Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 (Antwort zu Drs. 21/4203)
Text
Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 (Antwort zu Drs. 21/4203)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4611
21. Wahlperiode 06.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4203 –
Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die von der Bundesregierung
festgestellten Mittelfehlverwendungen beziehungsweise die nicht zuwendungs-
beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel seit dem 1. Januar 2025.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 5 einschließlich ihrer Unterfragen kann
nicht offen erfolgen. Nach sorgfältiger Abwägung mit dem parlamentarischen
Informationsanspruch stehen einer uneingeschränkten Veröffentlichung von
Daten der Durchführungsorganisationen zu Mittelfehlverwendungen in
Partnerländern der Schutz der Grundrechte Dritter sowie das Interesse der
Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung
entgegen. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/27766 verwiesen. Um dem Informationsinteresse des
Parlaments dennoch ausreichend Rechnung zu tragen, wird die Veröffentlichung der
erfragten Informationen auf den Deutschen Bundestag beschränkt und dem
Parlament in den als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuften Anlagen 1 bis 3 separat zur Einsichtnahme bereitgestellt. Außerdem
wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18982
genannten Gründe zum Schutz der Projektpartner und des Interesses an einer
funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenerfüllung der Bundesregierung in
der Entwicklungszusammenarbeit verwiesen. Zum Begriff
„Mittelfehlverwendung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/27766
verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen wurden im Rahmen der
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2025 durch
die Bundesregierung festgestellt?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 23. Februar 2026 wurden im Rahmen der
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) 50 Fälle von
Mittelfehlverwendungen festgestellt.
2. Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen der
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt hatte und durchführt,
wurden seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonforme Mittelverwendungen
festgestellt?
a) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die GIZ
GmbH jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den
nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen?
b) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die
Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder
den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen?
c) Welches Verhalten führte jeweils zu den jeweiligen
Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelfehlverwendungen?
d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis
wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs-
beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt?
e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der GIZ
GmbH anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder
der nicht zuwendungsbeziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen ergriffen?
f) Wie hoch war die jeweilige Summe der festgestellten
Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelverwendungen?
g) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel
und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 2 bis 2g werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen.*
3. Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt hatte und durchführt, wurden seit dem 1. Januar 2025
Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt?
a) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die KfW
jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen?
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) Wann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die
Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder
den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen?
c) Welches Verhalten führte jeweils zu den jeweiligen
Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelfehlverwendungen?
d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis
wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs-
beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt?
e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der
KfW anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der
nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen ergriffen?
f) Wie hoch war die jeweilige Summe der festgestellten
Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelverwendungen?
g) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel
und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 3 bis 3g werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2 verwiesen.*
4. Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs-
beziehungsweise vertragskonformer Mittelverwendung wurden von der
Bundesregierung im Rahmen der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2025 festgestellt oder gemeldet?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 23. Februar 2026 wurde im Rahmen der
nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit ein Fall von
Mittelfehlverwendung festgestellt.
5. Im Zusammenhang mit welchen Projekten der nichtstaatlichen
Zusammenarbeit wurden seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder
nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonforme
Mittelverwendungen festgestellt oder gemeldet?
a) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die
Bundesregierung Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen und den nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen?
b) Welche Handlungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils zu den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs-
beziehungsweise vertragskonformen Mittelfehlverwendungen?
c) Durch welche institutionelle Ebene wurden die hier relevanten
Handlungen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils festgestellt?
d) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung im
Nachgang der Feststellung der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder der
nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen
Mittelverwendungen jeweils ergriffen?
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
e) Wie hoch war die festgestellte Summe der jeweiligen
Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise
vertragskonformen Mittelverwendungen?
f) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht
zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel
oder der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 5 bis 5f werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 3 verwiesen.*
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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ISSN 0722-8333
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