Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 204 Mainz im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7293)
Text
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 204 Mainz im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7293)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7776
21. Wahlperiode 28.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack,
Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7293 –
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-
Pfalz und im Bundestagswahlkreis 204 Mainz im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen,
die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen
beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen,
Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche
Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie
durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller
Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise
unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im
Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik.
Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der „F.A.Z.“ sogar als
verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-v
erfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine
NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden
im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über
2,2 Mio. Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im
Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“
der Kommunalverwaltung geleitet. Dieses „federführende Amt“ agiert als
Erstempfänger von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an
lokale NGOs weiter, welche als Letztempfänger konkrete Projekte umsetzen.
Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine
„Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine
lokale NGO, die vom jeweils zuständigen „federführenden Amt“ eingesetzt
wird. Gemeinsam mit der „Koordinierungs- und Fachstelle“ richtet das
„federführende Amt“ zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein
„Jugendforum“ ein. Die „Koordinierungs- und Fachstelle“, das „Bündnis“ und das
„Jugendforum“ sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 27. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-lebe
n.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Im Bundestagswahlkreis 204 Mainz werden laut Antwort der
Bundesregierung vom 12. September 2025 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19, folgende „Partnerschaften für
Demokratie“ gefördert:
– Landeshauptstadt Mainz und
– Stadt Ingelheim am Rhein.
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder
„Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die
Kompetenzen des „Begleitausschusses“ schreibt die Landesregierung
Rheinland-Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet
ein „Begleitausschuss“. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus
möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer
staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen
Zivilgesellschaft an. Der „Begleitausschuss“ ist das zentrale Gremium bei der
Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie“ (Antwort der Landesregierung
Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des
Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘ in Rheinland-Pfalz“ auf Landtagsdrucksache
18/2985, S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-1
8.pdf).
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für
Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht
derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für
Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über die
Finanzierung, Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im
Bundestagswahlkreis 204 Mainz.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine
Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte
„Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der
Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig
definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
1. Welche Empfänger erhielten Mittel aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“, die im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ (Landeshauptstadt Mainz
und Stadt Ingelheim am Rhein) im Bundesland Rheinland-Pfalz zugeteilt
wurden (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab
dem Haushaltsjahr 2020 nach Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land
und Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern
und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
Die Empfänger können der Anlage 1 entnommen werden. Die Übersicht der
Letztempfänger aus der 2. Förderperiode (2020 bis 2024) kann sich in
Einzelfällen im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung noch ändern.
Aktuelle Projektträger sind unter: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/we
n-wir-foerdern veröffentlicht. Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine
Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor.
2. Welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung als
„federführendes Amt“ Träger der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026), und welche Rolle spielen die „federführenden Ämter“
konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von
Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
Die Kommunen setzen die Partnerschaften für Demokratie in kommunaler
Eigenverantwortung um. Die Rolle der federführenden Ämter ergibt sich aus der
Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
3. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Koordinierungs- und Fachausschuss der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020
bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen die
Koordinierungs- und Fachausschüsse konkret bei der Entscheidung über
die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
Der Bundesregierung ist kein „Koordinierungs- und Fachausschuss“ bei den
Partnerschaften für Demokratie bekannt. Die Rahmenbedingungen der
Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie. Es wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
4. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Bündnis“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni
2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Bündnisse“ konkret bei der Entscheidung über die
Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
Die Rolle der Bündnisse und ihre Zusammensetzung ergeben sich aus der
Förderrichtlinie.
5. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Jugendforum“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Jugendforen“ konkret bei der Entscheidung über
die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
In den Jugendforen sind keine Organisationen vertreten. Die Rolle der
Jugendforen ergibt sich aus der Förderrichtlinie.
6. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026) zusammen, welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Begleitausschüsse“ konkret bei der Entscheidung über
die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“, und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von
Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger,
deren Vertreter selbst im „Begleitausschuss“ vertreten sind?
Die Zusammensetzung der Begleitausschüsse ergab sich aus der
Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für die 2. Förderperiode. Die
2. Förderperiode endete am 31. Dezember 2024.
7. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von
Förderungen durch die lokalen „Begleitausschüsse“ und die
„federführenden Ämter“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaften für Demokratie“?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als
Zuwendungsbehörde prüft jährlich im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung bzw. der Zwischennachweisprüfung (bei überjährigen Bewilligungen) im
Rahmen der vorgegebenen Prüfaufträge die ordnungsgemäße und
richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen durch die jeweilige Kommune. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Sind externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge nach
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ beteiligt,
wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen,
und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Organisation, die bereits
Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
9. Welche staatlichen Stellen sind an der Entscheidung über Anträge auf
Zuwendungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei den
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für
Demokratie“ beteiligt?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das BAFzA prüft
als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und leitet die
Prüfergebnisse an das BMBFSFJ weiter. Nach der finalen Entscheidung durch das
Ministerium ergeht der Bewilligungsbescheid durch das BAFzA an die Kommune. In
den jeweiligen Kommunen ist laut Richtlinie das federführende Amt für die
ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel
verantwortlich.
10. Wie viele Förderanträge wurden nach dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaften für Demokratie“ gestellt (bitte nach Jahren und
Gründen der Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
Anträge werden bei den Kommunen gestellt, der Bundesregierung liegen
deshalb hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben die Verwendungsnachweise der Fördergelder durch die lokalen
„Begleitausschüsse“ und die „federführenden Ämter“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“,
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn
Verwendungsnachweise von Letztempfängern unvollständig oder nicht
öffentlich einsehbar sind?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Begleitausschüsse
im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie gab es nur bis zum 31.
Dezember 2024. Verwendungsnachweise werden durch das BAFzA geprüft. Die
Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften. Bei Verstößen gegen
zuwendungsrechtliche Vorgaben sind unter anderem Rückforderungen gemäß der
Bundeshaushaltsordnung möglich.
a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise
gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind sie noch offen
(bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu
beanstanden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 der Art der Beanstandung
nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
c) Leitete die Bundesregierung gegebenenfalls nach dem Feststellen der
Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, gegenüber wem, und
wenn nein, warum nicht (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 und
gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
d) Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund
von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder
zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund
dafür?
e) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch
die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr
2020?
f) Wie viele Mahnbescheide wurden gegebenenfalls durch die
Bundesregierung ausgestellt?
g) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den
betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet
wurden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 a) bis 11 g)
gemeinsam beantwortet.
Für die Jahre 2025 und 2026 ist die Verwendungsnachweisprüfung nicht
abgeschlossen. Im Übrigen wird auf Anlage 2 verwiesen.
12. Wurden seit 2020 Veranstaltungen durch die Bundesregierung
ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“
erhalten haben, und wenn ja, welche (bitte jeweils nach Datum, Ort und
Name der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
13. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden
Organisationen durch die Bundesregierung erstattet (bitte jeweils nach Datum, Ort
und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie
Höhe und Art der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derartige Angaben werden nicht erfasst.
14. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für
Demokratie“ erhalten haben, Publikationen veröffentlicht (bitte gegebenenfalls
nach Organisationen sowie Titeln und Veröffentlichungsdatum der
Publikationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
15. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den nach dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ geförderten Organisationen für ihre
Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte
gegebenenfalls nach Organisationen sowie Titeln, Veröffentlichungsdatum
und erstatteten Kosten der Publikationen auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten haben, keine
Publikationen veröffentlicht.
KA 21/7293 - Anlage zu Frage Nr. 1
Förderjahr: 2020
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Haus des Erinnerns - für Demokratie und
Akzeptanz
"Das Leben war jetzt draußen, und ich war dort drinnen." Zwangssterilisation und Ermordung im Rahmen
der NS-"Euthanasie" und ihre Opfer in Mainz und Rheinhessen
4.500,00 €
2 Haus des Erinnerns - für Demokratie und
Akzeptanz
Erfolgreich angeeckt (Audioprojekt) 20.000,00 €
3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz
Veranstaltungsprogramm im Rahmen der Jüdischen Kulturtage Mainz 3.000,00 €
4 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz
Wir kämpfen für Menschenrechte 3.000,00 €
5 Haus des Erinnerns und Flüchtlingskoordination Gemeinsames Veranstaltungsprogramm 2.000,00 €
Förderjahr: 2021
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz
Publikation der Erinnerungen Walter Grünfelds 6.000,00 €
2 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz
AIF 29.000,00 €
3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz
JF 18.820,00 €
4 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz
ÖA 13.680,00 €
KA 21/7293 - Anlage zu Frage Nr. 1
Förderjahr: 2022
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz
Aktions-/ Initiativfonds 30.150,00 €
2 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz Jugendfonds
17.820,00 €
3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit
13.680,00 €
Förderjahr: 2023
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz
Aktions-/ Initiativfonds 29.000,00 €
2 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz Jugendfonds
18.820,00 €
3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit
13.680,00 €
Förderjahr: 2024
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz
Aktions-/ Initiativfonds 29.000,00 €
2 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz Jugendfonds
18.820,00 €
3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und
Akzeptanz Mainz Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit
13.680,00 €
KA 21/7293 - Anlage zu Frage Nr. 1
Förderjahr: 2021
Lfd. Nr. Erstempfänger: Stadt Ingelheim am Rhein 62.500,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Fridtjof-Nansen-Akademie Weiterbildungszentrum Ingelheim 34.722,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 -
Förderjahr: 2022
Lfd. Nr. Erstempfänger: Stadt Ingelheim am Rhein 125.000,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Fridtjof-Nansen-Akademie Weiterbildungszentrum Ingelheim 74.166,83 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 -
Förderjahr: 2023
Lfd. Nr. Erstempfänger: Stadt Ingelheim am Rhein 160.000,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Fridtjof-Nansen-Akademie Weiterbildungszentrum Ingelheim 74.166,83 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Fridtjof-Nansen-Akademie im
Weiterbildungszentrum Ingelheim (WBZ)
Aktions- und Initiativ-Fonds 48.651,55 €
2 Fridtjof-Nansen-Akademie im
Weiterbildungszentrum Ingelheim (WBZ)
Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung, Coaching 6.774,23 €
Förderjahr: 2024
Lfd. Nr. Erstempfänger: Stadt Ingelheim am Rhein 160.000,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Fridtjof-Nansen-Akademie Weiterbildungszentrum Ingelheim 74.166,83 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Fridtjof-Nansen-Akademie im
Weiterbildungszentrum Ingelheim (WBZ)
Förderung Einzelmaßnahmen im Aktions- und Initiativfonds 55.738,28 €
2 Fridtjof-Nansen-Akademie im
Weiterbildungszentrum (WBZ) Ingelheim
Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung und Coaching 6.349,77 €
KA 21/ 7293 - Anlage zu Frage Nr. 11
Zuwendungsempfänger Fördergebiet Haushaltsjahr
Fristgerechter Eingang des
Verwendungsnachweises
(Frage 11 a)
wurden
Beanstandungen
festgestellt (Frage 11
b)
Eingeleitete
Maßnahmen
(Frage 11 c)
Grund für die eingeleitete Maßnahmen
(Frage 11 c und d)
Forderungssumme
inkl. etwaiger
Zinsforderungen
(Frage 11 e)
Anzahl der
Mahnbescheide
(Frage 11 f)
Erstatte Beträge von
betroffenen
Zuwendungsempfängern
(Frage 11 g)
2020 Nein Nein 0
2021 Nein Nein 0
2022 Nein Nein 0
2023 Nein Nein 0
2024 Nein Der Abschluss der Prüfung steht noch aus
Landeshauptstadt Mainz Stadt Mainz
KA 21/7293 - Anlage zu Frage Nr. 11
Zuwendungsempfänger Fördergebiet Haushaltsjahr
Fristgerechter Eingang des
Verwendungsnachweises
(Frage 11 a)
wurden
Beanstandungen
festgestellt (Frage 11
b)
Eingeleitete
Maßnahmen
(Frage 11 c)
Grund für die eingeleitete Maßnahmen
(Frage 11 c und d)
Forderungssumme
inkl. etwaiger
Zinsforderungen
(Frage 11 e)
Anzahl der
Mahnbescheide
(Frage 11 f)
Erstatte Beträge von
betroffenen
Zuwendungsempfängern
(Frage 11 g)
2021 Nein Ja Teilwiderruf
Widerruf nicht (mehr)
zweckentsprechend verwendeter Mittel
und Erhebung entsprechender
Zinsforderungen
2.538,34 € 0 2.538,34 €
2022 Ja Ja Teilwiderruf
Widerruf nicht (mehr)
zweckentsprechend verwendeter Mittel
und Erhebung entsprechender
Zinsforderungen
339,29 € 0 339,29 €
2023 Ja Nein - € 0 - €
2024 Ja Ja Teilwiderruf
Widerruf nicht (mehr)
zweckentsprechend verwendeter Mittel
und Erhebung entsprechender
Zinsforderungen
3.839,89 € 0 3.839,89 €
Stadt Ingelheim am Rhein
Stadt Ingelheim am
Rhein
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333