetzlich verpflichtenden Klimaziele nicht nur in Kauf nimmt, sondern bewusst anstrebt. Die „Biotreppe“ ist eine doppelte Mogelpackung: ob diese „grünen“ Gase jemals in nötigen Mengen verfügbar sein werden und woher sie importiert werden sollen, welche Kosten, Wasser- und Flächenbedarfe dafür anfallen und wie es nach 2040 weiter geht, bleibt offen. Eine Abschwächung des Maisdeckels wäre ökologisch fatal. Außerdem kann die Klimabilanz von Biomethan bei Betrachtung der gesamten Produktionskette sogar schlechter sein als von fossilem Erdgas. Zudem ist laut Gesetzentwurf der Bundesregierung auch blauer und türkiser Wasserstoff erlaubt, der erdgasbasiert und damit alles andere als grün ist. Somit wird diese Greenwashing-Treppe niemals die Minderungswirkung der aktuellen 65-Prozent-Regelung für erneuerbares Heizen erreichen können, die Erreichung der Klimaziele rückt in weite Ferne und teure Lockin-Effekte für Verbraucher*innen werden vorprogrammiert. Zugleich ist der Bedarf nach grünen Gasen (v. a. grünem Wasserstoff) in erster Linie für Hochtemperatur- Prozesse in der Industrie hoch und muss prioritär hierfür zur Verfügung stehen. Dieses Gesetz kommt insbesondere Mieter*innen teuer zu stehen, weil sie nicht beeinflussen können, welche Heizung eingebaut wird. Künftig sollen Mietende die Hälfte des CO2-Preises tragen, teure „grüne“ Gase mitfinanzieren und zugleich steigende Netzentgelte schultern. Statt eines echten Schutzes, wie in den Eckpunkten im Februar 2026 angekündigt, gibt es nur eine halbherzige 50-Prozent-Begrenzung für drei Preisbestandteile – ohne jeden Schutz vor steigenden Gas- und Ölpreisen. Damit lässt die Merz-Regierung Mietende im Stich und handelt sozialpolitisch verantwortungslos. Um Mietende wirksam zu schützen und die Wärmewende sozial gerecht zu gestalten, braucht es ein Festhalten an der 65-Prozent-Regelung und klare, einfache und verlässliche Vorgaben – nicht die fossile Heizkostenfalle, die die Bundesregierung mit ihrem Vorgehen den Menschen in Deutschland stellt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen und stattdessen an den §§ 71 und 72 des derzeit geltenden Gebäudeenergiegesetztes festzuhalten und damit auch das gesetzliche Betriebsverbot für fossile Heizungen ab dem 31. Dezember 2044 im Gebäudeenergiegesetz beizubehalten, um die Erfüllung des Klimaneutralitätsziels 2045 weiterhin zu ermöglichen; 2. Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen, indem sie a) ein Konzept vorlegt, das Mietende wirksam vor hohen Heizkosten schützt und sicherstellt, dass die finanziellen Mehrkosten einer unwirtschaftlichen oder suboptimalen Technologieentscheidung vollständig von den Vermietenden getragen werden, zum Beispiel durch die Einführung eines Heizkostendeckels für Öl- und Gasheizungen, der nach einer Übergangfrist auch für Bestandsheizungen gilt; b) folgende Schutzregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, um eine klare, rechtssichere und für Mietende nachvollziehbare Umsetzung zu gewährleisten: i. eine Klarstellung, dass ein Heizungstausch nur dann als Modernisierung gilt, wenn dadurch eine nachweislich nachhaltige Energieeinsparung erzielt wird, und dass der Austausch einer fossilen Heizungsanlage durch ein System, das ebenfalls mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, nur als Instandhaltung zu werten ist; ii. den CO2-Preis vollständig den Vermietenden zuordnet, um die Kostenbelastung der Mietenden zu reduzieren und die Auswirkungen der Investitionsentscheidung durch den Vermietende auch klar bei diesem zu adressieren; 3. die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung und Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel aus dem GEG am 30. Juni 2026 in großen Kommunen (mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) beizubehalten; 4. eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie einzuführen und eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) auszuarbeiten – je geringer das Einkommen und je größer die Einsparwirkung, desto höher der Zuschuss, a) einschließlich Kombinationsmöglichkeiten mit kommunalen/landesweiten Programmen und b) zielgruppenspezifischen Bonuslinien, z. B. für serielle Sanierung, c) sowie verbraucherfreundlichen Lösungen, wie z. B. einen Härtefallzuschuss oder Social Leasing, sodass grüne Wärme für alle zugänglich wird, unabhängig von der Kreditwürdigkeit oder der Möglichkeit in Vorleistung zu gehen; d) eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie auf alte Öl- und Gasheizungen für zwei Jahre in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG EM Heizungstausch) einzuführen, die zusätzlich 10 Prozent Förderung im ersten Jahr, und 5 Prozent Förderung im zweiten Jahr ermöglicht, sodass die Förderung sozial ausgestaltet befristet auf bis zu 80 Prozent Förderung ansteigt und danach wieder absinkt – es soll deutlich attraktiver sein, jetzt die Heizung auszutauschen als erst in vier oder fünf Jahren. Berlin, den 19. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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