Praxis und Umfang der Auslobung von Belohnungen durch Bundesbehörden zur Täterergreifung
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Praxis und Umfang der Auslobung von Belohnungen durch Bundesbehörden zur Täterergreifung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4241
21. Wahlperiode 24.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Michael Espendiller, Sascha Lensing
und der Fraktion der AfD
Praxis und Umfang der Auslobung von Belohnungen durch Bundesbehörden zur
Täterergreifung
Das Bundeskriminalamt (BKA) und der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof (GBA) haben die Bevölkerung um Hinweise auf den oder die Täter
ersucht, die am 3. Januar 2026 durch einen Brandanschlag mehrere
Starkstromkabel in Berlin beschädigt haben. Der Anschlag führte im Berliner Südwesten
zu teilweise tagelangen Stromausfällen für rund 45 000 Privathaushalte, etwa
2 200 Gewerbebetriebe sowie mehrere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
(www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2026/Presse2026/2601
27_Zeugenaufruf_Brandanschlag_Berlin.html).
Zur Aufklärung der Tat veröffentlichten die Behörden Ende Januar 2026 einen
Fahndungsaufruf und lobten für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter oder
zur wesentlichen Aufklärung der Tat beitragen, eine Belohnung von bis zu
1 Mio. Euro aus. Es handelt sich hierbei um eine außergewöhnlich hohe
Summe. Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger bezeichnete die Auslobung als
einen „einmaligen Vorgang“ und erklärte, ihr sei kein vergleichbarer Fall
bekannt, in dem der Bund eine Belohnung in dieser Größenordnung ausgesetzt
habe (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/berlin-stromausfall-belohnung-10
0.html).
Belohnungen haben in der Vergangenheit wiederholt zur Aufklärung schwerer
Straftaten beigetragen. So führte im Jahr 2024 ein mit einer Belohnung
verbundener Fahndungsaufruf zur Festnahme der früheren RAF-Terroristin Daniela
Klette. Das Bundeskriminalamt zahlte in diesem Zusammenhang
25 564,60 Euro an einen Hinweisgeber aus.
Vor dem Hintergrund der nunmehr ausgelobten Rekordsumme stellt sich die
Frage nach Umfang und Praxis der Auslobung von Belohnungen durch
Bundesbehörden zur Ergreifung mutmaßlicher Täter.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie häufig wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Januar
2026 wegen der Begehung welcher Straftat eine Belohnung von welcher
Bundesbehörde für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung der Täter führen
sollten (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. In welchem Bundesland wurden die in der Frage 1 erfragten Straftaten
jeweils begangen (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. In welcher Höhe wurden die einzelnen in der Frage 1 erfragten
Belohnungen jeweils ausgelobt (bitte die Antwort nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
4. In wie vielen von den in der Frage 1 erfragten Fällen wurde die ausgelobte
Belohnung tatsächlich ausgezahlt, und in welcher Höhe erfolgte die
jeweilige Auszahlung (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
5. In wie vielen von den in der Frage 4 erfragten Fällen führten die Hinweise
auch tatsächlich zur Ergreifung der Täter bzw. des Täters (bitte die Antwort
nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Berlin, den 19. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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