Abschiebung nach Afghanistan am 18. Juli 2025
Text
Abschiebung nach Afghanistan am 18. Juli 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1160
21. Wahlperiode 07.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor
Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Abschiebung nach Afghanistan am 18. Juli 2025
Am 18. Juli 2025 wurden 81 Menschen über den Flughafen Leipzig aus
Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Es handelte sich um die zweite
Abschiebung nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban im
August 2021. Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) erfolgte
die Abschiebung „unter Zuhilfenahme der strategischen
Sicherheitspartnerschaft“ mit Katar (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/202
5/07/leipzig.html).
Kurz vor dem Abschiebeflug hatte der Internationale Strafgerichtshof
Haftbefehle gegen zwei Taliban-Führer erlassen. Ihnen werden Verbrechen gegen die
Menschlichkeit zur Last gelegt. So wird ihnen vorgeworfen, die Rechte von
Mädchen, Frauen sowie Menschen, die von durch die Taliban vorgegebenen
Geschlechternormen abweichen, massiv eingeschränkt und diese Personen
gezielt verfolgt zu haben. Viele Organisationen sprechen von einem System der
Gender-Apartheid. Weiter sollen sie für schwere Menschenrechtsverletzungen
wie Mord, Folter, Vergewaltigung, Gefängnisstrafen und Verschwindenlassen
verantwortlich sein. Entsprechend gab es an der Abschiebung scharfe Kritik:
Diese verstoße gegen das völkerrechtlich verankerte Verbot, Menschen in
Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter und andere Formen von
unmenschlicher Behandlung drohen (www.fr.de/politik/kabul-afghanistan-abschiebung-vol
ler-angst-nach-93843479.html, www.proasyl.de/news/abschiebung-nach-afgha
nistan-trotz-bekannter-menschenrechtsverletzungen-vor-ort/).
Abgesehen von dem repressiven Klima und der verheerenden
Menschenrechtslage ist auch die humanitäre Versorgungslage in Afghanistan sehr schlecht.
Mehr als 3 Millionen Menschen leiden unter lebensbedrohlichem Hunger,
knapp 24 Millionen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. 80 Prozent der von
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderten Gesundheitszentren
müssen wegen Finanzierungslücken womöglich schließen, was Millionen
Menschen von gesundheitlicher Versorgung abschneiden würde (www.proasyl.de/n
ews/abschiebung-nach-afghanistan-trotz-bekannter-menschenrechtsverletzunge
n-vor-ort/).
Dessen ungeachtet plant die Bundesregierung weitere Abschiebungen nach
Afghanistan. Hierzu will der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt
auch direkte Vereinbarungen mit den Taliban treffen. Am 22. Juli 2025 wurde
bekannt, dass die Taliban erstmals seit ihrer Machtübernahme in Afghanistan
im August 2021 ihr eigenes Konsularpersonal nach Deutschland entsendet
haben. Zwei Vertretern wurden Visa erteilt, und sie sind bereits eingereist, um in
der Botschaft in Berlin und im Konsulat in Bonn zu arbeiten. Das afghanische
Generalkonsulat in München arbeitet schon länger mit den Machthabern in
Afghanistan zusammen (https://taz.de/Konsuln-der-Taliban/!6098868/).
Mit Blick auf die Abschiebung vom 18. Juli 2025 behaupteten das
Bundesministerium des Innern sowie einige Landesinnenministerien, diese habe sich
gegen sogenannte Straftäter gerichtet. Das bayerische Innenministerium gab
etwa bekannt, es seien „Sexualstraftäter, Mörder und Gewalttäter“ aus Bayern
an Bord des Fliegers gewesen (www.stmi.bayern.de/news/detail/sammelabschi
ebung-nach-afghanistan-15-schwere-straftaeter-aus-bayern-an-bord/).
Allerdings deuten journalistische Recherchen darauf hin, dass unter den Betroffenen
auch Menschen waren, die als „gut integriert“ beschrieben werden, in
Deutschland einer Beschäftigung nachgingen und ein stabiles soziales Umfeld hatten
(www.fr.de/politik/kabul-afghanistan-abschiebung-voller-angst-nach-9384347
9.html). An die Fragesteller wurde ferner die Information herangetragen, dass
mehrere der abgeschobenen Personen vor der Abschiebung nach § 63 des
Strafgesetzbuchs (StGB) untergebracht waren, was bedeutet, dass sie als nicht oder
vermindert schuldfähig galten. Insgesamt seien diesen Angaben zufolge viele
Menschen mit einer psychischen Erkrankung abgeschoben worden. Ihnen
drohen nach Einschätzung der Fragesteller in Afghanistan besondere Gefahren,
weil sie dort aller Wahrscheinlichkeit nach keine adäquate medizinische und
psychologische Versorgung erhalten werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verteilen sich die 81 abgeschobenen Personen auf die Bundesländer?
2. Gab es Bundesländer, die sich nicht an der Abschiebung beteiligt haben,
und wenn ja, welche?
3. Wie viele der von der Abschiebung Betroffenen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen einer Straftat verurteilt worden (bitte auch nach
Bundesländern aufschlüsseln), und welche näheren Angaben kann die
Bundesregierung zu den Straftaten machen?
4. Bei wie vielen der Abgeschobenen handelte es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung um sogenannte Gefährder (bitte auch nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung direkt aus
der Strafhaft abgeschoben (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus einem
psychiatrischen Krankenhaus abgeschoben (bitte auch nach
Bundesländern aufschlüsseln), wie viele der Abgeschobenen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung psychisch erkrankt?
7. Ist die an die Fragesteller herangetragene Information zutreffend, wonach
ein Teil der Abgeschobenen zuvor nach § 63 StGB untergebracht war, und
wenn ja, wie viele Personen betraf dies, und aus welchen Bundesländern
wurden sie abgeschoben?
8. Wie stellt sich die medizinische und psychosoziale Versorgungslage für
Menschen mit psychischen Erkrankungen und in akuten psychischen
Krisen nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan dar (bitte
ausführlich darstellen und auch angeben, auf welche Quellen die Erkenntnisse
sich stützen)?
9. Wie viele der Abgeschobenen hatten zuvor in Deutschland einen
Asylantrag gestellt?
10. Wie lange befanden sich die Abgeschobenen vor der Abschiebung bereits
in Deutschland (bitte nach unter einem Jahr, ein bis zwei Jahre, zwei bis
drei Jahre, drei bis fünf Jahre, fünf bis zehn Jahre, über zehn Jahre
aufschlüsseln)?
11. Gegen wie viele der Abgeschobenen war nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Ausweisungsverfügung ergangen, in wie vielen Fällen war diese
unanfechtbar (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
12. Wie alt waren die abgeschobenen Personen (bitte nach 18 bis 20 Jahre, 21
bis 30 Jahre, 31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, älter als
60 Jahre aufschlüsseln)?
13. In wie vielen Fällen scheiterte die Abschiebung am 18. Juli 2025 in letzter
Minute, und was war jeweils der Grund dafür (bitte auch nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
14. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Rechtsmittel gegen die
Abschiebung am 18. Juli 2025 eingelegt, und wenn ja, wie häufig, und mit
welchem Ergebnis?
15. Wie viele Personen wurden während der Abschiebung am 18. Juli 2025
gefesselt?
16. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Abschiebung am 18. Juli 2025 entstanden, und wer hat diese getragen?
17. Mit welcher Fluggesellschaft wurde die Abschiebung vollzogen?
18. Durch wen und aus welchem Grund wurde der Flughafen Leipzig als
Abflughafen ausgewählt?
19. Wurde die Abschiebung am 18. Juli 2025 von Beamten der Bundespolizei
bzw. von anderen Bediensteten von Bund und Ländern begleitet, und
wenn ja, von wie vielen (bitte die jeweiligen Behörden angeben), und
wurde die Abschiebung durch weitere Personen begleitet, etwa durch
Sicherheitspersonal der Fluggesellschaft oder eines anderen Staates, und
wenn ja, kann die Bundesregierung nähere Angaben zur Funktion und
Anzahl dieser Personen machen, und wenn ja, welche?
20. In welcher Weise war die katarische Regierung in die Planung und
Durchführung der Abschiebung am 18. Juli 2025 involviert (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und hat die katarische Regierung dafür eine
Gegenleistung erhalten, und wenn ja, in welcher Form?
21. Welche Ministerien, Behörden und Gremien auf Bundes- und
Länderebene waren an der Planung und Durchführung der Abschiebung beteiligt?
22. Wurde den Taliban im Vorfeld der Abschiebung eine Liste der
abzuschiebenden Personen übermittelt?
23. Haben die Taliban dafür, dass sie die Abschiebung am 18. Juli 2025
akzeptiert haben, eine Gegenleistung erhalten, und wenn ja, in welcher
Form?
24. Gab es eine Sicherheitsüberprüfung der von der Taliban-Regierung nach
Deutschland entsandten Diplomaten (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), bevor diese ein Visum erhielten, und wenn ja, wie sah diese konkret
aus, und welche Behörden waren daran beteiligt, und wenn nein, warum
nicht?
25. Wann wurden die Visa beantragt, wann wurden sie ausgestellt, und wann
sind die beiden Diplomaten nach Deutschland eingereist, und über welche
deutsche Auslandsvertretung lief das Visumverfahren?
26. Ist es mittlerweile möglich, die Kosten des Bundes für die Abschiebung
nach Afghanistan am 30. August 2024 zu beziffern, und wenn ja, welche
Kosten sind angefallen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu
Frage 20 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/13262)?
Berlin, den 5. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Aaron Valent (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Bodo Ramelow (Kleine Anfrage)
- asked ← Christin Willnat (Kleine Anfrage)
- asked ← Clara Bünger (Kleine Anfrage)
- asked ← David Schliesing (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Ferat Koçak (Kleine Anfrage)
- asked ← Gregor Gysi (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Krampe (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Fey (Kleine Anfrage)
- asked ← Luke Hoß (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- asked ← Tamara Mazzi (Kleine Anfrage)
- authored ← Anne-Mieke Bremer
- authored ← Clara Bünger
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- part_of_vorgang → Abschiebung nach Afghanistan am 18. Juli 2025 (Kleine Anfrage)