Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der Bundesautobahnen
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Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der Bundesautobahnen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1842
21. Wahlperiode 26.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart,
Matthias Gastel, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der
Bundesautobahnen
Bereits im Schlussbericht der Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung,
bekannt als Pällmann-Kommission, wurde vor nahezu 25 Jahren folgender
Befund festgehalten: „Im Bereich aller drei Verkehrsträger haben die
Instandhaltungsdefizite zwischenzeitlich ein Ausmaß angenommen, daß von einer ‚
Instandhaltungskrise‘ gesprochen werden kann.“ (siehe Schlussbericht der
Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung vom 5. September 2000).
Nach Auffassung der Fragestellenden hat der Bund bei allen drei
Verkehrsträgern weiterhin zu wenig in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur investiert.
Aus der bereits vor 25 Jahren diagnostizierten Instandhaltungskrise ist
zwischenzeitlich eine handfeste Infrastrukturkrise erwachsen. Diese manifestiert
sich durch verstärkte Brückensperrungen bzw. Nutzungsbeschränkungen und
Abriss von Brücken, wie etwa im Frühjahr dieses Jahres auf der Autobahn 100
(A 100) in Berlin („Ringbahnbrücke“) und schränkt die Verfügbarkeit des
Fernstraßennetzes ein.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schätzt, dass im
gesamten Autobahnnetz in nächster Zeit etwa 8 000 Brückenbauwerke
grundhaft saniert oder ersetzt werden müssen (www.bund.net/service/presse/pressemi
tteilungen/detail/news/deutlich-mehr-autobahnbruecken-marode/). Das liegt
deutlich über den 4 500 Brückenbauwerken im sogenannten
Brückenmodernisierungsnetz, auf die die Bundesregierung sich im
Brückenmodernisierungsprogramm fokussiert.
In einem Bericht des Bundesrechnungshofs wurde zuletzt die Zielverfehlung
bei der jährlichen Sanierungsleistung mit Blick auf dieses
Brückenmodernisierungsprogramm deutlich. Ab dem Jahr 2022 hätte die Autobahn GmbH des
Bundes jährlich mehr als 450 Teilbauwerke im Rahmen des
Brückenmodernisierungsprogramms modernisieren müssen (Bericht des Bundesrechnungshofs
vom 29. April 2025, S. 4). Die Autobahn GmbH gab an, dass sie in den Jahren
2023 und 2024 etwas mehr als 200 bzw. knapp 300 Brückenbauwerke
modernisiert hätte (ebd., S. 17).
Der Bundesrechnungshof stellte jedoch fest, dass nur 40 Prozent bzw. nur
24 Prozent der bislang fertiggestellten Teilbauwerke, die die Autobahn GmbH
2023 bzw. 2024 gemeldet hatte, den Auswahlkriterien des
Brückenmodernisierungsprogramms entsprachen (ebd., S. 18). Die Autobahn GmbH hatte z. B.
auch Brückenbauwerke gemeldet, die nicht modernisiert, sondern neu gebaut
worden waren, oder solche, die noch nicht hätten modernisiert werden müssen
(ebd., S. 17). Der Bundesrechnungshof machte erneut den Vorschlag, den
Bereich der Brückensanierung bei der Autobahn GmbH personell zu verstärken,
indem aus dem Bereich Aus- und Neubau, Umsetzung der Vorhaben des
Bedarfsplans Straße, in den Bereich Brückensanierung umdisponiert wird (ebd.,
S. 32). Nach Ansicht der Fragestellenden kommt die Bundesregierung dieser
Empfehlung bisher nicht oder nur unzureichend nach.
In seinem Bericht warnte der Bundesrechnungshof erneut davor, dass die Ziele
des Brückenmodernisierungsprogramms verfehlt werden. Auch nach Ansicht
der Fragestellenden bedarf es erheblicher Anstrengungen, um die
Sanierungsleistung der Autobahn GmbH auf den erforderlichen Wert von mittlerweile
knapp 600 Teilbauwerken im Jahr zu erhöhen (Bericht des
Bundesrechnungshofs vom 29. April 2025, S. 22).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt des
Bundesfernstraßennetzes im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung,
und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im
Haushaltsvollzug für den Erhalt des Bundesfernstraßennetzes eingesetzt
(bitte in Jahresscheiben angeben)?
2. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt des Autobahnnetzes
im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung, und in
welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im
Haushaltsvollzug für den Erhalt des Autobahnnetzes eingesetzt (bitte in
Jahresscheiben angeben)?
3. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt des
Bundesstraßennetzes im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung, und
in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im
Haushaltsvollzug für den Erhalt des Bundesstraßennetzes eingesetzt (bitte in
Jahresscheiben angeben)?
4. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz im Zeitraum von 2010 (einschließlich)
bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten
Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz eingesetzt (bitte in Jahresscheiben
angeben)?
5. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Autobahnnetz im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024
zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum
Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt von Ingenieurbauwerken im
Autobahnnetz eingesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)?
6. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Bundesstraßennetz im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis
2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum
Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt von Ingenieurbauwerken
im Bundesstraßennetz eingesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)?
7. Bei welchen Brückenbauwerken (ggf. nur betroffenes Teilbauwerk
nennen) im Autobahnnetz sind aufgrund von Bauwerksmängeln
statischkonstruktiver Art Sofortmaßnahmen wie die Verringerung des Prüfzyklus,
das Monitoring, Lkw-Abstandsgebot, die Lastbeschränkung,
Geschwindigkeitsbeschränkungen und bzw. oder Teil- bzw. Sperrung angeordnet
worden und derzeit gültig (bitte Brückenbauwerk genau benennen,
getroffene Sofortmaßnahme oder Sofortmaßnahmen in genauer Ausprägung
beschreiben und Datum der Einführung der Maßnahme nennen)?
8. Bei welchen Brückenbauwerken (ggf. nur betroffenes Teilbauwerk
nennen) im Autobahnnetz besteht aktuell eine Lastbeschränkung, auf welchen
Wert wurde das zulässige Gesamtgewicht beschränkt, mit welchen
anderen Beschränkungen bzw. Maßnahmen ist die Lastbeschränkung ggf.
kombiniert, und seit wann besteht die Lastbeschränkung?
9. Bei welchen Brückenbauwerken im Autobahnnetz besteht aktuell eine
Geschwindigkeitsreduzierung, und auf welchen Wert wurde die zulässige
Geschwindigkeit beschränkt, mit welchen anderen Beschränkungen bzw.
Maßnahmen ist die Geschwindigkeitsreduzierung ggf. kombiniert, und
seit wann besteht die Geschwindigkeitsreduzierung?
10. Welche Brückenbauwerke im Autobahnnetz sind derzeit für Fahrzeuge
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 bzw. 7,5 Tonnen
gesperrt (bitte genaue Lage im Autobahnnetz und Grund für die
Lastbeschränkung angeben)?
11. Welche Brückenbauwerke im Fernstraßennetz sind derzeit für
Schwertransporte gesperrt (bitte genaue Lage im Fernstraßennetz und Grund für die
Lastbeschränkung und maximale Lastfreigabe angeben)?
12. Bis wann und durch welche Maßnahmen soll die uneingeschränkte
Nutzung der Brückenbauwerke, für die aktuell eine Lastbeschränkung gilt,
wiederhergestellt werden (bitte Zeitplan für alle betroffenen Brücken
benennen)?
13. Wie haben sich die Anzahl der sanierten bzw. ersetzten Brückenbauwerke
im Autobahnnetz und die sich daraus resultierende Brückenfläche
zwischen 2010 (einschließlich) und 2024 entwickelt (bitte für jedes Jahr
gesondert angeben)?
14. Wie viele Brückenbauwerke im Autobahnnetz sollen bis Ende des Jahres
2025 saniert bzw. durch einen Neubau ersetzt werden, und wie groß ist die
Brückenfläche dieser Brückenbauwerke insgesamt?
15. Wie viele Brückenbauwerke im Autobahnnetz sollen von 2026
(einschließlich) bis 2030 (einschließlich) saniert bzw. durch einen Neubau
ersetzt werden, und wie groß ist die Brückenfläche dieser Brückenbauwerke
insgesamt (bitte Werte für jedes Jahr gesondert angeben), und um viele
Quadratmeter (m2) erhöht sich die Brückenfläche durch erweiterte
Ersatzneubauten?
16. Wie viele Brückenbauwerke, die seit 1. Januar 2021 fertiggestellt wurden
(Sanierung, Ersatzneubau), entsprechen den Kriterien des
Brückenmodernisierungsprogramms (bitte ausschließlich die Anzahl an
Brückenbauwerken angeben, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms
entsprechen, bitte in Halbjahresscheiben angeben)?
17. Bei welchen Brückenbauwerken in Spannbetonbauweise im Autobahnnetz
mit einer lichten Weite von größer oder gleich 30 Metern ist Spannstahl
verbaut, der im Sinne der Nachrechnungsrichtlinie (Richtlinie für die
Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand) anfällig für
Spannungsrisskorrosion ist (bitte genaue Beschreibung des Bauwerks mit der Lage
im Autobahnnetz angeben)?
18. Welche Zustandsnote haben diese in Frage 17 erfragten Bauwerke zuletzt
erhalten, und welcher Traglastindex wurde für sie errechnet bzw.
bestimmt?
19. Wann ist der Ersatz der in Frage 16 bzw. 17 erfragten Brückenbauwerke in
Spannbetonbauweise mit anfälligem Spannstahl geplant, welchen
Planungsstand hat das Ersatzbauwerk erreicht, und wann sind der Baubeginn
und die Verkehrsfreigabe geplant?
20. Bei welchen übrigen Brückenbauwerken in Spannbetonbauweise im
Autobahnnetz mit einer lichten Weite von größer oder gleich 30 Metern (bitte
genaue Beschreibung des Bauwerks mit der Lage im Autobahnnetz
angeben) bestehen statisch-konstruktive Defizite, welche Zustandsnote haben
die Bauwerke zuletzt erhalten, und welcher Traglastindex wurde für sie
bestimmt?
21. Wie sollen die statisch-konstruktiven Defizite der in Frage 20 erfragten
Brückenbauwerke in Spannbetonbauweise behoben werden, und welcher
Zeitplan besteht dafür bauwerksbezogen (bitte gesondert angeben)?
22. Welche Erkenntnisse aus dem Einsturz der Carolabrücke am 11.
September 2024 hat die Bundesregierung mit Blick auf die Instandhaltung,
Überwachung und Sanierung von Spannbetonbrücken im Fernstraßennetz
gewonnen, und was hat sich seitdem bei der Überwachung von
Spannbetonbrücken im Fernstraßennetz, die erhebliche statisch-konstruktive
Defizite aufweisen, geändert?
23. Entspricht der bisherige Stand der Nachrechnungsrichtline (Richtlinie für
die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand) bei der Überwachung
kritischer Spannbetonbrücken im Fernstraßennetz noch dem Stand von
Wissenschaft und Technik, und wenn nein, in welchen Punkten ist eine
Überarbeitung angeraten bzw. notwendig?
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Erkenntnisgewinn, der sich aus
den Einsturzursachen der Carolabrücke ergeben hat, durch eine Ergänzung
der Nachrechnungsrichtlinie (Richtlinie für die Nachrechnung von
Straßenbrücken im Bestand) abzubilden, wenn ja, in welchen Punkten soll die
Nachrechnungsrichtlinie ergänzt werden, und bis wann soll die ergänzte
Fassung vorliegen?
25. Welche Spannbetonbrücken im Autobahnnetz werden derzeit mittels
Schallemissionsmonitoring überwacht, und für welche Brückenbauwerke
ist dies in Zukunft geplant?
26. Wie hat sich seit Gründung der Autobahn GmbH der Personalbestand
entwickelt, der für Instandhaltung, Sanierung und Ersatzneubau von
Ingenieurbauwerken zuständig ist (bitte für jedes Jahr in Vollzeitäquivalenten
und differenziert nach Niederlassungen der Autobahn GmbH angeben)?
27. Wie soll sich der Personalbestand der Autobahn GmbH, der für
Instandhaltung, Sanierung und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken zuständig
ist (bitte für jedes Jahr in Vollzeitäquivalenten und differenziert nach
Niederlassungen der Autobahn GmbH angeben), bis 2030 bzw. auf Basis der
mittelfristigen Finanzplanung entwickeln?
28. Wie hat sich seit Gründung der Autobahn GmbH der Personalbestand
entwickelt, der für Planung und Umsetzung von Vorhaben des Bedarfsplans
Straße (ausschließlich Aus- und Neubau) zuständig ist (bitte für jedes Jahr
in Vollzeitäquivalenten und differenziert nach Niederlassungen der
Autobahn GmbH angeben)?
29. Wie soll sich der Personalbestand der Autobahn GmbH, der für Planung
und Umsetzung von Vorhaben des Bedarfsplans Straße (ausschließlich
Aus- und Neubau) zuständig ist (bitte für jedes Jahr in
Vollzeitäquivalenten und differenziert nach Niederlassungen der Autobahn GmbH
angeben), bis 2030 bzw. auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung
entwickeln?
30. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass das
Brückensanierungsprogramm innerhalb der Autobahn GmbH personell so
ausgestattet ist, dass kurzfristig jährlich mindestens 450 bis 500
Teilbauwerke fertiggestellt werden können?
31. Bis wann will die Bundesregierung das Ziel des
Brückenmodernisierungsprogramms erreichen und eine jährliche Sanierungsleistung von
mindestens 500 bis 600 Teilbauwerken, die den Kriterien des
Brückenmodernisierungsprogramms entsprechen, bei der Autobahn GmbH erzielen, um
auf diese Weise den Sanierungsstau im Brückenbestand abzubauen und
gleichzeitig weitere Brückensperrungen zu verhindern?
32. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des
Brückensanierungsprogramms?
a) Wie viele Teilbauwerke sollen im Rahmen des
Brückenmodernisierungsprogramms insgesamt modernisiert bzw. ersetzt werden, hat die
Bundesregierung seit Beginn des Brückenmodernisierungsprogramms
weitere Bauwerke als modernisierungsbedürftig identifiziert, und
wenn ja, wie viele?
b) Wie viele Ersatzbauwerke bzw. Sanierungsvorhaben von
Teilbauwerken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms
entsprechen, sind in Planung (bitte erreichten Planungsstand angeben)?
c) Wie viele Ersatzbauwerke bzw. Sanierungsvorhaben von
Teilbauwerken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms
entsprechen, werden derzeit modernisiert?
33. Wie viele der Ersatzbauwerke bzw. Sanierungsvorhaben von
Teilbauwerken, die derzeit von der Autobahn GmbH geplant oder gebaut werden,
basieren noch auf Vorarbeiten (z. B. Planungen) durch die Länder (bitte
Anzahl nach Teilbauwerken in Planung und in Bau differenzieren)?
34. Bei wie vielen Brückenbauwerken findet aktuell die Nachrechnung auf
Basis der Nachrechnungsrichtlinie statt, und wie viele Brückenbauwerke
werden derzeit nicht bearbeitet (bitte Anzahl der Brückenbauwerke nach
Brücken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms
entsprechen, und Brücken im Gesamtnetz differenzieren)?
35. Wie viele Brückenbauwerke bzw. Teilbauwerke im Autobahnnetz, die
außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes liegen, und für
die ein Traglastindex von V und IV errechnet bzw. bestimmt wurde,
müssen dringend saniert bzw. durch einen Ersatzneubau ersetzt werden (bitte
Angabe der Zahl der Teilbauwerke nach Traglastindex V und IV
differenzieren und jeweils angeben, wie viele Teilbauwerke davon jeweils in das
Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen wurden)?
36. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten
Brückenmodernisierungsnetzes liegen, sind Sofortmaßnahmen wie die Verringerung des
Prüfzyklus, das Monitoring, Lkw-Abstandsgebot und bzw. oder die
Lastbeschränkung angeordnet worden und derzeit gültig, und wie viele Brücken davon
wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen?
37. Wie viele und welche Brückenbauwerke bzw. Teilbauwerke im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes
liegen, wurden seit 2021 (einschließlich) saniert bzw. durch einen Neubau
ersetzt, wie viele Brückenbauwerke in diesem Teil des Autobahnnetzes
werden aktuell saniert, bei welchen ist ein Ersatzbauwerk im Bau (bitte
auch Brückenfläche angeben), und wie viele Brücken davon wurden in
das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen?
38. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten
Brückenmodernisierungsnetzes liegen, läuft die Planung für die Sanierung oder einen Ersatzneubau
(bitte jeweils Planungsstand angeben, bitte auch Brückenfläche angeben),
und wie viele Brücken davon wurden in das
Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen?
39. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten
Brückenmodernisierungsnetzes liegen, ist aktuell eine Nachrechnung auf Basis der
Nachrechnungsrichtlinie in Bearbeitung (bitte auch Brückenfläche angeben), und wie
viele Brücken davon wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm
aufgenommen?
40. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten
Brückenmodernisierungsnetzes liegen, steht eine Bearbeitung (erster Schritt: Nachrechnung) noch
aus, bis wann soll die Nachrechnung der betreffenden Bauwerke beginnen
bzw. abgeschlossen werden (bitte auch Brückenfläche angeben), und wie
viele Brücken davon wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm
aufgenommen?
41. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofs wurden von der
Bundesregierung aufgegriffen, und wie wurden diese konkret umgesetzt?
42. Hat die Bundesregierung, wie am 2. April 2024 angekündigt
(Bundestagsdrucksache 20/10894), die Zielbestimmung des
Brückenmodernisierungsprogramms evaluiert, wenn ja, was sind die Ergebnisse, wurde die
Zielbestimmung angepasst, und wenn ja, wie?
43. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik des
Bundesrechnungshofs, nach der das Bundesministerium für Verkehr bei der
Berechnung der Brückenfläche des Brückenmodernisierungsprogramms von
5 000 statt 4 000 zu modernisierenden Teilbauwerken und einer Sollfläche
von 5,67 Mio. statt 3,2 Mio. m2 hätte ausgehen sollen (Bericht des
Bundesrechnungshofs vom 29. April 2025, S. 20 f.), hat die Bundesregierung
die Zahl der Brücken und die Sollfläche inzwischen angepasst, und wenn
ja, von welcher Sollfläche geht die Bundesregierung nun aus?
44. Hat die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs
aufgriffen und disponiert künftig Personalressourcen aus dem Bereich Aus-
und Neubau (Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße) um und
verstärkt im Gegenzug die personelle Ausstattung im Bereich
Brückensanierung bzw. Erhalt und Ersatz von Ingenieurbauwerken?
a) Wenn ja, wie setzt die Bundesregierung die Empfehlung des
Bundesrechnungshofs konkret um?
b) Wenn nein, warum folgt die Bundesregierung der Empfehlung des
Bundesrechnungshofs nicht?
45. Hat die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs
aufgriffen, den Bundesländern eindeutige Ziele für die
Brückenmodernisierung vorzugeben und gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie eine
Zurückstellung von Neu- und Ausbauprojekten zugunsten der
Brückenmodernisierung möglich ist (Bericht des Bundesrechnungshofs vom 29. April
2025)?
a) Wenn ja, wie setzt die Bundesregierung die Empfehlung des
Bundesrechnungshofs konkret um?
b) Wenn nein, warum folgt die Bundesregierung der Empfehlung des
Bundesrechnungshofs nicht?
46. Welcher Anteil des Anlagevermögens des Bundesfernstraßennetzes wurde
bisher unter der Berücksichtigung der Vorgaben des „Standards staatlicher
Doppik“ (SsD) erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1261; bitte Anteil
in Prozent angeben)?
47. Wird oder wurde die Beratungsleistung für das Szenario des sogenannten
Prognosefalls 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“
bereits ausgeschrieben, und wenn zutreffend, welches Unternehmen hat
den Zuschlag für diese Beratungsleistung bekommen (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/945)?
48. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Erstellung des
sogenannten Prognosefalls 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale
Transformation“, und bis wann will die Bundesregierung den Abschlussbericht
für den Prognosefall 2 vorstellen?
Berlin, den 28. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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