Polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur Bekämpfung vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025
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Polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur Bekämpfung vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/885
21. Wahlperiode 16.07.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Steffen Kotré und der Fraktion der AfD
Polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur Bekämpfung
vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025
Am 25. Juni 2025 fand der zwölfte bundesweite Aktionstag zur Bekämpfung
vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet statt, der unter der
Koordination des Bundeskriminalamts und mit Beteiligung zahlreicher Polizeibehörden
durchgeführt wurde. Ziel dieser Maßnahmen war es, gezielt gegen mutmaßlich
strafbare Inhalte, insbesondere sogenannte Hassrede im Netz, vorzugehen. Laut
dem Bundeskriminalamt wurden hierbei mehr als 180 polizeiliche Maßnahmen
in mehr als 140 Ermittlungsverfahren umgesetzt, darunter mehr als 65
Durchsuchungsbeschlüsse (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldu
ngen/250625_StrafbareHasspostings.html).
Vor dem Hintergrund wiederkehrender Kritik an der Verhältnismäßigkeit und
Zielrichtung solcher Maßnahmen sowie an möglichen Kollateralschäden im
Zuge polizeilicher Einsätze stellen sich Fragen hinsichtlich des Umfangs, der
Rechtsgrundlagen und etwaiger Sachschäden bei diesem Aktionstag.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie genau gliedern sich die laut Bundeskriminalamt durchgeführten über
180 polizeilichen Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur
Bekämpfung mutmaßlich strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025
auf (bitte nach Art der Maßnahme wie Durchsuchungen, Sicherstellungen,
Identitätsfeststellungen u. a. auflisten), in wie vielen Fällen wurden im
Rahmen dieser Maßnahmen digitale Geräte (z. B. Smartphones, Computer,
Tablets) sichergestellt oder beschlagnahmt, und welche konkreten Maßnahmen
der digitalen Spurensicherung oder Spurenauswertung wurden dabei
technisch und forensisch durchgeführt?
2. Auf Grundlage welcher strafrechtlichen Vorschriften (bitte konkrete
Paragrafen angeben) erfolgten die jeweiligen Ermittlungen im Rahmen des
Aktionstags?
3. Wie viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren richteten sich gegen
bereits namentlich bekannte Personen, in wie vielen Fällen erfolgte die
Identifizierung der Beschuldigten erst durch Maßnahmen am Aktionstag selbst,
und welche polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Erkenntnisse,
offenen Quellen oder Kooperationen mit Plattformbetreibern wurden zur
Auswahl der Zielpersonen herangezogen?
4. Wie viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren führten nach dem
Aktionstag zu:
a) Anklageerhebungen,
b) Strafbefehlserlassen,
c) Anordnungen von Untersuchungshaft,
d) Verfahrenseinstellungen nach den §§ 153 oder 170 Absatz 2 der
Strafprozessordnung (StPO)
(bitte jeweils gesondert aufführen)?
5. Wie viele der beschuldigten Personen waren Jugendliche oder
Heranwachsende, und welche besonderen Schutzvorkehrungen (z. B. Anwesenheit von
Erziehungsberechtigten, besondere Belehrungspflichten) wurden bei diesen
Personengruppen beachtet?
6. In wie vielen Fällen kam es im Zuge der polizeilichen Maßnahmen zu
Sachbeschädigungen durch eingesetzte Beamte, und welche Arten von
Sachbeschädigungen wurden dabei an welchen Gegenständen oder
Einrichtungen dokumentiert?
7. In wie vielen Fällen wurden im Zusammenhang mit solchen
Sachbeschädigungen (vgl. Frage 6) Ersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend
gemacht?
8. Wie viele Beschwerden oder Rechtsmittel gegen die Maßnahmen des
Aktionstags wurden im Nachgang bei Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften,
Gerichten oder Datenschutzbeauftragten eingereicht, und wie wurde diesen
Fällen stattgegeben oder nicht stattgegeben?
Berlin, den 15. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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