Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025
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Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4203
21. Wahlperiode 19.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias
Rentzsch, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf, Kay Gottschalk, Arne Raue und
der Fraktion der AfD
Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025
Die Fragesteller interessieren sich für die von der Bundesregierung
festgestellten Mittelfehlverwendungen beziehungsweise die nicht
zuwendungsbeziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel seit dem 1. Januar 2025.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen wurden im Rahmen der
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2025 durch die
Bundesregierung festgestellt?
2. Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt hatte und durchführt, wurden
seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder nicht
zuwendungsbeziehungsweise vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt?
a) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die GIZ
GmbH jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den
nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen?
b) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die
Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den
nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen?
c) Welches Verhalten führte jeweils zu den jeweiligen
Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelfehlverwendungen?
d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis
wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht
zuwendungsbeziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt?
e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der GIZ
GmbH anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der
nicht zuwendungs-beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen ergriffen?
f) Wie hoch war die jeweilige Summe der festgestellten
Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelverwendungen?
g) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel
und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
3. Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit
durchgeführt hatte und durchführt, wurden seit dem 1. Januar 2025
Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt?
a) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die KfW
jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen?
b) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die
Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den
nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen?
c) Welches Verhalten führte jeweils zu den jeweiligen
Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelfehlverwendungen?
d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis
wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht
zuwendungsbeziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt?
e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der KfW
anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen
ergriffen?
f) Wie hoch war die jeweilige Summe der festgestellten
Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelverwendungen?
g) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel
und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
4. Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen oder nicht
zuwendungsbeziehungsweise vertragskonformer Mittelverwendung wurden von der
Bundesregierung im Rahmen der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2025 festgestellt oder gemeldet?
5. Im Zusammenhang mit welchen Projekten der nichtstaatlichen
Zusammenarbeit wurden seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonforme Mittelverwendungen
festgestellt oder gemeldet?
a) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die
Bundesregierung Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen und den nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen?
b) Welche Handlungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
zu den Mittelfehlverwendungen oder den nicht
zuwendungsbeziehungsweise vertragskonformen Mittelfehlverwendungen?
c) Durch welche institutionelle Ebene wurden die hier relevanten
Handlungen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils festgestellt?
d) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung im Nachgang
der Feststellung der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder der nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen
jeweils ergriffen?
e) Wie hoch war die festgestellte Summe der jeweiligen
Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelverwendungen?
f) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel
oder der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
Berlin, den 4. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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