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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 204 Mainz im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7293)

dip / drucksache 28.08.2026 · WP 21 · 21/7776 · Antwort · Original ↗

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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 204 Mainz im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7293) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7776 21. Wahlperiode 28.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7293 – Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland- Pfalz und im Bundestagswahlkreis 204 Mainz im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen. Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik. Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der „F.A.Z.“ sogar als verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-v erfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über 2,2 Mio. Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“ auf Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.). Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der Kommunalverwaltung geleitet. Dieses „federführende Amt“ agiert als Erstempfänger von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale NGOs weiter, welche als Letztempfänger konkrete Projekte umsetzen. Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine lokale NGO, die vom jeweils zuständigen „federführenden Amt“ eingesetzt wird. Gemeinsam mit der „Koordinierungs- und Fachstelle“ richtet das „federführende Amt“ zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein. Die „Koordinierungs- und Fachstelle“, das „Bündnis“ und das „Jugendforum“ sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-lebe n.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie). Im Bundestagswahlkreis 204 Mainz werden laut Antwort der Bundesregierung vom 12. September 2025 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19, folgende „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert: – Landeshauptstadt Mainz und – Stadt Ingelheim am Rhein. Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder „Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die Kompetenzen des „Begleitausschusses“ schreibt die Landesregierung Rheinland-Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet ein „Begleitausschuss“. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft an. Der „Begleitausschuss“ ist das zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie“ (Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘ in Rheinland-Pfalz“ auf Landtagsdrucksache 18/2985, S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-1 8.pdf). Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über die Finanzierung, Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundestagswahlkreis 204 Mainz. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.  1. Welche Empfänger erhielten Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ (Landeshauptstadt Mainz und Stadt Ingelheim am Rhein) im Bundesland Rheinland-Pfalz zugeteilt wurden (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [ Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Die Empfänger können der Anlage 1 entnommen werden. Die Übersicht der Letztempfänger aus der 2. Förderperiode (2020 bis 2024) kann sich in Einzelfällen im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung noch ändern. Aktuelle Projektträger sind unter: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/we n-wir-foerdern veröffentlicht. Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor.  2. Welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung als „federführendes Amt“ Träger der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026), und welche Rolle spielen die „federführenden Ämter“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“? Die Kommunen setzen die Partnerschaften für Demokratie in kommunaler Eigenverantwortung um. Die Rolle der federführenden Ämter ergibt sich aus der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.  3. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Koordinierungs- und Fachausschuss der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen die Koordinierungs- und Fachausschüsse konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“? Der Bundesregierung ist kein „Koordinierungs- und Fachausschuss“ bei den Partnerschaften für Demokratie bekannt. Die Rahmenbedingungen der Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  4. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Bündnis“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Bündnisse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“? Die Rolle der Bündnisse und ihre Zusammensetzung ergeben sich aus der Förderrichtlinie.  5. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Jugendforum“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Jugendforen“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“? In den Jugendforen sind keine Organisationen vertreten. Die Rolle der Jugendforen ergibt sich aus der Förderrichtlinie.  6. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Begleitausschüsse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“, und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst im „Begleitausschuss“ vertreten sind? Die Zusammensetzung der Begleitausschüsse ergab sich aus der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für die 2. Förderperiode. Die 2. Förderperiode endete am 31. Dezember 2024.  7. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen durch die lokalen „Begleitausschüsse“ und die „federführenden Ämter“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“? Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als Zuwendungsbehörde prüft jährlich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung bzw. der Zwischennachweisprüfung (bei überjährigen Bewilligungen) im Rahmen der vorgegebenen Prüfaufträge die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen durch die jeweilige Kommune. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  8. Sind externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ beteiligt, wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen, und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Organisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?  9. Welche staatlichen Stellen sind an der Entscheidung über Anträge auf Zuwendungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ beteiligt? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das BAFzA prüft als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und leitet die Prüfergebnisse an das BMBFSFJ weiter. Nach der finalen Entscheidung durch das Ministerium ergeht der Bewilligungsbescheid durch das BAFzA an die Kommune. In den jeweiligen Kommunen ist laut Richtlinie das federführende Amt für die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel verantwortlich. 10. Wie viele Förderanträge wurden nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ gestellt (bitte nach Jahren und Gründen der Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Anträge werden bei den Kommunen gestellt, der Bundesregierung liegen deshalb hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Verwendungsnachweise der Fördergelder durch die lokalen „Begleitausschüsse“ und die „federführenden Ämter“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn Verwendungsnachweise von Letztempfängern unvollständig oder nicht öffentlich einsehbar sind? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Begleitausschüsse im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie gab es nur bis zum 31. Dezember 2024. Verwendungsnachweise werden durch das BAFzA geprüft. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften. Bei Verstößen gegen zuwendungsrechtliche Vorgaben sind unter anderem Rückforderungen gemäß der Bundeshaushaltsordnung möglich. a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind sie noch offen (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu beanstanden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 der Art der Beanstandung nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? c) Leitete die Bundesregierung gegebenenfalls nach dem Feststellen der Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, gegenüber wem, und wenn nein, warum nicht (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 und gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? d) Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund dafür? e) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2020? f) Wie viele Mahnbescheide wurden gegebenenfalls durch die Bundesregierung ausgestellt? g) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet wurden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 a) bis 11 g) gemeinsam beantwortet. Für die Jahre 2025 und 2026 ist die Verwendungsnachweisprüfung nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf Anlage 2 verwiesen. 12. Wurden seit 2020 Veranstaltungen durch die Bundesregierung ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ erhalten haben, und wenn ja, welche (bitte jeweils nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? 13. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden Organisationen durch die Bundesregierung erstattet (bitte jeweils nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie Höhe und Art der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Derartige Angaben werden nicht erfasst. 14. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020 Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ erhalten haben, Publikationen veröffentlicht (bitte gegebenenfalls nach Organisationen sowie Titeln und Veröffentlichungsdatum der Publikationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? 15. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ geförderten Organisationen für ihre Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte gegebenenfalls nach Organisationen sowie Titeln, Veröffentlichungsdatum und erstatteten Kosten der Publikationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020 Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten haben, keine Publikationen veröffentlicht. KA 21/7293 - Anlage zu Frage Nr. 1 Förderjahr: 2020 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz "Das Leben war jetzt draußen, und ich war dort drinnen." Zwangssterilisation und Ermordung im Rahmen der NS-"Euthanasie" und ihre Opfer in Mainz und Rheinhessen 4.500,00 € 2 Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Erfolgreich angeeckt (Audioprojekt) 20.000,00 € 3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Veranstaltungsprogramm im Rahmen der Jüdischen Kulturtage Mainz 3.000,00 € 4 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Wir kämpfen für Menschenrechte 3.000,00 € 5 Haus des Erinnerns und Flüchtlingskoordination Gemeinsames Veranstaltungsprogramm 2.000,00 € Förderjahr: 2021 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Publikation der Erinnerungen Walter Grünfelds 6.000,00 € 2 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz AIF 29.000,00 € 3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz JF 18.820,00 € 4 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz ÖA 13.680,00 € KA 21/7293 - Anlage zu Frage Nr. 1 Förderjahr: 2022 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Aktions-/ Initiativfonds 30.150,00 € 2 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Jugendfonds 17.820,00 € 3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit 13.680,00 € Förderjahr: 2023 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Aktions-/ Initiativfonds 29.000,00 € 2 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Jugendfonds 18.820,00 € 3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit 13.680,00 € Förderjahr: 2024 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landeshauptstadt Mainz 121.500,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz 60.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Aktions-/ Initiativfonds 29.000,00 € 2 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Jugendfonds 18.820,00 € 3 Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit 13.680,00 € KA 21/7293 - Anlage zu Frage Nr. 1 Förderjahr: 2021 Lfd. Nr. Erstempfänger: Stadt Ingelheim am Rhein 62.500,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Fridtjof-Nansen-Akademie Weiterbildungszentrum Ingelheim 34.722,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 - Förderjahr: 2022 Lfd. Nr. Erstempfänger: Stadt Ingelheim am Rhein 125.000,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Fridtjof-Nansen-Akademie Weiterbildungszentrum Ingelheim 74.166,83 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 - Förderjahr: 2023 Lfd. Nr. Erstempfänger: Stadt Ingelheim am Rhein 160.000,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Fridtjof-Nansen-Akademie Weiterbildungszentrum Ingelheim 74.166,83 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 Fridtjof-Nansen-Akademie im Weiterbildungszentrum Ingelheim (WBZ) Aktions- und Initiativ-Fonds 48.651,55 € 2 Fridtjof-Nansen-Akademie im Weiterbildungszentrum Ingelheim (WBZ) Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung, Coaching 6.774,23 € Förderjahr: 2024 Lfd. Nr. Erstempfänger: Stadt Ingelheim am Rhein 160.000,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: Fridtjof-Nansen-Akademie Weiterbildungszentrum Ingelheim 74.166,83 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 Fridtjof-Nansen-Akademie im Weiterbildungszentrum Ingelheim (WBZ) Förderung Einzelmaßnahmen im Aktions- und Initiativfonds 55.738,28 € 2 Fridtjof-Nansen-Akademie im Weiterbildungszentrum (WBZ) Ingelheim Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung und Coaching 6.349,77 € KA 21/ 7293 - Anlage zu Frage Nr. 11 Zuwendungsempfänger Fördergebiet Haushaltsjahr Fristgerechter Eingang des Verwendungsnachweises (Frage 11 a) wurden Beanstandungen festgestellt (Frage 11 b) Eingeleitete Maßnahmen (Frage 11 c) Grund für die eingeleitete Maßnahmen (Frage 11 c und d) Forderungssumme inkl. etwaiger Zinsforderungen (Frage 11 e) Anzahl der Mahnbescheide (Frage 11 f) Erstatte Beträge von betroffenen Zuwendungsempfängern (Frage 11 g) 2020 Nein Nein 0 2021 Nein Nein 0 2022 Nein Nein 0 2023 Nein Nein 0 2024 Nein Der Abschluss der Prüfung steht noch aus Landeshauptstadt Mainz Stadt Mainz KA 21/7293 - Anlage zu Frage Nr. 11 Zuwendungsempfänger Fördergebiet Haushaltsjahr Fristgerechter Eingang des Verwendungsnachweises (Frage 11 a) wurden Beanstandungen festgestellt (Frage 11 b) Eingeleitete Maßnahmen (Frage 11 c) Grund für die eingeleitete Maßnahmen (Frage 11 c und d) Forderungssumme inkl. etwaiger Zinsforderungen (Frage 11 e) Anzahl der Mahnbescheide (Frage 11 f) Erstatte Beträge von betroffenen Zuwendungsempfängern (Frage 11 g) 2021 Nein Ja Teilwiderruf Widerruf nicht (mehr) zweckentsprechend verwendeter Mittel und Erhebung entsprechender Zinsforderungen 2.538,34 € 0 2.538,34 € 2022 Ja Ja Teilwiderruf Widerruf nicht (mehr) zweckentsprechend verwendeter Mittel und Erhebung entsprechender Zinsforderungen 339,29 € 0 339,29 € 2023 Ja Nein - € 0 - € 2024 Ja Ja Teilwiderruf Widerruf nicht (mehr) zweckentsprechend verwendeter Mittel und Erhebung entsprechender Zinsforderungen 3.839,89 € 0 3.839,89 € Stadt Ingelheim am Rhein Stadt Ingelheim am Rhein Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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