Eröffnung des 16. Bauabschnitts der Autobahn 100 in Berlin trotz Stauprognose (Antwort zu Drs. 21/3986)
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Eröffnung des 16. Bauabschnitts der Autobahn 100 in Berlin trotz Stauprognose (Antwort zu Drs. 21/3986)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4236
21. Wahlperiode 18.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen,
Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3986 –
Eröffnung des 16. Bauabschnitts der Autobahn 100 in Berlin trotz Stauprognose
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 27. August 2025 eröffneten der Bundesminister für Verkehr Patrick
Schnieder und Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner den 16.
Bauabschnitt der Autobahn 100 (A 100), der Berlins Stadtautobahn von Neukölln
bis zum Treptower Park verlängert. In den Wochen und Monaten zuvor hatten
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Abgeordnetenhaus und Initiativen
davor gewarnt, dass eine Eröffnung der Autobahnverlängerung vor
Fertigstellung der Elsenbrücke die umliegenden Straßen und Bezirke mit dem neu von
der Autobahn abfließenden Verkehr überlasten und damit ins Verkehrschaos
stürzen würde (https://taz.de/16-Bauabschnitt-der-A100/!6040801/). In den
Tagen und Wochen nach der Eröffnung bestätigte sich diese Prognose, die
Verkehrslage verschlechterte sich erheblich (www.rbb24.de/panorama/beitrag/
2025/09/stadtautobahn-staus-berlin-a100-verlaengerung-kritik.html).
Ende Dezember 2025 wurde eine Verkehrssimulation öffentlich, deren
Existenz die Autobahn GmbH zunächst geleugnet hatte (www.tagesspiegel.de/berl
in/situation-wurde-als-beherrschbar-angesehen-bund-und-senat-nahmen-warn
ung-vor-a100-verkehrschaos-nicht-ernst-15138248.html). Aus dieser geht
hervor, dass neun bzw. zehn der Knotenpunkte um die Anschlussstelle mit der
schlechtesten Qualitätsstufe F bewertet worden waren. Diese entspricht stetig
wachsendem Rückstau und sehr langen Wartezeiten für die Autofahrerinnen
und Autofahrer (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen –
HBS). Entsprechend attestiert die Simulation selbst „erwartbar sehr hohe
negative Auswirkungen“ für den Berliner Verkehr.
Dass der 16. Bauabschnitt der A 100 trotzdem in Betrieb genommen wurde,
hat handfeste negative Folgen für das Leben der Anwohnerinnen und
Anwohner und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Dazu gehören
schlechte Luft, eine Zunahme des Straßenverkehrslärms, Verspätungen und
Ausfälle im Busverkehr sowie eine deutlich erhöhte Unfallgefahr. Eine
Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten
Antje Kapek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zeigt, dass es in den Wochen
nach der Inbetriebnahme zu 102 sVerkehrsunfällen im Umfeld der
Anschlussstelle kam, das sind 30 Unfälle mehr als im Vorjahreszeitraum (https://pardok.
parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24457.pdf).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 17. Februar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Außerdem ist die Zahl der Anzeigen wegen Verkehrsvergehen rund um die
Elsenbrücke in Berlin-Treptow sprunghaft angestiegen: Im August 2025 gab
es nach Polizeiangaben 38 entsprechende Anzeigen, zwei Monate nach der
Eröffnung des 16. Bauabschnitts dann rund 650 – das ist mehr als das 16-Fache
(www.berliner-zeitung.de/news/verkehrschaos-an-der-elsenbruecke-16-mal-m
ehr-anzeigen-wegen-verkehrsverstoessen-li.10011436).
Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A 100 trotz prognostiziertem
Verkehrskollaps wurde Presseberichten zufolge von der bundeseigenen
Autobahn GmbH forciert, um laufende Kosten für die Verkehrssicherung und den
Objektschutz einzusparen (www.tagesspiegel.de/berlin/situation-wurde-als-be
herrschbar-angesehen-bund-und-senat-nahmen-warnung-vor-a100-verkehrsch
aos-nicht-ernst-15138248.html). Aus Sicht der fragestellenden Fraktion ist die
Eröffnung des 16. Bauabschnitts der A 100 ein besonders problematisches
Beispiel dafür, dass der Bund Kommunen mit den negativen Folgen seiner
Straßenneu- und Straßenausbauprojekte allein lässt.
1. Welche Schlüsse leitete die Autobahn GmbH des Bundes aus der von ihr
durchgeführten Verkehrssimulation bezüglich der Inbetriebnahme des
16. Bauabschnitts der A 100 ab?
Die Daten der makroskopischen Netzbetrachtung bestätigten, dass mit der
aktuellen Verkehrsführung der Elsenbrücke täglich 43.800 Fahrzeuge vom
untergeordneten Straßennetz auf die Autobahn verlagert werden. Dieser
Autobahnabschnitt fungiert somit als Entlastungsinstrument: Er befreit die umliegenden
Wohnquartiere in hohem Maße vom Durchgangsverkehr. Die mikroskopische
Betrachtung der umliegenden Knotenpunkte im nachgeordneten städtischen
Netz hat ergeben, dass mit der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts (im
Folgenden: BA) der A 100 unter Berücksichtigung des derzeitigen Bauzustandes
der Elsenbrücke (Variante 1) an fünf der insgesamt neun untersuchten
Knotenpunkte Leistungsfähigkeitsdefizite bestehen, die tageszeitlich auf
Spitzenbelastungszeiten begrenzt sind.
2. Wie begründet die Bundesregierung die Inbetriebnahme des 16.
Bauabschnitts der A 100, obwohl die Verkehrssimulation für neun bzw. zehn
von 31 Knotenpunkten Stau prognostiziert hatte und damit absehbar war,
dass Anwohnerinnen und Anwohner und Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer erheblich unter den Folgen der Eröffnung leiden
würden?
Die Autobahn GmbH des Bundes hatte die mit Planfeststellungsbeschluss zum
16. BA der A 100 festgelegten Maßnahmen als Voraussetzung für dessen
Inbetriebnahme vollumfänglich und zeitgerecht vor Inbetriebnahme umgesetzt. Dies
umfasste bauliche Anpassungen im Bereich der dortigen Stadtstraßen sowie das
Schaffen der Voraussetzungen für die Anpassung von Schaltprogrammen der
dortigen Lichtsignalanlagen durch das zuständige Land Berlin. Die
eingeschränkte bauliche Situation an der Elsenbrücke und bereits seit deren Abriss
bestehende Rückstauerscheinungen im städtischen Straßennetz hatten die
Autobahn GmbH des Bundes zu der ergänzenden Verkehrssimulation veranlasst. Die
seit Inbetriebnahme des 16. BA im August 2025 beobachteten Verkehre
bestätigen die Ergebnisse der Simulation: Selbst bei eingeschränkter baulicher
Situation im Bereich der städtischen Elsenbrücke ist mit Inbetriebnahme des 16. BA
eine Entlastung des nachgeordneten städtischen Straßennetzes eingetreten (u. a.
auch für den Bereich Spätherbststraße, Baumschulenweg und Joachimstaler
Chaussee). Zusätzliche, durch die Inbetriebnahme des 16. BA entstehende
Engpässe, die über das vorhandene Staubild hinausgehen, sind allein auf die
eingeschränkte bauliche Situation im Bereich der städtischen Elsenbrücke
zurückzuführen. Diese sind jedoch begrenzt überwiegend auf morgendliche und
nachmittägliche Spitzenverkehre sowie das städtische Straßennetz und dort
ausschließlich in Fahrtrichtung Nord zur städtischen Elsenbrücke. Nach Süden in
Richtung A 100 läuft der Verkehr reibungslos. Weitere Defizite an einzelnen
städtischen Knoten sind auf Spitzenzeiten begrenzt und vorübergehend durch
den aktuellen Bauzustand der Elsenbrücke bedingt.
3. Wer hat die Entscheidung zur Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der
A 100 getroffen, und welche Rolle spielte das Bundesministerium für
Verkehr bei dieser Entscheidung?
Die Entscheidung zur Inbetriebnahme des 16. BA der A 100 wurde unter
Abwägung aller entscheidungsrelevanter Belange von der Autobahn GmbH des
Bundes getroffen. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) wurde durch die
Autobahn GmbH über diese Entscheidung informiert.
4. Sind Presseberichte zutreffend, nach denen eine Verschiebung der
Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A 100 wegen laufender Kosten für
Verkehrssicherung und Objektschutz für die Autobahn GmbH des
Bundes nicht infrage kam (vgl. Bericht des Tagesspiegels vom 19. Januar
2026)?
Die zu erwartenden zusätzlichen Kosten für die Verkehrssicherung und den
Objektschutz wurden als ein Belang bei der Abwägung zur Inbetriebnahme des
16. BA der A 100 berücksichtigt.
5. Welchen Austausch zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität,
Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Autobahn GmbH des Bundes hat
es im Vorfeld der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A 100 im
August 2025 zu den Randbedingungen im nachgeordneten Straßennetz
und dessen Aufnahmefähigkeit gegeben?
Die Autobahn GmbH des Bundes steht in ständigem Austausch mit der
Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu
Planungs- und Baumaßnahmen auf Bundesautobahnen in Berlin. In Bezug auf den
16. BA der A 100 wurde die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt durch die Autobahn GmbH des Bundes frühzeitig über die
Entscheidung zur geplanten Inbetriebnahme in Kenntnis gesetzt.
6. Hat es seitens der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz
und Umwelt gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes Hinweise auf
die zu erwartende unzureichende Verkehrsqualität an Knotenpunkten im
Falle der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A 100 gegeben, und
wenn ja, welche Alternativen wurden im Lichte dieser Erkenntnisse
ausgelotet?
Hinweise seitens der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und
Umwelt zu Leistungsfähigkeitsdefiziten an untersuchten Knotenpunkten im
städtischen Netz bedurfte es nicht. Erkenntnisse hierzu lieferte die im Auftrag
der Autobahn GmbH des Bundes erarbeitete mikroskopische Betrachtung der
umliegenden Knotenpunkte.
7. Welche Abstimmungen zu welchen Themen und Fragestellungen gab es
zwischen der Autobahn GmbH des Bundes, dem Bundesministerium für
Verkehr und dem Fernstraßenbundesamt im Hinblick auf die
Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitt der A 100, die Einhaltung der Bestimmung
des Planfeststellungsbeschlusses oder die Leistungsfähigkeit des
nachgeordneten Stadtstraßennetzes im Umfeld der Anschlussstelle Treptower
Park?
Die Autobahn GmbH des Bundes befindet sich in ständiger Abstimmung mit
dem BMV sowie – soweit betroffen – dem Fernstraßen-Bundesamt in Bezug
auf die aktuellen Planungs- und Baumaßnahmen. In Bezug auf den 16. BA der
A 100 wurde das BMV von der Autobahn GmbH des Bundes über die
begründet wahrgenommene Möglichkeit zur Inbetriebnahme des neuen BAB-
Abschnittes auch unter Berücksichtigung der verkehrlichen Situation im Bereich
der Elsenbrücke informiert. Mit dem Fernstraßen-Bundesamt erfolgten
intensive Abstimmungen seitens der Autobahn GmbH des Bundes bezüglich der
Widmung des neuen Autobahnabschnittes. Auf die Einhaltung der Bestimmungen
des Planfeststellungsbeschlusses hat die verkehrliche Situation im Bereich der
Elsenbrücke keinen Einfluss, da es sich um einen vorübergehenden
baubedingten Zustand bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus der Elsenbrücke handelt.
8. Wie begründet die Autobahn GmbH des Bundes ihre widersprüchliche
Kommunikation, also dass sie zunächst behauptet hatte, es gäbe keine
aktuelle Verkehrssimulation und keine 24 Stunden später eine Simulation
an eine Vielzahl von Pressevertreterinnen und Pressevertreter verschickt
hat?
Die Autobahn GmbH des Bundes hat irrtümlich die „makroskopische und
mikroskopische Modellierung für die Anschlussstelle Am Treptower Park und das
nachgeordnete Straßennetz“ zunächst nicht in Verbindung mit der
seinerzeitigen Presseanfrage gebracht.
Verkehrssimulationen sind ein Standardinstrument im Planungsprozess. Die
missverständliche Darstellung der Autobahn GmbH, es gäbe keine solchen
Prognosen, trifft nicht zu. Die Autobahn GmbH hat den Irrtum umgehend
korrigiert.
9. Stellt der Bund den Kommunen regelmäßig Mittel zur baulichen
Anpassung von Anschlussbereichen zur Abwicklung des durch seine Neu- und
Ausbauprojekte induzierten Mehrverkehrs zur Verfügung, und wenn ja,
in welchen Projekten hat der Bund dies seit 2015 getan (bitte Projekte
mit Angabe des Straßentyps [Bundesstraße in kommunaler Verwaltung,
Kreisstraße oder Gemeindestraße] und der übernommenen Kosten
auflisten)?
Grundsätzlich ist bei Neu- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen in der
Baulast des Bundes auch ein leistungsfähiger Anschluss an das nachgeordnete
Straßennetz sicherzustellen. Im konkreten Fall wurden deshalb die gemäß
Planfeststellungbeschluss festgelegten Maßnahmen im nachgeordneten städtischen
Straßennetz mit Bundesmitteln finanziert und umgesetzt.
Die Beseitigung von bereits bestehenden Leistungsfähigkeitsdefiziten im
nachgeordneten Netz bzw. die Beseitigung der aus laufenden Baumaßnahmen im
nachgeordneten Netz resultierenden Defizite in der Leistungsfähigkeit ist davon
nicht umfasst.
10. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt der Bund bzw. die
Autobahn GmbH das Land Berlin bzw. die betroffenen Bezirke bei der
Bewältigung des durch die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A 100
verursachten Verkehrschaos (bitte Maßnahmen einzeln auflisten)?
Den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses zum 16. BA der A 100
folgend, wurden zur Sicherstellung einer adäquaten Leistungsfähigkeit an den
Knoten im nachgeordneten Straßennetz Umprogrammierungen an elf
Lichtsignalanlagen vor Inbetriebnahme des 16. BA der A 100 bereitet. Die Umsetzung
dieser mit Bundesmitteln finanzierten Umprogrammierung erfolgte durch die
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und wurde
am 16. September 2025 abgeschlossen. Darüber hinaus wurde von der
Autobahn GmbH des Bundes angeboten, die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt der
Straße „Am Treptower Park“ mit den Rampen der Anschlussstelle Treptower
Park der A 100 zur Dosierung der dem Stadtstraßennetz zufließenden Verkehre
zu nutzen. Für alle weiteren Maßnahmen im städtischen Netz ist das Land
Berlin zuständig.
11. Verfolgt die Bundesregierung angesichts der massiven Konflikte rund
um den 17. Bauabschnitt der A 100 die Planung desselben weiter, und
wenn ja, welchen Planungsstand hat der 17. Bauabschnitt der A 100
erreicht?
Der 17. BA der A 100 ist als laufendes und fest disponiertes Vorhaben
bestätigt. Der gesetzliche Planungsauftrag für den 17. BA der A 100 ist von der
Autobahn GmbH des Bundes entsprechend umzusetzen. Planungen der
Autobahn GmbH des Bundes haben zum Ziel, für die bereits linienbestimmte
Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der derzeitigen und künftigen
Randbedingungen die geeignete technische Lösung zu entwickeln.
12. Wann wird die Autobahn GmbH die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
zum 17. Bauabschnitt der A 100 veröffentlichen?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes soll auf Basis der Ergebnisse
laufender Untersuchungen die technische Vorzugslösung im Sommer 2026 mit
dem BMV abgestimmt werden.
13. Mit welchen Baukosten rechnet die Bundesregierung für den 17.
Bauabschnitt der A 100 auf Basis der aktuell gültigen Kostenermittlung (bitte
Datum der Kostenermittlung nennen)?
Die bei der Autobahn GmbH derzeit laufenden Untersuchungen zur
Projektlösung des 17. Bauabschnittes der A 100 werden u. a. auch aktuelle
Informationen zu Projektkosten beinhalten. Bis dahin kann das BMV keine belastbare
Aussage treffen.
In der Unterlage des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu den
Gesamtmittelbedarfen der Bedarfsplanvorhaben 2026 enthaltene
Kostenangaben werden auf Basis der weiteren planerischen Projektentwicklung anzupassen
sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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