Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7296)
Text
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7296)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7779
21. Wahlperiode 28.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack,
Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7296 –
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-
Pfalz und im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen,
die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen
beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen,
Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche
Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie
durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller
Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise
unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im
Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik.
Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der „F.A.Z.“ sogar als
verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-v
erfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine
NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden
im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über
2,2 Mio. Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im
Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“
der Kommunalverwaltung geleitet. Dieses „federführende Amt“ agiert als
Erstempfänger von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an
lokale NGOs weiter, welche als Letztempfänger konkrete Projekte umsetzen.
Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine
„Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine
lokale NGO, die vom jeweils zuständigen „federführenden Amt“ eingesetzt
wird. Gemeinsam mit der „Koordinierungs- und Fachstelle“ richtet das
„federführende Amt“ zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein
„Jugendforum“ ein. Die „Koordinierungs- und Fachstelle“, das „Bündnis“ und das
„Jugendforum“ sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 27. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-lebe
n.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur wird laut Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19, folgende „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert:
– Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen.
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder
„Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die
Kompetenzen des „Begleitausschusses“ schreibt die Landesregierung
Rheinland-Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet
ein „Begleitausschuss“. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus
möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer
staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen
Zivilgesellschaft an. Der „Begleitausschuss“ ist das zentrale Gremium bei der
Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.“ (Antwort der Landesregierung
Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des
Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘ in Rheinland-Pfalz“ auf Landtagsdrucksache
18/2985, S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-1
8.pdf).
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für
Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht
derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für
Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über die
Finanzierung, Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im
Bundestagswahlkreis 203 Montabaur.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine
Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte
„Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der
Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig
definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
1. Welche Empfänger erhielten Mittel aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“, die im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaft für Demokratie“ (Verbandsgemeinde Höhr-
Grenzhausen) im Bundesland Rheinland-Pfalz zugeteilt wurden (Kapitel
17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur
Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr
2020 nach Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und Kommune,
Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils
geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
Die Empfänger können der Anlage 1 entnommen werden. Die Übersicht der
Letztempfänger aus der 2. Förderperiode (2020 bis 2024) kann sich in
Einzelfällen im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung noch ändern.
Aktuelle Projektträger sind unter: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/we
n-wir-foerdern veröffentlicht. Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine
Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor.
2. Welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung als
„federführendes Amt“ Träger der in der Vorbemerkung genannten
„Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026),
und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die
„federführenden Ämter“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und
Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
Die Kommunen setzen die Partnerschaften für Demokratie in kommunaler
Eigenverantwortung um. Die Rolle der federführenden Ämter ergibt sich aus der
Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
3. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Koordinierungs- und Fachausschuss der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis
heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach
Kenntnis der Bundesregierung die Koordinierungs- und Fachausschüsse
konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von
Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
Der Bundesregierung ist kein „Koordinierungs- und Fachausschuss“ bei den
Partnerschaften für Demokratie bekannt. Die Rahmenbedingungen der
Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie. Es wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
4. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Bündnis“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni
2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Bündnisse“ konkret bei der Entscheidung über die
Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
Die Rolle der Bündnisse und ihre Zusammensetzung ergeben sich aus der
Förderrichtlinie.
5. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Jugendforum“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Jugendforen“ konkret bei der Entscheidung über
die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
In den Jugendforen sind keine Organisationen vertreten. Die Rolle der
Jugendforen ergibt sich aus der Förderrichtlinie.
6. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026) zusammen, welche Rolle spielen die „Begleitausschüsse“
konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von
Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“, und welche
Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der
Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst im
„Begleitausschuss“ vertreten sind?
Die Zusammensetzung der Begleitausschüsse ergab sich aus der
Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für die 2. Förderperiode. Die
2. Förderperiode endete am 31. Dezember 2024.
7. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von
Förderungen durch die lokalen „Begleitausschüsse“ und die
„federführenden Ämter“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaft für Demokratie“?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als
Zuwendungsbehörde prüft jährlich im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung bzw. der Zwischennachweisprüfung (bei überjährigen Bewilligungen) im
Rahmen der vorgegebenen Prüfaufträge die ordnungsgemäße und
richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen durch die jeweilige Kommune. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Sind externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge nach
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ beteiligt,
wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen,
und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Organisation, die bereits
Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
9. Welche staatlichen Stellen sind an der Entscheidung über Anträge auf
Zuwendungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei der
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für
Demokratie“ beteiligt?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das BAFzA prüft
als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und leitet die
Prüfergebnisse an das BMBFSFJ weiter. Nach der finalen Entscheidung durch das
Ministerium ergeht der Bewilligungsbescheid durch das BAFzA an die Kommune. In
den jeweiligen Kommunen ist laut Richtlinie das federführende Amt für die
ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel
verantwortlich.
10. Wie viele Förderanträge wurden nach dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ bei der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaft für Demokratie“ gestellt (bitte nach Jahren und Gründen der
Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
Anträge werden bei den Kommunen gestellt, der Bundesregierung liegen
deshalb hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben die Verwendungsnachweise der Fördergelder durch die lokalen
„Begleitausschüsse“ und die „federführenden Ämter“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn
Verwendungsnachweise von Letztempfängern unvollständig oder nicht öffentlich
einsehbar sind?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Begleitausschüsse
im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie gab es nur bis zum 31.
Dezember 2024. Verwendungsnachweise werden durch das BAFzA geprüft. Die
Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften. Bei Verstößen gegen
zuwendungsrechtliche Vorgaben sind unter anderem Rückforderungen gemäß der
Bundeshaushaltsordnung möglich.
a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise
gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind sie noch offen
(bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu
beanstanden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 der Art der Beanstandung
nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
c) Leitete die Bundesregierung gegebenenfalls nach dem Feststellen der
Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, gegenüber wem, und
wenn nein, warum nicht (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 und
gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
d) Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund
von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder
zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund
dafür?
e) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch
die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr
2020?
f) Wie viele Mahnbescheide wurden gegebenenfalls durch die
Bundesregierung ausgestellt?
g) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den
betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet
wurden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 a) bis 11 g)
gemeinsam beantwortet.
Für die Jahre 2025 und 2026 ist die Verwendungsnachweisprüfung nicht
abgeschlossen. Im Übrigen wird auf Anlage 2 verwiesen.
12. Wurden seit 2020 Veranstaltungen durch die Bundesregierung
ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“
erhalten haben, und wenn ja, welche (bitte jeweils nach Datum, Ort und
Name der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
13. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden
Organisationen durch die Bundesregierung erstattet (bitte jeweils nach Datum, Ort
und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie
Höhe und Art der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derartige Angaben werden nicht erfasst.
14. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für
Demokratie“ erhalten haben, Publikationen veröffentlicht (bitte jeweils nach
Organisationen sowie Titeln und Veröffentlichungsdatum der Publikationen
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
15. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den nach dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaft für Demokratie“ geförderten Organisationen für ihre
Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte nach
Organisationen sowie Titeln, Veröffentlichungsdatum und erstatteten
Kosten der Publikationen auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten haben, keine
Publikationen veröffentlicht.
KA 21/7296 - Anlage zu Frage Nr. 1
Förderjahr: 2020
Lfd. Nr. Erstempfänger: Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen 112.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Projekt Arbeit und Lernen e.V. 50.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Evangelische Kirchengemeinde Höhr-
Grenzhausen
Café Kunterbunt 518,85 €
2 Freunde und Förderer der Grundschule Hilgert
e.V.
People´s Theater Programm - Willkommen im WIR 4.237,12 €
3 Kolpingwerk in der Diözese Limburg e.V. Gedenkstättenfahrt Hinzert 136,71 €
4 Philosophisch-Theologische Hochschule
Vallendar
Der Fall Italien: Wenn Gefühle die Politik beherrschenLesung und Gespräch mit dem Journalisten Ulrich
Ladurner
917,11 €
5 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Lesung und Austausch mit der Holocaustüberlebenden Liesel Binzer 880,51 €
6 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Öffentlichkeitsarbeit für die Partnerschaft für Demokratie im Kannenbäckerland 165,31 €
7 Verein zur Förderung der Erich Kästner
Realschule plus Ransbach-Baumbach, Integrative
Realschule, e.V.
Hip Hop Workshop zur Demokratiebildung und Jugendförderung 4.656,61 €
Förderjahr: 2021
Lfd. Nr. Erstempfänger: Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen 96.750,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Projekt Arbeit und Lernen e.V. 50.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Förderverein Jugendhaus "Zweite Heimat" Höhr-
Grenzhausen e.V.
Du lebst Höhr-Grenzhausen! Zwischen Hillscheid, Hilgert und Kammerforst 9.165,23 €
2 Freunde des GiK - Förderverein Gymnasium im
Kannenbäckerland e.V.
Vortrag von Frau Prof. Erika Rosenberg über Leben und Wirken des Ehepaares Oskar und Emilie Schindler 410,31 €
3 Freunde und Förderer der Grundschule Hilgert
e.V.
Maliks Reise 4.374,00 €
4 Interessengemeinschaft Alsbach e.V. Konzert "Vom Morgenland zum Abendland" 2.653,42 €
5 Kulturkreis Ransbach-Baumbach e.V. Vortrag von Frau Prof. Erika Rosenberg über Leben und Wirken des Ehepaares Emilie und Oskar Schindler 1.096,57 €
6 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Öffentlichkeitsarbeit für die Partnerschaft für Demokratie im Kannenbäckerland 3.600,00 €
7 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Veranstaltungsreihe "Verschwörungserzählungen und Corona" 3.444,62 €
8 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Vielfalt-Bücherkisten für Kitas und Grundschulen 6.390,00 €
9 Verein zur Förderung der Erich-Kästner-
Realschule plus Ransbach-Baumbach, Integrative
Realschule, e.V.
Online Vortrag und Diskussion "Inside Neue Rechte - Extrem rechte Gruppierungen in Deutschland" mit
Alice Blum
270,00 €
KA 21/7296 - Anlage zu Frage Nr. 1
Förderjahr: 2022
Lfd. Nr. Erstempfänger: Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen 103.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Projekt Arbeit und Lernen e.V. 47.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Bistum Limburg, Bischöfliches Ordinariat Wie über Auschwitz erzählen? Eine Spoken-Word-Performance zum "Roman eines Schicksallosen" von
Imre Kertész
2.520,00 €
2 Evangelische Kirchengemeinde Höhr-
Grenzhausen
Familienkonzert mit der Berliner Band "Raketen Erna" 1.785,60 €
3 Förderverein Ernst-Barlach-Realschule plus und
Fachoberschule Technik und Gestaltung Höhr-
Grenzhausen e.V.
XGames - Livegame zur Radikalisierungsprävention 3.336,62 €
4 Freunde des GiK Förderverein Gymnasium im
Kannenbäckerland e.V.
"Heute bilden, was morgen zählt" des People´s Theater e.V. 4.435,20 €
5 Freunde und Förderer der Grundschule Hilgert
e.V.
"Auf geht´s! Demokratie (er)leben" des People´s Theater e.V. 4.374,00 €
6 Jugendhaus "Zweite Heimat" Höhr-Grenzhausen
e.V.
Du lebst Höhr-Grenzhausen! Zwischen Hillscheid, Hilgert und Kammerforst - DIE SHOW 979,55 €
7 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Erweiterung der Vielfalt-Bücherkiste 818,55 €
8 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Öffentlichkeitsarbeit für die Partnerschaft für Demokratie im Kannenbäckerland 2.706,86 €
9 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Workshop zum Thema "Diversitätssensible und vorurteilsbewusste Arbeit mit Kindern" für die Kitas und
Grundschulen im Fördergebiet
3.508,60 €
10 Sportfreunde Höhr-Grenzhausen e.V. Fahrt zum Haus der Geschichte, Bonn 675,00 €
KA 21/7296 - Anlage zu Frage Nr. 1
Förderjahr: 2023
Lfd. Nr. Erstempfänger: Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen 103.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Projekt Arbeit und Lernen e.V. 50.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 ev. Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen "In diesem Land" Deutschland 1923 - Das Krisenjahr Konzert mit Texten mit dem Ensemble Opus45 und
Roman Knizka
5.495,76 €
2 Förderverein der Erich Kästner Realschule plus
Ransbach-Baumbach e.V.
Theaterpädagogische Werkstatt "Act Now" von Creative Change e.V. 4.171,00 €
3 Förderverein der Ernst-Barlach-Realschule plus
und Fachoberschule Technik und Gestaltung
Höhr-Grenzhausen e.V.
Schulprojekt "Demokratie inklusive" des People´s Theater 4.651,20 €
4 Förderverein der Kita Haus der kleinen Füße e.V. Mein Körper, Dein Körper - Jeder Mensch ist besonders (Vielfaltsprojekt) 2.338,17 €
5 Förderverein Grundschule Haiderbach, Wittgert
e.V.
Schulprojekt "Willkommen im WIR" des People´s Theater 4.651,20 €
6 Freundes- und Förderkreis der Astrid-Lindgren-
Grundschule Ransbach-Baumbach e.V.
Schulprojekt "Willkommen im WIR" des People´s Theater 4.650,30 €
7 Freundes- und Förderkreis der Grundschule
Nauort e.V.
Schulprojekt "Willkommen im WIR" des People´s Theater 4.653,90 €
8 Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul
im Kannenbäckerland
Vielfalt Bücherkiste 254,72 €
9 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Demokratini Bambini - Theaterpädagogische Projekttage zum Thema Kinderrechte 6.713,44 €
10 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Fortbildung "Vorurteilsbewusste Erziehung" für pädagogische Fachkräfte in Kitas und Grundschule 6.878,62 €
11 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Öffentlichkeitsarbeit für die PfD im Kannenbäckerland 2.741,05 €
12 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Vielfalt Bücherkiste für die weiterführenden Schulen im Fördergebiet 1.442,34 €
13 Verein Jugendhaus "Zweite Heimat" e.V. Museumsfahrt zum Haus der Geschichte in Bonn 630,00 €
KA 21/7296 - Anlage zu Frage Nr. 1
Förderjahr: 2024
Lfd. Nr. Erstempfänger: Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen 103.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Projekt Arbeit und Lernen e.V. 55.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Evangelische Kirchengemeinde Höhr-
Grenzhausen
Familien-Konzert der Berliner Band "Raketen Erna" 3.033,00 €
2 Evangelische Kirchengemeinde Höhr-
Grenzhausen
Höhr-Grenzhausen steht auf! Demo für Toleranz und Demokratie 1.093,27 €
3 Evangelische Kirchengemeinde Höhr-
Grenzhausen
Konzert Opus45 "Ich hatte einst ein schönes Vaterland" 6.220,01 €
4 Evangelische Kirchengemeinde Ransbach-
Baumbach-Hilgert
Konzert Opus45 "Die Würde des Menschen ist unantastbar..." Eine mahnende Liebeserklärung an das
deutsche Grundgesetz
6.016,50 €
5 Förderverein der Ernst-Barlach-Realschule plus
und Fachoberschule Technik und Gestaltung
Höhr-Grenzhausen e.V.
Erlebnispädagogik - Der Wert des Einzelnen in der Gemeinschaft für die Klassenstufen 7 3.006,00 €
6 Förderverein der Schiller-Schule Höhr-
Grenzhausen e.V.
EP Stark sein mit Herz 545,40 €
7 Freunde und Förderer der Grundschule Hilgert
e.V.
Theaterpädagogisches Projekt "Willkommen im WIR" des People´s Theater 4.651,20 €
8 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Demokratini Bambini - Theaterpädagogisches Projekt zum Thema Kinderrechte 6.466,24 €
9 Projekt Arbeit und Lernen e.V. Öffentlichkeitsarbeit für die Partnerschaft für Demokratie im Kannenbäckerland 689,14 €
KA 21/7296 - Anlage zu Frage Nr. 11
Zuwendungsempfänger Fördergebiet Haushaltsjahr
Fristgerechter Eingang des
Verwendungsnachweises
(Frage 11 a)
wurden
Beanstandungen
festgestellt (Frage 11
b)
Eingeleitete
Maßnahmen
(Frage 11 c)
Grund für die eingeleitete Maßnahmen
(Frage 11 c und d)
Forderungssumme
inkl. etwaiger
Zinsforderungen
(Frage 11 e)
Anzahl der
Mahnbescheide
(Frage 11 f)
Erstatte Beträge von
betroffenen
Zuwendungsempfängern
(Frage 11 g)
2020 Ja Nein 0
2021 Nein Nein 0
2022 Ja Nein 0
2023 Nein Nein 0
2024 Ja Nein 0
Verbandsgemeinde Höhr-
Grenzhausen
Verbandsgemeinde
Höhr-Grenzhausen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333