Abschiebungen nach Somalia
Text
Abschiebungen nach Somalia
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4204
21. Wahlperiode 19.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Mandy Eißing, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Abschiebungen nach Somalia
Im November 2024 traf sich der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem
somalischen Staatspräsidenten Hassan Sheikh Mohamud. Dabei sagte Letzterer
die Rücknahme von ausreisepflichtigen somalischen Staatsangehörigen zu. Es
werde eine Vereinfachung der „Verfahren zur Rückführung“ geben (www.rn
d.de/politik/scholz-abschiebungen-nach-somalia-sollen-beschleunigt-werden-O
RMAMTD6QBNNBM2O7MURABED6Y.html). Nach Kenntnis der
Fragestellenden fanden im Jahr 2025 mehrere Abschiebungen aus Deutschland nach
Somalia statt, bei denen die abgeschobenen Personen von der Bundespolizei
lediglich bis zum Flughafen Nairobi in Kenia als Transitort begleitet wurden.
Anschließend reisten sie mit einem Linienflug nach Mogadischu weiter (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 40, Plenarprotokoll
21/20, S. 2022).
Nach einem Bericht der österreichischen Zeitung „Der Standard“ wird der
letzte Schritt der Abschiebungen nach Somalia teilweise „privatisiert“. Gegen eine
Gebühr soll eine private Fluggesellschaft die Verantwortung für den
Streckenabschnitt von Nairobi nach Mogadischu übernehmen. Die Betroffenen werden
dann nicht von Staatsbediensteten begleitet (www.derstandard.at/story/3000000
300260/von-wien-nach-nairobi-und-zurueck-charter-abschiebung-von-somalier
n-gescheitert). Um welche Fluggesellschaft es sich handelt, berichtet „Der
Standard“ nicht. Im Zusammenhang mit Abschiebungen somalischer
Staatsangehöriger aus den USA und Kanada wird die Fluggesellschaft „Jubba Air“
genannt (www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokum
entnummer=BVWGT_20250424_W196_2278860_1_00). Den Fragestellenden
wurde aus der Praxis berichtet, dass auch deutsche Behörden bei
Abschiebungen nach Somalia mit der Fluggesellschaft „Jubba Air“ kooperierten. Diese
Fluggesellschaft werde diesen Berichten zufolge auch für die Bereitstellung
privater Sicherheitskräfte während der Abschiebeflüge bezahlt.
Eine Abschiebung in den Jemen erfolgte im Oktober 2025 ebenfalls mit Transit
am Flughafen in Nairobi. Davon waren drei Personen betroffen, die nach
Auskunft des Bundesministeriums des Innern den jemenitischen Behörden
übergeben wurden. Wo diese „Übergabe“ stattfand, geht aus den Angaben nicht
hervor. Über den weiteren Verbleib dieser Menschen hat die Bundesregierung
keine Kenntnis (vgl. Antwort des Staatssekretärs Christoph de Vries auf die
Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/2387, S. 7 bis 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Abschiebungen aus Deutschland nach Somalia gab es in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 (bitte nach Jahren auflisten)?
2. Wie viele dieser Abschiebungen wurden mit Linienflügen, wie viele mit
Charter- bzw. sog. Mini-Charterflügen vollzogen (bitte die Charter- und
die Mini-Charterflüge einzeln mit Datum auflisten und auch die Zahl der
abgeschobenen Personen, den Abflughafen in Deutschland, die Zahl der
Begleitbeamten, mögliche Transitländer, die Kosten des Fluggeräts bzw.
des Flugs und etwaige Kostenübernahmen durch Frontex nennen)?
3. Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zum Ablauf der
Abschiebungen aus Deutschland nach Somalia machen?
4. Ist es zutreffend, dass die abgeschobenen Personen lediglich bis zum
Flughafen Nairobi von der Bundespolizei begleitet werden, und wenn ja,
was sind die Gründe hierfür, und was geschieht anschließend mit den
Personen, wer nimmt sie in Nairobi in Empfang, wer begleitet sie auf dem
weiteren Flugabschnitt von Nairobi bis Mogadischu?
a) Sind somalische Bedienstete am Flughafen in Nairobi anwesend, um
die Personen in Empfang zu nehmen, und findet eine Übergabe der
Personen durch die Bundespolizei an somalische Bedienstete statt?
b) Wenn nein, werden die abzuschiebenden Personen in Nairobi von
privaten Sicherheitskräften (ggf. einer Fluggesellschaft) in Empfang
genommen und von dort auf dem Flugabschnitt nach Mogadischu
begleitet?
c) Wenn nein, gibt es andere Akteure, die die Abschiebungen begleiten,
oder findet dieser Teil der Abschiebungen unbegleitet statt?
d) Was ist jeweils die rechtliche Grundlage des Vorgehens, und seit wann
wird es praktiziert?
5. Gab es im Jahr 2025 weitere Abschiebeflüge, bei denen Kenia bzw. der
Flughafen Nairobi als Transitort genutzt wurde, und wenn ja, welche Ziele
hatten diese Abschiebungen, wann fanden sie statt, von welchen
Flughäfen in Deutschland starteten die Flüge, und wie viele Menschen wurden
jeweils abgeschoben (bitte einzeln auflisten)?
6. Gibt es eine Kooperationsvereinbarung der Bundesrepublik Deutschland
oder bundesdeutscher Behörden mit einer oder mehreren privaten
Fluggesellschaften, um im Zuge von Abschiebungen Flüge von Nairobi nach
Mogadischu oder in andere mögliche Zielorte durchzuführen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, um welche Fluggesellschaft
bzw. Fluggesellschaften handelt es sich?
a) Welche Einzelheiten kann die Bundesregierung dazu mitteilen?
b) Handelt es sich um eine direkte Vereinbarung der Bundesrepublik
Deutschland oder einer ihrer Behörden mit einer Fluggesellschaft?
c) Wann wurde sie geschlossen?
d) Welche Abschiebeziele betrifft sie?
e) Welche konkreten Dienstleistungen enthält die Vereinbarung?
f) Ist eine finanzielle Gegenleistung für die Fluggesellschaft vorgesehen,
und wenn ja, in welcher Höhe ,und wie viel Geld hat die
Fluggesellschaft bislang im Rahmen der Zusammenarbeit bei Abschiebungen
aus Deutschland erhalten?
7. Wie lange werden die abzuschiebenden Personen während des Transits am
Flughafen in Nairobi festgehalten, und auf welcher Rechtsgrundlage
geschieht dies gegebenenfalls, werden sie am Flughafen inhaftiert, und wenn
ja, unter welchen Bedingungen, von wem werden sie ggf. begleitet bzw.
„beaufsichtigt“?
8. Inwieweit ist die somalische Regierung in die Abschiebungen involviert?
9. Wie wird die Ankunft der abgeschobenen Menschen in Somalia
organisiert, wer übergibt sie dort an wen?
10. Was haben der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz und der somalische
Staatspräsident Hassan Sheikh Mohamud bei ihrem Treffen im November
2024 bezüglich Abschiebungen besprochen, und inwieweit wurde das
„Verfahren zur Rückführung“ vereinfacht (bitte so genau wie möglich
ausführen)?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, warum eine Abschiebung von drei
Personen aus Österreich nach Somalia am 8. Dezember 2025 scheiterte,
sodass diese nach einem dreißigstündigen Aufenthalt im Transitbereich am
Flughafen in Nairobi wieder nach Österreich zurückfliegen mussten,
während die Abschiebung von vier Personen aus Deutschland mit demselben
Flug erfolgreich war (www.derstandard.at/story/3000000300260/von-wie
n-nach-nairobi-und-zurueck-charter-abschiebung-von-somaliern-geschei
tert, bitte ausführen)?
12. Welche Art von Dokumenten führten die am 8. Dezember 2025 aus
Deutschland abgeschobenen Personen mit sich, und welche Dokumente
müssen deutsche Behörden grundsätzlich vorlegen, damit somalische
Behörden der Rücknahme eigener Staatsangehöriger zustimmen?
13. Waren am Flughafen in Nairobi am 8. Dezember 2025 somalische
Bedienstete anwesend, und ist der Bundesregierung bekannt, ob diese dort
entschieden, drei Personen aus Österreich nicht weiterfliegen zu lassen,
und wenn nein, wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung dem
österreichischen Begleitpersonal mitgeteilt, dass die somalischen Behörden die
Rücknahme der drei Personen verweigern?
14. Liegt der Bundesregierung eine Bestätigung über die Einreise der vier am
8. Dezember 2025 aus Deutschland abgeschobenen Personen in Somalia
vor, und wenn ja, welche Stelle hat diese wann übermittelt?
15. Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zum Verlauf einer
Abschiebung aus Deutschland nach Aden (Jemen) mit Zwischenstopp in
Kenia am 9. Oktober 2025 machen?
16. Wurde diese Abschiebung bis Aden von der Bundespolizei begleitet, und
wenn nein, wo fand die Übergabe der drei abgeschobenen Personen an die
jemenitischen Behörden statt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 9. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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