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Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 (Antwort zu Drs. 21/4203)

dip / drucksache 06.03.2026 · WP 21 · 21/4611 · Antwort · Original ↗

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Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 (Antwort zu Drs. 21/4203) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4611 21. Wahlperiode 06.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4203 – Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller interessieren sich für die von der Bundesregierung festgestellten Mittelfehlverwendungen beziehungsweise die nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel seit dem 1. Januar 2025. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 5 einschließlich ihrer Unterfragen kann nicht offen erfolgen. Nach sorgfältiger Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsanspruch stehen einer uneingeschränkten Veröffentlichung von Daten der Durchführungsorganisationen zu Mittelfehlverwendungen in Partnerländern der Schutz der Grundrechte Dritter sowie das Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung entgegen. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/27766 verwiesen. Um dem Informationsinteresse des Parlaments dennoch ausreichend Rechnung zu tragen, wird die Veröffentlichung der erfragten Informationen auf den Deutschen Bundestag beschränkt und dem Parlament in den als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlagen 1 bis 3 separat zur Einsichtnahme bereitgestellt. Außerdem wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18982 genannten Gründe zum Schutz der Projektpartner und des Interesses an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenerfüllung der Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit verwiesen. Zum Begriff „Mittelfehlverwendung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/27766 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen wurden im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2025 durch die Bundesregierung festgestellt? Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 23. Februar 2026 wurden im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) 50 Fälle von Mittelfehlverwendungen festgestellt. 2. Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt hatte und durchführt, wurden seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt? a) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die GIZ GmbH jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen? b) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen? c) Welches Verhalten führte jeweils zu den jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelfehlverwendungen? d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt? e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der GIZ GmbH anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungsbeziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen ergriffen? f) Wie hoch war die jeweilige Summe der festgestellten Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen? g) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 2 bis 2g werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen.* 3. Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt hatte und durchführt, wurden seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt? a) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die KfW jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen? * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. b) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen? c) Welches Verhalten führte jeweils zu den jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelfehlverwendungen? d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt? e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der KfW anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen ergriffen? f) Wie hoch war die jeweilige Summe der festgestellten Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen? g) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 3 bis 3g werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2 verwiesen.* 4. Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformer Mittelverwendung wurden von der Bundesregierung im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2025 festgestellt oder gemeldet? Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 23. Februar 2026 wurde im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit ein Fall von Mittelfehlverwendung festgestellt. 5. Im Zusammenhang mit welchen Projekten der nichtstaatlichen Zusammenarbeit wurden seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt oder gemeldet? a) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen und den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen? b) Welche Handlungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zu den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelfehlverwendungen? c) Durch welche institutionelle Ebene wurden die hier relevanten Handlungen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils festgestellt? d) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung im Nachgang der Feststellung der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen jeweils ergriffen? * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. e) Wie hoch war die festgestellte Summe der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen? f) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel oder der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 5 bis 5f werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 3 verwiesen.* * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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