Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken
Text
Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken
Antrag
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden, Lisa
Badum, Michael Kellner, Kassem Taher Saleh, Katrin Uhlig, Dr. Till Steffen, Sylvia
Rietenberg, Julia Schneider, Mayra Vriesema, Karoline Otte, Timon Dzienus,
Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen,
Energieunabhängigkeit stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesregierung schafft das effektivste Klimaschutzinstrument im Gebäudesektor
ab und treibt so Millionen Menschen, insbesondere Mieter*innen, in eine fossile
Heizkostenfalle. Mit der Vorlage eines katastrophalen Gebäudemodernisierungsgesetzes
(GModG) streicht sie die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach der
neu eingebaute Heizungen seit dem 1. Januar 2024 überwiegend erneuerbare Energien
nutzen müssen (§ 71 GEG).
Darüber hinaus will die Bundesregierung das Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungen
nach dem 1. Januar 2045 streichen (§ 72 GEG). Damit gibt sie die Klimaneutralität
Deutschlands bis zum Jahr 2045 auf und untergräbt die Klimaziele im Gebäudesektor
bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus. In Zeiten einer fossilen Energiepreiskrise, in
der unsere europäischen Nachbarn auf Wärmepumpen setzen, ist dies ein doppelt
unverantwortlicher Schritt. So schafft die Bundesregierung neue fossile Abhängigkeiten,
Unsicherheit für Eigentümer*innen und Wirtschaft sowie zusätzliche Kostenrisiken
für Millionen Haushalte. Eine dauerhafte Befriedung der Heizungsfrage wird durch
diesen Vorschlag nicht erreicht. Dabei bräuchte es gerade jetzt Planungssicherheit und
ein Bekenntnis zu bezahlbarer, erneuerbarer Wärme für alle.
Neue Gasheizungen verursachen im Vergleich zu Wärmepumpen über 19 Jahre mehr
als 18.000 Euro höhere Heizkosten (vgl. Berechnungen-GEG-Frauenhofer-BUND-
2026.pdf). Dennoch sollen Mieter*innen genau in diese fossile Sackgasse geführt
werden. Denn für Vermietende sind niedrigere Investitionskosten ein Anreiz für den
Einbau einer fossilen Heizung und Mietende leiden unter den hohen Heizkosten.
Auch die geplante Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im GModG ist
unzureichend im Vergleich zu den europäischen Vorgaben an die Mitgliedstaaten und
trägt in der Form nicht angemessen dazu bei, die nationalen Klimaziele 2045 zu
erreichen. Wichtige Bestandteile, wie die Mindesteffizienzstandards für
Nichtwohngebäude, Solarpflicht und Energieausweise werden viel zu ambitionslos umgesetzt.
Zentrale Vorgaben für den Wohngebäudebestand und die flächendeckende Bereitstellung
einer zugänglichen Beratungsinfrastruktur fehlen vollständig.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6006
21. Wahlperiode 19.05.2026
Für den Neueinbau von fossilen Öl- und Gasheizungen möchte die Bundesregierung
eine sogenannte „Biotreppe“ einführen, die selbst für das Jahr 2040 unter der 65-
Prozent-Regel bleibt und vorsieht, dass nur 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten
Wärme aus so genannten „grünen“ Gasen erzeugt werden müssen. Eine
Wärmeversorgung, die im Jahr 2040 noch zu 40 Prozent auf fossilen Energieträgern basiert, ist mit
dem Pfad zur Klimaneutralität 2045 schlicht nicht vereinbar. Zumal alle fossilen
Heizungen, die noch vor Inkrafttreten des Gesetzes eingebaut wurden, unbegrenzt mit
100 Prozent fossilen Brennstoffen bestückt werden können. Dass der
Referentenentwurf das Ziel der Klimaneutralität in einer ersten Version sogar auf das Jahr 2050
verschob, macht deutlich, dass die Bundesregierung das Scheitern der gesetzlich
verpflichtenden Klimaziele nicht nur in Kauf nimmt, sondern bewusst anstrebt.
Die „Biotreppe“ ist eine doppelte Mogelpackung: ob diese „grünen“ Gase jemals in
nötigen Mengen verfügbar sein werden und woher sie importiert werden sollen,
welche Kosten, Wasser- und Flächenbedarfe dafür anfallen und wie es nach 2040 weiter
geht, bleibt offen. Eine Abschwächung des Maisdeckels wäre ökologisch fatal.
Außerdem kann die Klimabilanz von Biomethan bei Betrachtung der gesamten
Produktionskette sogar schlechter sein als von fossilem Erdgas. Zudem ist laut Gesetzentwurf der
Bundesregierung auch blauer und türkiser Wasserstoff erlaubt, der erdgasbasiert und
damit alles andere als grün ist. Somit wird diese Greenwashing-Treppe niemals die
Minderungswirkung der aktuellen 65-Prozent-Regelung für erneuerbares Heizen
erreichen können, die Erreichung der Klimaziele rückt in weite Ferne und teure
Lockin-Effekte für Verbraucher*innen werden vorprogrammiert. Zugleich ist der Bedarf
nach grünen Gasen (v. a. grünem Wasserstoff) in erster Linie für Hochtemperatur-
Prozesse in der Industrie hoch und muss prioritär hierfür zur Verfügung stehen.
Dieses Gesetz kommt insbesondere Mieter*innen teuer zu stehen, weil sie nicht
beeinflussen können, welche Heizung eingebaut wird. Künftig sollen Mietende die Hälfte
des CO2-Preises tragen, teure „grüne“ Gase mitfinanzieren und zugleich steigende
Netzentgelte schultern. Statt eines echten Schutzes, wie in den Eckpunkten im Februar
2026 angekündigt, gibt es nur eine halbherzige 50-Prozent-Begrenzung für drei
Preisbestandteile – ohne jeden Schutz vor steigenden Gas- und Ölpreisen. Damit lässt die
Merz-Regierung Mietende im Stich und handelt sozialpolitisch verantwortungslos.
Um Mietende wirksam zu schützen und die Wärmewende sozial gerecht zu gestalten,
braucht es ein Festhalten an der 65-Prozent-Regelung und klare, einfache und
verlässliche Vorgaben – nicht die fossile Heizkostenfalle, die die Bundesregierung mit ihrem
Vorgehen den Menschen in Deutschland stellt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen und stattdessen
an den §§ 71 und 72 des derzeit geltenden Gebäudeenergiegesetztes festzuhalten
und damit auch das gesetzliche Betriebsverbot für fossile Heizungen ab dem
31. Dezember 2044 im Gebäudeenergiegesetz beizubehalten, um die Erfüllung
des Klimaneutralitätsziels 2045 weiterhin zu ermöglichen;
2. Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen,
indem sie
a) ein Konzept vorlegt, das Mietende wirksam vor hohen Heizkosten schützt
und sicherstellt, dass die finanziellen Mehrkosten einer unwirtschaftlichen
oder suboptimalen Technologieentscheidung vollständig von den
Vermietenden getragen werden, zum Beispiel durch die Einführung eines
Heizkostendeckels für Öl- und Gasheizungen, der nach einer Übergangfrist auch für
Bestandsheizungen gilt;
b) folgende Schutzregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert,
um eine klare, rechtssichere und für Mietende nachvollziehbare Umsetzung
zu gewährleisten:
i. eine Klarstellung, dass ein Heizungstausch nur dann als Modernisierung
gilt, wenn dadurch eine nachweislich nachhaltige Energieeinsparung
erzielt wird, und dass der Austausch einer fossilen Heizungsanlage durch
ein System, das ebenfalls mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, nur
als Instandhaltung zu werten ist;
ii. den CO2-Preis vollständig den Vermietenden zuordnet, um die
Kostenbelastung der Mietenden zu reduzieren und die Auswirkungen der
Investitionsentscheidung durch den Vermietende auch klar bei diesem zu
adressieren;
3. die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung und
Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel aus dem GEG am 30. Juni 2026 in großen
Kommunen (mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern)
beizubehalten;
4. eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie einzuführen und eine stärkere soziale
Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung (Bundesförderung für
effiziente Gebäude, BEG) auszuarbeiten – je geringer das Einkommen und je größer
die Einsparwirkung, desto höher der Zuschuss,
a) einschließlich Kombinationsmöglichkeiten mit kommunalen/landesweiten
Programmen und
b) zielgruppenspezifischen Bonuslinien, z. B. für serielle Sanierung,
c) sowie verbraucherfreundlichen Lösungen, wie z. B. einen Härtefallzuschuss
oder Social Leasing, sodass grüne Wärme für alle zugänglich wird,
unabhängig von der Kreditwürdigkeit oder der Möglichkeit in Vorleistung zu
gehen;
d) eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie auf alte Öl- und Gasheizungen für
zwei Jahre in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG EM
Heizungstausch) einzuführen, die zusätzlich 10 Prozent Förderung im ersten
Jahr, und 5 Prozent Förderung im zweiten Jahr ermöglicht, sodass die
Förderung sozial ausgestaltet befristet auf bis zu 80 Prozent Förderung ansteigt
und danach wieder absinkt – es soll deutlich attraktiver sein, jetzt die
Heizung auszutauschen als erst in vier oder fünf Jahren.
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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