polradar

Abschiebungen im ersten Quartal 2025 (Antwort zu Drs. 21/53)

dip / drucksache 20.05.2025 · WP 21 · 21/196 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Abschiebungen im ersten Quartal 2025 (Antwort zu Drs. 21/53) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/196 21. Wahlperiode 20.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/53 – Abschiebungen im ersten Quartal 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Abschiebungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, von knapp 13 000 im Jahr 2022 über 16 430 im Jahr 2023 auf über 20 000 im vergangenen Jahr (vgl. dazu die regelmäßigen Anfragen der Linken im Deutschen Bundestag, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 20/14946). Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren 2024 Georgien, Nordmazedonien, die Türkei, Albanien und Serbien. Auffällig ist der Anstieg der Abschiebungen in die Türkei: Deren Zahl hat sich 2024 gegenüber 2022 mehr als verdoppelt (2022: 515 Abschiebungen, 2024: 1 087 Abschiebungen). Ebenfalls stark angestiegen ist die Zahl der Abschiebungen in den Irak, davon sind immer wieder auch Überlebende des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen (www.nds-fluerat.org/61750/aktuelles/30-jaehrigem-eziden-aus-dem-s hingal-droht-abschiebung-aus-niedersachsen-in-den-irak/). In den Iran wurden 2024 trotz der verheerenden Menschenrechtslage 14 Personen abgeschoben. Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wurden außerdem 28 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Wie etwa die Initiative „Abschiebungsreporting NRW“ (NRW = Nordrhein- Westfalen) dokumentiert, kommt es im Abschiebealltag häufig zu Familientrennungen, zu Abschiebungen von (psychisch) kranken Menschen oder die Abschiebungen richten sich gegen Personen, die im Herkunftsland direkt festgenommen und inhaftiert werden (wie im Fall mehrerer tadschikischer Oppositioneller; vgl. www.abschiebungsreporting.de/). Nach Einschätzung der Fragestellenden sind diese Härten Folgen der Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre, die sowohl unter der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP als auch unter deren Vorgängerregierungen erfolgten. Auch CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag für die kommenden Jahre auf eine „Rückführungsoffensive“ verständigt. Die Fragestellenden befürchten, dass es in der Folge zu einem noch rücksichtsloseren Vorgehen der Behörden gegenüber Personen mit prekärem Aufenthaltsstatus kommen wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Quartal 2025 (bitte nach Zielstaaten sowie nach Luft-, Land- und Seeweg differenzieren)? Im ersten Quartal 2025 erfolgte die Abschiebung von 6 151 Personen. Die weiteren Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Zielstaaten Anzahl abgeschobener Personen Türkei 502 Georgien 454 Frankreich 333 Spanien 325 Serbien 291 Nordmazedonien 259 Polen 254 Albanien 223 Moldau 221 Kroatien 216 Kosovo 213 Marokko 192 Bulgarien 188 Griechenland 176 Irak 157 Österreich 147 Rumänien 145 Algerien 136 Nigeria 132 Niederlande 125 Tunesien 116 Schweiz 103 Schweden 94 Belgien 88 Italien 78 Aserbaidschan 61 Gambia 58 Pakistan 57 Portugal 51 Lettland 41 Armenien 39 Litauen 36 Slowenien 36 Ghana 35 Indien 34 Tschechien 34 Bosnien-Herzegowina 33 Äthiopien 32 Guinea 30 Tadschikistan 24 Vietnam 23 Russland 22 Kolumbien 21 China (Volksrepublik) 20 Kamerun 19 Norwegen 19 Zielstaaten Anzahl abgeschobener Personen Dänemark 18 Sierra Leone 16 Ägypten 14 Slowakei 14 Venezuela 13 Zypern 13 Jordanien 12 Somalia 11 Ungarn 10 Mongolei 8 Estland 7 Bangladesch 6 Kasachstan 6 Malta 6 Montenegro 6 Sri Lanka 6 Vereinigte Staaten von Amerika 6 Finnland 5 Iran 5 Nepal 5 Usbekistan 5 Luxemburg 4 Senegal 4 Thailand 4 Brasilien 3 Chile 3 Dominikanische Republik 3 Tansania 3 Togo 3 Angola 2 Côte d'Ivoire 2 Ecuador 2 Großbritannien 2 Jamaika 2 Kirgisistan 2 Mali 2 Peru 2 Timor-Leste 2 Turkmenistan 2 Uganda 2 Äquatorialguinea 1 Benin 1 Dschibuti 1 Guinea-Bissau 1 Indonesien 1 Irland 1 Kanada 1 Kenia 1 Kongo Demokratische Republik 1 Libanon 1 Mauretanien 1 Mauritius 1 Mexiko 1 Zielstaaten Anzahl abgeschobener Personen Namibia 1 Philippinen 1 Vereinigte Arabische Emirate 1 Weißrussland 1 Art der Grenze Anzahl abgeschobener Personen Landweg 913 Luftweg 5 216 Seeweg 22  2. Wie viele Frauen wurden im ersten Quartal 2025 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten differenzieren)? Im ersten Quartal 2025 erfolgte die Abschiebung von 1 339 Personen weiblichen Geschlechts. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 15 häufigste Zielstaaten Anzahl abgeschobener Personen weiblichen Geschlechts Georgien 148 Serbien 112 Nordmazedonien 105 Spanien 95 Türkei 92 Kosovo 86 Moldau 81 Frankreich 80 Kroatien 61 Albanien 50 Polen 46 Rumänien 29 Bulgarien 28 Nigeria 26 Österreich 25  3. Wie viele Minderjährige wurden im ersten Quartal 2025 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten differenzieren)? Im ersten Quartal 2025 erfolgte die Abschiebung von 1 118 minderjährigen Personen. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 15 häufigste Zielstaaten Anzahl abgeschobener minderjähriger Personen Georgien 145 Nordmazedonien 116 Serbien 113 Kosovo 94 Türkei 83 Spanien 79 Moldau 76 Frankreich 62 Kroatien 49 Albanien 44 15 häufigste Zielstaaten Anzahl abgeschobener minderjähriger Personen Polen 32 Bulgarien 23 Nigeria 23 Rumänien 20 Schweden 19  4. Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im ersten Quartal 2025 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 1. Quartal 2025 – Mitgliedstaaten Überstellungen an Mitgliedstaaten gesamt 1 715 darunter: Frankreich 324 Spanien 242 Kroatien 169 Polen 146 Österreich 144 Niederlande 125 Schweiz 112 Belgien 95 Schweden 89 Bulgarien 59 Slowenien 34 Portugal 24 Lettland 23 Rumänien 23 Norwegen 15 Tschechien 15 Griechenland 14 Dänemark 13 Litauen 12 Finnland 8 Luxemburg 7 Estland 5 Malta 5 Slowakei 5 Zypern 4 Irland 2 Ungarn 1 1. Quartal 2025 – Staatsangehörigkeiten Überstellungen an Mitgliedstaaten gesamt 1 715 darunter: Afghanistan 351 Syrien 216 Türkei 156 Algerien 112 Russland 91 Iran 69 Guinea 62 1. Quartal 2025 – Staatsangehörigkeiten Überstellungen an Mitgliedstaaten Marokko 51 Somalia 50 Irak 41 Nigeria 36 Ägypten 32 Tunesien 31 Pakistan 29 Tadschikistan 29 Indien 27 Aserbaidschan 23 Armenien 20 Sudan 19 Äthiopien 17 ungeklärt 17 Ukraine 15 Eritrea 14 Libyen 13 Angola 11 Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) 11 Belarus 10 Libanon 10 Sri Lanka 10 Kamerun 9 Ruanda 8 Benin 7 Gambia 7 Niger 7 China 6 Dschibuti 6 Kuwait 6 Mongolei 6 Simbabwe 6 Bangladesch 5 Jemen 5 Kongo, Demokratische Republik 5 Mali 5 Jordanien 4 Pers. aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) 4 Senegal 4 Ghana 3 Mauretanien 3 Myanmar 3 Tansania 3 Togo 3 Burundi 2 Kolumbien 2 Sierra Leone 2 staatenlos 2 Südafrika 2 Venezuela 2 Vietnam 2 Burkina Faso 1 1. Quartal 2025 – Staatsangehörigkeiten Überstellungen an Mitgliedstaaten Gabun 1 Georgien 1 Guinea-Bissau 1 Kasachstan 1 Kenia 1 Liberia 1 Namibia 1 Nepal 1 Philippinen 1 Südsudan 1 Turkmenistan 1 Uganda 1  5. Wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national – und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten – differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)? Im ersten Quartal 2025 wurden im Rahmen von Sammelchartermaßnahmen 2 108 Personen abgeschoben, davon 1 960 Personen in ihren Herkunftsstaat und 148 Personen in andere EU-Staaten. a) Bei welchem Staat (für Deutschland: bei welcher Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt? b) Von welchen deutschen Flughäfen starteten die Flüge jeweils bzw. wo machten sie eine Zwischenlandung? c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten aller Sammelabschiebungen im ersten Quartal 2025 angeben)? d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)? e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf den jeweiligen Flügen eingesetzt? Die Fragen 5a bis 5e werden gemeinsam beantwortet. Die Antworten können der Anlage* entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/196 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  6. Aus welchem Grund wurde auf Bundestagsdrucksache 20/14946 in der Tabelle zu den Fragen 10a bis 10e in Anlage 1 hinsichtlich einer Abschiebung nach Nigeria und Ghana am 18. Dezember 2024 nicht angegeben, dass mit dem Flug auch eine Person mit kamerunischer und zwei Personen mit sierra-leonischer Staatsbürgerschaft abgeschoben wurden (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr- Sutter auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/42)? Die Unvollständigkeit der Angaben ist auf ein Büroversehen zurückzuführen. a) Ist es ein übliches Vorgehen, dass Personen zunächst mit einem Charterflug in ihre „Herkunftsregion“ und anschließend von dort mit einem Linienflug weiter in ihr Herkunftsland geflogen werden, wie dies offenbar im Fall der drei genannten Personen geschehen ist (vgl. ebd.)? Das gewählte Verfahren ist eine Option, um Rückführungen auf dem Luftweg zu vollziehen, und wird in der Praxis gelegentlich genutzt. b) Unter welchen Umständen wird auf diese Vorgehensweise zurückgegriffen, und welche internen Regelungen oder Vorgaben gibt es dazu ggf.? Das Verfahren wird einzelfallbezogen geprüft und angewendet. Es kann insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn keine geeigneten Linienflugverbindungen von Deutschland in den Zielstaat bestehen. Besondere Regelungen oder Vorgaben gibt es für den Bund nicht. c) In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 von dieser Vorgehensweise Gebrauch gemacht (bitte die Fälle einzeln auflisten und jeweils das Datum, die Staatsbürgerschaft der Betroffenen, den Zielort der Sammelabschiebung, den Zielort der anschließenden Abschiebung per Linienflug und die Anzahl der Begleitbeamten auf beiden Flügen angeben)? Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Datum Staatsangehörigkeit des Betroffenen Zielflughafen des Sammelcharters Anzahl der Begleitkräfte Sammelcharter Zielflughafen Herkunftsland Anzahl der Begleitkräfte Linienflug 15.02.2024 Mali Accra/Ghana 2 Bamako/Mali 2 27.08.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2 19.09.2024 Senegal Accra/Ghana 2 Dakar/Senegal 2 15.10.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2 15.10.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2 15.10.2024 Mali Accra/Ghana 2 Bamako/Mali 2 12.11.2024 Benin Accra/Ghana 2 Cotonou/Benin 2 18.12.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2 18.12.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2 18.12.2024 Senegal Accra/Ghana 2 Dakar/Senegal 2 18.12.2024 Kamerun Accra/Ghana 2 Douala/Kamerun 2 18.02.2025 Kamerun Accra/Ghana 2 Douala/Kamerun 2 18.02.2025 Kamerun Accra/Ghana 2 Douala/Kamerun 2  7. Wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 mit sogenannten Mini-Charterflügen für maximal vier Personen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 mit sogenannten Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten überstellt (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten), und in welchem Umfang hat Frontex die Kosten für Mini- Charterabschiebungen im ersten Quartal 2025 übernommen? Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt zwei Flüge im Sinne der Fragestellung durchgeführt, mit denen insgesamt fünf Personen rückgeführt wurden. Die Rückführungen fanden nicht über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten statt. Hinsichtlich der Fragen nach den Fluggesellschaften verweist die Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit hin angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 161 [193]). Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Benennung der Fluggesellschaften als Verschlusssache (VS) sowohl zur Wahrung von Staatswohlinteressen als auch zur Wahrung berechtigter, grundrechtlich geschützter Interessen der betroffenen Fluggesellschaften notwendig. Eine Veröffentlichung der Fluggesellschaften berührt auch durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Fluggesellschaften und kann sich gegebenenfalls negativ auf die Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der Öffentlichkeit auswirken. Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, welche Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen Personen in die Zielstaaten nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit werden Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich gemacht, sodass staatliche Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ beeinträchtigt werden. Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen eingestuft worden. Diese wird gesondert in der Anlage* übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Die weiteren Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Datum Abflughafen Zielstaat Rückgeführte Personen Bundesbeamte Kosten des Fluggerätes Frontex- Finanzierung 18.02.2025 Berlin- Brandenburg Tadschikistan 2 8 148 420 Euro Nein 06.03.2025 München Somalia 3 11 293 885 Euro Nein * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  8. Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen (bitte differenzieren) mussten im ersten Quartal 2025 nach Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden, was waren die wichtigsten Gründe hierfür (bitte so darstellen wie in der Tabelle zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/3130), was waren die wichtigsten Zielstaaten der abgebrochenen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen, und was waren die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen (bitte jeweils die 15 wichtigsten auflisten)? Im ersten Quartal 2025 wurden 345 vorgesehene Abschiebungen während bzw. nach Übernahme von der Bundespolizei abgebrochen, davon 81 Dublin- Überstellungen. Dublin-Überstellungen erfasst die Bundespolizei nur in den Fällen, in denen die zuständige Behörde die Aufenthaltsbeendigung als Dublin- Überstellung kenntlich macht. Ein Abgleich der Statistiken der Bundespolizei und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt nicht, weshalb es zu Abweichungen der Statistiken kommen kann. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. nicht vollzogene Abschiebungen a. d. Luftweg (während bzw. nach Übergabe an die Bundespolizei) Art des Fluges Anzahl Personen davon Dublin- Überstellungen nach Gründen, die zum Abbruch der Maßnahme führten Widerstand Linienflug 82 20 Charterflug 0 0 aus medizinischen Gründen Linienflug 27 6 Charterflug 4 2 Selbstverletzung bzw. Versuch, Suizid bzw. Suizidversuch Linienflug 3 1 Charterflug 0 0 Ablehnung der Übernahme seitens BPOL gemäß Best Rück Luft (VS-NfD) Linienflug 32 14 Charterflug 0 0 Beförderungsverweigerung seitens Fluggesellschaft bzw. Luftfahrzeugführer Linienflug 85 23 Charterflug 0 0 Rechtsmittel Linienflug 18 4 Charterflug 9 0 Übernahmeverweigerung im Zielstaat Linienflug 2 0 Charterflug 2 1 den Flug betreffende Gründe Linienflug 10 0 Charterflug 0 0 fehlendes/ungültiges Heimreisedokument Linienflug 3 1 Charterflug 1 0 Flucht bzw. Fluchtversuch Linienflug 2 1 Charterflug 0 0 Übernahmeverweigerung seitens staatlichen oder privaten Begleitpersonals Linienflug 2 0 Charterflug 0 0 sonstige Gründe Linienflug 46 8 Charterflug 15 0 nicht vollzogene Abschiebungen auf dem Landweg Grenze zu Anzahl Personen davon Dublin- Überstellungen nach Gründen, die zum Abbruch der Maßnahme führten Übernahmeverweigerung im Zielstaat Schweiz 2 0 15 häufigste Zielstaaten Anzahl Personen davon Dublin-Überstellungen Türkei 91 Bulgarien 31 8 Spanien 20 18 Kroatien 16 16 Irak 16 Nordmazedonien 11 Algerien 10 Kamerun 8 Marokko 8 Slowenien 7 7 Pakistan 7 Tunesien 7 Lettland 6 6 Rumänien 6 4 Griechenland 6 2 Russland 6 Sri Lanka 6 15 häufigste Staatsangehörigkeiten Anzahl Personen davon Dublin-Überstellungen Türkei 98 7 Syrien 48 21 Irak 22 6 Afghanistan 15 12 Marokko 12 3 Algerien 11 1 Nordmazedonien 11 Iran 9 5 Kamerun 9 1 Guinea 8 4 Russland 8 2 Ägypten 7 5 Pakistan 7 Tunesien 7 Äthiopien 6 1 Sri Lanka 6  9. Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten Quartal 2025 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)? Im ersten Quartal 2025 sind bei 402 Personen (davon 22 Dublin- Überstellungen) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt worden. Dublin-Überstellungen erfasst die Bundespolizei nur in den Fällen, in denen die zuständige Behörde die Aufenthaltsbeendigung als Dublin-Überstellung kenntlich macht. Ein Abgleich der Statistiken der Bundespolizei und des BAMF erfolgt nicht, weshalb es zu Abweichungen der Statistiken kommen kann. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 15 häufigste Staatsangehörigkeiten Anzahl Personen davon Dublin-Überstellungen Marokko 115 Algerien 93 Nigeria 28 1 Tunesien 24 Gambia 22 Irak 17 2 Syrien 11 6 Somalia 9 1 Guinea 7 2 Türkei 6 2 Afghanistan 5 4 Ghana 5 Kamerun 5 Iran 4 3 Albanien 4 Serbien 4 ungeklärt 4 15 häufigste Zielstaaten Anzahl Personen davon Dublin-Überstellungen Marokko 115 Algerien 93 Nigeria 26 Tunesien 24 Gambia 21 Irak 15 Kroatien 8 7 Griechenland 8 Bulgarien 7 3 Somalia 6 Spanien 5 4 Ghana 5 Guinea 5 Italien 5 Kamerun 5 10. Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie Abschiebungen in die Russische Föderation umgesetzt werden, ist es weiterhin zutreffend, dass diese nur über Drittstaaten möglich sind (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg- 100.html), und über welche Drittstaaten genau erfolgten die 66 Abschiebungen in die Russische Föderation im Jahr 2024 (vgl. die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/14946)? Aufgrund fehlender Direktflugverbindungen nach Russland erfolgten die Abschiebungen über Transitflughäfen. Die 66 Abschiebungen im Jahr 2024 erfolgten über Flughäfen in Georgien (35), Serbien (30) und Aserbaidschan (1). 11. Wie viele Personen wurden im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben bzw. überstellt (bitte nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln und zusätzlich nach Jahren und für das erste Quartal 2025 auch nach Monaten differenzieren)? Im Jahr 2024 erfolgte die Abschiebung von 246 Personen nach Griechenland, im ersten Quartal 2025 von 176 Personen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der Staatsangehörigkeiten sowie Quartalen für 2024 und Monaten für das erste Quartal 2025. Staatsangehörigkeit 2024 2025 gesamt 1. Qu. 2. Qu. 3. Qu. 4. Qu. 1. Qu. Januar Februar März Afghanistan 45 7 8 13 17 50 10 20 20 Ägypten 1 1 Albanien 3 1 1 1 Algerien 1 1 Äthiopien 1 1 Bangladesch 1 1 Eritrea 2 2 Ghana 1 1 Griechenland 26 3 5 11 7 6 1 3 2 Irak 16 3 7 6 13 3 5 5 Iran 9 2 7 6 2 3 1 Jemen 6 6 2 1 1 Kamerun 1 1 Libanon 1 1 Marokko 1 1 Pakistan 10 2 4 1 3 Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt) 4 3 1 1 1 Saudi-Arabien 1 1 Sierra Leone 1 1 Somalia 4 1 1 2 9 2 3 4 staatenlos 6 1 1 4 Sudan 2 2 Südsudan 1 1 Syrien 68 4 11 22 31 55 15 24 16 Tansania 1 1 Türkei 4 3 1 1 1 ungeklärt 37 10 7 6 14 25 8 10 7 a) In wie vielen Fällen handelte es sich um Dublin-Überstellungen (bitte nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln und zusätzlich nach Jahren und für das erste Quartal 2025 auch nach Monaten differenzieren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Überstellungen nach Griechenland Jahr 2024 Staatsangehörigkeiten gesamt: 22 darunter: Pakistan 9 Iran 7 Irak 3 Marokko 2 Südsudan 1 Überstellungen nach Griechenland Januar 2025 Februar 2025 März 2025 1. Quartal 2025 gesamt Staatsangehörigkeiten gesamt: 5 7 2 14 darunter: Algerien 0 0 1 1 Äthiopien 1 0 0 1 Irak 1 3 1 5 Iran 3 3 0 6 Pakistan 0 1 0 1 b) In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung Geflüchtete mit Schutzstatus in Griechenland von den Abschiebungen betroffen (bitte auch hier nach Staatsangehörigkeiten und Jahren bzw. für das erste Quartal 2025 nach Monaten differenzieren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. c) In wie vielen Fällen waren Personen mit griechischer Staatsbürgerschaft von den Abschiebungen betroffen (bitte nach Jahren bzw. für das erste Quartal 2025 nach Monaten differenzieren)? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Seite 1 von 9 Anlage zu Frage 5a bis 5e der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger und der Fraktion Die Linke; BT-Drucksache 21/53 D at um Ab flu gh af en in D eu ts ch la nd Tr an si tla nd Zi el la nd be te ilig te Lä nd er /B un de sp ol iz ei St aa ts an ge hö rig ke ite n An za hl a bg es ch ob en er Pe rs on en An za hl B eg le itp er so na l d er Bu nd es po liz ei (e in sc hl . FR ES O ) St aa t/B eh ör de /In st itu tio n (F ed er fü hr un g) Ko st en d es F lu gg er ät es Fr on te x Fi na nz ie ru ng 13.01.2025 Baden- Baden --- Serbien BW, BY Serbien 17 0 BW unbekannt unbekannt Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 8 14.01.2025 Berlin- Brandenburg --- Georgien BB; BE; BW; NI; NW; RP; ST; TH; BPOL Georgien 54 0 BPOL 105.500 € Ja 14.01.2025 Hamburg --- Kroatien HH Irak 1 25 BPOL 56.670 € Nein Russland 1 Syrien 5 Seite 2 von 9 Türkei 1 15.01.2025 Stuttgart --- Bulgarien NW; RP Syrien 2 8 BPOL 64.070 € Nein 20.01.2025 Berlin- Brandenburg --- Moldau BE; HE; HH; SN Moldau 49 54 BPOL 91.600 € Ja Moldau Serbien Serbien 9 20.01.2025 Hannover --- Albanien HB; HE; HH; MV; NI; NW; SH Albanien 30 80 BPOL 90.070 € Ja Albanien Kosovo Kosovo 15 21.01.2025 Baden- Baden --- Kosovo BW; HE; RP; ST Kosovo 43 0 BW unbekannt unbekannt Kosovo Albanien Albanien 16 22.01.2025 Düsseldorf --- Spanien NW Algerien 1 22 BPOL 55.585 € Nein Guinea 2 Nigeria 3 22.01.2025 München --- Nigeria BB; BY; HE; NW; RP; SH; BPOL Nigeria 31 90 BPOL 375.110 € Ja Nigeria Ghana Ghana 10 28.01.2025 Hamburg --- Georgien HE; SH; SN; ST Georgien 36 0 BPOL 110.900 € Ja 29.01.2025 Köln/Bonn --- Guinea NW Guinea 15 53 BPOL 185.510 € Ja 29.01.2025 Hamburg --- Bulgarien SH Syrien 1 3 BPOL 50.085 € Nein Seite 3 von 9 29.01.2025 München --- Albanien BW; BY Albanien 18 46 BPOL 79.570 € Ja Albanien Kosovo Kosovo 12 30.01.2025 Stuttgart --- Kroatien BW Afghanistan 4 30 BPOL 60.570 € Nein Russland 1 Syrien 7 04.02.2025 Berlin- Brandenburg --- Moldau BB; BE; NI; NW; ST Moldau 18 65 BPOL 126.070 € Ja Moldau Georgien Georgien 20 04.02.2025 Hamburg --- Armenien NI; NW; SH Armenien 11 33 BPOL 110.530 € Ja 05.02.2025 Düsseldorf --- Albanien NI; NW Albanien 46 72 BPOL 88.900 € Ja Albanien Kosovo Kosovo 39 Serbien 2 06.02.2025 Hamburg --- Spanien SH Afghanistan 1 8 BPOL 72.870 € Nein Saudi-Arabien 1 06.02.2025 München --- Aserbaidschan BE; BY; NW; SN Aserbaidschan 45 56 BPOL 121.520 € Ja 11.02.2025 Berlin- Brandenburg --- Moldau BE; BY; NI; RP; ST Moldau 18 0 BPOL 85.470 € Ja 11.02.2025 Düsseldorf --- Bulgarien NW Syrien 4 14 BPOL 63.470 € Nein 12.02.2025 Hannover --- Rumänien SH Äthiopien 1 26 BPOL 65.770 € Nein Palästinensische Gebiete (staatlich nicht anerkannt) 5 Seite 4 von 9 Rumänien 1 Syrien 13 13.02.2025 Berlin- Brandenburg --- Kroatien BE; HE Kroatien 7 19 BPOL 56.070 € Nein 13.02.2025 Frankfurt am Main --- Georgien BW; ST Georgien 53 0 BPOL 112.500 € Ja 17.02.2025 Hannover --- Irak BW; BY; HE; HH; NI; NW; RP; SH; SL; SN; BPOL Irak 45 84 BPOL 238.820 € Ja 19.02.2025 Frankfurt am Main --- Nigeria BB; BW; BY; NI; NW; SN; TH; BPOL Nigeria 42 102 BPOL 380.110 € Ja Nigeria Ghana Ghana 5 Nigeria / Ghana Kamerun Kamerun 2 19.02.2025 Leipzig --- Tunesien BE; BY; HE; NI; SN; ST Tunesien 22 67 BPOL 75.470 € Ja 19.02.2025 München --- Griechenland BY Afghanistan 1 23 BPOL 77.070 € Nein Griechenland 3 Syrien 3 Seite 5 von 9 ungeklärt 3 20.02.2025 Düsseldorf --- Serbien BY; HB; NW; SN; BPOL Serbien 60 65 BPOL 86.700 € Ja Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 30 20.02.2025 Hamburg --- Albanien BE; HE; HH; NI; RP; SH; ST Albanien 16 34 BPOL 84.830 € Ja Kosovo 1 Albanien Kosovo Kosovo 16 20.02.2025 München --- Georgien BW; BY; HE; RP; SL; ST; BPOL Georgien 60 0 BPOL 105.500 € Ja 25.02.2025 Frankfurt am Main --- Pakistan BB; BE; BW; BY; HE; NW; RP; SN; BPOL Pakistan 42 96 BPOL 462.110 € Ja 26.02.2025 Düsseldorf --- Georgien HE; NI; NW; RP; SH Georgien 64 0 BPOL 110.900 € Ja 26.02.2025 München --- Kroatien Afghanistan 5 30 BPOL 59.070 € Nein Seite 6 von 9 BB; BY Irak 1 Somalia 1 Syrien 3 Türkei 6 27.02.2025 Leipzig --- Äthiopien BY; NW; RP; SH; ST; TH Äthiopien 26 64 BPOL 418.110 € Ja 27.02.2025 Stuttgart --- Bulgarien RP; ST Afghanistan 1 11 BPOL 63.870 € Nein Syrien 2 28.02.2025 Frankfurt am Main --- Nordmazedonien BW; BY; HE Nordmazedonien 51 64 BPOL 88.900 € beantragt Nordmazedonien Kosovo Kosovo 35 04.03.2025 Hannover --- Irak BB; BY; HH; NI; NW; RP; SH; BPOL Irak 46 90 BPOL 238.820 € Ja 05.03.2025 München --- Tunesien BY; HH Tunesien 25 43 BPOL 81.200 € Ja 06.03.2025 Hannover --- Moldau HE; NI Moldau 23 68 BPOL 99.070 € Ja Moldau Nordmazedonien Nordmazedonien 30 07.03.2025 Berlin- Brandenburg --- Türkei HE; NI Türkei 5 21 BPOL 61.070 € Nein 10.03.2025 Baden- Baden --- Serbien BW; BY; HE; NI Serbien 36 0 BW unbekannt unbekannt Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 22 Seite 7 von 9 11.03.2025 Berlin- Brandenburg --- Moldau BE; BW; HE; HH Moldau 42 64 BPOL 78.500 € Ja Moldau Nordmazedonien Nordmazedonien 6 11.03.2025 Leipzig --- Georgien HH; NI; SN; ST Georgien 37 0 BPOL 135.000 € Ja 11.03.2025 München --- Griechenland BY Afghanistan 2 16 BPOL 70.070 € Nein Somalia 3 Syrien 1 ungeklärt 1 12.03.2025 Düsseldorf --- Albanien BY; NI; NW; SH; SN; TH; BPOL Albanien 39 74 BPOL 90.000 € Ja Albanien Kosovo Kosovo 37 12.03.2025 Hamburg --- Kroatien SH Afghanistan 1 26 BPOL 56.330 € Nein Russland 2 Syrien 7 13.03.2025 München --- Rumänien BY Rumänien 17 40 BPOL 58.585 € Nein 13.03.2025 Stuttgart --- Bulgarien BY; HE; RP Afghanistan 3 13 BPOL 61.570 € Nein Syrien 1 17.03.2025 Hamburg --- Spanien SH Afghanistan 15 25 BPOL 80.704 € Nein Syrien 10 18.03.2025 Frankfurt am Main --- Irak BW; BY; NW; TH; BPOL Irak 50 102 BPOL 261.370 € Ja Seite 8 von 9 19.03.2025 Berlin- Brandenburg --- Armenien BE; BY; NW; RP; SH Armenien 18 44 BPOL 109.033 € Ja 19.03.2025 Düsseldorf --- Nigeria BW; BY; HB; HE; HH; NW; RP; SH; ST; BPOL Nigeria 34 85 BPOL 372.110 € Ja Nigeria Ghana Ghana 11 19.03.2025 München --- Moldau BY; HE Moldau 19 53 BPOL 97.500 € Ja Moldau Nordmazedonien Nordmazedonien 19 20.03.2025 Berlin- Brandenburg --- Moldau BE; BY; HE; HH; NI; SN; ST Moldau 10 63 BPOL 72.687 € Ja Moldau Serbien Serbien 50 25.03.2025 Berlin- Brandenburg --- Georgien BB; BE; BY; HE; NI; NW; SN; ST Georgien 64 0 BPOL 105.500 € Ja 25.03.2025 Frankfurt am Main --- Serbien BW; HE; RP; SL; Serbien 44 64 BPOL 86.900 € Ja Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 36 Seite 9 von 9 SN; ST 26.03.2025 München --- Bulgarien BY; NI; RP Bulgarien 7 24 BPOL 67.070 € Nein Syrien 7 27.03.2025 Düsseldorf --- Serbien NW Kosovo 1 74 BPOL 95.700 € Ja Serbien 42 Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 42 27.03.2025 Hamburg --- Bulgarien HH Afghanistan 5 19 BPOL 63.123 € Nein Syrien 3 27.03.2025 Stuttgart --- Kroatien BW; HE Afghanistan 3 21 BPOL 58.370 € Nein Syrien 3 Türkei 1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen