Baulicher Zustand der Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Castor-Transporten zwischen Jülich und Ahaus (Antwort zu Drs. 21/6376)
Text
Baulicher Zustand der Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Castor-Transporten zwischen Jülich und Ahaus (Antwort zu Drs. 21/6376)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7121
21. Wahlperiode 10.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6376 –
Baulicher Zustand der Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen im
Zusammenhang mit Castor-Transporten zwischen Jülich und Ahaus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwischen dem Standort des ehemaligen Kernforschungszentrums in Jülich
und dem Zwischenlager in Ahaus erfolgen bzw. sind Transporte von
radioaktiven Materialien geplant oder bereits durchgeführt worden. Diese Transporte
erreichen aufgrund der eingesetzten Transportbehälter und Sicherungstechnik
ein Gesamtgewicht von bis zu 130 Tonnen.
Die vorgesehenen Transportstrecken führen über zahlreiche Straßenabschnitte
und Brückenbauwerke in Nordrhein-Westfalen. Medienberichte sowie
Einschätzungen von Fachleuten weisen darauf hin, dass ein Teil der
Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen als sanierungsbedürftig oder strukturell
belastet gilt. Schwerlasttransporte können dabei eine zusätzliche Beanspruchung
darstellen.
Im Zusammenhang mit dem Transport am 24. und 25. März 2026 berichtete
der Westdeutscher Rundfunk, dass der Transport auf seinem Weg rund
200 Brückenbauwerke passiert, von denen sich einige in einem so schlechten
baulichen Zustand befinden, dass sie lediglich mit deutlich reduzierter
Geschwindigkeit (etwa 5 km/h) befahren werden konnten (https://cdn.tickaro
o.com/embed/v4/fullpage/5fc636993ecf7c8b4efb8738/fpl2axIAeRJsXZFdXk
gjGsF7nfQ6vo.html).
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen hinsichtlich der Sicherheit der
Transportstrecke, der Tragfähigkeit der betroffenen Brückenbauwerke, der
Risikobewertung durch die zuständigen Behörden sowie der
Vorsorgemaßnahmen im Falle von Schäden oder Unfällen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 1 bis 11 aus Gründen des Staatswohls
nicht offen erfolgen kann. Eine Maßnahme zum Schutz von
Kernbrennstofftransporten gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
(SEWD), zu denen auch terroristische Anschläge gehören, ist die Geheimhal-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tung des geplanten Streckenverlaufs. Die Bekanntgabe des Streckenverlaufs
könnte Unbefugten dabei helfen die Transporte zu sabotieren oder die
transportierten Kernbrennstoffe zu entwenden. In Kombination mit den hier
angefragten Besonderheiten der von der Transportstrecke betroffenen Brückenbauwerke
könnten potentielle Täter in die Lage versetzt werden, die Örtlichkeit für einen
Anschlag derart zu optimieren, dass die übrigen ergriffenen
Sicherungsmaßnahmen in ihrer Wirkung eingeschränkt sein könnten. Ein dahingehend optimierter
Angriff könnte sich schädlich auf die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder auswirken. Diese Informationen werden den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages daher nur auf Nachfrage hin in Form einer
als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“
eingestuften Unterlage über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
zugänglich gemacht.
1. Welche konkreten Transportstrecken zwischen Jülich und Ahaus wurden
für Atomtransporte mit einem Gesamtgewicht von bis zu 130 Tonnen
bislang genutzt oder sind vorgesehen?
2. Welche Brückenbauwerke werden auf diesen Strecken jeweils passiert
(bitte einzeln auflisten)?
3. In welchem baulichen Zustand befinden sich die einzelnen Brücken
entlang der Transportstrecke nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die
jeweiligen Zustandsnoten gemäß Brückenbewertungssystem angeben)?
4. Bei welchen dieser Brücken besteht nach Kenntnis der Bundesregierung
ein Sanierungs- oder Erneuerungsbedarf, und wie wird dieser jeweils
zeitlich eingeordnet?
5. Welche Brücken entlang der Strecke weisen nach Kenntnis der
Bundesregierung Schäden wie Rissbildungen, Materialermüdung oder
Korrosionsprobleme auf (bitte differenziert darstellen)?
6. Für welche Brücken entlang der Strecke gelten derzeit
Lastbeschränkungen oder besondere Nutzungsauflagen?
7. Welche statischen Nachweise wurden im Vorfeld der Transporte für die
betroffenen Brückenbauwerke durchgeführt?
a) In welchen Fällen wurden keine gesonderten statischen Prüfungen im
Vorfeld durchgeführt, und wie wird dies jeweils begründet?
b) Welche regelmäßigen Kontrollen der betroffenen Brücken finden
statt, in welchen zeitlichen Abständen erfolgen diese, und wurden
diese im Zusammenhang mit den Transporten angepasst?
8. Welche Sicherheitszuschläge wurden bei der Berechnung der
Tragfähigkeit im Hinblick auf die Schwertransporte angesetzt?
9. Gab es im Zuge der Transportplanung besondere Begutachtungen
einzelner Brücken (z. B. Sonderprüfungen), und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
10. In welchen Fällen wurden für die Durchführung der Atomtransporte
Ausnahmen von bestehenden Gewichtsbeschränkungen erteilt?
11. Inwieweit wurden temporäre Sicherungsmaßnahmen (z. B.
Verkehrseinschränkungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begleitfahrzeuge)
speziell für die Atomtransporte angeordnet, auf welchen konkreten
Brückenbauwerken oder Streckenabschnitten wurde die Geschwindigkeit auf
Schrittgeschwindigkeit (z. B. etwa 5 km/h) reduziert, und welche Gründe
lagen hierfür jeweils vor?
Die Fragen 1 bis 11 werden entsprechend der Vorbemerkung der
Bundesregierung nicht in offener Form beantwortet.“*.
12. Welche Behörden auf Bundes- und Landesebene waren in die
Genehmigung und Bewertung der Transportstrecke eingebunden?
Im Rahmen der atomrechtlichen Genehmigungserteilung waren auf
Bundesebene das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das
Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der Genehmigung der
Transportstrecke befasst.
In diesem Zusammenhang werden regelmäßig auch die Innenbehörden der von
einem Kernbrennstofftransport betroffenen Länder durch das BASE beteiligt;
in diesem Fall das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen.
Eine Liste der involvierten Landesbehörden, insbesondere der nachgeordneten
Behörden, liegt der Bundesregierung nicht vor.
Im Zuge des Antragsverfahrens für genehmigungspflichtige Großraum- und
Schwertransporte werden von der zuständigen Erlaubnis- und
Genehmigungsbehörde die für den jeweiligen Streckenteil zuständigen
Straßenbauverwaltungen angehört. Für die Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sind das die
Autobahn GmbH des Bundes für die Autobahnen und der Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Auftragsverwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen für die in Nordrhein-Westfalen liegenden Bundestraßen.
13. Welche Rolle spielte das Land Nordrhein-Westfalen bei der Festlegung
und Prüfung der Transportwege?
Der Beförderer schlägt im Rahmen der Antragstellung Routen vor, die von den
für die Genehmigungserteilung zuständigen Behörden geprüft werden. Hierbei
sind auch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt.
Für die Rolle bei der Genehmigung als Großraum- und Schwertransport wird
darüber hinaus auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Welche Risikoanalysen wurden im Hinblick auf mögliche
Brückenschäden oder ein mögliches Versagen von Brücken während eines Transports
durchgeführt?
Als Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für Großraum- und
Schwertransporte wurde für alle Brückenbauwerke im Zuge des Fahrtweges die Prüfung der
Befahrbarkeit durch einen statischen Nachweis erbracht. Die Fahrerlaubnis für
eine Brücke wird dabei gegebenenfalls unter Fahrauflagen nur erteilt, wenn
diese vom betreffenden Transport schadlos passiert werden kann. Zudem wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 verwiesen.
* Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
15. Welche Notfall- und Evakuierungspläne bestehen für den Fall eines
Unfalls auf einer Brücke während eines Atomtransports?
Zwischen Unfällen auf Brücken und sonstigen Straßen wird diesbezüglich nicht
unterschieden.
16. Sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, bei denen es im
Zusammenhang mit vergleichbaren Schwertransporten zu Schäden an Brücken
gekommen ist?
Nein, der Bundesregierung sind keine Vorfälle bekannt.
17. Inwieweit wurden alternative Transportwege (z. B. Schiene) geprüft, und
aus welchen Gründen wurden diese gegebenenfalls verworfen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Sicherheit
zukünftiger Atomtransporte über die bestehende Infrastruktur zu
gewährleisten?
Über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen an die Beförderung von
Kernbrennstoffen hinaus plant die Bundesregierung aktuell keine Maßnahmen.
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ISSN 0722-8333