Sechster Tätigkeitsbericht 2026
Text
Sechster Tätigkeitsbericht 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8110
21. Wahlperiode 18.09.2026
Unterrichtung
durch das Nationale Begleitgremium
Sechter Tätigkeitsbericht 2026
Zugeleitet mit Schreiben des Nationalen Begleitgremiums vom 16. September 2026.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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VERANTWORTUNG
SICHERHEIT
TEMPO
VERFAHREN STEUERN UND WEITERENTWICKELN
6. TÄTIGKEITSBERICHT
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 3 –
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Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
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Inhaltsverzeichnis
Teil A: Empfehlungen und Positionen
Vorwort ____________________________________________________________________ 8
Fakten zur Endlagersuche ___________________________________________________ 10
Empfehlungen an Politik und Akteure ________________________________________ 12
Teil B: Das Gremium
Wie läuft das Verfahren, liebe Ko-Vorsitzende? ________________________________ 18
Das Nationale Begleitgremium ______________________________________________ 22
Die Mitglieder _____________________________________________________________ 24
Woran könnte die Endlagersuche scheitern, Herr Hagedorn? ____________________ 26
Akteure und Beteiligungsformate ____________________________________________ 28
Teil C: Die Arbeit des NBG
Zentrale Ergebnisse der unabhängigen Gutachten _____________________________ 32
Akteneinsichten bei den Akteuren ___________________________________________ 38
Aktuelle Stellungnahmen ___________________________________________________ 39
Veranstaltung: Endlagersuche als Mehrgenerationenaufgabe ___________________ 42
Veranstaltungsreihe: NBG vor Ort ____________________________________________ 44
Weitere Veranstaltungen in der Übersicht ____________________________________ 46
Die Mitglieder unterwegs ___________________________________________________ 48
Highlights der Sitzungen ____________________________________________________ 53
Alle Sitzungen in Schlaglichtern ______________________________________________ 56
Arbeit der Fachgruppen _____________________________________________________ 58
Fachgruppe I (Öffentlichkeitsbeteiligung) _________________________________________ 60
Fachgruppen II (Geologie & Grundlagendaten) und III (Strahlenschutz & Sicherheit) ___ 63
Fachgruppe IV (Selbsthinterfragendes Verfahren & Institutionengeflecht) ____________ 66
Die Geschäftsstelle des NBG ________________________________________________ 69
Erfahrungsschatz ehemaliger Mitglieder ______________________________________ 70
Abkürzungsverzeichnis _____________________________________________________ 74
Impressum ________________________________________________________________ 75
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 5 –
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Empfehlungen
und Positionen
TEIL A
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Liebe Leserinnen und Leser,
seit der Nach- und Neubesetzung des
Nationalen Begleitgremiums (NBG)
Ende Dezember 2025 erleben wir einen
Neustart mit neuen Perspektiven und
frischen Impulsen. Gleichzeitig knüpfen wir
an die wichtige Arbeit der vergangenen
Jahre an. Das NBG begleitet das
Verfahren seit fast zehn Jahren auf vielfältige
Weise: Wir beraten uns in öffentlichen
Sitzungen, zu denen wir regelmäßig
Gäste aus verschiedenen Themenbereichen
einladen. Wir führen Gespräche mit den
beteiligten Institutionen sowie
Betroffenen in den Regionen und sprechen auf
Basis dieser Gespräche und Beratungen
Empfehlungen aus. Wir organisieren
Veranstaltungen, beauftragen Gutachten
und verschaffen uns durch
Akteneinsichten bei den Akteuren einen eigenen
Einblick in die einzelnen Verfahrensschritte
Vorwort
und deren Bearbeitung durch die
Institutionen. Diese Instrumente ermöglichen
es uns, die Entwicklungen im
Standortauswahlverfahren kritisch zu begleiten
und dort nachzufragen, wo aus unserer
Sicht Klärungsbedarf besteht.
Dabei ersetzt das NBG natürlich weder
Wissenschaft noch Politik. Die
Wissenschaft liefert die Erkenntnisse, auf deren
Basis die politisch Verantwortlichen
Entscheidungen treffen sollen – und das
NBG trägt dazu bei, dass diese
Entscheidungen nachvollziehbar bleiben und die
Bevölkerung in allen Schritten beteiligt
wird. Die besondere Stärke des NBG
liegt in seiner einmaligen
Zusammensetzung: Bürgerinnen und Bürger arbeiten
gemeinsam mit anerkannten
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Auch die
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junge Generation redet aktiv mit – unser
jüngstes Mitglied ist 16 Jahre alt.
Menschen aus verschiedenen Altersgruppen
mit völlig unterschiedlichen Erfahrungen
und Hintergründen übernehmen
gemeinsam Verantwortung für eine
Aufgabe, die weit über einzelne
Legislaturperioden hinausreicht. Diese Verbindung aus
gesellschaftlich breiter Aufstellung und
fachlicher Kompetenz ist ein besonderes
Element der demokratischen Kontrolle
im Standortauswahlverfahren.
Vor uns liegen anspruchsvolle Aufgaben.
Die anstehende Weiterentwicklung des
Standortauswahlgesetzes wird wichtige
Fragen aufwerfen: Welche Schritte sind
zwingend notwendig? Wo lässt sich das
Verfahren effizienter gestalten? Wie
kann die Qualität der Entscheidungen
gesichert werden? Und wie gelingt es,
die Zwischenlagerfrage mit der nötigen
Dringlichkeit zu beantworten? Denn
hier drängt die Zeit mehr denn je. Die
Menschen an den
Zwischenlagerstandorten erwarten zu Recht, dass aus einer
Übergangslösung kein Dauerzustand
wird. Potenzielle Konflikte sehen wir im
Spannungsfeld zwischen
gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und lokaler
Betroffenheit. Die Entscheidung für
einen Standort wird Auswirkungen auf
eine konkrete Region haben. Zugleich
betrifft die Verantwortung für die
sichere Entsorgung der hoch radioaktiven
Abfälle die gesamte Gesellschaft und alle
künftigen Generationen. Während bisher
naturwissenschaftliche Daten
dominieren, steigt mit den bevorstehenden
Regionalkonferenzen die lokale
Betroffenheit. Hier müssen wir Raum schaffen für
einen offenen Dialog mit
Sachargumenten, der unterschiedliche Sichtweisen
zulässt. Die Menschen müssen gehört
werden, denn Vertrauen wächst nur in
einem ehrlichen Dialog – über Chancen
und über Grenzen der Beteiligung.
Denn – und da sind wir uns wohl alle
einig – wir dürfen den nachfolgenden
Generationen keine Probleme vererben,
sondern müssen mindestens
Lösungswege aufzeigen. Dazu brauchen wir nicht
morgen, sondern heute den Mut zu
klaren Entscheidungen.
Der vorliegende 6. Tätigkeitsbericht des
NBG gibt Ihnen Einblicke in unsere Arbeit
der vergangenen 1,5 Jahre, unsere
Schwerpunktthemen und unsere
Arbeitsweise. Wir laden Sie ein, die
Standortsuche zusammen mit uns kritisch und
konstruktiv zu begleiten. Denn am Ende
treffen diese Entscheidungen nicht uns
– sondern all diejenigen, die nach uns
kommen werden.
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Marion Durst & Karsten Möring
Ko-Vorsitzende Nationales Begleitgremium
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 9 –
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Fakten zur
Endlagersuche
Die Suche nach einem Endlagerstandort für die
hoch radioaktiven Abfälle des Atomzeitalters ist
ein gesellschaftliches Mammutprojekt und an
Komplexität kaum zu übertreffen. Wir haben
die wichtigsten Fakten und Wegmarken als
kleine Einführung zusammengestellt.
GESTEINSARTEN
Das Endlager soll im Untergrund errichtet werden.
Einige Gesteine eignen sich hierfür besser als
andere. Die drei möglichen Wirtsgesteine in
Deutschland sind Kristallin, Salz und Ton.
Salzgestein
Tongestein
· Ermittlung von Teilgebieten
(bereits erfolgt)
· Ermittlung von
Standortregionen für übertägige
Erkundung
· untertägige Erkundung
· abschließender Vergleich
und Standortvorschlag
· übertägige Erkundung
· vergleichende Analyse und
Vorschlag für untertägige
Erkundung
DER WEG ZUM
SICHEREN STANDORT
§ Entscheidung über die
übertägig zu
erkundenden Standortregionen
§ Entscheidung über
untertägige Erkundungen und
Erkundungsprogramme
§ Standortentscheidung
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Kristallingestein
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MINDESTFLÄCHE DER
STANDORTREGIONEN
Je nach Wirtsgestein geht man aktuell von
folgenden Flächen aus, die für ein
Endlager mindestens benötigt werden:
6 km2, also in etwa
so groß wie der Kölner
Stadtteil Nippes
(ca. 5,5 km²)
3 km2 und damit
in etwa so groß wie
das Tempelhofer Feld
in Berlin (3,5 km2)
KRISTALLIN
SALZ
10 km2 und damit
in etwa so groß
wie der Tegernsee
in Bayern (8,9 km2)
ТОN
Das deutsche Standortauswahlverfahren
verläuft in drei Phasen. Jede Phase schließt mit
einer gesetzlichen Festlegung ab.
Aktuell befinden wir uns in Phase 1. Ende 2027
schlägt die Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) potenziell geeignete Standortregionen für
die weitere Erkundung vor.
Anschließend richtet das Bundesamt für die
Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
die sogenannten Regionalkonferenzen als
zentrale Beteiligungsformate in den Regionen ein.
Die Regionalkonferenzen prüfen und beraten
den Standortregionenvorschlag.
Das BASE prüft den Standortregionenvorschlag
und erarbeitet eine begründete Empfehlung zum
Vorschlag, die auch die Beratungsergebnisse der
Beteiligungsformate mit aufgreift.
Abschließend entscheidet der Bundesgesetzgeber
über die in Phase 2 übertägig zu erkundenden
Standortregionen.
LEITSÄTZE AUS DEM
STANDORTAUSWAHLGESETZ
partizipativ
wissenschaftsbasiert
transparent
selbsthinterfragend
lernend
VGL. § 1 ABSATZ 2 SATZ 1 STANDAG
Für die in Deutschland verursachten hoch radioaktiven Abfälle soll
ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zur Endlagerung
ermittelt werden. Das Suchverfahren soll 5 Kriterien erfüllen:
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Empfehlungen an
Politik und Akteure
GEMEINSAM ERKANNTE
OPTIMIERUNGSPOTENZIALE IM
STANDORTAUSWAHLGESETZ IM SINNE
DES LERNENDEN VERFAHRENS
UMSETZEN.
Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat
in einer ersten vorläufigen Stellungnahme
Fragen bzgl. Optimierungsmöglichkeiten
für ein beschleunigtes
Standortauswahlverfahren formuliert. Auch die
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), das
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (BASE) und weitere Akteure
haben Vorschläge zur Beschleunigung
erarbeitet. Das NBG begrüßt die frühzeitige
Vorstellung und Diskussionsbereitschaft
des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) zu den verschiedenen
Überlegungen im Rahmen der
Novellierung des Standortauswahlgesetzes
(StandAG). Umso wichtiger ist es nun, dass
das BMUKN die Ergebnisse der
Diskussionen mit den Akteuren und der breiten
Öffentlichkeit auswertet,
berücksichtigt und öffentlich zur Verfügung stellt.
Zeitnah müssen zudem die für die BGE
notwendigen Entscheidungen getroffen
werden, damit diese für ihre Arbeiten nach
dem Standortregionenvorschlag
Planungssicherheit hat.
Das NBG empfiehlt dem BMUKN, dem
Kabinett und dem Gesetzgeber sehr
transparent an der Novellierung des
StandAG weiterzuarbeiten. Der
Referentenentwurf muss so zeitnah wie möglich
öffentlich zur Verfügung gestellt und das
Gesetzgebungsverfahren zügig im Sinne
der Prinzipien des StandAG
vorangetrieben werden.
AN DEN BUNDESTAG UND DEN BUNDESRAT
ABGESTIMMTEN UND FORTLAUFEND
AKTUALISIERTEN PROJEKT- UND
ZEITPLAN ÜBERWACHEN.
Alle Akteure des Verfahrens – das
BMUKN, das BASE, die BGE und die BGZ
Gesellschaft für Zwischenlagerung –
müssen mit Beteiligung vom NBG,
Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft
sowie den Kommunen einen realistischen
und auch verbindlichen Projekt- und
Zeitplan entwickeln. Um den politischen
Umsetzungswillen des
Standortauswahlverfahrens zu demonstrieren, ist ein
zielorientierter Zeitplan für die einzelnen
nun folgenden Schritte bis zur
Standortentscheidung zu definieren. Die
Einhaltung des Zeitplans ist zu überwachen,
regelmäßig einzufordern und öffentlich
bekannt zu geben.
Das NBG fordert auf sicherzustellen,
dass die für das Gelingen des
Verfahrens notwendigen Zeitabschnitte
gesetzlich verankert werden.
ZWISCHEN- UND ENDLAGERUNG ALS
GEMEINSAME AUFGABE BEGREIFEN.
Die Zwischenlagerung hoch
radioaktiver Abfälle stellt weiterhin eine große
technische wie auch gesellschaftliche
Herausforderung dar. Es müssen nicht nur
Alterungsprozesse beherrscht und alle
Sicherheitsparameter überwacht werden,
sondern angesichts der zunehmend
volatilen Sicherheitslage und hybriden
Bedrohungen die Sicherungs- und
Schutzkonzepte nach entsprechenden Richtlinien
neu bewertet sowie angepasst werden.
Gesellschaftlich besteht die
Herausforderung darin, diese Maßnahmen im Dialog
mit den Standortgemeinden zu
entwickeln und umzusetzen. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit darf sich nicht nur
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auf Stellungnahmeverfahren und
Erörterungstermine beschränken, sondern muss
den Prozess kontinuierlich begleiten. Die
Menschen in den Zwischenlagergemeinden
sollten aktiv eingebunden werden, um so
auch das Vertrauen in das
Standortauswahlverfahren zu stärken. Ab 2028 sind
Vertretende dieser Gemeinden über den
Rat der Regionen direkt in das Verfahren
eingebunden. Sie sollten positiv in diesen
Prozess gehen, nicht mit Misstrauen oder
dem Gefühl, im Stich gelassen zu werden.
Notwendig ist zudem die schnelle
Umsetzung von § 38 StandAG. Alle Daten zu
den Eigenschaften der einzulagernden
radioaktiven Abfälle sind zu sichern und zur
Verfügung zu stellen.
Das NBG empfiehlt dem Deutschen
Bundestag und Bundesrat erneut, den
Genehmigungsprozess für die längere
Zwischenlagerung so auszugestalten,
dass kommunale Vertreterinnen und
Vertreter, die lokalen Initiativen und die
interessierte Öffentlichkeit die sichernden
Maßnahmen aktiv begleiten und
mittragen können. Zwischen- und Endlagerung
sollten als Gesamtprozess betrachtet und
entsprechende Formate für die
Partizipation auch auf nationaler Ebene an der
Zwischenlagerung entwickelt werden.
Die notwendige Befassung des
Bundestags zur Neugenehmigung von
Zwischenlagern nach § 6 Abs. 5 AtG ist sorgfältig
und frühzeitig vorzubereiten.
HANDLUNGSFÄHIGKEIT SICHERN:
LEGITIMATION, KONTINUITÄT UND
VIELFALT IM NBG STÄRKEN.
Nach über drei Jahren der Ungewissheit
ist es im Dezember 2025 gelungen, das
NBG mit 18 Mitgliedern voll zu besetzen.
Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei
Jahre. Es sind maximal drei Amtszeiten
möglich. In den neun Jahren, die das
Gremium existiert, ist es bisher nicht
einmal gelungen, die zwölf, wie im StandAG
vorgesehen, von Bundestag und
Bundesrat zu wählenden Mitglieder rechtzeitig zu
benennen – während die sechs in einem
Beteiligungsverfahren nominierten und
durch den Bundesumweltminister oder
die Bundesumweltministerin benannten
Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich
neu besetzt wurden. Dies führte etwa zu
größeren Vakanzen sowie zu zeitlich
versetzten Berufungsverfahren und
unterschiedlichen Amtszeitzyklen. Die
bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dadurch die
Kontinuität der Gremienarbeit erschwert
und die Wahrnehmung des gesetzlichen
Auftrags beeinträchtigt wird.
Das NBG bittet den Gesetzgeber, die
gesetzlichen Voraussetzungen für eine
jederzeit vollständig legitimierte
Besetzung des Gremiums zu schaffen sowie
die Amtszeiten der Mitglieder beider
Statusgruppen zu synchronisieren. Es
ist sicherzustellen, dass die Vielfalt des
NBG gestärkt und erweitert wird. Dies
betrifft insbesondere unterschiedliche
fachliche Hintergründe, gesellschaftliche
Perspektiven, Geschlechter,
Generationen und regionale Erfahrungen.
GEOLOGIEDATENGESETZ WEITER
PRÄZISIEREN. UNABHÄNGIGE
WISSENSCHAFTLICHE BERATUNG
BEIM NBG GEWÄHRLEISTEN.
Das NBG hat konkrete Vorschläge für die
Evaluation des Geologiedatengesetzes
(GeolDG) erarbeitet und auf seiner
Website veröffentlicht. Spätestens mit dem
für Ende 2027 vorgesehenen Vorschlag
der Standortregionen sollten mithilfe des
GeolDG sämtliche
entscheidungsrelevanten Daten, einschließlich Bergwerksdaten,
für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Die in § 35 (4) GeolDG verankerte
Unterstützung des NBG durch eine unabhängige
Sachverständigengruppe für dessen
wissenschaftliche Beratung sowie die
gewährten Einsichtsrechte in alle geologischen
Daten haben sich als äußerst wirksam
erwiesen.
Das NBG empfiehlt dem Gesetzgeber,
das GeolDG an entscheidenden Stellen
nachzubessern:
a) Die Rollen von BGE, BASE und den
Staatlichen Geologischen Diensten
(SGD) müssen bei der
Datenveröffentlichung noch klarer definiert werden.
b) Die Beratung des NBG durch die
Sachverständigengruppe über die Phase
1 des Standortauswahlverfahrens
hinaus muss sichergestellt bleiben.
c) Die Regionalkonferenzen müssen die
Möglichkeit haben, die
Datengrundlage der vorgeschlagenen
Standortregionen zu prüfen.
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ABGESTIMMTEN UND FORTLAUFEND
AKTUALISIERTEN PROJEKT- UND
ZEITPLAN ENTWICKELN.
Die beteiligten Akteure müssen einen
realistischen Projekt- und Zeitplan für das
Verfahren entwickeln, der nicht nur Phase
1 abdeckt, sondern möglichst bis zum
Einlagerungsbeginn vorausdenkt. Hierbei sind
auch die Kommunen, die Zivilgesellschaft
und das NBG als unabhängige Begleitung
einzubeziehen. Nur so starten die
Regionalkonferenzen reibungslos, lassen sich alle
Beteiligungsformate planmäßig integrieren
und können die Akteure ihre Arbeit
kontinuierlich abstimmen. Damit die
Regionalkonferenzen ihre gesetzliche Aufgabe effektiv
AN DIE AKTEURE
STANDORTAUSWAHLVERFAHREN
KONSEQUENT VORANTREIBEN UND
PLANUNGSSICHERHEIT SCHAFFEN.
Die sichere Entsorgung hoch radioaktiver
Abfälle erfordert eine klare und verlässliche
Ausrichtung der deutschen
Entsorgungsstrategie. Konzepte der Partitionierung und
Transmutation (P&T) werden zwar als
mögliche Optionen diskutiert, nach heutigem
Kenntnisstand handelt es sich aber eher
um Grundlagenforschung. Das heißt, sie
sind technisch derzeit nicht ausgereift, mit
erheblichen Unsicherheiten verbunden und
würden hohe zusätzliche Investitionen
sowie langfristige Folgekosten verursachen.
Darüber hinaus würden sie die
Notwendigkeit eines Endlagers und die
Herausforderung einer verlängerten Zwischenlagerung
nicht beseitigen.
Das NBG empfiehlt dem Gesetzgeber,
die Entsorgungsstrategie weiterhin
konsequent auf die tiefengeologische
Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle
auszurichten und das
Standortauswahlverfahren zügig voranzutreiben.
Mögliche Entwicklungen im Bereich der
Grundlagenforschung sollten
wissenschaftlich beobachtet und im Rahmen des
lernenden Verfahrens bewertet werden.
Sie dürfen jedoch nicht zu
Verzögerungen, zusätzlichen Planungsschleifen oder
einer Infragestellung des
eingeschlagenen Weges führen.
erfüllen können, müssen die Zeitpläne
exakt ineinandergreifen. Das erfordert
synchronisierte Kommunikationswege
und klare Fristen. Das NBG begrüßt daher,
dass das BMUKN beim Forum
Endlagersuche 2024 angekündigt hat, die
Zeitpläne aller Beteiligten zu koordinieren. Ein
erster wichtiger Schritt ist der
Rahmenterminplan, den das BASE nun für seine
Aufgabenbereiche erstellen und mit den
anderen Akteuren abstimmen will.
Das NBG fordert alle beteiligten
Akteure auf, zeitnah einen abgestimmten
und fortlaufend aktualisierten Zeitplan
zu entwickeln, der Voraussetzung für
einen strukturierten und rechtssicheren
Verfahrensablauf ist.
BETEILIGUNG AN DER
STRATEGISCHEN UMWELTPRÜFUNG
ITERATIV ERMÖGLICHEN.
BETEILIGUNGSMANDAT WEIT
AUSLEGEN.
Die Menschen in den Standortregionen
– organisiert in Regionalkonferenzen –
werden neben Fragen zur geologischen
Sicherheit frühzeitig um weitere
Informationen bitten. Dies betrifft etwa die
Nähe eines Endlagers zu ihrem Wohnort,
Fragen zur Sicherheit ihrer
Trinkwasserversorgung, zur Betroffenheit von
Erholungs- und Naturräumen oder zum
erwarteten Transportaufkommen. Als
initial auskunftsfähig wird sich hier die
frühzeitig erfolgende Strategische
Umweltprüfung (SUP) erweisen müssen.
Sie dient dazu, auch die
Umweltauswirkungen der begründeten Empfehlung
des BASE für die weiter zu erkundenden
Standortregionen zu berücksichtigen.
Ihr Ablauf ist rechtlich vorgegeben: Er
beginnt mit der Feststellung des
Untersuchungsrahmens in Umfang, Tiefe und
Methodik durch das BASE. Die
obligatorische Beteiligung von Behörden und der
Öffentlichkeit im SUP-Prozess erfolgt
formal jedoch erst, wenn das zugehörige
Fachgutachten – der sogenannte
Umweltbericht – vorliegt.
Das NBG empfiehlt dem BASE, den
Untersuchungsrahmen für die SUP so
frühzeitig wie möglich zu ermitteln und
das Beteiligungsmandat dabei weit
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auszulegen. Das NBG empfiehlt dem
BASE weiter, bereits im
Entstehungsprozess des Umweltberichts „Blicke über
die Schulter“ zu ermöglichen, ähnlich der
Praxis der BGE bei der schrittweisen
Eingrenzung möglicher Standortregionen.
Auch für zwischenzeitliche Rückfragen zu
den Umweltbelangen der
Standortregionen sollten so weitergehende, informelle
Beteiligungsfenster geöffnet werden.
Die Beteiligungsstränge nach den
Anforderungen aus dem StandAG sowie zur
SUP (gemäß der
Umweltverträglichkeitsprüfung) sollten auch als ein
gemeinsames Arbeitsprogramm der
Regionalkonferenzen verstanden werden.
KOMMUNEN FRÜHZEITIG STÄRKEN
UND REGIONALKONFERENZEN
ARBEITSFÄHIG MACHEN.
Die Regionen werden aufgrund ihrer
unterschiedlichen historischen, strukturellen und
kulturellen Prägungen sehr verschieden
auf die Benennung als Standortregion
reagieren. Kommunen kennen die
Gegebenheiten vor Ort am besten und können
entscheidend dazu beitragen, Vertrauen
und Akzeptanz in der Bevölkerung
aufzubauen. Zugleich übernehmen sie bereits
heute zahlreiche Aufgaben unter knappen
personellen und finanziellen Ressourcen.
Mit der Rolle als Standortregion kommen
erhebliche zusätzliche Anforderungen auf
Verwaltungen und kommunale
Entscheidungstragende zu.
Das NBG fordert das BASE auf, frühzeitig
den Dialog mit Kommunalvertretende,
gesellschaftlichen Gruppen und
engagierten Bürgerinnen und Bürgern der
betroffenen Regionen zu suchen, um zum
Beispiel Falschinformationen,
gesellschaftlichen Konflikten oder
Investitionsunsicherheiten proaktiv zu begegnen.
Zugleich hat das BASE die reibungslose
Einrichtung und Ausstattung der
Geschäftsstellen der Regionalkonferenzen
sicherzustellen. Hierfür sind frühzeitig
Ansprechpersonen in die Regionen zu
entsenden, welche dann die ersten
Vollversammlungen vorbereiten und
organisatorische sowie fachliche
Unterstützungsstrukturen für die
Regionalkonferenzen aufbauen. Die Geschäftsstellen
sind dauerhaft in den jeweiligen
Standortregionen anzusiedeln, um eine
verlässliche Ansprechbarkeit und regionale
Verankerung der Regionalkonferenzen
zu gewährleisten. Die in der
anstehenden Phase notwendigen zusätzlichen
Personalressourcen müssen frühzeitig
beim Haushaltsgesetzgeber adressiert
werden.
WIRKLICH OFFENE
REGIONALKONFERENZEN GESTALTEN
UND DIALOG STÄRKEN.
Damit die Regionalkonferenzen ihre
Aufgabe erfüllen können, müssen sie
vielen Menschen eine aktive Mitwirkung
einräumen. Beteiligung gelingt nur, wenn
Barrieren abgebaut, unterschiedliche
Lebensrealitäten berücksichtigt und faire
Rahmenbedingungen für den Austausch
geschaffen werden. Besondere
Aufmerksamkeit gilt hierbei den jungen
Menschen. Sie werden die Ergebnisse der
heutigen Entscheidungen umsetzen müssen.
Daher sind sie mit passenden Formaten
aktiv einzubeziehen. Diskussionen in den
Standortregionen werden von Konflikten,
Unsicherheiten und unterschiedlichen
Interessen geprägt sein. Eine frühzeitige
Analyse regionalspezifischer
Herausforderungen ist daher unerlässlich.
Transparente Kommunikation, klare
Diskursregeln und professionelle Moderation sind
wesentliche Voraussetzungen für eine
qualitativ hochwertige und belastbare
Beteiligung in einem fairen Verfahren.
Das NBG empfiehlt dem BASE, die
Regionalkonferenzen von Beginn an
barrierearm, inklusiv und
niedrigschwellig auszugestalten. Hierzu sollten
frühzeitig geeignete
Veranstaltungsorte gesichert werden. Das Interesse
der regionalen Bevölkerung ist durch
aufsuchende Beteiligung sowie digitale
und analoge Angebote zu stärken, um
eine breite Teilhabe an den
Regionalkonferenzen sicherzustellen. Das NBG
empfiehlt dem BASE, regionale
Herausforderungen frühzeitig zu analysieren
und einen Pool professioneller
Moderierender aufzubauen, um die
Regionalkonferenzen wirksam einzurichten.
Das NBG empfiehlt allen Akteuren
außerdem, eine klare und transparente
Kommunikationskultur zu pflegen.
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Das Gremium
TEIL B
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Marion Durst ist seit acht Jahren Bürgervertreterin im Nationalen
Begleitgremium (NBG). Karsten Möring wurde Ende 2025 vom
Bundestag und Bundesrat neu berufen. Seit Februar 2026 teilen sich
die Lehrerin aus Jena und der erfahrene Parlamentarier den
Vorsitz des NBG. In einem persönlichen Gespräch blicken sie auf die
bisherige Zusammenarbeit, Konfliktfelder im Verfahren und
die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen.
INTERVIEW VOM 8. JUNI 2026
Wie läuft das Verfahren,
liebe Ko-Vorsitzende?
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Seit Dezember 2025 ist das NBG
komplett neu besetzt. Wie hat das die
Arbeit des Gremiums verändert?
Durst: Es fühlt sich wie ein Neustart an.
Die frische Zusammensetzung des NBG
bringt Energie, neue Perspektiven und
wichtige Impulse mit sich. Das ist gerade
jetzt wertvoll, weil neben technischen
und geowissenschaftlichen Fragen
zunehmend gesellschaftliche, politische und
sozialwissenschaftliche Themen in den
Fokus rücken.
Möring: Endlich kann das Gremium seine
gesetzliche Rolle wieder voll ausfüllen.
Weiterhin ist uns die Verknüpfung mit der
Zwischenlagerproblematik sehr wichtig.
Die Standortsuche und die
Zwischenlagerfrage sollten zusammengedacht
werden, da Beteiligung auch für
Zwischenlagerstandorte in der aktuellen Situation
besonders wichtig ist. Der Gesetzgeber
wäre gut beraten, dieses Thema
aufzugreifen.
„Ein Verfahren ohne NBG wäre...“?
Durst: ...ein Verfahren ohne nachhaltige
Möglichkeit, das Vertrauen der breiten
Gesellschaft zu gewinnen. Das NBG ist
als „Werkzeugkasten der Demokratie“
einzigartig: Die Kombination aus
Bürgervertreterinnen und Bürgervertretern
sowie anerkannten Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens war ein Novum. Dass
Menschen mit so unterschiedlichen
Hintergründen über viele Jahre konstruktiv
zusammenarbeiten und gemeinsam
Verantwortung übernehmen, ist alles andere
als selbstverständlich.
Die Nachbesetzung hat sehr lange
gedauert. Hat es das Vertrauen in
den politischen Entscheidungswillen
bei dem Thema in Teilen zerstört?
Durst: Wenn politische Entscheidungen
über drei Jahre verschleppt werden, wird
zu Recht an der Verlässlichkeit
gezweifelt. Ich hoffe, dass bei der
Evaluation Verfahren gefunden werden, um
solche Verzögerungen künftig zu
verhindern.
Möring: Die Autorität des NBG darf durch
solche Hängepartien nicht beeinträchtigt
werden. Wir appellieren an die
Abgeordneten und Vertretungen der Länder:
Nehmt das NBG nicht als nebensächlich
wahr, sondern kümmert euch rechtzeitig
um die Besetzung!
Kommen wir zu den inhaltlichen
Themen des NBG. Wo müsste man
bei der Novellierung des StandAG
nachschärfen?
Möring: Wir müssen prüfen, welche
Schritte zwingend sind und welche man
optional einsetzen kann, um das
Verfahren zu beschleunigen. Die Menschen
an den Zwischenlagerstandorten haben
einen Anspruch darauf, dass der
provisorische Zustand bald endet.
Durst: Es braucht Mut zu
Entscheidungen. Gerade die junge Generation hat ein
Recht darauf, das Ende des
Standortauswahlverfahrens noch selbst zu erleben.
Wenn sich ein Verfahren über zu lange
Zeiträume hinzieht, kann es auch aus
partizipativer Sicht scheitern.
– Marion Durst
EIN BESONDERER SCHWERPUNKT IST FÜR MICH
DIE FRAGE DER GENERATIONENGERECHTIGKEIT. IN
MEINEN PROJEKTEN MIT JUNGEN MENSCHEN WIRD
MIR IMMER WIEDER BEWUSST, FÜR WEN WIR DIESE
ENTSCHEIDUNGEN TREFFEN. DIESE PERSPEKTIVE
MÖCHTE ICH IN DIE ARBEIT DES NBG EINBRINGEN.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Endlich vollzählig: Zum ersten Mal seit viereinhalb Jahren waren alle Plätze besetzt. Alle 18
Mitglieder - zwei davon digital zugeschaltet - nahmen an der Juni-Sitzung 2026 teil.
Gleichzeitig darf Entscheidungsfähigkeit
nicht bedeuten, Lernfähigkeit
aufzugeben. Das Standortauswahlverfahren muss
offen bleiben für neue Erkenntnisse, für
Kritik und für notwendige Korrekturen.
Genau darin liegt aus meiner Sicht eine
zentrale Herausforderung: verbindlich
und mit klarem Zeitbewusstsein
voranzukommen – und zugleich ein
selbsthinterfragendes, lernendes Verfahren zu
bleiben.
Welche Konfliktfelder sehen Sie?
Durst: Das Hauptkonfliktfeld liegt im
Aufeinandertreffen von
gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und lokaler
Betroffenheit. Die Endlagersuche ist eine
Aufgabe für die ganze Gesellschaft – aber
sie wird irgendwann ganz konkret vor
Ort spürbar.Deshalb müssen wir raus aus
Berlin und den Dialog in den Regionen
suchen. Dort, wo Sorgen, Misstrauen oder
Protest entstehen, reicht Kommunikation
aus der Distanz nicht aus. Dann muss man
persönlich hingehen, zuhören und auch
schwierige Gespräche führen.
Möring: Ich vermute, dass lokale Akteure
versuchen werden, wissenschaftliche
Argumente zu instrumentalisieren, um den
eigenen Standort zu verhindern.
Wir müssen sicherstellen, dass das
Verfahren fair bleibt und wir uns nicht
instrumentalisieren lassen.
Wie bereitet sich das Gremium auf
den Dialog mit den betroffenen
Regionen vor?
Durst: Wir führen bereits
Gesprächsformate vor Ort durch, zum Beispiel in
Landkreisen und Kommunen, die
Bedenken haben. Im Gespräch zu bleiben ist die
beste Übung.
Möring: Wir müssen zudem die
Reputation des NBG sicherstellen. Wir sind zwar
„Laien“, aber wir sichern unsere
Kompetenz durch Fachwissen und externe
Gutachten ab. Wir müssen glaubwürdig sein,
damit man sich auf unsere
stellvertretende Kontrollfunktion verlassen kann.
Was könnte den Menschen helfen,
ein Endlager vor der Haustür zu
tolerieren oder zu akzeptieren?
Durst: Wichtig ist, dass die Menschen
sich gehört fühlen. Die Wissenschaft
liefert Daten, aber keine Entscheidungen.
Wir brauchen einen Ausgleich zur
emotionalen Ebene. Fehlende
Selbstwirksamkeit führt dazu, dass
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Menschen sich abwenden. Hier spielen
die Regionalkonferenzen eine zentrale
Rolle. Es braucht „Dialog statt Belehrung“.
Vertrauen wächst langsam durch
Transparenz und Ehrlichkeit über Chancen und
Grenzen der Mitwirkung.
Möring: Wenn die Einrichtung der
Regionalkonferenzen nicht gelingt, wird
das Verfahren problematisch, da das Ziel
eine breite gesellschaftliche Akzeptanz
ist. Betroffene müssen nachvollziehen
können, dass die gefundene Lösung die
bestmögliche ist. Warnsignale für
kippende Akzeptanz sind Unkenntnis und
Verschwörungserzählungen über „politische
Hinterstübchen“. Wir müssen mit
Transparenz und Wissenschaftsorientierung
dagegenhalten.
Wie blicken junge Menschen auf
das Thema?
Durst: Nach meiner Erfahrung sind junge
Menschen absolut offen für
Sachargumente. Sie haben ein völliges
Unverständnis dafür, wie eine Generation
Kernenergie nutzen konnte, ohne sich Gedanken
über die Abfälle zu machen. Sie erwarten
von uns, dass wir Verantwortung
übernehmen und mindestens einen Teil der
Lösung übergeben.
Möring: Der Prozess muss zukunftssicher
und flexibel bleiben. Wir sind heute
verantwortungsvoller unterwegs als früher,
weil uns die Dimension des Problems
besser bekannt ist.
Durst: Ein besonderer Schwerpunkt ist
für mich die Frage der
Generationengerechtigkeit. In meinen Projekten mit
jungen Menschen wird mir immer wieder
bewusst, für wen wir diese
Entscheidungen eigentlich treffen. Diese Perspektive
möchte ich in die Arbeit des NBG
einbringen.
Seit Februar gibt es erstmals ein
Ko-Vorsitz-Duo aus einer
Bürgervertreterin und einer
anerkannten Persönlichkeit.
Wie läuft die Zusammenarbeit?
Durst: Wir ergänzen uns sehr gut. Wir
kommen aus unterschiedlichen
Richtungen – Politik und Bürgervertretung/
Konfliktmoderation – und finden oft über
verschiedene Wege zum gleichen Ziel.
Das Vertrauen ist da, dass der jeweils
andere seine spezifische Perspektive
optimal einbringt.
Möring: Das unterschreibe ich. Marion
kennt die Genese der letzten Jahre, die
ich durch meine Abwesenheit erst
nachholen muss. Ich bringe dafür die
politische Sicht ein – also wie die Politik denkt,
wen man wie adressiert und wie
Formulierungen ankommen.
Vielen Dank für das Gespräch!
BETROFFENE MÜSSEN NACHVOLLZIEHEN KÖNNEN,
DASS DIE GEFUNDENE LÖSUNG DIE BESTMÖGLICHE
IST. WARNSIGNALE FÜR KIPPENDE AKZEPTANZ
SIND UNKENNTNIS UND VERSCHWÖRUNGS-
ERZÄHLUNGEN ÜBER „POLITISCHE HINTER-
STÜBCHEN“. WIR MÜSSEN MIT TRANSPARENZ UND
WISSENSCHAFTSORIENTIERUNG DAGEGENHALTEN.
DAS INTERVIEW FÜHRTE ELLEN BOETTCHER
VON DER GESCHÄFTSSTELLE DES NBG.
– Karsten Möring
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 21 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
UNABHÄNGIG UND NEUTRAL
Das NBG fungiert als kritischer,
neutraler und unabhängiger Vermittler.
Um eine Beeinflussung durch
politische oder wirtschaftliche Interessen
konsequent auszuschließen, dürfen
die Mitglieder weder
Regierungsnoch Parlamentsämter aktiv
bekleiden oder wirtschaftliche Interessen
an der Endlagersuche verfolgen.
Diese gesetzlich garantierte
Unabhängigkeit sichert die Neutralität zwischen
allen Beteiligten.
TRANSPARENT UND FAIR
Das Gremium überwacht die fachliche
Qualität und die faire
Bürgerbeteiligung im Auswahlprozess. Um dieser
Kontrollfunktion gerecht zu werden,
räumt § 8 Abs. 1 des
Standortauswahlgesetzes (StandAG) dem NBG
umfassende Rechte ein.
Das Nationale
Begleitgremium
Seit Dezember 2016 begleitet das Nationale Begleitgremium (NBG) die
Suche nach einem sicheren finalen Standort für hoch radioaktive Abfälle
in Deutschland. Das Besondere: Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich,
bringen unterschiedlichste Lebenshintergründe mit und agieren auf
Basis eines gesetzlichen Mandats. Das übergeordnete Ziel ist es, durch
ein faires und transparentes Verfahren Vertrauen zu stiften und eine
Lösung zu finden, die von der gesamten Gesellschaft getragen wird.
BEFRAGUNGSRECHT
Die verantwortlichen
Institutionen müssen dem
NBG Auskunft erteilen.
AKTENEINSICHT
Das Gremium darf jederzeit
Dokumente und Unterlagen
der zuständigen Behörden
– wie dem Bundesamt für
die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (BASE) und der
Bundesgesellschaft für
Endlagerung (BGE) – einsehen.
EMPFEHLUNGEN
Um das Verfahren
kontinuierlich zu verbessern, richtet
das Gremium regelmäßige
Berichte und
Handlungsempfehlungen an den Bundestag
und die mit der Suche
beauftragten Akteure.
DIE VIELFÄLTIGEN AUFGABEN DES NBG
Lernen Sie alle NBG-Mitglieder im
Video-Trailer kennen:
https://bit.ly/3QYejJ5
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
GILT FÜR ALLE NBG-MITGLIEDER
Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre.
Eine Wiederberufung ist zweimal möglich.
Die Mitglieder dürfen weder einer
gesetzgebenden Körperschaft des Bundes
oder eines Landes noch der Bundes- oder
Landesregierung angehören.
Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen
in Bezug auf die Standortauswahl oder die
Endlagerung im weitesten Sinne haben.
Um die Bevölkerung direkt in den Prozess
einzubinden, setzt sich das 18-köpfige NBG
aus zwei Gruppen zusammen: anerkannte
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie
Bürgervertreterinnen und -vertreter. Die beiden
Auswahlverfahren laufen sehr verschieden ab.
WAHLVERFAHREN ZUM NBG
12
anerkannte
Persönlichkeiten
des öffentlichen
Lebens
6
Bürgerinnen und
Bürger, davon
zwei Vertretungen
junge Generation
wählt
Wahlgremium
Bürgerforum
200 Personen
Zufallsauswahl
ca. 20.000 Personen
Bundesumweltminister
ernennt
wählen auf Grundlage
eines gleichlautenden
Wahlvorschlags
Bundestag Bundesrat
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 23 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Mitglieder
Das 18-köpfige Nationale Begleitgremium (NBG) besteht aus zwölf anerkannten
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen
werden, sowie sechs Bürgerinnen und Bürgern, die in einem Beteiligungsverfahren
nominiert und vom Bundesumweltminister oder der Bundesumweltministerin ernannt
werden.
Marion Durst
Diplompädagogin für Physik,
Astronomie und Mathematik &
Mediatorin
Ko-Vorsitzende NBG
In einem Beteiligungsverfahren
nominierte Bürgervertreterin
Seit Juni 2018 im Gremium
Karsten Möring
Ehemaliges Mitglied des Deutschen
Bundestages
Ko-Vorsitzender NBG
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Günter Baaske
Diplomlehrer für Physik und
Mathematik & ehemaliger Minister
der Brandenburger Landesregierung
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Dipl.-Ing. Andy Barnekow
Ingenieur & Marineoffizier
In einem Beteiligungsverfahren
nominierter Bürgervertreter
Seit Oktober 2024 im Gremium
Norbert Dregger
Assessor des Bergfachs
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Tetyana Detig
Journalistin
In einem Beteiligungsverfahren
nominierte Bürgervertreterin
Seit April 2026 im Gremium
Zwölf neue Köpfe
und sechs
erfahrene Mitglieder
– Nach fast drei
Jahren
ausbleibender
Nachbesetzung arbeitet
das NBG seit
Dezember 2025
endlich wieder in
voller Stärke an
der Begleitung
der Suche nach
einem
Endlagerstandort.
Alexander König
Ehemaliges Mitglied des Bayerischen
Landtages
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Dr. Barbara Hendricks
Ehemalige Bundesumweltministerin
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Dr. Dr. h.c. Markus Dröge
Ehemaliger Bischof der
Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg
– schlesische Oberlausitz &
Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit März 2020 im Gremium
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Sylvia Kotting-Uhl
Ehemaliges Mitglied des Deutschen
Bundestages & ehemaliges Mitglied
der Endlagerkommission
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Prof. Dr. Johann Köppel
Ehemaliger Leiter des Fachgebietes
Umweltprüfung und Umweltplanung der
TU Berlin
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Franka Leininger
Schülerin
In einem Beteiligungsverfahren
nominierte Bürgervertreterin und
Vertreterin der jungen Generation
Seit April 2026 im Gremium
Jürgen Rüffer
Geodät & Unternehmer
In einem Beteiligungsverfahren
nominierter Bürgervertreter
Seit April 2023 im Gremium
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hartmut Rosa
Professor für Soziologie an der Friedrich-
Schiller-Universität Jena & Direktor des
Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Arnjo Sittig
Student der Soziologie
In einem Beteiligungsverfahren
nominierter Bürgervertreter und
Vertreter der jungen Generation
Seit Juli 2021 im Gremium
Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister
Hydrogeologin & Professorin em. an der
Universität Greifswald
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit November 2020 im Gremium
Dipl.-Ing. Stefan Wenzel
Ehemaliger Niedersächsischer
Umweltminister, ehemaliger Parlamentarischer
Staatssekretär im
Bundeswirtschaftsministerium & ehemaliges Mitglied der
Endlagerkommission
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Prof. Dr. Thorsten Stumpf
Professor für Radiochemie /
Radioökologie an der TU Dresden & Direktor
des Instituts für Ressourcenökologie
am Helmholtz-Zentrum Dresden-
Rossendorf
Von Bundestag und Bundesrat
gewählte anerkannte Persönlichkeit
des öffentlichen Lebens
Seit Dezember 2025 im Gremium
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 25 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Herr Hagedorn, das Erbe von Gorleben
wiegt schwer. Es zeigt sich etwa im
Misstrauen gegenüber staatlichen
Institutionen und ihren Entscheidungen.
Das NBG soll hier vermitteln. Wie schafft
es das und was ist dabei Ihre Rolle als
Partizipationsbeauftragter?
Hagedorn: Das Vertrauen wächst in kleinen,
täglichen Schritten, nicht in großen
Sprüngen. Zum Beispiel in jeder NBG-Sitzung, bei
der eine externe Gutachterin die aktuellen
Auswahlschritte der Bundesgesellschaft
für Endlagerung (BGE) analysiert. Auch die
jährlichen Foren zur Endlagersuche bauen
das Misstrauen ab, weil die Öffentlichkeit
dort erleben kann, wie die Akteure arbeiten.
Menschen, die viel Erfahrung in der Anti-
Atom-Bewegung gesammelt haben,
sprechen dort mit jungen Geowissenschaftlern.
Solche Situationen entstehen aber nicht
zufällig. Im Hintergrund müssen viele
zusammenwirken, damit diese
vertrauensbildenden Begegnungen passieren. Als
Partizipationsbeauftragter habe ich die Grundidee
für das Forum Endlagersuche mitentwickelt
und versuche dort auszuhelfen, wo sich
Personen verhaken. Neben dieser eher
unsichtbaren Arbeit gibt es auch die öffentlichen
Interventionen, etwa wenn ich in Vorträgen
eine Zersplitterung der Beteiligung aufzeige.
Ich freue mich, wenn diese Impulse zum
Lernen im Verfahren beitragen.
Das Generationenprojekt Endlagerung
findet in einem Jahrhundert voller
Umbrüche statt. Anlässlich der 100.
NBG-Sitzung haben Sie einen Blick in
die Zukunft geworfen und die 300.
Sitzung skizziert. Worauf sollten wir
uns einstellen?
Hagedorn: In den letzten 80 Jahren
haben wir uns an eine relativ stabile
wirtschaftliche und gesellschaftliche
Entwicklung in Deutschland gewöhnt.
Ja, es gab große Umbrüche zum Beispiel
1968 und 1989, aber für eine große
Mehrheit der Deutschen hat sich die Lage
immer wieder stabilisiert. In meinem
Vortrag habe ich herausgearbeitet, dass wir
uns nicht darauf verlassen dürfen, dass
die Endlagerung unter diesen stabilen
Bedingungen erfolgt. Auch optimistische
Prognosen sagen voraus, dass ein
Endlagerbergwerk erst nach dem Jahr 2100
verschlossen werden kann. Parallel dazu
wird Deutschland viele Milliarden Euro
aufwenden müssen, weil wir als
Weltgemeinschaft viel zu spät mit dem Klimaschutz
begonnen haben.
Der Bundesnachrichtendienst warnt
mittlerweile vor den nationalen und globalen
Sicherheitsrisiken. Vor solchen Risiken ist
auch der KENFO, also der Fonds zur
Finanzierung der Endlagerung, nicht gefeit.
Auch an den
Veranstaltungen
des NBG wirkt der
Partizipationsbeauftragte
regelmäßig mit, bringt
Themen und
Thesen ein.
Spannungen im Verfahren frühzeitig erkennen und Lösungsvorschläge erarbeiten –
das ist der gesetzliche Auftrag an den Partizipationsbeauftragten (§ 8 Abs. 5 StandAG).
Seit 2019 füllt Hans Hagedorn diese Rolle mit Fingerspitzengefühl aus und
berichtet direkt an das Nationale Begleitgremium (NBG). Im Interview sprechen wir mit
ihm über sein Selbstverständnis, wagen einen Blick in die Zukunft und fragen nach:
Wie bereitet man sich strategisch auf mögliche Proteste in den betroffenen Regionen vor?
INTERVIEW VOM 30. JUNI 2026
Woran könnte die
Endlagersuche scheitern, Herr Hagedorn?
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
– Hans Hagedorn
PARTIZIPATION IST EINE HALTUNG, DIE
MAN LEBEN MUSS. ES GEHT NICHT DARUM
IRGENDWELCHE FORMATE FÜR VERMEINTLICHE
ZIELGRUPPEN AUSZUPROBIEREN, SONDERN
ERNSTHAFT GEMEINSAME LÖSUNGEN ZU SUCHEN.
DAS ÜBERZEIGT AUCH DIE SKEPTIKER.
Die Kombination aus inzwischen
unvermeidlichen Klimaschäden und sehr
spätem Klimaschutz stellt unsere
Gesellschaft vor große Herausforderungen.
Was bedeutet das für das
Standortauswahlverfahren?
Hagedorn: Interessanterweise ist die
Endlagersuche ein idealer Ort, um über
langfristige Risiken zu sprechen. Wo sonst
richten wir den Blick so konkret eine
Million Jahre voraus? Wir kennen das
Volumen des Atommülls ziemlich genau. Wir
können die Risiken der Behälterkorrosion
und langfristige geologische Prozesse
recht gut berechnen. Dennoch befinden
wir uns in einem Wettlauf gegen die
Zeit. Wir sollten das Kapitel Kernenergie
innerhalb der nächsten, hoffentlich noch
gesellschaftlich stabilen Jahrzehnte
abschließen. Die Wahrscheinlichkeit, dass
häufige Extremwetterereignisse,
einschneidende Biodiversitätsverluste und
Kriege zwischen autoritären Regierungen
zu einer Kaskade wirtschaftlicher und
gesellschaftlicher Zusammenbrüche
führen, ist leider sehr hoch. Kurz und knapp
ausgedrückt: Wir müssen den Atommüll
sicher verstauen, bevor es stürmisch wird.
Aber wir haben alle Werkzeuge und
Fähigkeiten dafür.
Das Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE) ist
einerseits Aufsichtsbehörde, soll aber
gleichzeitig die Regionalkonferenzen
organisatorisch und finanziell ausstatten.
Die Behörde finanziert also ihre eigenen
Kritiker. Wie sehen Sie das?
Hagedorn: Ich bin zuversichtlich, dass das
BASE hier professionell und wie jede
staatliche Behörde neutral agieren wird. Wir als
Gesellschaft fördern und schützen auch sehr
unterschiedliche
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Parteien. Es ist ja das Wesen
der Demokratie, dass die faire
Auseinandersetzung der Interessen am Ende allen hilft.
Sie haben in einer NBG-Sitzung gesagt,
dass Menschen, die sich als
„zurückgelassen“ wahrnehmen und von
der Politik enttäuscht sind, für klassische
Beteiligungsangebote schwer zu erreichen
sind. Was sollten die Akteure ausprobieren,
um genau diese Zielgruppe zu erreichen?
Hagedorn: Partizipation ist eine Haltung,
die man leben muss. Es geht nicht darum
irgendwelche Formate für vermeintliche
Zielgruppen auszuprobieren, sondern ernsthaft
gemeinsame Lösungen zu suchen. Wenn dann
die Skeptiker merken, dass sie sich wirksam
einbringen können, entsteht der gemeinsame
Erfolg von selbst.
DAS INTERVIEW FÜHRTE ELLEN BOETTCHER
VON DER GESCHÄFTSSTELLE DES NBG.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 27 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
BASE
Akteure und
Beteiligungsformate
Wer die Hauptakteure im Standortauswahlverfahren sind,
welche Aufgaben sie haben und welche Beteiligungsmöglichkeiten
es für die Öffentlichkeit gibt, haben wir in einer Übersicht
zusammengestellt.
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
∙ Fach- und Rechtsaufsicht
∙ trägt die politische Gesamtverantwortung
für die Standortsuche
Bundestag und Bundesrat
∙ entscheiden per Gesetz über die zu
erkundenden Standortregionen
∙ entscheiden über den finalen Standort
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
∙ Vorhabenträgerin
∙ ist beauftragt mit der Standortsuche
∙ wird in der Zukunft das Endlagerbergwerk errichten
Nationales Begleitgremium (NBG)
∙ begleitet das Verfahren vermittelnd und unabhängig
∙ kann Akteneinsicht nehmen und sich wissenschaftlich
beraten lassen
∙ kann Empfehlungen an den Bundestag und andere
Akteure abgeben
∙ vermittelt bei Konflikten (Partizipationsbeauftragter)
Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE)
∙ Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung
∙ Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ergänzend dazu findet derzeit das
Forum Endlagersuche statt. Es ist
als Lernschritt im Verfahren
entstanden, weil der Gesetzgeber nicht
festgelegt hatte, wie die
Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen der
gesetzlich verankerten
Fachkonferenz Teilgebiete und den späteren
Regionalkonferenzen ausgestaltet
werden soll. Um diese unerwartet
lange „Beteiligungslücke“ zu
schließen, wurde das Übergangsformat
auf nachdrückliche Anregung des
NBG, von allen Beteiligten und mit
Unterstützung des
Partizipationsbeauftragten ins Leben gerufen.
Dort werden die von der BGE in
regelmäßigen Abständen
veröffentlichten Arbeitsstände vorgestellt
und diskutiert.
Ein weiterer wichtiger Akteur sind die Bürgerinnen und
Bürger, die den Auswahlprozess kontinuierlich
beobachten und diskutieren. Die Beteiligung von Betroffenen
aus den Regionen und Fachleuten aus der Wissenschaft
sichert die Qualität. Dafür gibt es eine Reihe an
gesetzlich verankerten Beteiligungsformaten.
Öffentlichkeit
RAT DER REGIONEN
Wann
voraussichtlich im Jahr 2028
nach Bekanntgabe der
Standortregionen für die
übertägige Erkundung und nachdem
dort die
Regionalkonferenzen gebildet worden sind
Warum
Vernetzung der betroffenen
Regionen untereinander
und mit den
Zwischenlagergemeinden, Ausgleich der
Interessen
REGIONALKONFERENZEN
Wann
voraussichtlich im Jahr 2028
nach Bekanntgabe der
Standortregionen für die übertägige
Erkundung
Warum
regionale Beteiligung der
Standortsuche als zentrales,
gesetzlich festgeschriebenes
und phasenübergreifendes
Beteiligungsformat
FORUM
ENDLAGERSUCHE
Das erste Forum fand im Mai 2022
statt. Vorbereitet wird das Format
von einem Planungsteam (PFE), in
dem die Zivilgesellschaft, kommunale
Vertretende, Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler sowie
Vertretende der Akteure
beteiligt sind.
FACHKONFERENZ
TEILGEBIETE
Wann
fand 2021 statt
Warum
Diskussion des Zwischenberichts
Teilgebiete
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 29 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Arbeit
des NBG
TEIL C
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 31 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Zentrale Ergebnisse der
unabhängigen Gutachten
Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat den gesetzlichen Auftrag, das
Standortauswahlverfahren unabhängig und wissenschaftlich zu begleiten. Um das
breite Themenspektrum fachlich mit der nötigen Qualität durchdringen zu können,
beauftragt das Gremium regelmäßig unabhängige Fachleute und lässt sich von
ihnen wissenschaftlich beraten. Die daraus resultierenden Gutachten unterstützen
den kontinuierlichen Lernprozess. Sie tragen außerdem dazu bei, fachliche Fragen
frühzeitig zu klären, offene Punkte sichtbar zu machen und Empfehlungen des NBG
auf eine fundierte Grundlage zu stellen.
ERKUNDUNGSMETHODEN IM
STANDORTAUSWAHLVERFAHREN
(04/2026)
Nach 2027 sollen die möglichen
Standortregionen für ein Endlager erkundet
werden. Mit welchen Methoden kann
dies erfolgen und sind
Erkundungsbergwerke dafür wirklich notwendig?
Das NBG beauftragte die Fraunhofer-
Einrichtung für Energieinfrastrukturen und
Geotechnologien (IEG), diesen Fragen
nachzugehen.
Zentrale Ergebnisse
Das Gutachten zeigt auf, dass über- und
untertägige Erkundungen
unterschiedliche räumliche Dimensionen
betreffen. Erkenntnisse aus internationalen
Untertagelaboren sind zwar methodisch
übertragbar, müssen aber an die lokalen
geologischen Bedingungen angepasst
werden.
Die Erkundung per Bergwerk liefert
wertvolle Direktbeobachtungen, ist
jedoch sehr kosten-, risiko- und
zeitintensiv. Im Tongestein und Steinsalz reicht
der aktuelle Stand der Technik aus, um
alle relevanten Daten zuverlässig über
Bohrungen zu gewinnen.
Das NBG beauftragte Peter Achtziger-Zupancic (rechts) von der
Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und
Geotechnologien (IEG), Erkundungsmethoden für den Vergleich
potenzieller Standortregionen zu bewerten.
Ein Bergwerk bringt hier kaum
Mehrwert. Bei Kristallin hingegen kann ein
Erkundungsbergwerk in Endlagergröße
nötig sein.
Für den jetzigen Verfahrensschritt ist ein
Erkundungsbergwerk insgesamt nicht
notwendig. Es kann erst zu einem
späteren Zeitpunkt relevant werden, wenn ein
potenzieller Standort feststeht und die
Detailplanung weiter konkretisiert wird.
TÄTIGKEITSBERICHT 2026
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
METHODENENTWICKLUNG FÜR DIE
REPRÄSENTATIVEN VORLÄUFIGEN
SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN
(10/2025)
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) feilt an ihren Methoden, um
Teilgebiete weiter eingrenzen und bis Ende
2027 Standortregionen vorschlagen zu
können. Die Sachverständigengruppe
des NBG betrachtete diese Methodik
näher.
Zentrale Ergebnisse
Die entwickelten Kriterien bieten eine
gute Basis für die
Sicherheitsuntersuchungen aller Wirtsgesteine. Für
Tongestein und Steinsalz in flacher Lagerung
wurden die Abläufe bereits getestet,
sind aber noch nicht vollständig
dokumentiert. Dank deutlicher Fortschritte
bei der Analyse der Gebiete ist die
Bestimmung der Standortregionen bis
Ende 2027 zu erwarten.
Während die ersten beiden Prüfschritte
die Gebiete bereits stark reduzierten,
wurden die Prozesse für die Schritte 3
und 4 verfeinert. Ziel ist nun, Gebiete
mit den größten Sicherheitsreserven zu
identifizieren – sogenannte Kategorie-A-
Gebiete. Dies erscheint grundsätzlich für
alle Wirtsgesteine möglich.
Neue Software-Tools sollen künftig dazu
beitragen, besonders geeignete Gebiete
transparent und vergleichbar
einzuschätzen. Zudem sichern
Wirtsgesteinskoordinatorinnen und -koordinatoren der BGE
die Qualität der Arbeitsschritte intern
wie extern ab. Ein neues geologisches
Risikoregister ergänzt zusätzliche
Faktoren, die nicht in den Kriterienkatalogen
berücksichtigt werden.
Seit Gründung
des NBG sind
mehr als 50
Gutachten
entstanden.
Im aktuellen
Berichtszeitraum kamen
sieben neue
Gutachten
hinzu.
RECHTSGUTACHTEN ZUM
VERGLEICHENDEN VERFAHREN
GEMÄSS STANDAG
(06/2025)
Um den Endlagerstandort mit der
bestmöglichen Sicherheit zu finden, muss
man das Für und Wider von
unterschiedlichen Orten vergleichen und abwägen.
Wie dieser Vergleich rechtlich
einzuordnen ist und welche Folgen ein fehlender
Vergleich hätte, untersuchte Ulrich
Wollenteit in einem Rechtsgutachten für
das NBG.
Zentrale Ergebnisse
Das Standortauswahlverfahren folgt
einer durchgängig vergleichenden Logik
unter dem Primat der Sicherheit. Zu
vergleichen sind die drei Wirtsgesteine
(Salz, Ton, Kristallin) sowie zwei Typen
von Endlagersystemen: Typ 1 setzt auf
die Geologie als Barriere durch einen
oder mehrere einschlusswirksame
Gebirgsbereiche (ewG), Typ 2 (bei Kristallin)
setzt zusätzlich auch auf technische
Barrieren wie den Behälter.
Das Standortauswahlgesetz nennt
keinen konkreten Zeitpunkt für diese
Vergleiche. Sie müssen spätestens mit
dem finalen Standortvorschlag vorliegen.
Die Methodik dafür sollte so früh wie
möglich entwickelt werden. Die derzeit
gesetzlich geforderte Prüftiefe reicht
für einen solchen
wirtsgesteinsübergreifenden Vergleich unterschiedlicher
Endlagersysteme jedoch noch nicht aus.
Rechtlich lässt sich die BGE vorab nicht
zu diesen Vergleichen verpflichten, da
gerichtlicher Rechtsschutz erst am Ende
der Phasen 2 und 3 vorgesehen ist.
DIE SUCHE NACH EINEM ENDLAGERSTANDORT IST
EINE GEOLOGISCHE AUFGABE, AUCH DESWEGEN,
WEIL GEOLOGEN SICH MIT EWIGKEITEN BEFASSEN.
WIR LERNEN AUS DER VERGANGENHEIT UND
VERSUCHEN, ES IN DIE ZUKUNFT ZU ÜBERTRAGEN.
– Maria-Theresia Schafmeister
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 33 –
Zentrale Ergebnisse
Die von der BGR entwickelte Methode
ist sinnvoll, wissensbasiert und robust.
Die BGE wendet sie derzeit unverändert
an. Sie erlaubt es, die Teilgebiete in
Salzstöcken systematisch zu bewerten,
wodurch sich die Zahl der weiter zu
untersuchenden Salzstöcke
voraussichtlich von 60 auf etwa 40 reduziert.
Stuft die Methode einen Salzstock als
weniger günstig ein, bedeutet dies
jedoch kein automatisches Ausscheiden.
Die Methode ist nur ein Schritt von
vielen, und kein Salzstock wird alle
betrachteten Faktoren optimal erfüllen. Zudem
liefert sie keine exakte Vorhersage über
den inneren Aufbau der Salzstöcke. Sie
ersetzt daher keinesfalls die spätere
standortspezifische Erkundung durch
Bohrungen oder Bergwerke.
Es sollte eine grundsätzliche
Dokumentation und eine Bewertung des Risikos
für eine Bewegung von Gas durch
Salzstöcke vorgenommen werden. Diese
sollte unabhängig von der
begutachteten „Internbaustudie“ sein.
STUDIENBEWERTUNG ZUM EINFLUSS
VON SCHMELZWASSER UND RINNEN
AUF DIE MINDESTTIEFE EINES
ENDLAGERS
(03/2025)
Die BGR veröffentlichte im März 2023
die Studie „Pleistozäne subglaziale
Rinnen: Tiefe, Verbreitung und
Bedeutung für die Mindesttiefe eines
Endlagers“. Die sogenannte Studie „Suchtiefe“
liefert Grundlagen, um besser
abschätzen zu können, wie tief die Erosion in
zukünftigen Eiszeiten reichen kann.
Dies ist für die Endlagersuche relevant:
Durch das Schmelzwasser unterhalb von
Gletschern können tiefe Rinnen
entstehen und so das wasserlösliche Steinsalz
als potenzielles Wirtsgestein für ein
Endlager beeinträchtigen. Die BGE wird
sich bei ihren Untersuchungen an den
Ergebnissen dieser Studie orientieren. Der
NBG-Sachverständige Michael Weber
Sinnvoll,
wissenschaftsbasiert
und robust - So
bewerten die
Gutachterinnen
und Gutachter die
Methoden von
BGR und BGE.
Fehlen die Vergleiche dann, liegt ein
Verfahrensfehler vor. Das Verfahren
müsste zurückversetzt und der Fehler
durch das Bundesamt für die
Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
im Rahmen der Rechtsaufsicht oder
durch den Gesetzgeber selbst korrigiert
werden.
STUDIENBEWERTUNG ZUM
INNEREN AUFBAU UND DER
BARRIEREFUNKTION VON
STEINSALZ
(03/2025)
Der innere Aufbau von Salzstöcken hat
großen Einfluss darauf, ob sie als
Endlager geeignet sind oder nicht. Zugleich
ist dieser innere Aufbau geologisch
schwierig zu erkunden. Die
Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) hatte im März 2024 die
Studie „Entwicklung einer Methode zur
Bewertung von Wirtsgesteinsanteilen
mit Barrierefunktion und der
Internbauvariabilität in Salzstrukturen“
veröffentlicht. Diese sogenannte
„Internbaustudie“ gibt der BGE die Möglichkeit, die
60 Teilgebiete in Salzstöcken
hinsichtlich ihres inneren Aufbaus und ihrer
geologischen Zusammensetzung
systematisch zu bewerten. Der NBG-
Sachverständige Michael Weber hatte Einsicht
in die Unterlagen der BGE genommen.
Die NBG-Sachverständigen (von links) Michael Weber, Jürgen
Grötsch und Jan Behrmann stellen regelmäßig ihre
Ergebnisse in NBG-Sitzungen vor.
TÄTIGKEITSBERICHT 2026
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
nahm Einsicht in die Unterlagen der BGE
und tauschte sich mit den
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der BGR
zu deren Studie aus.
Zentrale Ergebnisse
Die Methoden von BGR und BGE sind
sinnvoll, wissenschaftsbasiert und
robust. Offen bleibt jedoch, ob künftige
Eiszeiten die der Vergangenheit
übertreffen könnten. Als Puffer gegen diese
Ungewissheit ließe sich eine stärkere
potenzielle Erosion annehmen.
Bislang wurde keiner der 60 Salzstöcke
ausgeschlossen. Da die
Methodenentwicklung für spätere Prüfungen aber
noch läuft, sind Ausschlüsse zu einem
späteren Zeitpunkt weiterhin möglich.
Die BGE muss ihre Grundlagendaten
laufend aktualisieren und Lücken füllen.
Die größte Herausforderung bleibt, die
Datenbasis zu vereinheitlichen, um
Ungewissheiten besser darzustellen.
AKTUELLE BEWERTUNG DER
STRATEGISCHEN UMWELTPRÜFUNG
FÜR DAS NATIONALE
ENTSORGUNGSPROGRAMM
(02/2025)
Wie können bestrahlte Brennelemente
und radioaktive Abfälle in Deutschland
sicher und verantwortungsvoll entsorgt
werden? Die Strategie der
Bundesregierung dazu wird im Nationalen
Entsorgungsprogramm (NaPro)
festgehalten. Es wurde im August 2015 vom
Bundeskabinett beschlossen und ist
WENN ES UNS GELINGEN SOLLTE, BEI SO EINEM
SCHWIERIGEN THEMA EINE LÖSUNG ZU FINDEN,
BEI DENEN AM ENDE ALLE SAGEN: ‚JA, DAS IST DIE
VERNÜNFTIGSTE LÖSUNG,‘ DANN KÖNNEN WIR DAS
AUCH BEI ALLEN ANDEREN DINGEN SCHAFFEN. DIE
ENDLAGERSUCHE IST DER ULTIMATIVE TEST, OB EINE
GESELLSCHAFT RESONANZFÄHIG SEIN KANN.
– Hartmut Rosa
regelmäßig, mindestens alle zehn Jahre,
zu überprüfen. Vor der nächsten
geplanten Aktualisierung beauftragte das
NBG Gesa Geißler und Johann Köppel
(vor seiner NBG-Mitgliedschaft) von der
Technischen Universität Berlin mit einer
gutachterlichen Bewertung.
Untersucht wurde, ob der geplante
Prüfungsumfang den Anforderungen einer
Strategischen Umweltprüfung (SUP)
nach dem
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) entspricht. Zudem
wurde geprüft, inwieweit verschiedene
Szenarien und Alternativen auf dem
Weg zu einer sicheren Entsorgung
radioaktiver Abfälle betrachtet werden
müssen.
Zentrale Ergebnisse
Der Prüfumfang der SUP richtet sich
nach EU-Recht. Sämtliche „vernünftige“
Alternativen zur Zielerreichung
müssen transparent und fundiert geprüft
werden. Auch eine Einordnung als „nicht
vernünftige“ Alternative erfordert
hierbei eine hinreichende Begründung.
Programmatische Fragen dürfen nicht
auf spätere Ebenen verlagert werden.
Die SUP muss bereits so grundlegend
ansetzen, dass sie nachfolgende
Genehmigungen entlastet und klare Vorgaben
schafft.
Herausforderung Zwischenlagerung:
Der Zeitplan der Endlagersuche passt
nicht zur aktuellen
Zwischenlagerstrategie. Nötig sind zeitliche Szenarien für
eine deutlich längere Zwischenlagerung,
35
GUTACHTEN
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 35 –
GEOLOGISCHE 3D-MODELLE IN DEN
REPRÄSENTATIVEN VORLÄUFIGEN
SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN
(02/2025)
Dreidimensionale geologische Modelle
sind essenziell bei der Suche nach einem
geeigneten Endlagerstandort. Sie helfen
der BGE, den Untergrund besser zu
verstehen und Gebiete im
Standortauswahlverfahren fachlich einzuordnen. Die
NBG-Sachverständige Magdalena Bottig
hatte diese Modellierarbeiten näher
untersucht.
Zentrale Ergebnisse
Die BGE arbeitet bei den geologischen
3D-Modellen höchst sorgfältig,
transparent und auf Basis akribisch
gesammelter Daten. Zwar nutzen alle Modelle
etablierte Software und standardisierte
Abläufe, ihre Datendichte variiert jedoch
je nach historischer Rohstofferkundung.
Die Modelle der geologischen Dienste
bieten ein solides Fundament, das die
BGE kompetent und unter Einbeziehung
aller Daten prüft und verfeinert. Interne
Kontrollen sichern die Qualität, während
Ungewissheiten meist beschreibend
oder – wo möglich – rechnerisch erfasst
werden.
Der fachliche Austausch zwischen der
BGE und den Landesämtern sollte
systematisiert werden, um deren große
Regionalexpertise besser zu nutzen.
DIE SUCHE IST IN DER SPUR, ABER NICHT
IM ZEITPLAN. WENN MAN DEN PROZESS
BESCHLEUNIGEN WILL, DANN DARF MAN SICH
NICHT SCHEUEN, ENTSCHEIDUNGEN, DIE OHNE
QUALITATIVE VERLUSTE GETROFFEN WERDEN
KÖNNEN, AUCH ZU TREFFEN.
– Alexander König
NACH MEINEM VERSTÄNDNIS SOLLTE DIE ENDLAGERSUCHE
ZÜGIGER VONSTATTENGEHEN – LANGSAMERE PROZESSE
HABEN NICHT PER SE GRÖSSERE GLAUBWÜRDIGKEIT.
– Barbara Hendricks
da sich deren Umweltauswirkungen,
Langzeitsicherheit der Behälter und
Bedrohungsszenarien je nach Konzept
stark unterscheiden. NaPro und SUP
2025 sollten hierzu eine Orientierung
geben.
Herausforderung Energiewende &
Alternativtechnologien: Gesellschaftliche
Debatten über das Ende der Kernenergie
erfordern eine vertiefte Prüfung. Auch
kontroverse Alternativen wie die
Transmutation müssen sorgfältig erörtert
werden. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit
der gewählten Strategie und verhindert,
dass Versäumnisse spätere
Verfahrensebenen belasten.
Auf dem Forum Endlagersuche in Hannover präsentierte die
NBG-Sachverständigengruppe ihr Gutachten zur angewandten
Methodik der BGE zur Eingrenzung der Teilgebiete.
TÄTIGKEITSBERICHT 2026
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
GEOLOGISCHE 3D-MODELLE IN DEN
REPRÄSENTATIVEN VORLÄUFIGEN
SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN
(02/2025)
Dreidimensionale geologische Modelle
sind essenziell bei der Suche nach einem
geeigneten Endlagerstandort. Sie helfen
der BGE, den Untergrund besser zu
verstehen und Gebiete im
Standortauswahlverfahren fachlich einzuordnen. Die
NBG-Sachverständige Magdalena Bottig
hatte diese Modellierarbeiten näher
untersucht.
Zentrale Ergebnisse
Die BGE arbeitet bei den geologischen
3D-Modellen höchst sorgfältig,
transparent und auf Basis akribisch
gesammelter Daten. Zwar nutzen alle Modelle
etablierte Software und standardisierte
Abläufe, ihre Datendichte variiert jedoch
je nach historischer Rohstofferkundung.
Die Modelle der geologischen Dienste
bieten ein solides Fundament, das die
BGE kompetent und unter Einbeziehung
aller Daten prüft und verfeinert. Interne
Kontrollen sichern die Qualität, während
Ungewissheiten meist beschreibend
oder – wo möglich – rechnerisch erfasst
werden.
Der fachliche Austausch zwischen der
BGE und den Landesämtern sollte
systematisiert werden, um deren große
Regionalexpertise besser zu nutzen.
DIE SUCHE IST IN DER SPUR, ABER NICHT
IM ZEITPLAN. WENN MAN DEN PROZESS
BESCHLEUNIGEN WILL, DANN DARF MAN SICH
NICHT SCHEUEN, ENTSCHEIDUNGEN, DIE OHNE
QUALITATIVE VERLUSTE GETROFFEN WERDEN
KÖNNEN, AUCH ZU TREFFEN.
– Alexander König
NACH MEINEM VERSTÄNDNIS SOLLTE DIE ENDLAGERSUCHE
ZÜGIGER VONSTATTENGEHEN – LANGSAMERE PROZESSE
HABEN NICHT PER SE GRÖSSERE GLAUBWÜRDIGKEIT.
– Barbara Hendricks
Da Qualitätsprüfungen tiefe
Gebietskenntnisse erfordern, reicht eine kurze
Akteneinsicht für NBG-Sachverständige
oft nicht aus. Die Begleitung durch BGE-
Modellierer ist daher wichtig, um Fragen
zügig zu klären.
Die BGE baut einen wertvollen
Datenschatz auf. Diese qualitätsgeprüften
Untergrunddaten müssen unbedingt an
die geologischen Dienste und die
Allgemeinheit zurückfließen, um die künftige
Forschung zu unterstützen.
Welche Rolle 3D-Modelle bei der Endlagersuche spielen,
begutachtete für das NBG die Sachverständige und Geologin
Magdalena Bottig.
Alle Gutachten, die im Auftrag des NBG
veröffentlicht wurden, können auf der
NBG-Website eingesehen werden:
https://bit.ly/41YhoKp
WAS LEISTEN DIE SACHVERSTÄNDIGEN FÜR DAS NBG?
Die unabhängige Sachverständigengruppe des NBG berät das Gremium wissenschaftlich und fachlich. Dafür sichtet sie geologische
Daten – teilweise auch noch nicht veröffentlichte Unterlagen – und prüft stichprobenartig, ob diese im Standortauswahlverfahren
sachgerecht berücksichtigt werden. Mit diesem unabhängigen Blick von außen trägt die bis zu fünfköpfige Sachverständigengruppe
zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei. Zugleich gibt sie dem NBG wichtige fachliche Einschätzungen zur Arbeit der
Verfahrensakteure. Im März 2025 konnten die Rahmenverträge für Jan Behrmann, Jürgen Grötsch und Michael Weber verlängert
werden. Vervollständigt wird die Sachverständigengruppe durch Magdalena Bottig und Peter Grathwohl, die seit März 2024 für das
NBG tätig sind.
WAS LEISTEN SIE NICHT?
Die Sachverständigengruppe führt keine umfassenden Tiefenprüfungen und keine detaillierten regionalen
Analysen großer geologischer Datenmengen durch. Diese Aufgaben liegen im Verantwortungsbereich der
Staatlichen Geologischen Dienste (SGD).
37
GUTACHTEN
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 37 –
Lisa Seidel, Bereichsleiterin Standortauswahl bei BGE, empfing
das NBG im Mai 2026 in Peine. Das Gremium verschaffte sich hier
unter anderem einen Überblick über die aktuellen Arbeiten im
Bereich Behälterentwicklungen.
Akteneinsichten bei
den Akteuren
AKTENEINSICHT BEI DER BGE
Im vorliegenden Berichtszeitraum
nahmen Vertreterinnen oder Vertreter des
NBG an 17 Tagen Einsicht in Unterlagen
bei der Bundesgesellschaft für
Endlagerung (BGE) in Peine oder Berlin. Neben
Gremienmitgliedern und Mitarbeitenden
der Geschäftsstelle waren auch vom
NBG beauftragte Sachverständige
beteiligt. Die Sachverständigen untersuchten
beispielsweise, wie die BGE geologische
Modelle erarbeitet oder die Kriterien für
die Sicherheitsuntersuchungen in den
Wirtsgesteinen entwickelt und
anwendet. Die daraus resultierenden
Gutachten (siehe Seite 32) können auf der
NBG-Website eingesehen werden.
AKTENEINSICHT BEIM BASE
Seit Ende 2024 besteht auch mit dem
Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE) eine
Verfahrensvereinbarung zur Einsicht in Akten
und Unterlagen. Auf dieser Grundlage
verschafft sich das NBG regelmäßig
Einblicke in zentrale Arbeitsbereiche
des BASE. Dazu gehörten insbesondere
die Vorbereitungen der regionalen
Öffentlichkeits- und Jugendbeteiligung,
die Aufsichtstätigkeit und ihre
zeitlichen Eckpunkte sowie organisatorische
und rechtliche Fragen im weiteren
Standortauswahlverfahren.
Während der Zugang zu bestimmten Unterlagen für die Öffentlichkeit
beschränkt ist, darf das Nationale Begleitgremium (NBG) als
unabhängige Kontrollinstanz alle Dokumente einsehen. Diese
Einsichtnahmen ermöglichen es dem Gremium, fachliche Fragen,
Unstimmigkeiten oder mögliche Klärungsbedarfe frühzeitig zu
erkennen und gegenüber den zuständigen Akteuren anzusprechen.
Dadurch stärkt das NBG Transparenz, Nachvollziehbarkeit und
Vertrauen in das Standortauswahlverfahren.
Alle Termine von Akteneinsichten
beim BASE und bei der BGE sind auf der
NBG-Website dokumentiert:
https://bit.ly/41Hz7pE
TÄTIGKEITSBERICHT 2026
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Aktuelle Stellungnahmen
Mit regelmäßigen Stellungnahmen und Empfehlungen bringt das NBG
fachliche Expertisen, kritische Fragen und Verbesserungsvorschläge
in das Standortauswahlverfahren ein. Es macht Hintergründe
nachvollziehbar, ordnet Argumente ein und benennt Punkte, die
aus Sicht des Gremiums für Transparenz, Beteiligung und
Verfahrenssicherheit besonders wichtig sind. Damit trägt das NBG
zu einem sachlichen öffentlichen Dialog bei.
OPTIMIERUNGSMÖGLICHKEITEN IM
STANDORTAUSWAHLVERFAHREN
(09/2025)
Das NBG setzte sich mit Vorschlägen zur
Beschleunigung der Standortsuche
auseinander. Es erkannte den Bedarf für ein
zügigeres Verfahren an, betonte jedoch,
dass Transparenz, Beteiligung und
rechtliche Sicherheit dabei nicht geschwächt
werden dürfen.
Zentrale Positionen
Chancen nutzen:
Generationengerechtigkeit und alternde Zwischenlager machen
Tempo notwendig.
Beteiligung wahren: Die Reduktion von
drei auf zwei Phasen darf die Rechte der
Regionen nicht beschneiden.
Sicherheit statt Eile: Der Verzicht auf
Erkundungsbergwerke muss rechtlich und
geologisch abgesichert sein, um spätere,
fatale Rückschritte zu vermeiden.
Gutachten starten: Das NBG lässt
Kernfragen zu Rechtssicherheit und Geologie
bereits extern prüfen.
Im
Berichtszeitraum hat
das NBG
sieben
Stellungnahmen und
Empfehlungen
veröffentlicht.
UMWELTAUSSCHUSS DES
THÜRINGER LANDTAGES
(09/2025)
Das NBG äußerte sich bei einer Thüringer
Landtagsanhörung zum Status der
Standortsuche. Es bewertete den aktuellen
Verfahrensstand, Beschleunigungsdebatten
und die schwindende Bürgerbeteiligung
im Verfahren.
Zentrale Positionen
Sorgsame Beschleunigung: Erste
Regionen werden Ende 2027 benannt.
Schnelligkeit darf das Vertrauen nicht
gefährden.
Beteiligung stärken: Die künftigen
Regionalkonferenzen müssen gut
vorbereitet werden. Die junge Generation
muss durch geeignete Methoden in das
Verfahren eingebunden werden.
NBG-Schwächung: Die seit Jahren
ausbleibende Nachbesetzung des NBG
verringert die öffentliche Akzeptanz des
Gremiums.
DAS BESONDERE AM NBG IST SEINE ROLLE IM
VERFAHREN. WIR SIND MIT VIELEN RECHTEN
AUSGESTATTET UND SIND DAMIT EIN ECHTES
SCHWERGEWICHT IM PROZESS DER
STANDORTAUSWAHL.
– Arnjo Sittig
39
STELLUNGNAHMEN
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 39 –
NATIONALES
ENTSORGUNGSPROGRAMM
(07/2025)
Das NBG nahm kritisch zum Entwurf des
Nationalen Entsorgungsprogramms
(NaPro) Stellung. Es mahnte deutliche
Nachbesserungen bei Transparenz,
Risikovorsorge und Beteiligung an.
Zentrale Positionen
Bürgerbeteiligung erschwert: Versteckte
Fristen und Barrieren behindern die
Öffentlichkeit bei der Umweltprüfung.
Szenarien fehlen: Eventualitäten wie ein
Scheitern von Asse II oder Schacht Konrad
werden komplett ausgeblendet.
Lückenhafte Alternativen: Andere
Entsorgungswege und Langzeit-
Zwischenlagerkonzepte werden kaum geprüft.
Sicherheitsrisiken: Neue Bedrohungen
wie Drohnenangriffe oder Sabotage
fehlen im Konzept.
Das NBG zog erneut Bilanz zum Standortauswahlverfahren und
sprach Empfehlungen an den Deutschen Bundestag aus.
VERFAHREN DER PARTITIONIERUNG
UND TRANSMUTATION
(07/2025)
Das NBG äußerte sich kritisch zur
Partitionierung und Transmutation (P&T) hoch
radioaktiver Abfälle. Es warnte davor, die
Endlagersuche zugunsten einer auf
absehbare Zeit nicht großtechnisch
verfügbaren Technologie zu verzögern.
Zentrale Positionen
Unreife Technik: Großtechnische Anlagen
existieren nicht; die Umsetzung ist rein
spekulativ.
Finanzrisiko: Immense Kosten überlasten
den KENFO - Fonds zur Finanzierung der
kerntechnischen Entsorgung; eine
Zweckentfremdung droht.
Kein Allheilmittel: Ein Endlager bleibt
unverzichtbar; die Menge schwachaktiver
Abfälle steigt sogar.
Gefahren: Es drohen Störfälle und
Missbrauchsrisiken bei kernwaffenfähigem
Material.
Fazit: Die direkte Endlagerung muss
konsequent und zügig weiterverfolgt
werden.
ENDLAGERBEZOGENE FORSCHUNG
IN DEUTSCHLAND (06/2025)
Das NBG legte Positionen für eine
konsequent wissenschaftsbasierte
Standortsuche vor. Für ein verlässliches Verfahren
forderte es eine unabhängige, solide
finanzierte und transparente
Forschungslandschaft.
IM INTERNATIONALEN VERGLEICH IST DIE GROSSE
SORGFALT DER DEUTSCHEN ENDLAGERSUCHE NICHT
VON DER HAND ZU WEISEN. DIE ÜBERRASCHEND
VERÄNDERTEN ZEITACHSEN HABEN ALLERDINGS
DEM VERTRAUEN IN DIE BEFASSTEN INSTITUTIONEN
NICHT GUTGETAN. DIES GILT ES ERNEUT ZU STÄRKEN.
– Johann Köppel
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Zentrale Positionen
Forschungsautonomie: Mehr
ergebnisoffene Grundlagenforschung statt
dominierender Auftragsstudien durch
die Behörden.
Partizipation: Die Zivilgesellschaft über
Citizen Science frühzeitig einbinden
sowie Interdisziplinarität und
Sozialwissenschaften stärken.
Bildung und Nachwuchs: Das Thema
breiter in Schulen verankern und ein
fächerübergreifendes Institut für
Expertinnen und Experten gründen.
Gesamtblick: Den kompletten
Entsorgungspfad von der Entstehung bis zum
Verschluss erforschen.
EMPFEHLUNGEN DER
ENTSORGUNGSKOMMISSION ZUM
STANDORTAUSWAHLVERFAHREN
(03/2025)
Das NBG äußerte sich zu den
Beschleunigungsvorschlägen der
Entsorgungskommission (ESK) für die Standortsuche.
Das Gremium warnte vor vorschnellen
Festlegungen und betonte die
Notwendigkeit eines wissenschaftsbasierten,
vergleichenden und ergebnisoffenen
Verfahrens.
Zentrale Positionen
Kein Vorab-Ausschluss:
Wirtsgesteine wie Kristallin dürfen nicht vorab
pauschal aussortiert werden. Die
Auswahl muss rein datenbasiert durch die
Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) erfolgen.
Keine Ranglisten: Alle Regionen
müssen ohne Priorisierung gleichwertig
erkundet werden – allerdings flankiert
von klaren Abbruchkriterien.
Technik nutzen: Übertägige Erkundung
spart zwar Zeit, eine Verengung auf
„einfache“ Gesteine ist aber verfrüht.
Klaus-Jürgen Röhlig skizzierte dem NBG die wichtigsten
Ergebnisse der frisch veröffentlichten Stellungnahme der
Entsorgungskommission.
ENTWICKLUNG DES
FORSCHUNGSFÖRDERPROGRAMMS
DES BUNDESUMWELTMINISTERIUMS
FÜR DIE NUKLEARE SICHERHEIT
(01/2025)
Das NBG gab Feedback zum neuen
Forschungsförderprogramm des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Es forderte eine strategische Ausrichtung,
die den vollzogenen Atomausstieg und den
langfristigen Fachkräftebedarf konsequent
abbildet.
Zentrale Positionen
Ganzheitlicher Blick: Den kompletten
Entsorgungspfad von der Zwischenlagerung
bis zum Verschluss über flexible Szenarien
erforschen.
Mittel fokussieren: Gelder allein für
Rückbau und Entsorgung nutzen – keine
Forschung zu Kernfusion oder neuen
Reaktoren.
Nachwuchs sichern: Ausbildung und
Studiengänge in Geowissenschaften und
Kerntechnik aktiv fördern.
Anpassungen: Realistische (längere)
Zeitpläne, Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI),
neue Bedrohungen (beispielsweise
Drohnen) und die regionale Bürgerbeteiligung
priorisieren.
Alle bisherigen Stellungnahmen
und Empfehlungen können auf der
NBG-Website eingesehen werden:
https://bit.ly/41BV60Z
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 41 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bald werden zwei Drittel der Deutschen älter als 60 Jahre sein. Tendenz steigend. Die
vergleichsweise wenigen jungen Menschen von heute müssen dann das Bergwerk bauen,
Genehmigungen beantragen und radioaktive Abfälle aus den Zwischenlagern an ihren finalen
Standort bringen. Eine enorme Verantwortung, die wir ihnen vererben.
ECHTE BETEILIGUNG STATT
„BETEILIGUNGSWASHING“
„Junge Menschen sind wahnsinnig
politisch, aber die Politik schafft es nicht, sie
anzusprechen“, brachte es der 19-jährige
Kommunalpolitiker Benedikt
Döllmann auf den Punkt. Das NBG
versuchte es als Brückenbauer zwischen
Politik und Jugend. Denn klassische, formelle
Formate griffen immer mehr ins Leere.
Stattdessen sei „aufsuchende Beteiligung“
gefragt. Die Akteure müssten dorthin
gehen, wo die Jugend ist – in Schulen,
Vereine oder auf Plattformen wie TikTok.
Veranstaltung: Endlagersuche
als Mehrgenerationenaufgabe
Die Suche nach einem Endlagerstandort ist ein nationales Jahrhundertprojekt,
dessen Zielgerade erst kommende Generationen erreichen werden. Doch
wie gewinnt man junge Menschen für eine Aufgabe, die sie nicht verursacht
haben, aber vollenden müssen? Am 17. Mai 2025 setzte das Nationale
Begleitgremium (NBG) in Berlin genau hier an. Die Veranstaltung „Die Zukunft
im Blick: Endlagersuche als Mehrgenerationenaufgabe“ suchte nach Wegen, die
Standortsuche als echtes Generationenprojekt zu verankern.
Baro Vicenta Ra Gabbert, Juristin und
stellvertretende Vorsitzende im
Bundesjugendkuratorium, warnte
eindringlich vor „Beteiligungswashing“. Junge
Menschen forderten echte
Wirksamkeitserfahrungen. Ihr Input müsse spürbare
Folgen im Verfahren haben, sonst drohe
Frustration. In drei intensiven Workshops
erarbeiteten die Teilnehmenden
konkrete Lösungen: Vom Einsatz Künstlicher
Intelligenz (KI) für den jahrzehntelangen
Wissenstransfer bis hin zur strukturellen
Verankerung von Jugendquoten in den
kommenden Regionalkonferenzen.
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beteiligungskonzepte sollten nicht für, sondern mit jungen Menschen entwickelt
werden. Sie kennen ihre eigene Lebenswirklichkeit am besten, betonte Eliza Diekmann-
Cloppenburg, Bürgermeisterin von Coesfeld, in ihrer Keynote. Darin brachte sie einige
Beispiele aus der kommunalen Praxis mit.
VON DER OHNMACHT ZUM
TATENDRANG
Die Botschaft der Veranstaltung ist
klar: Die Standortsuche für ein
Endlager ist nicht nur eine Last, sondern
auch eine Chance für unsere
Demokratie. Wenn der Dialog zwischen den
Generationen gelingt, wird aus einem
der wohl größten
Entsorgungsprobleme unserer Geschichte ein
Vorzeigeprojekt für gesellschaftlichen
Zusammenhalt.
ICH BIN IM NBG, WEIL ICH SEHR NAH AN DER
JUNGEN GENERATION DRAN BIN UND IHRE
INTERESSEN AKTIV IN DIE MITGESTALTUNG
DES STANDORTAUSWAHLVERFAHRENS
EINBRINGEN MÖCHTE. DIESE EHRENAMTLICHE
ARBEIT IST FÜR MICH ALS 16-JÄHRIGE EIN
RICHTIG GROSSES ABENTEUER.
– Franka Leininger
Die Highlights der Veranstaltung in Bildern sowie die komplette
Veranstaltungsaufzeichnung können auf der NBG-Website
nachgeschaut werden:
https://bit.ly/3SIh5mj
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 43 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
SPITZENFORSCHUNG IN DRESDEN
Den ersten Halt machte das NBG
im Juni 2025 im Helmholtz-Zentrum
Dresden-Rossendorf und sprach
dort mit Menschen, die zum Thema
forschen. Neben Einblicken in die
Mikrobiologie von Endlagern stand die
Standortsuche in Sachsen im Fokus.
Zentrales Ergebnis: Das NBG
verabschiedete eine Stellungnahme zur
Stärkung der endlagerbezogenen
Forschung in Deutschland. Um dem
Fachkräftemangel zu begegnen,
plädiert das Gremium für eine bessere
Nachwuchsförderung, „positives
Framing“ der Standortsuche und eine
stärkere Einbindung von Bürgerinnen
und Bürgern in wissenschaftliche
Fragestellungen.
Veranstaltungsreihe:
NBG vor Ort
Wie können betroffene Regionen aktiv mitgestalten, wenn es um ihre Zukunft
geht? Welche Rolle spielen dabei Verantwortung und Beteiligung? Wo steht das
Verfahren zur Standortsuche aktuell und was bedeutet das für die eigene Region?
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „NBG vor Ort” reist das Gremium durch die
Bundesrepublik und möchte Anregungen und Wünsche verschiedenster Menschen
während des Standortauswahlverfahrens sammeln.
Wer die Standortsuche voranbringen will, muss den
Schreibtisch verlassen und zu den Menschen gehen. Zuhören, lernen,
neue Impulse bekommen – mit diesem Ziel reiste das NBG zum
Helmholtz-Zentrum in den Freistaat Sachsen.
Nah dran und im
Dialog mit den
Menschen. Das NBG
besuchte im Rahmen
der
Veranstaltungsreihe „NBG vor Ort“
drei Regionen in
Deutschland. Die
Reihe soll
fortgesetzt werden.
– Markus Dröge
AB ENDE 2027 WIRD DIE ÖFFENTLICHE KOMMUNIKATION
IN DEN REGIONEN, DIE IN DIE ENGERE WAHL KOMMEN,
IMMER WICHTIGER. OHNE EINE BREITE, SACHLICHE
INFORMATION UND DISKUSSION KANN UNSER ZIEL
NICHT ERREICHT WERDEN: WEITMÖGLICHE AKZEPTANZ
DES BESTMÖGLICHEN STANDORTES FÜR EIN ENDLAGER.
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Region, deren Engagement beim
Standortauswahlverfahren bundesweit Bedeutung erlangt hat, dient einmal mehr als
Motor für partizipatives Lernen. Um gemeinsam zurück, aber
auch nach vorn zu schauen, reiste das NBG zwei Tage ins
Wendland.
Auf der didacta in Köln sammelte das NBG Ideen, wie das
Thema Standortsuche in den Bildungsalltag integriert und
demokratische Kompetenzen gefördert werden können.
Im Dossier zur Veranstaltungsreihe können alle
Ergebnisse der Veranstaltungen nachgelesen sowie die
Veranstaltungsaufzeichnungen angeschaut werden:
https://bit.ly/4eR0Tro
AUF DEN SPUREN DES
WIDERSTANDS IM WENDLAND
In Lüchow diskutierte das Gremium im
September 2025 mit rund 100
Menschen aus dem Wendland, wie echte
Mitsprache gelingen kann und wie die
kommenden Regionalkonferenzen
gestaltet sein sollten, damit sie Beteiligung
ermöglichen. Gorleben und das
Wendland sind dabei der historische Schlüssel:
Der 50-jährigen Protestgeschichte
verdankt das heutige wissenschaftsbasierte
Suchverfahren und vermutlich auch das
NBG seine Existenz. Die Ergebnisse in
Kürze: Wirksame Beteiligung lässt sich
nicht „auf Schnips“ verordnen, sondern
erfordert Augenhöhe. Zudem braucht
es vertrauenswürdige Anlaufstellen
direkt vor Ort, um die Menschen zu
erreichen. Schließlich zeigt die Geschichte
des Wendlands, dass Protest eine
Gesellschaft nicht spalten muss, sondern
durch gelebte Solidarität resilienter
macht.
NACH KÖLN FÜR DEN
BILDUNGSAUFTRAG
„ENDLAGERSUCHE“
Das machen wir dann morgen!? Wie
demokratische Bildung schon heute
junge Menschen erreichen kann, wollte
das NBG auf der Bildungsmesse didacta
erfahren. Das Gremium war dort im März
2026 gleich mit zwei
Programmpunkten vertreten: einer Podiumsdiskussion
und einem Workshop. Die Gespräche
machten deutlich, dass gesellschaftliche
Verantwortung dort wächst, wo
aufgeklärt wird und Themen direkt an die
Lebenswelt anknüpfen. Eine Idee war,
dass komplexe Inhalte wie ein Puzzle in
anschaulichen Einheiten vermittelt
werden sollten. Auch Lernformate außerhalb
des Klassenzimmers seien enorm wichtig.
Lehrkräfte sollten zudem durch
praxisnahe Angebote gestärkt werden, um
sensible politische Debatten souverän im
Unterricht zu moderieren und so
demokratische Kompetenzen aktiv zu fördern.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 45 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Aufklärung statt Angst:
Populismus und die
Atommüllendlager
02.05.2025 Hannover
Fake News, alternative Fakten und
Verschwörungsbehauptungen – die aktuellen populistischen
Tendenzen sind auch eine Gefahr für den
faktenbasierten Prozess der Standortauswahl. Wie es
gelingen kann mit diesen Herausforderungen
umzugehen, diskutierte das NBG auf dem
Evangelischen Kirchentag in Hannover gemeinsam mit rund
30 interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Was sagen die Geologischen
Landesdienste zum Stand der
Endlagersuche?
12.11.2025 Online
Einmal im Jahr stellt die Bundesgesellschaft für
Endlagerung (BGE) ihre Arbeitsstände vor. Die
Aufmerksamkeitskurve steigt und damit Neugier und
Spannung. Welche Gebiete taugen prinzipiell für
ein Endlager und welche nicht? Die Ergebnisse sind
zwar nur vorläufig, aber das Interesse groß. Das
NBG hat diese wichtige Wegmarke wieder in einer
eigenen Veranstaltung geologisch unter die Lupe
genommen.
Zwischenlagerung –
Arbeitswerkstatt
25.04.2025 Berlin
Das NBG lud kommunale und bundesweite
Akteure, Verbände und Standortinitiativen
zur ersten Arbeitswerkstatt
Zwischenlagerung ein. Ziel war es, gemeinsame Themen
der Zwischenlagerung zu identifizieren, um
standortübergreifend Wissen zu generieren
und entsprechende Schlussfolgerungen
an Politik, Verwaltung und Unternehmen
heranzutragen.
Das NBG organisiert regelmäßig zu ausgewählten thematischen
Schwerpunkten eigene Veranstaltungen – mal in Präsenz, mal digital.
Neben den bereits vorgestellten haben im Berichtszeitraum sechs
weitere Veranstaltungen stattgefunden.
Weitere Veranstaltungen
in der Übersicht
2025
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Rückblick 4. Forum Endlagersuche
24.11.2025 Online
Wie die Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen der
gesetzlich verankerten Fachkonferenz
Teilgebiete und den Regionalkonferenzen aussieht,
hatte der Gesetzgeber offengelassen. Das Forum
Endlagersuche schließt diese
„Beteiligungslücke“. Direkt im Anschluss an das Forum tauschte
sich das NBG mit rund 60 Menschen aus, die in
Hannover dabei waren. Lob und Kritik zum Forum
waren hier erwünscht.
NBG-Gutachten - Blick auf die
rvSU-Kriterien der BGE
21.11.2025 Hannover
Das 4. Forum Endlagersuche fand am 21. und
22. November 2025 in Hannover & online
statt. Auch das NBG beteiligte sich am
Programm mit Diskussionsbeiträgen und einer
eigenen Arbeitsgruppe. Darin präsentierte
die Sachverständigengruppe des Gremiums
die Ergebnisse ihres Gutachtens zur
Methodik der BGE und diskutierte diese mit den
Anwesenden.
Rückblick auf die
Statuskonferenz
Zwischenlagerung
29.06.2026 Online
Nach der Statuskonferenz
Zwischenlagerung am 23. Juni 2026 beim Bundesamt
für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (BASE) hat das NBG die
Teilnehmenden zu einem informellen Austausch
eingeladen. Rund 20 Personen aus den
Zwischenlagerregionen und
zuständigen Institutionen haben diskutiert, wie
Zwischen- und Endlagerung als
Gesamtprozess begleitet werden kann.
2026
Alle Rückblicke auf unsere
Veranstaltungen und Workshops
lesen Sie auf der NBG-Website:
https://bit.ly/4bDfG5N
DAS NBG IST FÜR MICH BESONDERS, WEIL HIER
BÜRGERDIALOG KEIN ZUSATZ, SONDERN KERN DER
AUFGABE IST. HIER VERBINDET SICH FACHVERSTAND
MIT GESELLSCHAFTLICHEM AUSTAUSCH – GENAU
DIESER BRÜCKENSCHLAG WAR MIR STETS EIN
ANLIEGEN.
– Norbert Dregger
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 47 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Mitglieder unterwegs
Im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind die Mitglieder des Nationalen
Begleitgremiums (NBG) auf zahlreichen externen Veranstaltungen, Workshops
oder Treffen vertreten. Dabei tauschen sie sich mit Politik, Wissenschaft, den
weiteren Akteuren der Standortsuche und der Zivilgesellschaft aus. Auf den
folgenden Seiten haben wir einige Termine exemplarisch ausgewählt.
AUSTAUSCH MIT POLITIK
ÜBERGABE DER EMPFEHLUNGEN
AN DEN UMWELTAUSSCHUSS IM
DEUTSCHEN BUNDESTAG
Die damaligen Ko-Vorsitzenden des NBG,
Miranda Schreurs und Armin Grunwald,
überreichten am 10. September 2025
dem Deutschen Bundestag den 5.
Tätigkeitsbericht. Zu Gast im Umweltausschuss
zogen sie Bilanz zum
Standortauswahlverfahren und sprachen Empfehlungen an
Politik und Akteure aus. Themen waren
konkrete Beschleunigungsmöglichkeiten,
der benötigte Wissenstransfer in die
Regionen und die dringende Klärung der
Zwischenlagerfrage. In Empfang nahmen
den Bericht unter anderem Lorenz Gösta
PARLAMENTARISCHER ABEND
„GEOLOGISCHES TIEFENLAGER FÜR
RADIOAKTIVE ABFÄLLE IN DER
SCHWEIZ“
Das NBG beteiligte sich am 29. Mai 2025
an einem parlamentarischen Abend in
der Schweizer Botschaft in Berlin zum
Thema „Geologisches Tiefenlager für
radioaktive Abfälle in der Schweiz: Nächste
Verfahrensschritte“. Die
Gremienmitglieder Marion Durst und Monika C.M.
Müller (links) waren dabei und teilten ihr
Wissen im grenzüberschreitenden
Dialog. Letztere moderierte in ihrer Rolle als
Studienleiterin in Loccum die
Gesprächsrunde mit Politik, Verwaltung und Fach-
Beutin (2. von links), Vorsitzender des
Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit,
und Rita Schwarzelühr-Sutter (rechts),
Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit.
institutionen. Besonders erfreulich war die
zahlreiche Teilnahme der mit der Suche
beauftragten Akteure auf der schweizerischen
und der deutschen Landesgrenze. Eröffnet
wurde der Abend mit einem Grußwort von
der Schweizer Botschafterin Livia Leu.
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
ANHÖRUNG IM THÜRINGER
UMWELTAUSSCHUSS
Auf Einladung des Thüringer Landtags
informierte Claudia Strobl (links),
Generalsekretärin der Geschäftsstelle des NBG,
am 1. Oktober 2025 den Ausschuss für
Umwelt, Energie, Naturschutz und
Forsten über den aktuellen Stand des
Verfahrens. In der öffentlichen Anhörung
in Erfurt beantwortete sie zahlreiche
Fragen der Abgeordneten und betonte
die Bedeutung transparenter
Kommunikation zwischen Bund und Ländern. Die
Abgeordneten zeigten sich interessiert
an den Beteiligungsmöglichkeiten der
Länder. Auch Iris Graffunder (2. von
links), Vorsitzende der Geschäftsführung
der Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE), und Christian Kühn (rechts), Präsi-
AUSTAUSCHGESPRÄCH IN DER
STAATSKANZLEI NIEDERSACHSEN
Die NBG-Mitglieder Jürgen Rüffer (im
Foto in der Mitte) und Stefan Wenzel
(rechts) trafen am 29. Mai 2026 den
niedersächsischen Ministerpräsidenten
Olaf Lies. Ziel des Termins war ein erstes
informelles Kennenlernen bei einem
fachlichen Austausch zum aktuellen
Stand des Auswahlverfahrens.
Niedersachsen ist als Bundesland mit allen drei
potenziell geeigneten Wirtsgesteinen
weiterhin großflächig im Rennen um
den Standort mit der bestmöglichen
Sicherheit zur Verwahrung der hoch
radioaktiven Abfälle. Niedersachsen sei
nicht nur geologisch reich, sondern auch
dent des Bundesamts für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE), nahmen teil.
Kühn lobte das gemeinsame Auftreten der
Akteure als „modellhaft“ für eine
gelingende Zusammenarbeit im weiteren Verfahren.
gut erforscht, vor allem was Salzstöcke
angeht. Hier wurde einst intensiv Salz-
Bergbau betrieben und durch die
Rohstoffgewinnung viel Expertise zu diesem
Wirtsgestein angesammelt.
– Thorsten Stumpf
DURCH EINE ZU GROSSE ZEITLICHE VERZÖGERUNG DER
STANDORTAUSWAHLENTSCHEIDUNG ENTSTEHT DIE
GEFAHR, DIE HANDELNDEN AKTEURE UND LETZTLICH
DAMIT AUCH DEN GESELLSCHAFTLICHEN KONSENS ZU
VERLIEREN.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 49 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
AUSTAUSCH MIT FORSCHUNG UND WISSENSCHAFT
AUSTAUSCH MIT DER DEUTSCHEN
ARBEITSGEMEINSCHAFT
ENDLAGERFORSCHUNG
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft
Endlagerforschung (DAEF) ist ein
unabhängiger Zusammenschluss deutscher
Einrichtungen, deren Forschungsaktivitäten
überwiegend im Bereich der
Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle liegen.
Mitglieder des NBG sind Gast in den Sitzungen
der DAEF, so auch am 20. Mai 2026 im
BASE (siehe Foto). Hier wurden unter
anderem die Bedeutung eines
transparenten, wissenschaftsbasierten
Verfahrens, die Stärkung des
wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Rolle der
DAEF als Plattform für Vernetzung und
interdisziplinären Austausch diskutiert.
Das NBG gab Einblicke in seine Arbeit
und brachte seine Perspektive auf
Beteiligung, Transparenz und
gesellschaftlichen Dialog in das Gespräch ein.
GEOLOGISCHE LANDESDIENSTE
WIEDER GEFRAGT
Auch im Herbst 2025 veröffentlichte
die BGE wieder Arbeitsstände – von der
gesamten Bundesfläche sind
mittlerweile noch etwa 25 Prozent im Rennen
um den bestmöglichen Standort für ein
Endlager. In den Fokus der Öffentlichkeit
rücken nun verstärkt geologisch
vielversprechende, im Endlagersuche-
Navigator türkis markierte Gebiete. Das NBG
hinterfragte auch dieses Mal gemeinsam
mit den geologischen Landesdiensten
kritisch die Methodik und Qualität
der bisherigen Untersuchungen. Ob
die Chefgeologinnen und -geologen
mit der bisherigen Arbeit der BGE
zufrieden sind, ob sie die Methoden
nachvollziehen können und wo es
möglicherweise noch
Verbesserungsvorschläge gibt, wollten die NBG-
Mitglieder Maria-Theresia Schafmeister
und Jürgen Rüffer wissen.
Die Ergebnisse der Veranstaltung können Sie
im Detail auf der NBG-Website nachlesen:
https://bit.ly/4bylyOJ
ZU GAST BEIM 3. INTERNATIONALEN
FORSCHUNGSSYMPOSIUM SAFEND
Vom 17. bis 19. September 2025
veranstaltete das BASE das dritte
internationale Forschungssymposium safeND
in Berlin. Die Konferenz brachte erneut
Forschende verschiedener Disziplinen
zusammen, um Fragen der Sicherheit der
nuklearen Entsorgung zu diskutieren.
Neben technischen Themen standen
auch sozialwissenschaftliche
Fragestellungen im Fokus. Arnjo Sittig vertrat das
NBG auf einem Panel zum Thema
wissenschaftlicher Nachwuchs. Diskutiert
wurden unter anderem folgende Fragen:
Wie können junge Menschen für
wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich der
Endlagerforschung gewonnen werden?
Welche Herausforderungen bestehen
bei der Nachwuchsförderung und dem
Erhalt von Wissen? Und braucht es neue
Studienangebote, mehr interdisziplinäre
Ansätze oder gar eine Art Mentoring?
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
AUSTAUSCH MIT DER ÖFFENTLICHKEIT
WAHL NEUER MITGLIEDER
Mit dem Bürgerforum Ende Februar
2026 startete der neue Auswahlprozess
für die Bürgerinnen und Bürger im NBG.
Organisiert vom BASE bot die
Veranstaltung den zufällig ausgewählten
Menschen die Möglichkeit, sich umfassend
über die Standortsuche und die Arbeit
des NBG zu informieren sowie direkt
mit den Akteuren des Verfahrens ins
Gespräch zu kommen. Aus den Reihen
der Teilnehmenden wurde zunächst
ein 57-köpfiges Wahlgremium gewählt,
welches in einer anschließenden Sitzung
am 20. und 21. März 2026 zwei neue
Vertreterinnen und ein bekanntes Gesicht
für das NBG wählte (von links): Franka
Leininger, Jürgen Rüffer und Tetyana
Detig. Über das Auswahlverfahren
hinaus können sich Mitglieder des
Wahlgremiums weiter im Beratungsnetzwerk des
NBG engagieren – ein wichtiger Baustein,
um das Interesse und die neu erlangte
Expertise dauerhaft zu sichern.
DAS NBG AUF DEM FORUM
ENDLAGERSUCHE
Das 4. Forum Endlagersuche fand am
21. und 22. November 2025 in Hannover
und online statt. Im Mittelpunkt standen
die aktualisierten Arbeitsstände der
Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) auf dem Weg zum
Standortregionenvorschlag, mögliche Anpassungen
des Standortauswahlgesetzes sowie
die Öffentlichkeitsbeteiligung nach der
Veröffentlichung des
Standortregionenvorschlags. Das NBG richtete eine
eigene Session zum aktuellen Gutachten
seiner Sachverständigengruppe aus und
diskutierte mit Vertretenden aus Politik,
Zivilgesellschaft und Umweltverbänden
Perspektiven zur Weiterentwicklung des
Verfahrens und zur geplanten
Gesetzesnovelle.
HYDROGEOLOGISCHE ASPEKTE DER
ENDLAGERUNG IN LEIPZIG
Zum zweiten Mal brachte das NBG-
Mitglied Maria-Theresia Schafmeister
(rechts) vom 10. bis 13. März 2026 ihr
Fachwissen in die Tagung der
Fachsektion Hydrogeologie in Leipzig ein.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Kühn (GFZ
Helmholtz-Zentrum für Geoforschung)
und Prof. Dr. Thorsten Schäfer (Friedrich-
Schiller-Universität Jena) organisierte sie
eine viel beachtete Session zu
hydrogeologischen Fragen der Endlagerung. So
zum Beispiel die Frage, wie
Wasserbewegungen im Untergrund bewertet werden
können – ein zentraler Aspekt für die
langfristige Sicherheit eines Endlagers.
Die Beiträge reichten von
Modellierungen der Grundwasserströmung in
kristallinen Gesteinen über Untersuchungen zu
Tongesteinen bis zu Isotopenanalysen in
der Asse. Aufgrund des großen
Interesses soll die Session auch bei der nächsten
Tagung angeboten werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 51 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
ZAHLEN ZUM EHRENAMTLICHEN
ENGAGEMENT DER MITGLIEDER
227
Tage ehrenamtliches
Engagement
Im Berichtszeitraum tagte das NBG insgesamt 16
Mal, wobei jede Sitzung inhaltlich von den vier
Fachgruppen in einem weiteren Termin
vorbereitet wurde. Darüber hinaus richtete das NBG
zehn eigene Veranstaltungen aus. An 29 Tagen
war das Gremium – entweder selbst, vertreten
durch Sachverständige oder die
Geschäftsstelle – zur Akteneinsicht bei den Akteuren BGE und
BASE. Darüber hinaus nahmen die Mitglieder im
Berichtszeitraum an 104 externen
Veranstaltungen teil. Das ergibt in Summe ein ehrenamtliches
Engagement von 227 Tagen.
31
Akteure StandAGÖffentlichkeit
38
23
Wissenschaft
12
Politik
(Bund und Länder)
Die NBG-Mitglieder nahmen insgesamt an
104 teils mehrtägigen Veranstaltungen von
Dritten teil. Folgende Zielgruppen standen
bei diesen Veranstaltungen im Fokus:
Von Januar 2025 bis Juni 2026 war an
jedem zweiten bis dritten Tag eines der
Mitglieder für das NBG aktiv.
104
externe
Veranstaltungen
1 von 3
Tagen ehrenamtlich
aktiv
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die monatlichen Sitzungen des Nationalen Begleitgremiums (NBG) sind
die zentrale Plattform für Austausch und Wissensabgleich unter den
Mitgliedern. Mit an den Tisch kommen auch alle mit der Endlagersuche
beauftragten Akteure, Menschen aus Wissenschaft, Politik und
Zivilgesellschaft – aktive Beteiligung ist hier ausdrücklich erwünscht. Dank
hybrider Formate und dem Livestreaming seit 2020 können Menschen
von überall aus teilnehmen oder die Sitzungen im Nachgang anschauen.
Unsere Highlights haben wir auf den folgenden Seiten gesammelt.
Highlights
der Sitzungen
KRISTALLIN, SALZ ODER
TON?
Die Mai-Sitzung 2026 bot geballte
geologische Expertise zu den
potenziellen Wirtsgesteinen: Ein neues
Gutachten der Fraunhofer-Einrichtung
(IEG) kam zu dem Schluss, dass nach
dem aktuellen Stand der Technik im
Tongestein und Steinsalz alle
relevanten Daten zuverlässig mit
übertägigen Erkundungen, wie Bohrungen,
gewonnen werden könnten. Für das
Wirtsgestein Kristallin könne dagegen
das Auffahren eines Bergwerks – und
zwar bis hin zu der Größe des
späteren Endlagers – erforderlich werden.
Aber auch Salzstöcke bergen durch
mögliche Gas- und
Flüssigkeitseinschlüsse Risiken, wie der NBG-
Sachverständige Michael Weber mit Sönke
Reiche (siehe Foto) von der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
diskutierte. Der Dialog zeigte, wie
die BGE durch erweiterte Prüfkriterien
diese Gefahren adressiert. Außerdem
eröffnete Jürgen Grötsch mit dem Thema
Tongestein eine neue Gesprächsreihe in
Sitzungen des NBG mit den
Sachverständigen. Solche Fachgespräche belegen
einmal mehr, wie wichtig die NBG-
Sitzungen als Diskussionsforum sind, um
komplexe wissenschaftliche Fragen
transparent zu debattieren.
FÜR MICH IST DAS NBG BESONDERS, WEIL ES RAUM FÜR
KRITISCHE FRAGEN SCHAFFT UND VERTRAUEN NICHT
EINFACH VORAUSSETZT, SONDERN STÄRKEN WILL.
– Tetyana Detig
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 53 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
NEUE MITGLIEDER, NEUE
LEITUNG
Ganz im Zeichen des personellen
und strategischen Wandels stand
die Sitzung im Februar 2026. Nach
einer Phase der Interimsleitung
wählte das Gremium ein neues
Führungs-Duo (siehe Foto) für die
kommenden eineinhalb Jahre. Mit
der erfahrenen Bürgervertreterin
Marion Durst und dem Polit-Profi
Karsten Möring spiegelte die neue
Doppelspitze die einzigartige
Zusammensetzung des NBG aus
Zivilgesellschaft und Politik wider.
Außerdem stellten Ina Stelljes und
Jochen Ahlswede vom Bundesamt
für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (BASE) die Pläne für die
zukünftigen Regionalkonferenzen
ab 2028 vor. Das BASE möchte den
Regionen zum Beispiel finanzielle Budgets
und einen Pool an qualifizierten
Fachleuten bereitstellen, damit sie eigenständig
Gutachten vergeben können. Im Gremium
wurden diese Vorschläge intensiv
diskutiert. Zudem wurde angeregt, aus den
Erfahrungen der bereits erprobten
Schweizer Regionalkonferenzen zu lernen.
EMOTIONALER ABSCHIED
VON SECHS MITGLIEDERN
Es war nicht nur die letzte Sitzung in
2025, sondern wohl auch die
emotionalste des Jahres. Mitglieder, die über
Jahre das Gremium geprägt haben,
darunter das langjährige Leitungs-Duo
Armin Grunwald und Miranda Schreurs
(beide links), nahmen Abschied. Da
die Nachbesetzung durch Bundestag
und Bundesrat zu diesem Zeitpunkt
bereits seit fast drei Jahren stockte,
verschärfte sich die personelle
Situation im Gremium durch die Abgänge
weiter. Um die Handlungsfähigkeit des
NBG in dieser stürmischen Phase zu
sichern, übernahmen Maria-Theresia
Schafmeister und Jo Leinen (beide
rechts) kommissarisch den Vorsitz.
Trotz dieser schwierigen Hängepartie
trieb das NBG wichtige Dauer-Themen
voran und diskutierte seine konkreten
Empfehlungen für die ab 2028
geplanten Regionalkonferenzen. Gemeinsam
mit Vertretern von BASE, BGE und der
Wissenschaft erörterte das Gremium
zentrale Rahmenbedingungen für
eine gelungene Bürgerbeteiligung. Zu
den Kernforderungen gehörten eine
straffe Zeitplanung, klare Fristen für
Nachprüfaufträge sowie die Schaffung
eines unabhängigen Experten- und
Faktenpools, um den betroffenen
Bürgern vor Ort das nötige Wissen an
die Hand zu geben.
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
BESCHLEUNIGUNGS-
POTENZIALE UND
NACHWUCHSMANGEL
Die digitale April-Sitzung 2025
widmete sich einem möglichen
Verfahrenstempo. Der BASE-Präsident
Christian Kühn (siehe Foto) schlug vor,
spätere Suchphasen
zusammenzulegen, um eine Standortentscheidung
bis 2050 zu erreichen. Das NBG
diskutierte kritisch die Kehrseite: Der
Wegfall von Zwischenprüfungen schränke
die Bürgerbeteiligung massiv ein und
berge das Risiko, dass späte
Verfahrensfehler den gesamten Prozess am
Ende komplett zurückwarfen.
Grundsätzlich betonten die Teilnehmenden
die Qualität des jetzigen Verfahrens
– vor allem ihren Anspruch, lernend
und selbsthinterfragend zu sein.
Anpassungen seien hier kein Zeichen des
Scheiterns, sondern eine Chance auf
Verbesserung. Und schließlich blickte
das Gremium neben neuen
Gutachten zu Eiszeitrisiken im Steinsalz
auf die Forschungsförderung. Große
Sorge bereitete den Mitgliedern der
sinkende Nachwuchs in den
Naturwissenschaften, was langfristig zu einem
spürbaren Fachkräftemangel in der
Endlagerforschung führen könnte.
FORSCHUNG AUF DEM PRÜF-
STAND
Die Februar-Sitzung 2025 stellte die
Wissenschaft in den Mittelpunkt. Das
Gremium diskutierte intensiv über
die Möglichkeiten und Grenzen der
Forschung bei der Standortsuche. Die
Akteure präsentierten
unterschiedliche Ansätze zu Forschungsstrategien
und Entsorgungsalternativen.
Während laut Axel Liebscher (siehe Foto)
die BGE ihre Projekte konsequent
auf die tiefengeologische Lagerung
in Salz, Ton und Kristallin
ausrichtete, prüft das BASE im Rahmen der
Sicherheitsbewertung auch
Alternativen wie die Bohrlochlagerung oder
Transmutation. Konsens bestand bei
allen Teilnehmenden, dass die
Lagerung in einem Bergwerk nach
heutigem Kenntnisstand weiterhin die
sicherste Option ist. In den Debatten
wurde aber auch deutlich, dass eine
vollkommen von den Akteuren des
Verfahrens unabhängige Forschung
kaum existierte. Umso wichtiger war
dem Gremium eine klare Trennung
der Institutionen (wie BASE und BGE),
um eine unabhängige Datenbasis zu
wahren. Wegen des überschaubaren
nationalen Expertenpools gewinnen
zudem internationale Kooperationen
immer stärker an Bedeutung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 55 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
108 03.06.2026 Berlin
Wie warnen wir Menschen in 10.000
Jahren vor Atommüll? Machen geologische
3D-Modelle Bohrungen bald überflüssig?
Und was hat das NBG mit Heavy Metal-
Musik gemeinsam? Zu Gast: Thomas G. Kirsch
von der Universität Konstanz.
Alle Sitzungen
in Schlaglichtern
107 06.05.2026 Berlin
Vulkanische Basaltgänge in Thüringen,
neue geophysikalische
Erkundungsmethoden, die Gefahr von Fluiden in Salzstöcken
und die Umweltvorsorge im Visier – auf der
Mai-Sitzung wurden die Vor- und Nachteile
aller drei Wirtsgesteine unter anderem mit
der Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) besprochen.
106 01.04.2026 Berlin
Wie begeistert man junge Menschen für
die Endlagersuche? Diese Frage
beschäftigt viele Akteure im Verfahren. Und
welche Wege könnte man hier gehen, um
Neugier zu wecken? Darüber wurde auf
der April-Sitzung mit dem Bundesamt für
die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
(BASE) angeregt diskutiert.
105 04.03.2026 Berlin
Braucht es für die Eingrenzung der
potenziellen Endlagerstandorte ein
Erkundungsbergwerk? Dazu gab es Input und eine
lebendige Diskussion mit einem Vertreter
der Entsorgungskommission (ESK).
Außerdem auf der März-Agenda: der aktuelle
Stand zur Novellierung des
Standortauswahlgesetzes.
104 04.02.2026 Berlin
Die Wahl des neuen Leitungs-Duos prägte
die Februar-Sitzung. Es gab eine
Staffelübergabe und aktuelle News zum baldigen
NBG-Auftritt auf der Bildungsmesse
didacta. Auch auf der Agenda: die anstehende
Wahl der neuen Bürgervertretenden.
103 14.01.2026 Berlin
Ein neues Kapitel beginnt: Die
Jahresauftakt-Sitzung des NBG strahlte
Aufbruchstimmung und Tatendrang aus. Nach fast
drei Jahren Hängepartie bei der
Nachbesetzung war das bitter nötig. In das noch
junge Jahr startet das frisch
zusammengesetzte NBG mit vielen Aufgaben und klarer
Mission.
102 11.12.2025 Berlin
Die letzte Sitzung des Jahres war auch
für viele Mitglieder, die über Jahre das
Gremium geprägt haben, die letzte. Zeit
für ein Innehalten und Zurückblicken. Eine
neue Phase beginnt – mit wichtigen Dauer-
Themen und hoffentlich auch bald neuen
Gesichtern.
101 12.11.2025 Online
Wie können Regionalkonferenzen
erfolgreich arbeiten? Wie verlässlich ist die
Methodik, mit der die Standortsuche
voranschreitet? Und welche Themen stehen
im nächsten Jahr auf der Endlagersuche-
Agenda? Diese und weitere Fragen waren
Thema in einer Online-Sitzung.
100 14.10.2025 Berlin
Zum 100. Mal kam das NBG zusammen, um
über den Status quo des
Standortauswahlverfahrens zu diskutieren. Wie kriegt man
mehr Tempo ins Verfahren? Und was sind
die nächsten wichtigen Schritte bei der
Eingrenzung? Es gab Input von hochkarätigen
Gästen, ein Rückblick auf die Anfänge des
NBG und sehr viel Buttercreme.
99 09.09.2025 Lüchow
Das NBG kehrte mit vielen neuen
Erkenntnissen aus dem Wendland zurück. Eine
Region, die so eng wie keine andere mit der
Endlagersuche in Deutschland verbunden
ist. Die Geschichte des jahrzehntelangen
Widerstands um ein Endlager in
Gorleben und das spürbare Engagement der
Menschen vor Ort haben einen bleibenden
Eindruck hinterlassen.
98 17.07.2025 Online
Das NBG beschäftigte sich als kritischer
und vermittelnder Begleiter erneut mit
geologischen, aber auch rechtlichen,
technologischen und gesellschaftlichen Fragen.
Das produktive Ergebnis: ein neues
Gutachten, ein frisch abgestimmtes
Positionspapier und eine detaillierte Stellungnahme.
97 17.06.2025 Dresden
Zu Besuch am Helmholtz-Zentrum
Dresden-Rossendorf, wo Spitzenforschung
gemacht wird – auch zur Standortsuche.
Warum dabei auch Bakterien und Pilze
eine Rolle spielen? Und wie man junge
Forschende für das Thema begeistern kann?
Das stand ebenso auf der Agenda wie die
Teilgebiete in Sachsen, die noch im Rennen
sind für ein potenzielles Endlager.
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
96 10.04.2024 Online
Mehr Tempo bei der Suche – aber wie kann
das gelingen? Und ist Transmutation ein
echtes Heilsversprechen für die
Endlagersuche oder steckt dahinter doch nur heiße
Luft? Das Gremkum suchte digital nach
Antworten. Auch ein Thema: Wie wird
Forschung zur Endlagerung in
Deutschland und Europa gefördert? Das
Bundesumweltministerium war zu Gast und hatte
Antworten.
95 06.03.2024 Berlin
Wer macht eigentlich was im Verfahren?
Das Rollenverständnis der
verantwortlichen Akteure war auf der März-Sitzung
Thema. Außerdem im Fokus: der Einsatz
von geologischen 3D-Modellen im
Verfahren und die Strategie der Bundesregierung
im Umgang mit radioaktiven Abfällen.
94 12.02.2024 Berlin
In der Februar-Sitzung 2025 drehte sich
alles um das Thema Forschung. Was kann
Forschung und was nicht? Welchen Einfluss
hat sie auf politische Entscheidungen? Und
gibt es so etwas wie eine unabhängige
Wissenschaft überhaupt? Dies und mehr
besprach das NBG mit verschiedenen
Gästen.
93 16.01.2025 Online
Kristallingestein raus? Salz nur in flacher
Lagerung? Mehr internationale Daten
betrachten? In der Jahresauftakt-Sitzung
wurden anlässlich eines im vergangenen
Herbst veröffentlichten Positionspapiers
der ESK Beschleunigungspotenziale für
die im Laufe des Verfahrens anstehenden
Erkundungsprogramme betrachtet.
Weitere Nachberichte zu den
vergangenen NBG-Sitzungen
finden Sie hier:
https://bit.ly/41VZAjp
WENN ENTSCHIEDEN WÜRDE, DASS SICH DAS SICHERSTE
ENDLAGER IN MEINEM VORGARTEN BEFINDET, DANN
WÜRDE ICH DAS AKZEPTIEREN. MIT DER HEUTIGEN
ERFAHRUNG VON GUT DREI JAHREN MITARBEIT IM
NBG VERTRAUE ICH DARAUF, DASS DIE BETEILIGTEN
AKTEURE DAS SO SORGFÄLTIG, WIE ES IRGENDWIE
MENSCHENMÖGLICH GEHT, ENTSCHEIDEN WÜRDEN.
– Jürgen Rüffer
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 57 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Arbeit der Fachgruppen
Als Ideenschmiede des Nationalen Begleitgremiums (NBG) entwickeln die Mitglieder
in vier verschiedenen Fachbereichen Konzepte und Empfehlungen, besprechen
verfahrensrelevante Themen und bereiten diese für das gesamte Gremium auf. Die
sogenannten Fachgruppen treffen sich monatlich. Die Protokolle der jeweiligen
Treffen sind auf der NBG-Website jederzeit einsehbar. Auf den folgenden
Seiten stellen wir die vier Fachgruppen vor und fassen zusammen, was sie im
Berichtszeitraum erreicht haben.
FACHGRUPPE I – ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
Partizipation ist ein zentraler
Erfolgsfaktor für das
Standortauswahlverfahren. Die Fachgruppe I befasst sich mit
bestehenden und geplanten
Beteiligungsformaten und bewertet diese mit
Blick auf Verständlichkeit,
Zugänglichkeit und Wirksamkeit. Im Austausch
mit politischen Akteuren,
Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit
entwickelt sie Ansätze weiter, um
möglichst viele Menschen
einzubeziehen.
Mitwirkende im Berichtszeitraum:
Andy Barnekow
Günther Beckstein
(bis 12/2025)
Silke Brenner
(bis 03/2026)
Tetyana Detig
(seit 04/2026)
Norbert Dregger
(seit 02/2026)
Markus Dröge
Marion Durst
Alexander König
(seit 01/2026)
Christoph Komoß
(bis 03/2026)
Johann Köppel
(seit 01/2026)
Sylvia Kotting-Uhl
(seit 01/2026)
Jo Leinen
(bis 12/2025)
Karsten Möring
(seit 01/ 2026)
Monika C.M. Müller
(bis 12/2025)
Miranda Schreurs
(bis 12/2025)
Arnjo Sittig
FACHGRUPPE II – GEOLOGIE UND GRUNDLAGENDATEN
Gesteinsarten, Tiefenlagen und
potenzielle Erdbebenrisiken: Diese
geologischen Daten entscheiden darüber,
welche Standortregionen betrachtet
werden. Die Fachgruppe II befasst sich
mit diesen Daten, diskutiert
geowissenschaftliche Fragen und begleitet
die Veröffentlichung neuer
Erkenntnisse mit Blick auf Transparenz und
Nachvollziehbarkeit.
Günter Baaske
(seit 01/2026)
Klaus Brunsmeier
(bis 12/2025)
Norbert Dregger
(seit 01/ 2026)
Marion Durst
Alexander König
(seit 01/2026)
Christoph Komoß
(bis 03/2026)
Mitwirkende im Berichtszeitraum:
Karsten Möring
(seit 01/2026)
Jürgen Rüffer
Maria-Theresia
Schafmeister
Magdalena Scheck-
Wenderoth
(bis 12/2025)
Miranda Schreurs
(bis 12/2025)
Thorsten Stumpf
(seit 01/2026)
TÄTIGKEITSBERICHT 2026
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
FACHGRUPPE III – STRAHLENSCHUTZ UND SICHERHEIT
Hoch radioaktive Abfälle müssen
dauerhaft und zuverlässig von Mensch
und Umwelt isoliert werden. Die
Fachgruppe III befasst sich mit den
sicherheitsbezogenen Fragen der
Standortsuche. Dazu gehören rechtliche und
fachliche Anforderungen, konkrete
Regeln und Verordnungen sowie die
Frage, wie Sicherheitsaspekte in den
einzelnen Verfahrensschritten
nachvollziehbar vermittelt werden.
∙ siehe Fachgruppe II
FACHGRUPPE IV – SELBSTHINTERFRAGENDES VERFAHREN
UND INSTITUTIONENGEFLECHT
Das Standortauswahlverfahren soll
nicht nur wissenschaftsbasiert und
transparent sein, sondern auch
selbsthinterfragend und lernend.
Dafür braucht es eine Kultur, in der
Fehler erkannt, offen angesprochen
und für Verbesserungen genutzt
werden können. Eine anspruchsvolle
Aufgabe bei den vielen beteiligten
Akteuren. Die Fachgruppe IV befasst
sich deshalb mit potenziellen
Konfliktpunkten im Verfahren sowie deren
möglicher Vermeidung oder Lösung.
Andy Barnekow
Günther Beckstein
(bis 12/2025)
Norbert Dregger
(seit 01/2026)
Armin Grunwald
(bis 12/2025)
Alexander König
(seit 01/2026)
Johann Köppel
(seit 01/2026)
Mitwirkende im Berichtszeitraum:
Mitwirkende im Berichtszeitraum:
ANMERKUNG:
Ab Mai 2023 wurden die Fachgruppen II und III aus organisatorischen Gründen
temporär zusammengelegt.
Alle Fachgruppen in
der Übersicht auf der
NBG-Website:
https://bit.ly/41VAtwU
Sylvia Kotting-Uhl
(seit 01/2026)
Karsten Möring
(seit 01/2026)
Monika C.M. Müller
(bis 12/2025)
Jürgen Rüffer
Arnjo Sittig
Stefan Wenzel
(seit 01/2026)
59
FACHGRUPPE I
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 59 –
Fachgruppe I:
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Fachgruppe I begleitet kritisch die Öffentlichkeitsbeteiligung
der Akteure im Standortauswahlverfahren und pflegt dazu einen
kontinuierlichen Austausch mit den beteiligten Institutionen. Ein
zentraler Arbeitsschwerpunkt im aktuellen Berichtszeitraum war
die intensive Befassung mit den künftigen Regionalkonferenzen.
In diesem Rahmen erarbeitete die Fachgruppe ein umfassendes
Konzeptpapier und fünf zentrale Erfolgsbedingungen für einen
gelungenen Start der Regionalkonferenzen.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) plant für Ende 2027 den Vorschlag
von Standortregionen, die im weiteren
Verfahren übertägig erkundet werden
sollen. Das Bundesamt für die Sicherheit
der nuklearen Entsorgung (BASE) prüft
diesen Vorschlag und ist für die
Einrichtung der Regionalkonferenzen als
zentrales Beteiligungsformat verantwortlich.
Da dieser entscheidende Übergang
zeitnah bevorsteht, hat sich die
Fachgruppe intensiv mit den Vorbereitungen
befasst und in einem Konzeptpapier fünf
Erfolgsbedingungen für das Gelingen
dieser regionalen Beteiligung definiert.
Zusätzlich schlägt das NBG eine
bundesweite Veranstaltung im Jahr 2028
vor, bei der das Gremium gemeinsam
mit den Akteuren des
Standortauswahlverfahrens einen Übergang zu den
Regionalkonferenzen schaffen möchte.
Um die Planungen für die
Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der
Regionen kontinuierlich zu begleiten,
lädt das NBG das BASE zudem
regelmäßig zu Fachgruppen- und NBG-Sitzungen
ein, um anhand konkreter Beispiele
(wie zum Beispiel einen Pool für
Expertinnen und Experten oder junge
Generation) über themenspezifische
Planungsstände zu diskutieren.
BEGLEITUNG DES FORUMS
ENDLAGERSUCHE UND SEINES
PLANUNGSTEAMS
Das NBG und insbesondere die
Mitglieder der Fachgruppe I begleiten die
Arbeit des Planungsteams Forum
Endlagersuche (PFE) kontinuierlich durch
die Teilnahme an dessen Sitzungen und
IM NBG VERTRETE ICH MENSCHEN, DIE SONST NICHT
AN VERHANDLUNGSTISCHEN SITZEN – UND SORGE
DAFÜR, DASS IHRE PERSPEKTIVEN IM VERFAHREN
ZÄHLEN.
Die Fachgruppe I hat die Kommunikationsstrategie
des NBG überarbeitet und mögliche neue Formate
für die Außenkommunikation diskutiert. Das
Resultat finden Sie auf der NBG-Website:
https://bit.ly/4vkzrqY
– Andy Barnekow
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Klausurtagungen. Zudem organisiert das
NBG eigene Diskussions- und
Workshopformate für die Forumstage und das
Forum Endlagersuche (siehe Seite 53). Wie
jedes Jahr wurde auch im Jahr 2025 eine
eigene digitale Rückblick-Veranstaltung
am Montag nach dem Forum
Endlagersuche durch das NBG organisiert, um die
Ergebnisse des Forums zu evaluieren
und zusätzliche Impulse aus der
Zivilgesellschaft aufzunehmen. Die Bilanz
zum 4. Forum Endlagersuche, welches
im November 2025 in Hannover
stattfand, fiel differenziert aus: Während die
fachliche Tiefe, die Organisation und die
Vernetzungsmöglichkeiten sehr positiv
hervorgehoben wurden, identifizierte
die Fachgruppe auch deutliche Barrieren
für Themenneulinge. Zudem stellte die
Fachgruppe fest, dass die breite
Zivilgesellschaft trotz fortschreitender
Eingrenzung der Teilgebiete nicht erreicht
werden konnte. Kritisch hinterfragt wurde
zudem die sinkende Beteiligung bei der
Antragsberatung, was die Frage nach der
demokratischen Legitimität der Anträge
aufwarf. Das NBG setzte sich intensiv mit
den auf dem Forum beschlossenen
Anträgen auseinander, um deren Relevanz
für das weitere Verfahren zu prüfen. Die
Fachgruppe erarbeitete hierzu eigene
Positionierungsvorschläge und stimmte
diese im Gremium ab.
Ein zentrales Thema in der
Fachgruppenarbeit ist die fortlaufende
Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem NBG
und dem PFE. Ein interner Austausch
im März 2025 diente dazu, die
unterschiedlichen Rollen und Blickwinkel im
Verfahren zu schärfen. Mit Blick auf den
für 2027/2028 geplanten Abschluss der
PFE-Tätigkeit zeigen sich strategische
Herausforderungen. So ist noch zu
klären, wie der Wissensübergang vom
Forum Endlagersuche zu den
Regionalkonferenzen ausgestaltet werden kann.
Ergänzend möchte das NBG die Suche
nach einem Standort für ein Endlager
weiterhin als nationale Aufgabe im
Bewusstsein der Gesellschaft und der
politischen Akteure verankern. Ein
kritischer Punkt bleibt dabei die Frage,
wie die Expertise der PFE-Mitglieder
nach dem Ende des aktuellen Formats
langfristig für das Verfahren gesichert
werden kann.
KOMMUNIKATION, ZIELGRUPPEN
UND VERANSTALTUNGEN
Offen, an Fakten orientiert und
neugierig – so möchte das NBG
kommunizieren, auf verschiedenen
Kanälen und mit unterschiedlichen
Menschen. Dazu ist es wichtig, die
eigene Arbeit immer wieder zu
Wie kann demokratische Bildung junge Menschen erreichen? Welche Rolle spielen Schule,
außerschulische Lernorte und gesellschaftlicher Dialog? Diese Fragen standen im
Mittelpunkt der Podiumsdiskussion, die das NBG auf der didacta-Bildungsmesse im März 2026
in Köln ausrichtete.
Seit Mai 2026
koordinieren
Tetyana Detig,
Markus Dröge
und Sylvia
Kotting-Uhl die
Arbeit der
Fachgruppe I. Zuvor
teilte sich Markus
Dröge die
Leitung mit Monika
C.M. Müller.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 61 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
evaluieren und wo möglich
nachzujustieren. Die Fachgruppe hat dazu in
enger Zusammenarbeit mit der
Geschäftsstelle die Kommunikationsstrategie des
NBG weiterentwickelt, die Botschaften
für die Außenkommunikation geschärft
und neue Maßnahmen erarbeitet.
Auf seiner Klausur hat sich das
Gremium für drei neue Formate entschieden,
um das Thema Endlagersuche noch
verständlicher und zielgruppengerechter
zu vermitteln: erstens das Text-Format
„Echt jetzt?“, das mit Endlagermythen
aufräumt und faktenbasierte
Argumente entgegenhält. Im Format „NBG
kompakt“ bringt jeweils ein Mitglied
in Form eines kurzen Videostatements
seine persönliche Perspektive zur NBG-
Sitzung ein. Und drittens wurde die
regionale Veranstaltungsreihe „NBG
vor Ort“ ins Leben gerufen. Die
Fachgruppe I beteiligte sich insbesondere
an der inhaltlichen Gestaltung einer
Podiumsdiskussion und eines
Workshops auf der Bildungsmesse didacta in
Köln im März 2026. Auch den
intensiven Austausch mit dem Wendland und
seiner Geschichte des jahrzehntelangen
Widerstands um ein Endlager in
Gorleben stieß die Fachgruppe I an. Das
Treffen im Wendland beinhaltete eine
Podiumsdiskussion, den Austausch in
Kleingruppen sowie Besuche des
Gorleben-Archivs und des Zwischenlagers
Gorleben. Im Mai 2025 war das NBG
bereits zum zweiten Mal auf Initiative der
Fachgruppe auf dem Evangelischen
Kirchentag. Nach Nürnberg 2023 wurde
dieses Mal in Hannover ein Workshop
durchgeführt. Auch im Mai 2025
veranstaltete das NBG unter Beteiligung
der Fachgruppe I eine Konferenz zum
Thema „Die Zukunft im Blick:
Endlagersuche als Mehrgenerationenaufgabe“
(siehe Seite 42).
https://bit.ly/4viVT3O
1. ZENTRALER PROJEKT- UND ZEITPLAN
Ein abgestimmter, fortlaufend aktualisierter
Zeitplan aller beteiligten Akteure ist Voraussetzung für
einen strukturierten und rechtssicheren
Verfahrensablauf.
2. KLARE FESTLEGUNG DES FRISTBE-
GINNS FÜR DIE NACHPRÜFAUFTRÄGE
Das BASE muss transparent und rechtzeitig
definieren, ab wann die Regionalkonferenzen als
eingerichtet gelten und somit die gesetzliche Frist für
das Stellen von Nachprüfaufträgen beginnt.
3. FACHLICHE BEFÄHIGUNG
Die Regionalkonferenzen müssen innerhalb
kürzester Zeit methodisch und fachlich befähigt werden,
den Standortregionenvorschlag kritisch zu
hinterfragen. Eine Möglichkeit wäre die Einrichtung eines
unabhängigen Pools an Fachleuten ab Ende 2027.
4. ZIELGRUPPENORIENTIERUNG UND
INKLUSIVE RÄUME
Um eine uneingeschränkte Teilhabe zu
gewährleisten, müssen Regionalkonferenzen barrierearm und
inklusiv gestaltet werden – mit geeigneten Räumen,
aufsuchenden Beteiligungsformaten sowie
unterstützenden digitalen und analogen Angeboten.
5. KONFLIKTPRÄVENTION UND
DIALOGFÄHIGKEIT
Für einen konstruktiven Beteiligungsprozess sind
frühzeitige Risikoanalysen, klare und transparente
Kommunikationsstrukturen aller Akteure sowie
eine professionelle Moderation notwendig.
Das NBG empfiehlt, folgende fünf
Erfolgsbedingungen zu erfüllen, um die Regionalkonferenzen
optimal vorbereiten und durchführen zu können:
Das komplette Empfehlungspapier nebst
Hintergründen und Erläuterungen können
Sie hier herunterladen:
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Mit der Neuberufung des NBG im Januar
2026 konnten beide Gruppen zahlreiche
neue Mitglieder begrüßen, die seitdem
ihre frischen Impulse und neuen
Perspektiven in die Arbeit einbringen. Damit
ist eine gute Basis für die kommenden
Aufgaben gelegt. Auch das
organisatorische Ziel, die komplexen Fragen zur
Geologie, zu Sicherheit und Strahlenschutz
wieder in zwei getrennten Fachgruppen
zu bearbeiten, wird zukünftig
weiterverfolgt.
EXTERNE FACHLEUTE FÜR DEN BLICK
VON AUSSEN
Zentrale Aufgabe der Fachgruppe II ist
die Begleitung und Organisation der
Sachverständigengruppe nach § 35 (4)
des Geologiedatengesetzes (GeolDG).
Neben der Verlängerung der
Rahmenverträge fielen einige neue Gutachten in
den Aufgabenbereich der Fachgruppen.
Zum Beispiel wurden die von der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
entwickelten Kriterien der
Sicherheitsuntersuchungen und ihre Anwendung
unter die Lupe genommen. Michael
Weber begutachtete im
Berichtszeitraum außerdem zwei Studien der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR), die im Auftrag der BGE
erstellt wurden und dabei helfen sollen,
den inneren Aufbau von Salzstrukturen
bzw. die Verbreitung und Tiefe von
eiszeitlichen Rinnen in Norddeutschland
besser bewerten zu können. Magdalena
Bottig nahm vertiefte Einsicht in den
Datenraum der BGE und ging in ihrem
Gutachten der Frage nach, wie die BGE
geologische 3D-Modelle erstellt bzw.
bereits vorhandene Modelle
weiterentwickelt. Neben der
Sachverständigengruppe wurden weitere unabhängige
Fachleute vom NBG beauftragt. Ein
Gutachten zur Frage der Erkundung im
Standortauswahlverfahren konnte im
Mai 2026 abgeschlossen werden. Zum
Prüfungsumfang der Strategischen
Umweltprüfung (SUP) für das Nationale
Entsorgungsprogramm (NaPro) wurde
Anfang 2025 ein externes Gutachten
erstellt. In einem juristischen Gutachten
Die Fachgruppen II (Geologie & Grundlagendaten) und III (Strahlenschutz &
Sicherheit) haben im Berichtszeitraum eine große Bandbreite an Aufgaben
erfüllt - von der Vergabe von Gutachten bis hin zur Organisation und Moderation
fachspezifischer Veranstaltungen. Sowohl zu den Empfehlungen des NBG als
auch zu zahlreichen konkreten Stellungnahmen haben die beiden Fachgruppen
wesentliche Beiträge geleistet.
Fachgruppe II:
Geologie & Grundlagendaten
Fachgruppe III:
Strahlenschutz & Sicherheit
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 63 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
wurde im Juni 2025 der Bedeutung
des vergleichenden Verfahrens gemäß
Standortauswahlgesetz nachgegangen.
Und ein Rechtsgutachten beschäftigte
sich mit der Novellierung des
Standortauswahlgesetzes.
der die kurz zuvor veröffentlichten
Arbeitsstände der BGE fachlich
eingeschätzt und mit der Öffentlichkeit
diskutiert wurden (siehe Seite 67).
Diese Veranstaltung fand im Rahmen
der Forumstage statt. Auf der
Forumsveranstaltung selbst präsentierten die
NBG-Sachverständigen ihr
gemeinsames Gutachten zu den Kriterien der
Sicherheitsuntersuchungen. Auch hier
standen der fachliche Austausch, die
allgemeinverständliche Vermittlung
der zum Teil komplexen Methoden für
die Öffentlichkeit und eine fundierte
unabhängige Einschätzung der
Arbeiten der BGE im Mittelpunkt.
Auf Initiative der Fachgruppen II und
III wurden zudem gezielt Akteure des
Standortauswahlverfahrens in NBG-
Sitzungen eingeladen, um über
spezifische Themen oder ihre Aktivitäten
zu berichten. So war beispielsweise
im März 2026 (105. NBG-Sitzung) die
Kooperationsvereinbarung zwischen
der BGR und dem Bundesamt für die
Sicherheit der nuklearen Entsorgung
(BASE) Diskussionsgegenstand.
Vertretende von BGR, BGE, BASE und
dem Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) trugen zu ihren
aktuellen Forschungsstrategien und zu
nationalen wie europäischen
Förderprogrammen vor (94. und 96. NBG-
Sitzung). Im Berichtszeitraum war zudem
zweimal die Entsorgungskommission
(ESK) Gast der NBG-Sitzungen, um über
WAS DENKT SICH DIESE UND JENE BEHÖRDE BEI IHREN
EMPFEHLUNGEN UND PRÜFUNGEN? WAS SIND DIE
VOR- UND NACHTEILE DER JEWEILIGEN GESTEINE?
WELCHE ERKUNDUNGSMETHODEN EIGNEN SICH AM
BESTEN? ICH GLAUBE, DIE BÜRGERINNEN UND BÜRGER
HABEN EIN RECHT DARAUF, DASS ES MENSCHEN GIBT, DIE
GENAU DIESE FRAGE STELLEN. UND DIE SITZEN IM NBG.
– Günter Baaske
Die ausführlichen Ergebnisse aller im
Berichtszeitraum veröffentlichten
Gutachten können Sie aud den Seiten 32 - 37
nachlesen.
IN DISKUSSION MIT AKTEUREN UND
ÖFFENTLICHKEIT
Im etablierten Format moderierten die
Fachgruppen-Mitglieder Maria-
Theresia Schafmeister und Jürgen Rüffer im
November 2025 eine Online-
Veranstaltung mit den Staatlichen Geologischen
Diensten (SGD) der Bundesländer, in
Gesa Geißler, Ko-Autorin des Gutachtens
zum Nationalen Entsorgungsprogramm
(NaPro), skizzierte die Eckdaten zur
geplanten Strategischen Umweltprüfung
(SUP) in der 95. NBG-Sitzung im März 2025
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
https://bit.ly/3T6S0Bu
ihre Stellungnahme der „Möglichkeit
einer Erkundung ohne Bergwerke“
(105. NBG-Sitzung) und über ihr
Positionspapier „Beschleunigungspotenziale
und strategische Vorgehensweise bei
der Identifikation von
Standortregionen“ (93. NBG-Sitzung) zu berichten und
zu diskutieren. Die mit den Akteuren
geführten Gespräche waren oftmals
Grundlage für Stellungnahmen und
Empfehlungen, die das NBG im
Anschluss erarbeitete (siehe Seite 39).
Begleitend trugen die Fachgruppen zur
Korrespondenz im Berichtszeitraum mit
den Akteuren bei, um Detailfragen, zum
Beispiel zur Langzeitdokumentation
nach § 38 StandAG oder zur interaktiven
Web-Anwendung der BGE
(Endlagersuche Navigator) näher zu erörtern und
somit einen kontinuierlichen fachlichen
Austausch zu sichern.
IM GESPRÄCH MIT DER
FACHCOMMUNITY
Die Mitglieder der Fachgruppen nahmen
auch im vergangenen Berichtszeitraum
aktiv an zahlreichen Veranstaltungen
und Workshops teil, etwa an den
5. Tagen der Standortauswahl 2026 in
Leipzig, der Fachtagung safeND 2025 in
Berlin oder dem Projektstatusgespräch
zur Entsorgungsforschung hoch
radioaktiver Abfälle 2025 in Karlsruhe.
Daneben wurde das NBG als ständiger
Gast auf den Sitzungen der Deutschen
Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung
(DAEF) von Mitgliedern aus den
Fachgruppen vertreten. Auch die
geologische Fachcommunity richtete auf ihren
Tagungen eigene Sessions zum Thema
Gemeinsam mit den Staatlichen Geologischen
Diensten nimmt die Fachgruppe II regelmäßig
die Arbeitsstände der BGE unter die Lupe. Hier
zum Beispiel mit Katrin Kleeberg, Leiterin des
Geologischen Landesdienstes in Sachsen.
Endlagerung aus. Großen Zuspruch
erreichte Maria-Theresia Schafmeister als
Organisatorin und Moderatorin einer
Session zu hydrogeologischen
Aspekten der Endlagerung auf der Tagung
der Fachsektion Hydrogeologie im März
2026 in Leipzig. Die sehr gut besuchte
Session soll in dieser Form auch beim
nächsten Mal wieder stattfinden.
Darüber hinaus erläuterten die Mitglieder
der Fachgruppe das
Standortauswahlverfahren in zahlreichen
Informationsangeboten und Lehrveranstaltungen,
so beispielsweise Maria-Theresia
Schafmeister auf dem sucheX-Thementag im
Oktober 2025 in Wismar oder
Magdalena Scheck-Wenderoth und Johann
Köppel im Rahmen einer Lehrveranstaltung
zur Zwischen- und Endlagerung
radioaktiver Abfälle im Sommersemester 2025
an der Technischen Universität Berlin.
Auf der NBG-Website finden Sie alle
Korrespondenzschreiben an Politik und Akteure:
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 65 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Fachgruppe IV:
Selbsthinterfragendes
Verfahren &
Institutionengeflecht
Die Fachgruppe IV untersucht, ob das Standortauswahlverfahren mit
seinen Institutionen und Arbeitsabläufen funktioniert. Sie greift damit
den Auftrag des Gesetzgebers nach einem „selbsthinterfragenden und
lernenden Verfahren“ auf. Wie kommunizieren die Akteure miteinander?
Funktionieren die gegenseitige Kontrolle und die notwendige Koordination
der Arbeitsschritte? Muss auch der gesamte Entsorgungspfad betrachtet
werden inklusive der deutlich längeren Zwischenlagerung?
WERKSTATT „KOLLABORATIVES
LERNEN“
Aufbauend auf der NBG-Empfehlung
für einen Runden Tisch, Analysen der
Deutschen Arbeitsgemeinschaft für
Endlagerforschung (DAEF) zum lernenden
Verfahren sowie weiteren Impulsen vom
Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE) und der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat
das Institut für
Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) im
Auftrag von BASE, BGE und NBG zum
Workshop „Kollaboratives Lernen“ eingeladen.
Bei bisher drei Terminen wurden diverse
Analysen und Anregungen erarbeitet:
1. Workshop am 23. Juli 2025:
Anhand eines länger zurückliegenden
Fallbeispiels (Umgang mit
Bearbeitungsfehlern und neuen Datengrundlagen
bei den Erweiterungsflächen) wurden
Kommunikationshürden zwischen den
Institutionen analysiert. In die Zukunft
schauend wurde die Idee geboren, bei
der notwendigen Koordination zur Ein-
Im April 2025 lud das NBG zur ersten Arbeitswerkstatt nach
Berlin ein, um gemeinsame Positionen zur wesentlich längeren
Zwischenlagerung als Teil des gesamten Entsorgungspfads zu
entwickeln.
richtung der Regionalkonferenzen einen
regelmäßigen Austausch zu etablieren.
2. Workshop am 4. Dezember 2025:
In der Zeit zwischen den Workshops
hatten die Teilnehmenden in einem
gemeinsamen Papier die Idee konkretisiert
und den Vorschlag für die Werkstatt
Regionalkonferenzen entwickelt. Das BASE
erklärte seine Bereitschaft, zu diesem
regelmäßigen Austausch einzuladen.
Themen und Arbeitsweisen der Werk-
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
statt wurden geklärt.
3. Workshop am 5. März 2026:
Die sich verändernden Rollen aller
Akteure ab dem
Standortregionenvorschlag standen im Mittelpunkt dieses
Termins. Ausgehend von einer
Retrospektive, wie sich die Rollen und Konflikte
bereits in der Vergangenheit stetig
gewandelt haben, analysierten die
Teilnehmenden, welche Erwartungen zukünftig
an das NBG und an alle anderen Akteure
gestellt werden.
Die Fachgruppe IV sieht einen
Erfolgsfaktor darin, dass die externe
Moderation aus wissenschaftlicher Perspektive
inhaltliche Verantwortung für die
Workshops übernommen hat und spontane
Arbeitsergebnisse aufgreifen konnte. Als
sehr förderlich wurde die offene und
ehrliche Gesprächsweise im Workshop
bewertet, und dass die
Unabhängigkeit der Institutionen dennoch gewahrt
wurde. Die Reihe sollte möglichst
halbjährlich fortgesetzt werden, auch um die
Weiterentwicklung der NBG-Aufgaben in
den kommenden Verfahrensschritten zu
begleiten.
DER GESAMTE ENTSORGUNGSPFAD
IM BLICK
Anfang 2025 rückte die Situation der
Zwischenlager für hoch radioaktive
Abfälle in den Fokus der öffentlichen
Debatte. Auf Grundlage der neuen
Zeitszenarien der Standortsuche wurde
deutlich, dass die Abfälle noch für viele
Jahrzehnte oberflächennah gelagert
werden müssen. Ab dem Jahr 2034
laufen jedoch die Genehmigungen für die
Zwischenlager sukzessive aus. Bei
Neugenehmigungen müssen die
Alterungsprozesse der Behälter sowie die
aktuellen Bedrohungsszenarien neu bewertet
werden. Das NBG sieht seit seiner
Gründung den ganzen Entsorgungspfad als
eine Gesamtaufgabe an. Zu betrachten
sind alle Schritte: der Rückbau der
Kraftwerke, die Trennung der Materialien in
nicht kontaminierte und schwach- bis
mittelradioaktive Stoffe einerseits,
ebenso die Zwischenlagerung, die Transporte,
die Konditionierung und Endlagerung
der hoch radioaktiven Brennelemente
andererseits. Der Pfad umfasst zudem,
dass die notwendigen Kenntnisse an die
nächsten Generationen weitergegeben
und die Daten langfristig gesichert
werden, damit die Voraussetzungen für eine
eventuelle Rückholung und Bergbarkeit
der Abfallstoffe erfüllt sind. Das NBG hat
2025 daher auch seinen Dialog mit den
Akteuren der Zwischenlagerung weiter
fortgesetzt.
Am 25. April 2025 lud das NBG
Vertretende von Kommunen, Verbänden
und Initiativen nach Berlin ein, um die
Herausforderungen der notwendigen
längeren Zwischenlagerung und der
erforderlichen Neugenehmigungen zu
diskutieren. Als Schlussfolgerung aus
diesen Gesprächen sieht das NBG den
Umgang mit der Zwischenlagerung als
wesentlichen Baustein für ein
erfolgreiches Standortauswahlverfahren. Das
NBG bewertet die elf Forderungen zur
Zwischenlagerung, die von der
Atommüllkonferenz am 16. April 2025
formuliert und im NBG-Workshop bekräftigt
wurden, als begründete Anliegen.
Die NBG-Mitglieder Norbert Dregger (links) und Johann Köppel
(Mitte) präsentieren in der NBG-Sitzung im Mai 2026 gemeinsam
mit dem Partizipationsbeauftragten Hans Hagedorn Anregungen
aus der Fachgruppe zur Verfahrensarchitektur als Vorbereitung
für das geplante Rechtsgutachten des NBG.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 67 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DAS NEUE SUCHVERFAHREN LÄUFT
BISHER GUT. ABER DIE KLIPPEN
KOMMEN ERST. 2027 WERDEN DIE
STANDORTREGIONEN GENANNT.
DANN KOMMT ES DARAUF AN, DASS
DIE AKTEURE DIE NÖTIGE ZEIT FÜR
TRANSPARENZ UND BETEILIGUNG
EINRÄUMEN. WO NOTWENDIG,
WIRD DAS NBG HIER VERMITTELND
EINGREIFEN.
DIE MENSCHEN MÜSSEN NACH
EINER LANGEN ZEIT TIEFGREIFENDER
KONFLIKTE WIEDER VERTRAUEN
FASSEN. MIT DIESEM ZIEL IST DAS
NBG EINGERICHTET WORDEN. ALS
INSTITUTION, DIE ALLEN AKTEUREN
AUF DIE FINGER GUCKT UND IHREN
RAT EINBRINGT, DAMIT FEHLER DER
VERGANGENHEIT MÖGLICHST NICHT
WIEDERHOLT WERDEN.
– Stefan Wenzel
– Sylvia Kotting-Uhl
Die Zwischenlagerung
radioaktiver Abfälle, insbesondere der hoch
radioaktiven ist nicht nur ein lokales
Thema, sondern ein Problem
nationaler Bedeutung. Diese Aufgabe mit
bundesweiter Tragweite braucht
einen bundesweiten Dialog. Seitdem
arbeitet die Fachgruppe IV daran, dass
kommunale Vertretende, die
lokalen Initiativen und die interessierte
Öffentlichkeit an den
Zwischenlagerstandorten die sichernden
Maßnahmen aktiv begleiten und mittragen
können. Dafür wurden Gespräche mit
der Abteilung Genehmigung im BASE
über ihr Informations- und
Dialogkonzept und über die Statuskonferenz
Zwischenlagerung geführt.
LANGZEITDOKUMENTATION
Ebenso wurden die Anforderungen
an eine Langzeitdokumentation (§
38 Stand AG) in der Fachgruppe IV
beraten. Der Entwurf des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) wurde als durchweg
plausibel bewertet. Als offene Frage
wurde die Ausgestaltung des vom
Ministerium benannten
„institutionellen Bewusstseins für den Erhalt
der Speicherdaten“ gesehen.
Möglicherweise ist es erforderlich, dass die
Langzeitdokumentation anhand einer
Art „Nahzeitdokumentation“ praktisch
eingeübt wird.
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 68 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Geschäftsstelle
des NBG
Hinter den ehrenamtlichen Mitgliedern des Nationalen
Begleitgremiums (NBG) steht ein 10-köpfiges Team: Eine
interdisziplinär besetzte Geschäftsstelle hält dem Gremium den
Rücken frei. Sie koordiniert die Arbeit im Hintergrund, steuert
fachliche Expertise bei und sorgt für die reibungslose Organisation der
zahlreichen Termine. Zudem fungiert sie als direkte Anlaufstelle für die
Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern.
Dank ihrer fachübergreifenden
Aufstellung hilft die Geschäftsstelle dabei,
komplexe Sachverhalte einzuordnen, leicht
verständlich darzustellen und stets den
Überblick über die zeitlichen Abläufe des
Verfahrens zu behalten.
Das Aufgabenspektrum reicht von der
fachlichen Einschätzung spezifischer
Fragestellungen über die Unterstützung
des Gremiums bei der Wahrnehmung
seines Akteneinsichtsrechts bis hin zur
Organisation von Raum- und
Reisebuchungen sowie der gesamten
Außenkommunikation. Eine tragende Rolle
kommt den Mitarbeitenden zudem beim
Wissenserhalt zu, indem sie Beschlüsse
nicht nur ausführen, sondern diese
langfristig nachhalten und neue
Gremienmitglieder fundiert in die Arbeitsweise und
die bereits verfassten Empfehlungen des
Gremiums einführen.
Diese verlässliche Struktur erwies sich
insbesondere bei der Einarbeitung
der zwölf neuen Gremienmitglieder
als entscheidender Vorteil. Gerade
die personelle Kontinuität innerhalb
der Geschäftsstelle stellte sicher, dass
es keine Informationsverluste gab.
– Claudia Strobl, Generalsekretärin
DIE EINARBEITUNG VON ZWÖLF NEUEN
GREMIENMITGLIEDERN IN SO KURZER ZEIT WAR
EIN ORGANISATORISCHER KRAFTAKT. UNS IN DER
GESCHÄFTSSTELLE WAR ES WICHTIG, EINEN NAHTLOSEN
WISSENSTRANSFER UND DADURCH DIE LÜCKENLOSE
HANDLUNGSFÄHIGKEIT DES NBG SICHER ZU STELLEN.
Besuch aus Fernost: Was können Japan und Deutschland in
puncto Endlagersuche voneinander lernen? Diese Frage
diskutierte die Geschäftsstelle mit der japanischen
Wissenschaftlerin Noriko Okubo, die sich im März 2025 auf Studienreise in
Deutschland befand.
69
DIE GESCHÄFTSSTELLE
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 69 –
AUS EINER LAIENSPIELSCHAR WURDE EIN
PROFESSIONELLES, ARBEITSTEILIGES GREMIUM. DASS
WIR ES GESCHAFFT HABEN, TROTZ
ALLER UNTERSCHIEDLICHKEIT MIT RESPEKT
GEMEINSAME LINIEN ZU FINDEN, IST EINE ERMUTIGUNG
FÜR VIELE ANDERE FELDER.
– Armin Grunwald
Erfahrungsschatz der
ehemaligen Mitglieder
Mit großem Engagement haben 23 weitere Mitglieder mitunter fast ein ganzes
Jahrzehnt die Diskussionen im Nationalen Begleitgremium (NBG) geprägt. Neun
Personen sind im vorliegenden Berichtszeitraum aus dem Gremium ausgeschieden
– sechs davon waren Mitglieder der ersten Stunde. Wir wollten wissen, was das NBG
im Rückblick besonders geprägt hat und was sie den neuen Gremienmitgliedern mit
auf den Weg geben.
WIE HAT SICH DIE ROLLE DES NBG IM VERFAHREN ENTWICKELT?
DAS NBG MUSSTE SICH SEINE
RECHTE UNTER DEN AKTEUREN
ERST ERARBEITEN. HEUTE IST
DAS NBG DER WATCHDOG UND
DIE OMBUDSSTELLE FÜR EIN
FAIRES VERFAHREN
– EIN EINMALIGES MODELL
ZUR VERTRAUENSBILDUNG BEI
KOMPLEXEN PROJEKTEN.
– Jo Leinen
ALS NEUARTIGES GREMIUM UND
GARANT GESETZLICH VERANKERTER
BETEILIGUNG KÖNNEN WIR
EINE BLAUPAUSE FÜR ANDERE
GROSSPROJEKTE SEIN. WIR HABEN IM
DIENST DES VERFAHRENS
VIELE SACHVERHALTE ÖFFENTLICH
GEMACHT, DIE ANDERE AKTEURE
LIEBER INTERN VERHANDELT HÄTTEN.
– Monika C.M. Müller
TÄTIGKEITSBERICHT 2026
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 70 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DEMOKRATIE WIRD VON
PARTIZIPATIVEN PROZESSEN
GESTÄRKT. ALS GREMIUM,
DAS UNBEQUEME FRAGEN STELLT,
HILFT DAS NBG, DIE ARBEIT
DER ANDEREN AKTEURE ZU
LEGITIMIEREN UND DAS VERTRAUEN
IN DEN SCHWIERIGEN PROZESS
ZU FESTIGEN.
DIE WISSENSCHAFTSBASIERTHEIT
DER STANDORTAUSWAHL IST
DIE BASIS FÜR AKZEPTANZ AUF
AUGENHÖHE. DIE STÄRKE
DES NBG LIEGT IM PLURALISTISCH
ERSTRITTENEN KONSENS
UND DER GLAUBWÜRDIGKEIT
DURCH GUTACHTEN UND
AKTENEINSICHTEN.
– Miranda Schreurs
– Magdalena Scheck-Wenderoth
WIE GELINGT ES, BEI EINER SO KONFLIKTGELADENEN AUFGABE
GESELLSCHAFTLICHE AKZEPTANZ ZU SCHAFFEN?
– Silke Brenner
BÜRGERBETEILIGUNG IST AUCH
BEI KOMPLEXEN THEMEN
SINNVOLL MÖGLICH.
ABER INFORMATION IST NICHT
BETEILIGUNG. TRANSPARENZ
IST UNABDINGBAR FÜR DAS
VERTRAUEN, GERADE AUCH
WENN ES UM UNSICHERHEITEN
UND RISIKEN GEHT.
Auf den Spuren der Vergangenheit - Die NBG-Mitglieder reisten im
September 2025 nach Gorleben, um zu erfahren, was wir aus der jahrzehntelangen
Protestgeschichte für das Standortauswahlverfahren 2.0 lernen können.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 71 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bis Dezember 2025 teilten sich Armin Grunwald und Miranda
Schreurs den Ko-Vorsitz des NBG.
http://bit.ly/4gP69NA
Weitere Informationen zu den
aktuellen und ehemaligen Mitgliedern
gibt es auf der NBG-Website:
ES IST EINE SEHR WICHTIGE GESELLSCHAFTLICHE
AUFGABE, EINEN VERANTWORTBAREN
UMGANG MIT DEM ATOMMÜLL ZU FINDEN.
ICH WÜNSCHE MIR, DASS GRÜNDLICHKEIT UND
SICHERHEIT VOR SCHNELLIGKEIT AUCH WEITER IN
BEWEGTEN ZEITEN DIE BOTSCHAFT DES NBG BLEIBT.
– Klaus Brunsmeier
WELCHE LANGFRISTIGEN LEHREN UND BOTSCHAFTEN NEHMEN SIE FÜR DIE ZUKUNFT MIT?
ICH HALTE ES FÜR UNVERTRETBAR,
BEI ZWISCHENLAGERN ÜBER
100 JAHRE MIT GERINGEREN
SICHERHEITSANFORDERUNGEN ZU
ARBEITEN UND GLEICHZEITIG
BEIM ENDLAGER HÖCHSTE SICHERHEIT
FÜR EINE MILLION JAHRE ZU
VERLANGEN. WAS WÄRE, WENN WIR
DIE SICHERHEITSANFORDERUNGEN
DES ENDLAGERS AUF
‚HERVORRAGEND‘ REDUZIEREN?
– Günther Beckstein
ICH BIN ÜBERZEUGT,
DASS DIVERSE VORHABEN VON
EINEM GREMIUM WIE DEM NBG
PROFITIEREN WÜRDEN.
ECHTE TRANSPARENZ
ZEIGT SICH DARIN, DASS NICHT
NUR ERFOLGE SICHTBAR
WERDEN, SONDERN AUCH
OFFEN MIT FEHLSCHLÄGEN
UMGEGANGEN WIRD.
– Christoph Komoß
Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 72 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Alle Mitglieder, die aus dem NBG ausgeschieden sind, in der Übersicht.
NAME MITGLIEDSCHAFT FUNKTION IM NBG
Dr. Günther Beckstein März 2020 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Silke Brenner Feb. 2024 – März 2026 Bürgervertreterin
Klaus Brunsmeier Dez. 2016 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Lukas Fachtan Juni 2018 – Juli 2021 Bürgervertreter/Vertreter der jungen Generation
Tobias Flieger Dez. 2019 – März 2023 Bürgervertreter
Bettina Gaebel Dez. 2016 – Dez. 2019 Bürgervertreterin
Prof. Dr. Rainer Grießhammer März 2020 – Juni 2023 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Prof. Dr. Armin Grunwald Dez. 2016 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied/
Ko-Vorsitzender des NBG
Christoph Komoß April 2023 – März 2026 Bürgervertreter/Vertreter der jungen Generation
Gül Kuscu April 2023 – Sept. 2023 Bürgervertreterin
Prof. Dr. Hendrik Lambrecht Dez. 2016 – Feb. 2019 Bürgervertreter
Jo Leinen März 2020 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Annette Lindackers Dez. 2019 – März 2023 Bürgervertreterin
Dr. habil. Monika C.M. Müller Dez. 2016 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Prof. Dr. Kai Niebert Dez. 2016 – März 2020 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Prof. Dr. Werner Rühm März 2020 – März 2023 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Roland Sauerbrey März 2020 – März 2023 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Prof. Dr. Magdalena Scheck-Wenderoth März 2020 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Prof. Dr. Miranda Schreurs Dez. 2016 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied/
Ko-Vorsitzende des NBG
Prof. em. Dr. Michael Succow März 2020 – Mai 2020 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied
Jorina Suckow Dez. 2016 – März 2023 Bürgervertreterin/Vertreterin der jungen Generation
Dr. Manfred Suddendorf Juni 2018 – Sept. 2024 Bürgervertreter
Prof. Dr. Klaus Töpfer Dez. 2016 – März 2020 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied/
Ko-Vorsitzender des NBG
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 73 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Abkürzungsverzeichnis
BASE Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
DAEF Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung
ESK Entsorgungskommission
Fraunhofer IEG Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien
GeolDG Geologiedatengesetz
ITAS Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse
KENFO Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
NaPro Nationales Entsorgungsprogramm
NBG Nationales Begleitgremium
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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