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Sechster Tätigkeitsbericht 2026

dip / drucksache 18.09.2026 · WP 21 · 21/8110 · Unterrichtung · Original ↗

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Sechster Tätigkeitsbericht 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/8110 21. Wahlperiode 18.09.2026 Unterrichtung durch das Nationale Begleitgremium Sechter Tätigkeitsbericht 2026 Zugeleitet mit Schreiben des Nationalen Begleitgremiums vom 16. September 2026. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. VERANTWORTUNG SICHERHEIT TEMPO VERFAHREN STEUERN UND WEITERENTWICKELN 6. TÄTIGKEITSBERICHT 26 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 3 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Inhaltsverzeichnis Teil A: Empfehlungen und Positionen Vorwort ____________________________________________________________________ 8 Fakten zur Endlagersuche ___________________________________________________ 10 Empfehlungen an Politik und Akteure ________________________________________ 12 Teil B: Das Gremium Wie läuft das Verfahren, liebe Ko-Vorsitzende? ________________________________ 18 Das Nationale Begleitgremium ______________________________________________ 22 Die Mitglieder _____________________________________________________________ 24 Woran könnte die Endlagersuche scheitern, Herr Hagedorn? ____________________ 26 Akteure und Beteiligungsformate ____________________________________________ 28 Teil C: Die Arbeit des NBG Zentrale Ergebnisse der unabhängigen Gutachten _____________________________ 32 Akteneinsichten bei den Akteuren ___________________________________________ 38 Aktuelle Stellungnahmen ___________________________________________________ 39 Veranstaltung: Endlagersuche als Mehrgenerationenaufgabe ___________________ 42 Veranstaltungsreihe: NBG vor Ort ____________________________________________ 44 Weitere Veranstaltungen in der Übersicht ____________________________________ 46 Die Mitglieder unterwegs ___________________________________________________ 48 Highlights der Sitzungen ____________________________________________________ 53 Alle Sitzungen in Schlaglichtern ______________________________________________ 56 Arbeit der Fachgruppen _____________________________________________________ 58 Fachgruppe I (Öffentlichkeitsbeteiligung) _________________________________________ 60 Fachgruppen II (Geologie & Grundlagendaten) und III (Strahlenschutz & Sicherheit) ___ 63 Fachgruppe IV (Selbsthinterfragendes Verfahren & Institutionengeflecht) ____________ 66 Die Geschäftsstelle des NBG ________________________________________________ 69 Erfahrungsschatz ehemaliger Mitglieder ______________________________________ 70 Abkürzungsverzeichnis _____________________________________________________ 74 Impressum ________________________________________________________________ 75 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 5 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Empfehlungen und Positionen TEIL A Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 7 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Liebe Leserinnen und Leser, seit der Nach- und Neubesetzung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) Ende Dezember 2025 erleben wir einen Neustart mit neuen Perspektiven und frischen Impulsen. Gleichzeitig knüpfen wir an die wichtige Arbeit der vergangenen Jahre an. Das NBG begleitet das Verfahren seit fast zehn Jahren auf vielfältige Weise: Wir beraten uns in öffentlichen Sitzungen, zu denen wir regelmäßig Gäste aus verschiedenen Themenbereichen einladen. Wir führen Gespräche mit den beteiligten Institutionen sowie Betroffenen in den Regionen und sprechen auf Basis dieser Gespräche und Beratungen Empfehlungen aus. Wir organisieren Veranstaltungen, beauftragen Gutachten und verschaffen uns durch Akteneinsichten bei den Akteuren einen eigenen Einblick in die einzelnen Verfahrensschritte Vorwort und deren Bearbeitung durch die Institutionen. Diese Instrumente ermöglichen es uns, die Entwicklungen im Standortauswahlverfahren kritisch zu begleiten und dort nachzufragen, wo aus unserer Sicht Klärungsbedarf besteht. Dabei ersetzt das NBG natürlich weder Wissenschaft noch Politik. Die Wissenschaft liefert die Erkenntnisse, auf deren Basis die politisch Verantwortlichen Entscheidungen treffen sollen – und das NBG trägt dazu bei, dass diese Entscheidungen nachvollziehbar bleiben und die Bevölkerung in allen Schritten beteiligt wird. Die besondere Stärke des NBG liegt in seiner einmaligen Zusammensetzung: Bürgerinnen und Bürger arbeiten gemeinsam mit anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Auch die Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. junge Generation redet aktiv mit – unser jüngstes Mitglied ist 16 Jahre alt. Menschen aus verschiedenen Altersgruppen mit völlig unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründen übernehmen gemeinsam Verantwortung für eine Aufgabe, die weit über einzelne Legislaturperioden hinausreicht. Diese Verbindung aus gesellschaftlich breiter Aufstellung und fachlicher Kompetenz ist ein besonderes Element der demokratischen Kontrolle im Standortauswahlverfahren. Vor uns liegen anspruchsvolle Aufgaben. Die anstehende Weiterentwicklung des Standortauswahlgesetzes wird wichtige Fragen aufwerfen: Welche Schritte sind zwingend notwendig? Wo lässt sich das Verfahren effizienter gestalten? Wie kann die Qualität der Entscheidungen gesichert werden? Und wie gelingt es, die Zwischenlagerfrage mit der nötigen Dringlichkeit zu beantworten? Denn hier drängt die Zeit mehr denn je. Die Menschen an den Zwischenlagerstandorten erwarten zu Recht, dass aus einer Übergangslösung kein Dauerzustand wird. Potenzielle Konflikte sehen wir im Spannungsfeld zwischen gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und lokaler Betroffenheit. Die Entscheidung für einen Standort wird Auswirkungen auf eine konkrete Region haben. Zugleich betrifft die Verantwortung für die sichere Entsorgung der hoch radioaktiven Abfälle die gesamte Gesellschaft und alle künftigen Generationen. Während bisher naturwissenschaftliche Daten dominieren, steigt mit den bevorstehenden Regionalkonferenzen die lokale Betroffenheit. Hier müssen wir Raum schaffen für einen offenen Dialog mit Sachargumenten, der unterschiedliche Sichtweisen zulässt. Die Menschen müssen gehört werden, denn Vertrauen wächst nur in einem ehrlichen Dialog – über Chancen und über Grenzen der Beteiligung. Denn – und da sind wir uns wohl alle einig – wir dürfen den nachfolgenden Generationen keine Probleme vererben, sondern müssen mindestens Lösungswege aufzeigen. Dazu brauchen wir nicht morgen, sondern heute den Mut zu klaren Entscheidungen. Der vorliegende 6. Tätigkeitsbericht des NBG gibt Ihnen Einblicke in unsere Arbeit der vergangenen 1,5 Jahre, unsere Schwerpunktthemen und unsere Arbeitsweise. Wir laden Sie ein, die Standortsuche zusammen mit uns kritisch und konstruktiv zu begleiten. Denn am Ende treffen diese Entscheidungen nicht uns – sondern all diejenigen, die nach uns kommen werden. Wir wünschen eine gute Lektüre! Marion Durst & Karsten Möring Ko-Vorsitzende Nationales Begleitgremium Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 9 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Fakten zur Endlagersuche Die Suche nach einem Endlagerstandort für die hoch radioaktiven Abfälle des Atomzeitalters ist ein gesellschaftliches Mammutprojekt und an Komplexität kaum zu übertreffen. Wir haben die wichtigsten Fakten und Wegmarken als kleine Einführung zusammengestellt. GESTEINSARTEN Das Endlager soll im Untergrund errichtet werden. Einige Gesteine eignen sich hierfür besser als andere. Die drei möglichen Wirtsgesteine in Deutschland sind Kristallin, Salz und Ton. Salzgestein Tongestein · Ermittlung von Teilgebieten (bereits erfolgt) · Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung · untertägige Erkundung · abschließender Vergleich und Standortvorschlag · übertägige Erkundung · vergleichende Analyse und Vorschlag für untertägige Erkundung DER WEG ZUM SICHEREN STANDORT § Entscheidung über die übertägig zu erkundenden Standortregionen § Entscheidung über untertägige Erkundungen und Erkundungsprogramme § Standortentscheidung 21 3 Kristallingestein Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. MINDESTFLÄCHE DER STANDORTREGIONEN Je nach Wirtsgestein geht man aktuell von folgenden Flächen aus, die für ein Endlager mindestens benötigt werden: 6 km2, also in etwa so groß wie der Kölner Stadtteil Nippes (ca. 5,5 km²) 3 km2 und damit in etwa so groß wie das Tempelhofer Feld in Berlin (3,5 km2) KRISTALLIN SALZ 10 km2 und damit in etwa so groß wie der Tegernsee in Bayern (8,9 km2) ТОN Das deutsche Standortauswahlverfahren verläuft in drei Phasen. Jede Phase schließt mit einer gesetzlichen Festlegung ab. Aktuell befinden wir uns in Phase 1. Ende 2027 schlägt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) potenziell geeignete Standortregionen für die weitere Erkundung vor. Anschließend richtet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die sogenannten Regionalkonferenzen als zentrale Beteiligungsformate in den Regionen ein. Die Regionalkonferenzen prüfen und beraten den Standortregionenvorschlag. Das BASE prüft den Standortregionenvorschlag und erarbeitet eine begründete Empfehlung zum Vorschlag, die auch die Beratungsergebnisse der Beteiligungsformate mit aufgreift. Abschließend entscheidet der Bundesgesetzgeber über die in Phase 2 übertägig zu erkundenden Standortregionen. LEITSÄTZE AUS DEM STANDORTAUSWAHLGESETZ partizipativ wissenschaftsbasiert transparent selbsthinterfragend lernend VGL. § 1 ABSATZ 2 SATZ 1 STANDAG Für die in Deutschland verursachten hoch radioaktiven Abfälle soll ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zur Endlagerung ermittelt werden. Das Suchverfahren soll 5 Kriterien erfüllen: Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 11 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 1 2 3 Empfehlungen an Politik und Akteure GEMEINSAM ERKANNTE OPTIMIERUNGSPOTENZIALE IM STANDORTAUSWAHLGESETZ IM SINNE DES LERNENDEN VERFAHRENS UMSETZEN. Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat in einer ersten vorläufigen Stellungnahme Fragen bzgl. Optimierungsmöglichkeiten für ein beschleunigtes Standortauswahlverfahren formuliert. Auch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und weitere Akteure haben Vorschläge zur Beschleunigung erarbeitet. Das NBG begrüßt die frühzeitige Vorstellung und Diskussionsbereitschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zu den verschiedenen Überlegungen im Rahmen der Novellierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG). Umso wichtiger ist es nun, dass das BMUKN die Ergebnisse der Diskussionen mit den Akteuren und der breiten Öffentlichkeit auswertet, berücksichtigt und öffentlich zur Verfügung stellt. Zeitnah müssen zudem die für die BGE notwendigen Entscheidungen getroffen werden, damit diese für ihre Arbeiten nach dem Standortregionenvorschlag Planungssicherheit hat. Das NBG empfiehlt dem BMUKN, dem Kabinett und dem Gesetzgeber sehr transparent an der Novellierung des StandAG weiterzuarbeiten. Der Referentenentwurf muss so zeitnah wie möglich öffentlich zur Verfügung gestellt und das Gesetzgebungsverfahren zügig im Sinne der Prinzipien des StandAG vorangetrieben werden. AN DEN BUNDESTAG UND DEN BUNDESRAT ABGESTIMMTEN UND FORTLAUFEND AKTUALISIERTEN PROJEKT- UND ZEITPLAN ÜBERWACHEN. Alle Akteure des Verfahrens – das BMUKN, das BASE, die BGE und die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung – müssen mit Beteiligung vom NBG, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie den Kommunen einen realistischen und auch verbindlichen Projekt- und Zeitplan entwickeln. Um den politischen Umsetzungswillen des Standortauswahlverfahrens zu demonstrieren, ist ein zielorientierter Zeitplan für die einzelnen nun folgenden Schritte bis zur Standortentscheidung zu definieren. Die Einhaltung des Zeitplans ist zu überwachen, regelmäßig einzufordern und öffentlich bekannt zu geben. Das NBG fordert auf sicherzustellen, dass die für das Gelingen des Verfahrens notwendigen Zeitabschnitte gesetzlich verankert werden. ZWISCHEN- UND ENDLAGERUNG ALS GEMEINSAME AUFGABE BEGREIFEN. Die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle stellt weiterhin eine große technische wie auch gesellschaftliche Herausforderung dar. Es müssen nicht nur Alterungsprozesse beherrscht und alle Sicherheitsparameter überwacht werden, sondern angesichts der zunehmend volatilen Sicherheitslage und hybriden Bedrohungen die Sicherungs- und Schutzkonzepte nach entsprechenden Richtlinien neu bewertet sowie angepasst werden. Gesellschaftlich besteht die Herausforderung darin, diese Maßnahmen im Dialog mit den Standortgemeinden zu entwickeln und umzusetzen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit darf sich nicht nur Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 4 5 auf Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine beschränken, sondern muss den Prozess kontinuierlich begleiten. Die Menschen in den Zwischenlagergemeinden sollten aktiv eingebunden werden, um so auch das Vertrauen in das Standortauswahlverfahren zu stärken. Ab 2028 sind Vertretende dieser Gemeinden über den Rat der Regionen direkt in das Verfahren eingebunden. Sie sollten positiv in diesen Prozess gehen, nicht mit Misstrauen oder dem Gefühl, im Stich gelassen zu werden. Notwendig ist zudem die schnelle Umsetzung von § 38 StandAG. Alle Daten zu den Eigenschaften der einzulagernden radioaktiven Abfälle sind zu sichern und zur Verfügung zu stellen. Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag und Bundesrat erneut, den Genehmigungsprozess für die längere Zwischenlagerung so auszugestalten, dass kommunale Vertreterinnen und Vertreter, die lokalen Initiativen und die interessierte Öffentlichkeit die sichernden Maßnahmen aktiv begleiten und mittragen können. Zwischen- und Endlagerung sollten als Gesamtprozess betrachtet und entsprechende Formate für die Partizipation auch auf nationaler Ebene an der Zwischenlagerung entwickelt werden. Die notwendige Befassung des Bundestags zur Neugenehmigung von Zwischenlagern nach § 6 Abs. 5 AtG ist sorgfältig und frühzeitig vorzubereiten. HANDLUNGSFÄHIGKEIT SICHERN: LEGITIMATION, KONTINUITÄT UND VIELFALT IM NBG STÄRKEN. Nach über drei Jahren der Ungewissheit ist es im Dezember 2025 gelungen, das NBG mit 18 Mitgliedern voll zu besetzen. Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Es sind maximal drei Amtszeiten möglich. In den neun Jahren, die das Gremium existiert, ist es bisher nicht einmal gelungen, die zwölf, wie im StandAG vorgesehen, von Bundestag und Bundesrat zu wählenden Mitglieder rechtzeitig zu benennen – während die sechs in einem Beteiligungsverfahren nominierten und durch den Bundesumweltminister oder die Bundesumweltministerin benannten Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich neu besetzt wurden. Dies führte etwa zu größeren Vakanzen sowie zu zeitlich versetzten Berufungsverfahren und unterschiedlichen Amtszeitzyklen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dadurch die Kontinuität der Gremienarbeit erschwert und die Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags beeinträchtigt wird. Das NBG bittet den Gesetzgeber, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine jederzeit vollständig legitimierte Besetzung des Gremiums zu schaffen sowie die Amtszeiten der Mitglieder beider Statusgruppen zu synchronisieren. Es ist sicherzustellen, dass die Vielfalt des NBG gestärkt und erweitert wird. Dies betrifft insbesondere unterschiedliche fachliche Hintergründe, gesellschaftliche Perspektiven, Geschlechter, Generationen und regionale Erfahrungen. GEOLOGIEDATENGESETZ WEITER PRÄZISIEREN. UNABHÄNGIGE WISSENSCHAFTLICHE BERATUNG BEIM NBG GEWÄHRLEISTEN. Das NBG hat konkrete Vorschläge für die Evaluation des Geologiedatengesetzes (GeolDG) erarbeitet und auf seiner Website veröffentlicht. Spätestens mit dem für Ende 2027 vorgesehenen Vorschlag der Standortregionen sollten mithilfe des GeolDG sämtliche entscheidungsrelevanten Daten, einschließlich Bergwerksdaten, für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die in § 35 (4) GeolDG verankerte Unterstützung des NBG durch eine unabhängige Sachverständigengruppe für dessen wissenschaftliche Beratung sowie die gewährten Einsichtsrechte in alle geologischen Daten haben sich als äußerst wirksam erwiesen. Das NBG empfiehlt dem Gesetzgeber, das GeolDG an entscheidenden Stellen nachzubessern: a) Die Rollen von BGE, BASE und den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) müssen bei der Datenveröffentlichung noch klarer definiert werden. b) Die Beratung des NBG durch die Sachverständigengruppe über die Phase 1 des Standortauswahlverfahrens hinaus muss sichergestellt bleiben. c) Die Regionalkonferenzen müssen die Möglichkeit haben, die Datengrundlage der vorgeschlagenen Standortregionen zu prüfen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 13 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 8 6 7 ABGESTIMMTEN UND FORTLAUFEND AKTUALISIERTEN PROJEKT- UND ZEITPLAN ENTWICKELN. Die beteiligten Akteure müssen einen realistischen Projekt- und Zeitplan für das Verfahren entwickeln, der nicht nur Phase 1 abdeckt, sondern möglichst bis zum Einlagerungsbeginn vorausdenkt. Hierbei sind auch die Kommunen, die Zivilgesellschaft und das NBG als unabhängige Begleitung einzubeziehen. Nur so starten die Regionalkonferenzen reibungslos, lassen sich alle Beteiligungsformate planmäßig integrieren und können die Akteure ihre Arbeit kontinuierlich abstimmen. Damit die Regionalkonferenzen ihre gesetzliche Aufgabe effektiv AN DIE AKTEURE STANDORTAUSWAHLVERFAHREN KONSEQUENT VORANTREIBEN UND PLANUNGSSICHERHEIT SCHAFFEN. Die sichere Entsorgung hoch radioaktiver Abfälle erfordert eine klare und verlässliche Ausrichtung der deutschen Entsorgungsstrategie. Konzepte der Partitionierung und Transmutation (P&T) werden zwar als mögliche Optionen diskutiert, nach heutigem Kenntnisstand handelt es sich aber eher um Grundlagenforschung. Das heißt, sie sind technisch derzeit nicht ausgereift, mit erheblichen Unsicherheiten verbunden und würden hohe zusätzliche Investitionen sowie langfristige Folgekosten verursachen. Darüber hinaus würden sie die Notwendigkeit eines Endlagers und die Herausforderung einer verlängerten Zwischenlagerung nicht beseitigen. Das NBG empfiehlt dem Gesetzgeber, die Entsorgungsstrategie weiterhin konsequent auf die tiefengeologische Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle auszurichten und das Standortauswahlverfahren zügig voranzutreiben. Mögliche Entwicklungen im Bereich der Grundlagenforschung sollten wissenschaftlich beobachtet und im Rahmen des lernenden Verfahrens bewertet werden. Sie dürfen jedoch nicht zu Verzögerungen, zusätzlichen Planungsschleifen oder einer Infragestellung des eingeschlagenen Weges führen. erfüllen können, müssen die Zeitpläne exakt ineinandergreifen. Das erfordert synchronisierte Kommunikationswege und klare Fristen. Das NBG begrüßt daher, dass das BMUKN beim Forum Endlagersuche 2024 angekündigt hat, die Zeitpläne aller Beteiligten zu koordinieren. Ein erster wichtiger Schritt ist der Rahmenterminplan, den das BASE nun für seine Aufgabenbereiche erstellen und mit den anderen Akteuren abstimmen will. Das NBG fordert alle beteiligten Akteure auf, zeitnah einen abgestimmten und fortlaufend aktualisierten Zeitplan zu entwickeln, der Voraussetzung für einen strukturierten und rechtssicheren Verfahrensablauf ist. BETEILIGUNG AN DER STRATEGISCHEN UMWELTPRÜFUNG ITERATIV ERMÖGLICHEN. BETEILIGUNGSMANDAT WEIT AUSLEGEN. Die Menschen in den Standortregionen – organisiert in Regionalkonferenzen – werden neben Fragen zur geologischen Sicherheit frühzeitig um weitere Informationen bitten. Dies betrifft etwa die Nähe eines Endlagers zu ihrem Wohnort, Fragen zur Sicherheit ihrer Trinkwasserversorgung, zur Betroffenheit von Erholungs- und Naturräumen oder zum erwarteten Transportaufkommen. Als initial auskunftsfähig wird sich hier die frühzeitig erfolgende Strategische Umweltprüfung (SUP) erweisen müssen. Sie dient dazu, auch die Umweltauswirkungen der begründeten Empfehlung des BASE für die weiter zu erkundenden Standortregionen zu berücksichtigen. Ihr Ablauf ist rechtlich vorgegeben: Er beginnt mit der Feststellung des Untersuchungsrahmens in Umfang, Tiefe und Methodik durch das BASE. Die obligatorische Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit im SUP-Prozess erfolgt formal jedoch erst, wenn das zugehörige Fachgutachten – der sogenannte Umweltbericht – vorliegt. Das NBG empfiehlt dem BASE, den Untersuchungsrahmen für die SUP so frühzeitig wie möglich zu ermitteln und das Beteiligungsmandat dabei weit Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 9 10 auszulegen. Das NBG empfiehlt dem BASE weiter, bereits im Entstehungsprozess des Umweltberichts „Blicke über die Schulter“ zu ermöglichen, ähnlich der Praxis der BGE bei der schrittweisen Eingrenzung möglicher Standortregionen. Auch für zwischenzeitliche Rückfragen zu den Umweltbelangen der Standortregionen sollten so weitergehende, informelle Beteiligungsfenster geöffnet werden. Die Beteiligungsstränge nach den Anforderungen aus dem StandAG sowie zur SUP (gemäß der Umweltverträglichkeitsprüfung) sollten auch als ein gemeinsames Arbeitsprogramm der Regionalkonferenzen verstanden werden. KOMMUNEN FRÜHZEITIG STÄRKEN UND REGIONALKONFERENZEN ARBEITSFÄHIG MACHEN. Die Regionen werden aufgrund ihrer unterschiedlichen historischen, strukturellen und kulturellen Prägungen sehr verschieden auf die Benennung als Standortregion reagieren. Kommunen kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und können entscheidend dazu beitragen, Vertrauen und Akzeptanz in der Bevölkerung aufzubauen. Zugleich übernehmen sie bereits heute zahlreiche Aufgaben unter knappen personellen und finanziellen Ressourcen. Mit der Rolle als Standortregion kommen erhebliche zusätzliche Anforderungen auf Verwaltungen und kommunale Entscheidungstragende zu. Das NBG fordert das BASE auf, frühzeitig den Dialog mit Kommunalvertretende, gesellschaftlichen Gruppen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Regionen zu suchen, um zum Beispiel Falschinformationen, gesellschaftlichen Konflikten oder Investitionsunsicherheiten proaktiv zu begegnen. Zugleich hat das BASE die reibungslose Einrichtung und Ausstattung der Geschäftsstellen der Regionalkonferenzen sicherzustellen. Hierfür sind frühzeitig Ansprechpersonen in die Regionen zu entsenden, welche dann die ersten Vollversammlungen vorbereiten und organisatorische sowie fachliche Unterstützungsstrukturen für die Regionalkonferenzen aufbauen. Die Geschäftsstellen sind dauerhaft in den jeweiligen Standortregionen anzusiedeln, um eine verlässliche Ansprechbarkeit und regionale Verankerung der Regionalkonferenzen zu gewährleisten. Die in der anstehenden Phase notwendigen zusätzlichen Personalressourcen müssen frühzeitig beim Haushaltsgesetzgeber adressiert werden. WIRKLICH OFFENE REGIONALKONFERENZEN GESTALTEN UND DIALOG STÄRKEN. Damit die Regionalkonferenzen ihre Aufgabe erfüllen können, müssen sie vielen Menschen eine aktive Mitwirkung einräumen. Beteiligung gelingt nur, wenn Barrieren abgebaut, unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt und faire Rahmenbedingungen für den Austausch geschaffen werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei den jungen Menschen. Sie werden die Ergebnisse der heutigen Entscheidungen umsetzen müssen. Daher sind sie mit passenden Formaten aktiv einzubeziehen. Diskussionen in den Standortregionen werden von Konflikten, Unsicherheiten und unterschiedlichen Interessen geprägt sein. Eine frühzeitige Analyse regionalspezifischer Herausforderungen ist daher unerlässlich. Transparente Kommunikation, klare Diskursregeln und professionelle Moderation sind wesentliche Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige und belastbare Beteiligung in einem fairen Verfahren. Das NBG empfiehlt dem BASE, die Regionalkonferenzen von Beginn an barrierearm, inklusiv und niedrigschwellig auszugestalten. Hierzu sollten frühzeitig geeignete Veranstaltungsorte gesichert werden. Das Interesse der regionalen Bevölkerung ist durch aufsuchende Beteiligung sowie digitale und analoge Angebote zu stärken, um eine breite Teilhabe an den Regionalkonferenzen sicherzustellen. Das NBG empfiehlt dem BASE, regionale Herausforderungen frühzeitig zu analysieren und einen Pool professioneller Moderierender aufzubauen, um die Regionalkonferenzen wirksam einzurichten. Das NBG empfiehlt allen Akteuren außerdem, eine klare und transparente Kommunikationskultur zu pflegen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 15 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Das Gremium TEIL B Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 17 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Marion Durst ist seit acht Jahren Bürgervertreterin im Nationalen Begleitgremium (NBG). Karsten Möring wurde Ende 2025 vom Bundestag und Bundesrat neu berufen. Seit Februar 2026 teilen sich die Lehrerin aus Jena und der erfahrene Parlamentarier den Vorsitz des NBG. In einem persönlichen Gespräch blicken sie auf die bisherige Zusammenarbeit, Konfliktfelder im Verfahren und die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen. INTERVIEW VOM 8. JUNI 2026 Wie läuft das Verfahren, liebe Ko-Vorsitzende? Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Seit Dezember 2025 ist das NBG komplett neu besetzt. Wie hat das die Arbeit des Gremiums verändert? Durst: Es fühlt sich wie ein Neustart an. Die frische Zusammensetzung des NBG bringt Energie, neue Perspektiven und wichtige Impulse mit sich. Das ist gerade jetzt wertvoll, weil neben technischen und geowissenschaftlichen Fragen zunehmend gesellschaftliche, politische und sozialwissenschaftliche Themen in den Fokus rücken. Möring: Endlich kann das Gremium seine gesetzliche Rolle wieder voll ausfüllen. Weiterhin ist uns die Verknüpfung mit der Zwischenlagerproblematik sehr wichtig. Die Standortsuche und die Zwischenlagerfrage sollten zusammengedacht werden, da Beteiligung auch für Zwischenlagerstandorte in der aktuellen Situation besonders wichtig ist. Der Gesetzgeber wäre gut beraten, dieses Thema aufzugreifen. „Ein Verfahren ohne NBG wäre...“? Durst: ...ein Verfahren ohne nachhaltige Möglichkeit, das Vertrauen der breiten Gesellschaft zu gewinnen. Das NBG ist als „Werkzeugkasten der Demokratie“ einzigartig: Die Kombination aus Bürgervertreterinnen und Bürgervertretern sowie anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens war ein Novum. Dass Menschen mit so unterschiedlichen Hintergründen über viele Jahre konstruktiv zusammenarbeiten und gemeinsam Verantwortung übernehmen, ist alles andere als selbstverständlich. Die Nachbesetzung hat sehr lange gedauert. Hat es das Vertrauen in den politischen Entscheidungswillen bei dem Thema in Teilen zerstört? Durst: Wenn politische Entscheidungen über drei Jahre verschleppt werden, wird zu Recht an der Verlässlichkeit gezweifelt. Ich hoffe, dass bei der Evaluation Verfahren gefunden werden, um solche Verzögerungen künftig zu verhindern. Möring: Die Autorität des NBG darf durch solche Hängepartien nicht beeinträchtigt werden. Wir appellieren an die Abgeordneten und Vertretungen der Länder: Nehmt das NBG nicht als nebensächlich wahr, sondern kümmert euch rechtzeitig um die Besetzung! Kommen wir zu den inhaltlichen Themen des NBG. Wo müsste man bei der Novellierung des StandAG nachschärfen? Möring: Wir müssen prüfen, welche Schritte zwingend sind und welche man optional einsetzen kann, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Menschen an den Zwischenlagerstandorten haben einen Anspruch darauf, dass der provisorische Zustand bald endet. Durst: Es braucht Mut zu Entscheidungen. Gerade die junge Generation hat ein Recht darauf, das Ende des Standortauswahlverfahrens noch selbst zu erleben. Wenn sich ein Verfahren über zu lange Zeiträume hinzieht, kann es auch aus partizipativer Sicht scheitern. – Marion Durst EIN BESONDERER SCHWERPUNKT IST FÜR MICH DIE FRAGE DER GENERATIONENGERECHTIGKEIT. IN MEINEN PROJEKTEN MIT JUNGEN MENSCHEN WIRD MIR IMMER WIEDER BEWUSST, FÜR WEN WIR DIESE ENTSCHEIDUNGEN TREFFEN. DIESE PERSPEKTIVE MÖCHTE ICH IN DIE ARBEIT DES NBG EINBRINGEN. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 19 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Endlich vollzählig: Zum ersten Mal seit viereinhalb Jahren waren alle Plätze besetzt. Alle 18 Mitglieder - zwei davon digital zugeschaltet - nahmen an der Juni-Sitzung 2026 teil. Gleichzeitig darf Entscheidungsfähigkeit nicht bedeuten, Lernfähigkeit aufzugeben. Das Standortauswahlverfahren muss offen bleiben für neue Erkenntnisse, für Kritik und für notwendige Korrekturen. Genau darin liegt aus meiner Sicht eine zentrale Herausforderung: verbindlich und mit klarem Zeitbewusstsein voranzukommen – und zugleich ein selbsthinterfragendes, lernendes Verfahren zu bleiben. Welche Konfliktfelder sehen Sie? Durst: Das Hauptkonfliktfeld liegt im Aufeinandertreffen von gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und lokaler Betroffenheit. Die Endlagersuche ist eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft – aber sie wird irgendwann ganz konkret vor Ort spürbar.Deshalb müssen wir raus aus Berlin und den Dialog in den Regionen suchen. Dort, wo Sorgen, Misstrauen oder Protest entstehen, reicht Kommunikation aus der Distanz nicht aus. Dann muss man persönlich hingehen, zuhören und auch schwierige Gespräche führen. Möring: Ich vermute, dass lokale Akteure versuchen werden, wissenschaftliche Argumente zu instrumentalisieren, um den eigenen Standort zu verhindern. Wir müssen sicherstellen, dass das Verfahren fair bleibt und wir uns nicht instrumentalisieren lassen. Wie bereitet sich das Gremium auf den Dialog mit den betroffenen Regionen vor? Durst: Wir führen bereits Gesprächsformate vor Ort durch, zum Beispiel in Landkreisen und Kommunen, die Bedenken haben. Im Gespräch zu bleiben ist die beste Übung. Möring: Wir müssen zudem die Reputation des NBG sicherstellen. Wir sind zwar „Laien“, aber wir sichern unsere Kompetenz durch Fachwissen und externe Gutachten ab. Wir müssen glaubwürdig sein, damit man sich auf unsere stellvertretende Kontrollfunktion verlassen kann. Was könnte den Menschen helfen, ein Endlager vor der Haustür zu tolerieren oder zu akzeptieren? Durst: Wichtig ist, dass die Menschen sich gehört fühlen. Die Wissenschaft liefert Daten, aber keine Entscheidungen. Wir brauchen einen Ausgleich zur emotionalen Ebene. Fehlende Selbstwirksamkeit führt dazu, dass Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Menschen sich abwenden. Hier spielen die Regionalkonferenzen eine zentrale Rolle. Es braucht „Dialog statt Belehrung“. Vertrauen wächst langsam durch Transparenz und Ehrlichkeit über Chancen und Grenzen der Mitwirkung. Möring: Wenn die Einrichtung der Regionalkonferenzen nicht gelingt, wird das Verfahren problematisch, da das Ziel eine breite gesellschaftliche Akzeptanz ist. Betroffene müssen nachvollziehen können, dass die gefundene Lösung die bestmögliche ist. Warnsignale für kippende Akzeptanz sind Unkenntnis und Verschwörungserzählungen über „politische Hinterstübchen“. Wir müssen mit Transparenz und Wissenschaftsorientierung dagegenhalten. Wie blicken junge Menschen auf das Thema? Durst: Nach meiner Erfahrung sind junge Menschen absolut offen für Sachargumente. Sie haben ein völliges Unverständnis dafür, wie eine Generation Kernenergie nutzen konnte, ohne sich Gedanken über die Abfälle zu machen. Sie erwarten von uns, dass wir Verantwortung übernehmen und mindestens einen Teil der Lösung übergeben. Möring: Der Prozess muss zukunftssicher und flexibel bleiben. Wir sind heute verantwortungsvoller unterwegs als früher, weil uns die Dimension des Problems besser bekannt ist. Durst: Ein besonderer Schwerpunkt ist für mich die Frage der Generationengerechtigkeit. In meinen Projekten mit jungen Menschen wird mir immer wieder bewusst, für wen wir diese Entscheidungen eigentlich treffen. Diese Perspektive möchte ich in die Arbeit des NBG einbringen. Seit Februar gibt es erstmals ein Ko-Vorsitz-Duo aus einer Bürgervertreterin und einer anerkannten Persönlichkeit. Wie läuft die Zusammenarbeit? Durst: Wir ergänzen uns sehr gut. Wir kommen aus unterschiedlichen Richtungen – Politik und Bürgervertretung/ Konfliktmoderation – und finden oft über verschiedene Wege zum gleichen Ziel. Das Vertrauen ist da, dass der jeweils andere seine spezifische Perspektive optimal einbringt. Möring: Das unterschreibe ich. Marion kennt die Genese der letzten Jahre, die ich durch meine Abwesenheit erst nachholen muss. Ich bringe dafür die politische Sicht ein – also wie die Politik denkt, wen man wie adressiert und wie Formulierungen ankommen. Vielen Dank für das Gespräch! BETROFFENE MÜSSEN NACHVOLLZIEHEN KÖNNEN, DASS DIE GEFUNDENE LÖSUNG DIE BESTMÖGLICHE IST. WARNSIGNALE FÜR KIPPENDE AKZEPTANZ SIND UNKENNTNIS UND VERSCHWÖRUNGS- ERZÄHLUNGEN ÜBER „POLITISCHE HINTER- STÜBCHEN“. WIR MÜSSEN MIT TRANSPARENZ UND WISSENSCHAFTSORIENTIERUNG DAGEGENHALTEN. DAS INTERVIEW FÜHRTE ELLEN BOETTCHER VON DER GESCHÄFTSSTELLE DES NBG. – Karsten Möring Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 21 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. UNABHÄNGIG UND NEUTRAL Das NBG fungiert als kritischer, neutraler und unabhängiger Vermittler. Um eine Beeinflussung durch politische oder wirtschaftliche Interessen konsequent auszuschließen, dürfen die Mitglieder weder Regierungsnoch Parlamentsämter aktiv bekleiden oder wirtschaftliche Interessen an der Endlagersuche verfolgen. Diese gesetzlich garantierte Unabhängigkeit sichert die Neutralität zwischen allen Beteiligten. TRANSPARENT UND FAIR Das Gremium überwacht die fachliche Qualität und die faire Bürgerbeteiligung im Auswahlprozess. Um dieser Kontrollfunktion gerecht zu werden, räumt § 8 Abs. 1 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) dem NBG umfassende Rechte ein. Das Nationale Begleitgremium Seit Dezember 2016 begleitet das Nationale Begleitgremium (NBG) die Suche nach einem sicheren finalen Standort für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland. Das Besondere: Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, bringen unterschiedlichste Lebenshintergründe mit und agieren auf Basis eines gesetzlichen Mandats. Das übergeordnete Ziel ist es, durch ein faires und transparentes Verfahren Vertrauen zu stiften und eine Lösung zu finden, die von der gesamten Gesellschaft getragen wird. BEFRAGUNGSRECHT Die verantwortlichen Institutionen müssen dem NBG Auskunft erteilen. AKTENEINSICHT Das Gremium darf jederzeit Dokumente und Unterlagen der zuständigen Behörden – wie dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) – einsehen. EMPFEHLUNGEN Um das Verfahren kontinuierlich zu verbessern, richtet das Gremium regelmäßige Berichte und Handlungsempfehlungen an den Bundestag und die mit der Suche beauftragten Akteure. DIE VIELFÄLTIGEN AUFGABEN DES NBG Lernen Sie alle NBG-Mitglieder im Video-Trailer kennen: https://bit.ly/3QYejJ5 Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. GILT FÜR ALLE NBG-MITGLIEDER Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Um die Bevölkerung direkt in den Prozess einzubinden, setzt sich das 18-köpfige NBG aus zwei Gruppen zusammen: anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Bürgervertreterinnen und -vertreter. Die beiden Auswahlverfahren laufen sehr verschieden ab. WAHLVERFAHREN ZUM NBG 12 anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens 6 Bürgerinnen und Bürger, davon zwei Vertretungen junge Generation wählt Wahlgremium Bürgerforum 200 Personen Zufallsauswahl ca. 20.000 Personen Bundesumweltminister ernennt wählen auf Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags Bundestag Bundesrat Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 23 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Mitglieder Das 18-köpfige Nationale Begleitgremium (NBG) besteht aus zwölf anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen werden, sowie sechs Bürgerinnen und Bürgern, die in einem Beteiligungsverfahren nominiert und vom Bundesumweltminister oder der Bundesumweltministerin ernannt werden. Marion Durst Diplompädagogin für Physik, Astronomie und Mathematik & Mediatorin Ko-Vorsitzende NBG In einem Beteiligungsverfahren nominierte Bürgervertreterin Seit Juni 2018 im Gremium Karsten Möring Ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages Ko-Vorsitzender NBG Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Günter Baaske Diplomlehrer für Physik und Mathematik & ehemaliger Minister der Brandenburger Landesregierung Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Dipl.-Ing. Andy Barnekow Ingenieur & Marineoffizier In einem Beteiligungsverfahren nominierter Bürgervertreter Seit Oktober 2024 im Gremium Norbert Dregger Assessor des Bergfachs Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Tetyana Detig Journalistin In einem Beteiligungsverfahren nominierte Bürgervertreterin Seit April 2026 im Gremium Zwölf neue Köpfe und sechs erfahrene Mitglieder – Nach fast drei Jahren ausbleibender Nachbesetzung arbeitet das NBG seit Dezember 2025 endlich wieder in voller Stärke an der Begleitung der Suche nach einem Endlagerstandort. Alexander König Ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtages Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Dr. Barbara Hendricks Ehemalige Bundesumweltministerin Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Dr. Dr. h.c. Markus Dröge Ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg – schlesische Oberlausitz & Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit März 2020 im Gremium Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Sylvia Kotting-Uhl Ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages & ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Prof. Dr. Johann Köppel Ehemaliger Leiter des Fachgebietes Umweltprüfung und Umweltplanung der TU Berlin Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Franka Leininger Schülerin In einem Beteiligungsverfahren nominierte Bürgervertreterin und Vertreterin der jungen Generation Seit April 2026 im Gremium Jürgen Rüffer Geodät & Unternehmer In einem Beteiligungsverfahren nominierter Bürgervertreter Seit April 2023 im Gremium Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hartmut Rosa Professor für Soziologie an der Friedrich- Schiller-Universität Jena & Direktor des Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Arnjo Sittig Student der Soziologie In einem Beteiligungsverfahren nominierter Bürgervertreter und Vertreter der jungen Generation Seit Juli 2021 im Gremium Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister Hydrogeologin & Professorin em. an der Universität Greifswald Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit November 2020 im Gremium Dipl.-Ing. Stefan Wenzel Ehemaliger Niedersächsischer Umweltminister, ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium & ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Prof. Dr. Thorsten Stumpf Professor für Radiochemie / Radioökologie an der TU Dresden & Direktor des Instituts für Ressourcenökologie am Helmholtz-Zentrum Dresden- Rossendorf Von Bundestag und Bundesrat gewählte anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Seit Dezember 2025 im Gremium Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 25 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Herr Hagedorn, das Erbe von Gorleben wiegt schwer. Es zeigt sich etwa im Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen und ihren Entscheidungen. Das NBG soll hier vermitteln. Wie schafft es das und was ist dabei Ihre Rolle als Partizipationsbeauftragter? Hagedorn: Das Vertrauen wächst in kleinen, täglichen Schritten, nicht in großen Sprüngen. Zum Beispiel in jeder NBG-Sitzung, bei der eine externe Gutachterin die aktuellen Auswahlschritte der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) analysiert. Auch die jährlichen Foren zur Endlagersuche bauen das Misstrauen ab, weil die Öffentlichkeit dort erleben kann, wie die Akteure arbeiten. Menschen, die viel Erfahrung in der Anti- Atom-Bewegung gesammelt haben, sprechen dort mit jungen Geowissenschaftlern. Solche Situationen entstehen aber nicht zufällig. Im Hintergrund müssen viele zusammenwirken, damit diese vertrauensbildenden Begegnungen passieren. Als Partizipationsbeauftragter habe ich die Grundidee für das Forum Endlagersuche mitentwickelt und versuche dort auszuhelfen, wo sich Personen verhaken. Neben dieser eher unsichtbaren Arbeit gibt es auch die öffentlichen Interventionen, etwa wenn ich in Vorträgen eine Zersplitterung der Beteiligung aufzeige. Ich freue mich, wenn diese Impulse zum Lernen im Verfahren beitragen. Das Generationenprojekt Endlagerung findet in einem Jahrhundert voller Umbrüche statt. Anlässlich der 100. NBG-Sitzung haben Sie einen Blick in die Zukunft geworfen und die 300. Sitzung skizziert. Worauf sollten wir uns einstellen? Hagedorn: In den letzten 80 Jahren haben wir uns an eine relativ stabile wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland gewöhnt. Ja, es gab große Umbrüche zum Beispiel 1968 und 1989, aber für eine große Mehrheit der Deutschen hat sich die Lage immer wieder stabilisiert. In meinem Vortrag habe ich herausgearbeitet, dass wir uns nicht darauf verlassen dürfen, dass die Endlagerung unter diesen stabilen Bedingungen erfolgt. Auch optimistische Prognosen sagen voraus, dass ein Endlagerbergwerk erst nach dem Jahr 2100 verschlossen werden kann. Parallel dazu wird Deutschland viele Milliarden Euro aufwenden müssen, weil wir als Weltgemeinschaft viel zu spät mit dem Klimaschutz begonnen haben. Der Bundesnachrichtendienst warnt mittlerweile vor den nationalen und globalen Sicherheitsrisiken. Vor solchen Risiken ist auch der KENFO, also der Fonds zur Finanzierung der Endlagerung, nicht gefeit. Auch an den Veranstaltungen des NBG wirkt der Partizipationsbeauftragte regelmäßig mit, bringt Themen und Thesen ein. Spannungen im Verfahren frühzeitig erkennen und Lösungsvorschläge erarbeiten – das ist der gesetzliche Auftrag an den Partizipationsbeauftragten (§ 8 Abs. 5 StandAG). Seit 2019 füllt Hans Hagedorn diese Rolle mit Fingerspitzengefühl aus und berichtet direkt an das Nationale Begleitgremium (NBG). Im Interview sprechen wir mit ihm über sein Selbstverständnis, wagen einen Blick in die Zukunft und fragen nach: Wie bereitet man sich strategisch auf mögliche Proteste in den betroffenen Regionen vor? INTERVIEW VOM 30. JUNI 2026 Woran könnte die Endlagersuche scheitern, Herr Hagedorn? Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. – Hans Hagedorn PARTIZIPATION IST EINE HALTUNG, DIE MAN LEBEN MUSS. ES GEHT NICHT DARUM IRGENDWELCHE FORMATE FÜR VERMEINTLICHE ZIELGRUPPEN AUSZUPROBIEREN, SONDERN ERNSTHAFT GEMEINSAME LÖSUNGEN ZU SUCHEN. DAS ÜBERZEIGT AUCH DIE SKEPTIKER. Die Kombination aus inzwischen unvermeidlichen Klimaschäden und sehr spätem Klimaschutz stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Was bedeutet das für das Standortauswahlverfahren? Hagedorn: Interessanterweise ist die Endlagersuche ein idealer Ort, um über langfristige Risiken zu sprechen. Wo sonst richten wir den Blick so konkret eine Million Jahre voraus? Wir kennen das Volumen des Atommülls ziemlich genau. Wir können die Risiken der Behälterkorrosion und langfristige geologische Prozesse recht gut berechnen. Dennoch befinden wir uns in einem Wettlauf gegen die Zeit. Wir sollten das Kapitel Kernenergie innerhalb der nächsten, hoffentlich noch gesellschaftlich stabilen Jahrzehnte abschließen. Die Wahrscheinlichkeit, dass häufige Extremwetterereignisse, einschneidende Biodiversitätsverluste und Kriege zwischen autoritären Regierungen zu einer Kaskade wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenbrüche führen, ist leider sehr hoch. Kurz und knapp ausgedrückt: Wir müssen den Atommüll sicher verstauen, bevor es stürmisch wird. Aber wir haben alle Werkzeuge und Fähigkeiten dafür. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist einerseits Aufsichtsbehörde, soll aber gleichzeitig die Regionalkonferenzen organisatorisch und finanziell ausstatten. Die Behörde finanziert also ihre eigenen Kritiker. Wie sehen Sie das? Hagedorn: Ich bin zuversichtlich, dass das BASE hier professionell und wie jede staatliche Behörde neutral agieren wird. Wir als Gesellschaft fördern und schützen auch sehr unterschiedliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Parteien. Es ist ja das Wesen der Demokratie, dass die faire Auseinandersetzung der Interessen am Ende allen hilft. Sie haben in einer NBG-Sitzung gesagt, dass Menschen, die sich als „zurückgelassen“ wahrnehmen und von der Politik enttäuscht sind, für klassische Beteiligungsangebote schwer zu erreichen sind. Was sollten die Akteure ausprobieren, um genau diese Zielgruppe zu erreichen? Hagedorn: Partizipation ist eine Haltung, die man leben muss. Es geht nicht darum irgendwelche Formate für vermeintliche Zielgruppen auszuprobieren, sondern ernsthaft gemeinsame Lösungen zu suchen. Wenn dann die Skeptiker merken, dass sie sich wirksam einbringen können, entsteht der gemeinsame Erfolg von selbst. DAS INTERVIEW FÜHRTE ELLEN BOETTCHER VON DER GESCHÄFTSSTELLE DES NBG. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 27 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. BASE Akteure und Beteiligungsformate Wer die Hauptakteure im Standortauswahlverfahren sind, welche Aufgaben sie haben und welche Beteiligungsmöglichkeiten es für die Öffentlichkeit gibt, haben wir in einer Übersicht zusammengestellt. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ∙ Fach- und Rechtsaufsicht ∙ trägt die politische Gesamtverantwortung für die Standortsuche Bundestag und Bundesrat ∙ entscheiden per Gesetz über die zu erkundenden Standortregionen ∙ entscheiden über den finalen Standort Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ∙ Vorhabenträgerin ∙ ist beauftragt mit der Standortsuche ∙ wird in der Zukunft das Endlagerbergwerk errichten Nationales Begleitgremium (NBG) ∙ begleitet das Verfahren vermittelnd und unabhängig ∙ kann Akteneinsicht nehmen und sich wissenschaftlich beraten lassen ∙ kann Empfehlungen an den Bundestag und andere Akteure abgeben ∙ vermittelt bei Konflikten (Partizipationsbeauftragter) Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ∙ Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ∙ Aufsichts- und Genehmigungsbehörde Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ergänzend dazu findet derzeit das Forum Endlagersuche statt. Es ist als Lernschritt im Verfahren entstanden, weil der Gesetzgeber nicht festgelegt hatte, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen der gesetzlich verankerten Fachkonferenz Teilgebiete und den späteren Regionalkonferenzen ausgestaltet werden soll. Um diese unerwartet lange „Beteiligungslücke“ zu schließen, wurde das Übergangsformat auf nachdrückliche Anregung des NBG, von allen Beteiligten und mit Unterstützung des Partizipationsbeauftragten ins Leben gerufen. Dort werden die von der BGE in regelmäßigen Abständen veröffentlichten Arbeitsstände vorgestellt und diskutiert. Ein weiterer wichtiger Akteur sind die Bürgerinnen und Bürger, die den Auswahlprozess kontinuierlich beobachten und diskutieren. Die Beteiligung von Betroffenen aus den Regionen und Fachleuten aus der Wissenschaft sichert die Qualität. Dafür gibt es eine Reihe an gesetzlich verankerten Beteiligungsformaten. Öffentlichkeit RAT DER REGIONEN Wann voraussichtlich im Jahr 2028 nach Bekanntgabe der Standortregionen für die übertägige Erkundung und nachdem dort die Regionalkonferenzen gebildet worden sind Warum Vernetzung der betroffenen Regionen untereinander und mit den Zwischenlagergemeinden, Ausgleich der Interessen REGIONALKONFERENZEN Wann voraussichtlich im Jahr 2028 nach Bekanntgabe der Standortregionen für die übertägige Erkundung Warum regionale Beteiligung der Standortsuche als zentrales, gesetzlich festgeschriebenes und phasenübergreifendes Beteiligungsformat FORUM ENDLAGERSUCHE Das erste Forum fand im Mai 2022 statt. Vorbereitet wird das Format von einem Planungsteam (PFE), in dem die Zivilgesellschaft, kommunale Vertretende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertretende der Akteure beteiligt sind. FACHKONFERENZ TEILGEBIETE Wann fand 2021 statt Warum Diskussion des Zwischenberichts Teilgebiete Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 29 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Arbeit des NBG TEIL C Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 31 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Zentrale Ergebnisse der unabhängigen Gutachten Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat den gesetzlichen Auftrag, das Standortauswahlverfahren unabhängig und wissenschaftlich zu begleiten. Um das breite Themenspektrum fachlich mit der nötigen Qualität durchdringen zu können, beauftragt das Gremium regelmäßig unabhängige Fachleute und lässt sich von ihnen wissenschaftlich beraten. Die daraus resultierenden Gutachten unterstützen den kontinuierlichen Lernprozess. Sie tragen außerdem dazu bei, fachliche Fragen frühzeitig zu klären, offene Punkte sichtbar zu machen und Empfehlungen des NBG auf eine fundierte Grundlage zu stellen. ERKUNDUNGSMETHODEN IM STANDORTAUSWAHLVERFAHREN (04/2026) Nach 2027 sollen die möglichen Standortregionen für ein Endlager erkundet werden. Mit welchen Methoden kann dies erfolgen und sind Erkundungsbergwerke dafür wirklich notwendig? Das NBG beauftragte die Fraunhofer- Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (IEG), diesen Fragen nachzugehen. Zentrale Ergebnisse Das Gutachten zeigt auf, dass über- und untertägige Erkundungen unterschiedliche räumliche Dimensionen betreffen. Erkenntnisse aus internationalen Untertagelaboren sind zwar methodisch übertragbar, müssen aber an die lokalen geologischen Bedingungen angepasst werden. Die Erkundung per Bergwerk liefert wertvolle Direktbeobachtungen, ist jedoch sehr kosten-, risiko- und zeitintensiv. Im Tongestein und Steinsalz reicht der aktuelle Stand der Technik aus, um alle relevanten Daten zuverlässig über Bohrungen zu gewinnen. Das NBG beauftragte Peter Achtziger-Zupancic (rechts) von der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (IEG), Erkundungsmethoden für den Vergleich potenzieller Standortregionen zu bewerten. Ein Bergwerk bringt hier kaum Mehrwert. Bei Kristallin hingegen kann ein Erkundungsbergwerk in Endlagergröße nötig sein. Für den jetzigen Verfahrensschritt ist ein Erkundungsbergwerk insgesamt nicht notwendig. Es kann erst zu einem späteren Zeitpunkt relevant werden, wenn ein potenzieller Standort feststeht und die Detailplanung weiter konkretisiert wird. TÄTIGKEITSBERICHT 2026 Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. METHODENENTWICKLUNG FÜR DIE REPRÄSENTATIVEN VORLÄUFIGEN SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN (10/2025) Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) feilt an ihren Methoden, um Teilgebiete weiter eingrenzen und bis Ende 2027 Standortregionen vorschlagen zu können. Die Sachverständigengruppe des NBG betrachtete diese Methodik näher. Zentrale Ergebnisse Die entwickelten Kriterien bieten eine gute Basis für die Sicherheitsuntersuchungen aller Wirtsgesteine. Für Tongestein und Steinsalz in flacher Lagerung wurden die Abläufe bereits getestet, sind aber noch nicht vollständig dokumentiert. Dank deutlicher Fortschritte bei der Analyse der Gebiete ist die Bestimmung der Standortregionen bis Ende 2027 zu erwarten. Während die ersten beiden Prüfschritte die Gebiete bereits stark reduzierten, wurden die Prozesse für die Schritte 3 und 4 verfeinert. Ziel ist nun, Gebiete mit den größten Sicherheitsreserven zu identifizieren – sogenannte Kategorie-A- Gebiete. Dies erscheint grundsätzlich für alle Wirtsgesteine möglich. Neue Software-Tools sollen künftig dazu beitragen, besonders geeignete Gebiete transparent und vergleichbar einzuschätzen. Zudem sichern Wirtsgesteinskoordinatorinnen und -koordinatoren der BGE die Qualität der Arbeitsschritte intern wie extern ab. Ein neues geologisches Risikoregister ergänzt zusätzliche Faktoren, die nicht in den Kriterienkatalogen berücksichtigt werden. Seit Gründung des NBG sind mehr als 50 Gutachten entstanden. Im aktuellen Berichtszeitraum kamen sieben neue Gutachten hinzu. RECHTSGUTACHTEN ZUM VERGLEICHENDEN VERFAHREN GEMÄSS STANDAG (06/2025) Um den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit zu finden, muss man das Für und Wider von unterschiedlichen Orten vergleichen und abwägen. Wie dieser Vergleich rechtlich einzuordnen ist und welche Folgen ein fehlender Vergleich hätte, untersuchte Ulrich Wollenteit in einem Rechtsgutachten für das NBG. Zentrale Ergebnisse Das Standortauswahlverfahren folgt einer durchgängig vergleichenden Logik unter dem Primat der Sicherheit. Zu vergleichen sind die drei Wirtsgesteine (Salz, Ton, Kristallin) sowie zwei Typen von Endlagersystemen: Typ 1 setzt auf die Geologie als Barriere durch einen oder mehrere einschlusswirksame Gebirgsbereiche (ewG), Typ 2 (bei Kristallin) setzt zusätzlich auch auf technische Barrieren wie den Behälter. Das Standortauswahlgesetz nennt keinen konkreten Zeitpunkt für diese Vergleiche. Sie müssen spätestens mit dem finalen Standortvorschlag vorliegen. Die Methodik dafür sollte so früh wie möglich entwickelt werden. Die derzeit gesetzlich geforderte Prüftiefe reicht für einen solchen wirtsgesteinsübergreifenden Vergleich unterschiedlicher Endlagersysteme jedoch noch nicht aus. Rechtlich lässt sich die BGE vorab nicht zu diesen Vergleichen verpflichten, da gerichtlicher Rechtsschutz erst am Ende der Phasen 2 und 3 vorgesehen ist. DIE SUCHE NACH EINEM ENDLAGERSTANDORT IST EINE GEOLOGISCHE AUFGABE, AUCH DESWEGEN, WEIL GEOLOGEN SICH MIT EWIGKEITEN BEFASSEN. WIR LERNEN AUS DER VERGANGENHEIT UND VERSUCHEN, ES IN DIE ZUKUNFT ZU ÜBERTRAGEN. – Maria-Theresia Schafmeister Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 33 – Zentrale Ergebnisse Die von der BGR entwickelte Methode ist sinnvoll, wissensbasiert und robust. Die BGE wendet sie derzeit unverändert an. Sie erlaubt es, die Teilgebiete in Salzstöcken systematisch zu bewerten, wodurch sich die Zahl der weiter zu untersuchenden Salzstöcke voraussichtlich von 60 auf etwa 40 reduziert. Stuft die Methode einen Salzstock als weniger günstig ein, bedeutet dies jedoch kein automatisches Ausscheiden. Die Methode ist nur ein Schritt von vielen, und kein Salzstock wird alle betrachteten Faktoren optimal erfüllen. Zudem liefert sie keine exakte Vorhersage über den inneren Aufbau der Salzstöcke. Sie ersetzt daher keinesfalls die spätere standortspezifische Erkundung durch Bohrungen oder Bergwerke. Es sollte eine grundsätzliche Dokumentation und eine Bewertung des Risikos für eine Bewegung von Gas durch Salzstöcke vorgenommen werden. Diese sollte unabhängig von der begutachteten „Internbaustudie“ sein. STUDIENBEWERTUNG ZUM EINFLUSS VON SCHMELZWASSER UND RINNEN AUF DIE MINDESTTIEFE EINES ENDLAGERS (03/2025) Die BGR veröffentlichte im März 2023 die Studie „Pleistozäne subglaziale Rinnen: Tiefe, Verbreitung und Bedeutung für die Mindesttiefe eines Endlagers“. Die sogenannte Studie „Suchtiefe“ liefert Grundlagen, um besser abschätzen zu können, wie tief die Erosion in zukünftigen Eiszeiten reichen kann. Dies ist für die Endlagersuche relevant: Durch das Schmelzwasser unterhalb von Gletschern können tiefe Rinnen entstehen und so das wasserlösliche Steinsalz als potenzielles Wirtsgestein für ein Endlager beeinträchtigen. Die BGE wird sich bei ihren Untersuchungen an den Ergebnissen dieser Studie orientieren. Der NBG-Sachverständige Michael Weber Sinnvoll, wissenschaftsbasiert und robust - So bewerten die Gutachterinnen und Gutachter die Methoden von BGR und BGE. Fehlen die Vergleiche dann, liegt ein Verfahrensfehler vor. Das Verfahren müsste zurückversetzt und der Fehler durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen der Rechtsaufsicht oder durch den Gesetzgeber selbst korrigiert werden. STUDIENBEWERTUNG ZUM INNEREN AUFBAU UND DER BARRIEREFUNKTION VON STEINSALZ (03/2025) Der innere Aufbau von Salzstöcken hat großen Einfluss darauf, ob sie als Endlager geeignet sind oder nicht. Zugleich ist dieser innere Aufbau geologisch schwierig zu erkunden. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hatte im März 2024 die Studie „Entwicklung einer Methode zur Bewertung von Wirtsgesteinsanteilen mit Barrierefunktion und der Internbauvariabilität in Salzstrukturen“ veröffentlicht. Diese sogenannte „Internbaustudie“ gibt der BGE die Möglichkeit, die 60 Teilgebiete in Salzstöcken hinsichtlich ihres inneren Aufbaus und ihrer geologischen Zusammensetzung systematisch zu bewerten. Der NBG- Sachverständige Michael Weber hatte Einsicht in die Unterlagen der BGE genommen. Die NBG-Sachverständigen (von links) Michael Weber, Jürgen Grötsch und Jan Behrmann stellen regelmäßig ihre Ergebnisse in NBG-Sitzungen vor. TÄTIGKEITSBERICHT 2026 Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. nahm Einsicht in die Unterlagen der BGE und tauschte sich mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der BGR zu deren Studie aus. Zentrale Ergebnisse Die Methoden von BGR und BGE sind sinnvoll, wissenschaftsbasiert und robust. Offen bleibt jedoch, ob künftige Eiszeiten die der Vergangenheit übertreffen könnten. Als Puffer gegen diese Ungewissheit ließe sich eine stärkere potenzielle Erosion annehmen. Bislang wurde keiner der 60 Salzstöcke ausgeschlossen. Da die Methodenentwicklung für spätere Prüfungen aber noch läuft, sind Ausschlüsse zu einem späteren Zeitpunkt weiterhin möglich. Die BGE muss ihre Grundlagendaten laufend aktualisieren und Lücken füllen. Die größte Herausforderung bleibt, die Datenbasis zu vereinheitlichen, um Ungewissheiten besser darzustellen. AKTUELLE BEWERTUNG DER STRATEGISCHEN UMWELTPRÜFUNG FÜR DAS NATIONALE ENTSORGUNGSPROGRAMM (02/2025) Wie können bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle in Deutschland sicher und verantwortungsvoll entsorgt werden? Die Strategie der Bundesregierung dazu wird im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) festgehalten. Es wurde im August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen und ist WENN ES UNS GELINGEN SOLLTE, BEI SO EINEM SCHWIERIGEN THEMA EINE LÖSUNG ZU FINDEN, BEI DENEN AM ENDE ALLE SAGEN: ‚JA, DAS IST DIE VERNÜNFTIGSTE LÖSUNG,‘ DANN KÖNNEN WIR DAS AUCH BEI ALLEN ANDEREN DINGEN SCHAFFEN. DIE ENDLAGERSUCHE IST DER ULTIMATIVE TEST, OB EINE GESELLSCHAFT RESONANZFÄHIG SEIN KANN. – Hartmut Rosa regelmäßig, mindestens alle zehn Jahre, zu überprüfen. Vor der nächsten geplanten Aktualisierung beauftragte das NBG Gesa Geißler und Johann Köppel (vor seiner NBG-Mitgliedschaft) von der Technischen Universität Berlin mit einer gutachterlichen Bewertung. Untersucht wurde, ob der geplante Prüfungsumfang den Anforderungen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) entspricht. Zudem wurde geprüft, inwieweit verschiedene Szenarien und Alternativen auf dem Weg zu einer sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle betrachtet werden müssen. Zentrale Ergebnisse Der Prüfumfang der SUP richtet sich nach EU-Recht. Sämtliche „vernünftige“ Alternativen zur Zielerreichung müssen transparent und fundiert geprüft werden. Auch eine Einordnung als „nicht vernünftige“ Alternative erfordert hierbei eine hinreichende Begründung. Programmatische Fragen dürfen nicht auf spätere Ebenen verlagert werden. Die SUP muss bereits so grundlegend ansetzen, dass sie nachfolgende Genehmigungen entlastet und klare Vorgaben schafft. Herausforderung Zwischenlagerung: Der Zeitplan der Endlagersuche passt nicht zur aktuellen Zwischenlagerstrategie. Nötig sind zeitliche Szenarien für eine deutlich längere Zwischenlagerung, 35 GUTACHTEN Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 35 – GEOLOGISCHE 3D-MODELLE IN DEN REPRÄSENTATIVEN VORLÄUFIGEN SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN (02/2025) Dreidimensionale geologische Modelle sind essenziell bei der Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort. Sie helfen der BGE, den Untergrund besser zu verstehen und Gebiete im Standortauswahlverfahren fachlich einzuordnen. Die NBG-Sachverständige Magdalena Bottig hatte diese Modellierarbeiten näher untersucht. Zentrale Ergebnisse Die BGE arbeitet bei den geologischen 3D-Modellen höchst sorgfältig, transparent und auf Basis akribisch gesammelter Daten. Zwar nutzen alle Modelle etablierte Software und standardisierte Abläufe, ihre Datendichte variiert jedoch je nach historischer Rohstofferkundung. Die Modelle der geologischen Dienste bieten ein solides Fundament, das die BGE kompetent und unter Einbeziehung aller Daten prüft und verfeinert. Interne Kontrollen sichern die Qualität, während Ungewissheiten meist beschreibend oder – wo möglich – rechnerisch erfasst werden. Der fachliche Austausch zwischen der BGE und den Landesämtern sollte systematisiert werden, um deren große Regionalexpertise besser zu nutzen. DIE SUCHE IST IN DER SPUR, ABER NICHT IM ZEITPLAN. WENN MAN DEN PROZESS BESCHLEUNIGEN WILL, DANN DARF MAN SICH NICHT SCHEUEN, ENTSCHEIDUNGEN, DIE OHNE QUALITATIVE VERLUSTE GETROFFEN WERDEN KÖNNEN, AUCH ZU TREFFEN. – Alexander König NACH MEINEM VERSTÄNDNIS SOLLTE DIE ENDLAGERSUCHE ZÜGIGER VONSTATTENGEHEN – LANGSAMERE PROZESSE HABEN NICHT PER SE GRÖSSERE GLAUBWÜRDIGKEIT. – Barbara Hendricks da sich deren Umweltauswirkungen, Langzeitsicherheit der Behälter und Bedrohungsszenarien je nach Konzept stark unterscheiden. NaPro und SUP 2025 sollten hierzu eine Orientierung geben. Herausforderung Energiewende & Alternativtechnologien: Gesellschaftliche Debatten über das Ende der Kernenergie erfordern eine vertiefte Prüfung. Auch kontroverse Alternativen wie die Transmutation müssen sorgfältig erörtert werden. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit der gewählten Strategie und verhindert, dass Versäumnisse spätere Verfahrensebenen belasten. Auf dem Forum Endlagersuche in Hannover präsentierte die NBG-Sachverständigengruppe ihr Gutachten zur angewandten Methodik der BGE zur Eingrenzung der Teilgebiete. TÄTIGKEITSBERICHT 2026 Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. GEOLOGISCHE 3D-MODELLE IN DEN REPRÄSENTATIVEN VORLÄUFIGEN SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN (02/2025) Dreidimensionale geologische Modelle sind essenziell bei der Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort. Sie helfen der BGE, den Untergrund besser zu verstehen und Gebiete im Standortauswahlverfahren fachlich einzuordnen. Die NBG-Sachverständige Magdalena Bottig hatte diese Modellierarbeiten näher untersucht. Zentrale Ergebnisse Die BGE arbeitet bei den geologischen 3D-Modellen höchst sorgfältig, transparent und auf Basis akribisch gesammelter Daten. Zwar nutzen alle Modelle etablierte Software und standardisierte Abläufe, ihre Datendichte variiert jedoch je nach historischer Rohstofferkundung. Die Modelle der geologischen Dienste bieten ein solides Fundament, das die BGE kompetent und unter Einbeziehung aller Daten prüft und verfeinert. Interne Kontrollen sichern die Qualität, während Ungewissheiten meist beschreibend oder – wo möglich – rechnerisch erfasst werden. Der fachliche Austausch zwischen der BGE und den Landesämtern sollte systematisiert werden, um deren große Regionalexpertise besser zu nutzen. DIE SUCHE IST IN DER SPUR, ABER NICHT IM ZEITPLAN. WENN MAN DEN PROZESS BESCHLEUNIGEN WILL, DANN DARF MAN SICH NICHT SCHEUEN, ENTSCHEIDUNGEN, DIE OHNE QUALITATIVE VERLUSTE GETROFFEN WERDEN KÖNNEN, AUCH ZU TREFFEN. – Alexander König NACH MEINEM VERSTÄNDNIS SOLLTE DIE ENDLAGERSUCHE ZÜGIGER VONSTATTENGEHEN – LANGSAMERE PROZESSE HABEN NICHT PER SE GRÖSSERE GLAUBWÜRDIGKEIT. – Barbara Hendricks Da Qualitätsprüfungen tiefe Gebietskenntnisse erfordern, reicht eine kurze Akteneinsicht für NBG-Sachverständige oft nicht aus. Die Begleitung durch BGE- Modellierer ist daher wichtig, um Fragen zügig zu klären. Die BGE baut einen wertvollen Datenschatz auf. Diese qualitätsgeprüften Untergrunddaten müssen unbedingt an die geologischen Dienste und die Allgemeinheit zurückfließen, um die künftige Forschung zu unterstützen. Welche Rolle 3D-Modelle bei der Endlagersuche spielen, begutachtete für das NBG die Sachverständige und Geologin Magdalena Bottig. Alle Gutachten, die im Auftrag des NBG veröffentlicht wurden, können auf der NBG-Website eingesehen werden: https://bit.ly/41YhoKp WAS LEISTEN DIE SACHVERSTÄNDIGEN FÜR DAS NBG? Die unabhängige Sachverständigengruppe des NBG berät das Gremium wissenschaftlich und fachlich. Dafür sichtet sie geologische Daten – teilweise auch noch nicht veröffentlichte Unterlagen – und prüft stichprobenartig, ob diese im Standortauswahlverfahren sachgerecht berücksichtigt werden. Mit diesem unabhängigen Blick von außen trägt die bis zu fünfköpfige Sachverständigengruppe zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei. Zugleich gibt sie dem NBG wichtige fachliche Einschätzungen zur Arbeit der Verfahrensakteure. Im März 2025 konnten die Rahmenverträge für Jan Behrmann, Jürgen Grötsch und Michael Weber verlängert werden. Vervollständigt wird die Sachverständigengruppe durch Magdalena Bottig und Peter Grathwohl, die seit März 2024 für das NBG tätig sind. WAS LEISTEN SIE NICHT? Die Sachverständigengruppe führt keine umfassenden Tiefenprüfungen und keine detaillierten regionalen Analysen großer geologischer Datenmengen durch. Diese Aufgaben liegen im Verantwortungsbereich der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD). 37 GUTACHTEN Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 37 – Lisa Seidel, Bereichsleiterin Standortauswahl bei BGE, empfing das NBG im Mai 2026 in Peine. Das Gremium verschaffte sich hier unter anderem einen Überblick über die aktuellen Arbeiten im Bereich Behälterentwicklungen. Akteneinsichten bei den Akteuren AKTENEINSICHT BEI DER BGE Im vorliegenden Berichtszeitraum nahmen Vertreterinnen oder Vertreter des NBG an 17 Tagen Einsicht in Unterlagen bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Peine oder Berlin. Neben Gremienmitgliedern und Mitarbeitenden der Geschäftsstelle waren auch vom NBG beauftragte Sachverständige beteiligt. Die Sachverständigen untersuchten beispielsweise, wie die BGE geologische Modelle erarbeitet oder die Kriterien für die Sicherheitsuntersuchungen in den Wirtsgesteinen entwickelt und anwendet. Die daraus resultierenden Gutachten (siehe Seite 32) können auf der NBG-Website eingesehen werden. AKTENEINSICHT BEIM BASE Seit Ende 2024 besteht auch mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eine Verfahrensvereinbarung zur Einsicht in Akten und Unterlagen. Auf dieser Grundlage verschafft sich das NBG regelmäßig Einblicke in zentrale Arbeitsbereiche des BASE. Dazu gehörten insbesondere die Vorbereitungen der regionalen Öffentlichkeits- und Jugendbeteiligung, die Aufsichtstätigkeit und ihre zeitlichen Eckpunkte sowie organisatorische und rechtliche Fragen im weiteren Standortauswahlverfahren. Während der Zugang zu bestimmten Unterlagen für die Öffentlichkeit beschränkt ist, darf das Nationale Begleitgremium (NBG) als unabhängige Kontrollinstanz alle Dokumente einsehen. Diese Einsichtnahmen ermöglichen es dem Gremium, fachliche Fragen, Unstimmigkeiten oder mögliche Klärungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und gegenüber den zuständigen Akteuren anzusprechen. Dadurch stärkt das NBG Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen in das Standortauswahlverfahren. Alle Termine von Akteneinsichten beim BASE und bei der BGE sind auf der NBG-Website dokumentiert: https://bit.ly/41Hz7pE TÄTIGKEITSBERICHT 2026 Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Aktuelle Stellungnahmen Mit regelmäßigen Stellungnahmen und Empfehlungen bringt das NBG fachliche Expertisen, kritische Fragen und Verbesserungsvorschläge in das Standortauswahlverfahren ein. Es macht Hintergründe nachvollziehbar, ordnet Argumente ein und benennt Punkte, die aus Sicht des Gremiums für Transparenz, Beteiligung und Verfahrenssicherheit besonders wichtig sind. Damit trägt das NBG zu einem sachlichen öffentlichen Dialog bei. OPTIMIERUNGSMÖGLICHKEITEN IM STANDORTAUSWAHLVERFAHREN (09/2025) Das NBG setzte sich mit Vorschlägen zur Beschleunigung der Standortsuche auseinander. Es erkannte den Bedarf für ein zügigeres Verfahren an, betonte jedoch, dass Transparenz, Beteiligung und rechtliche Sicherheit dabei nicht geschwächt werden dürfen. Zentrale Positionen Chancen nutzen: Generationengerechtigkeit und alternde Zwischenlager machen Tempo notwendig. Beteiligung wahren: Die Reduktion von drei auf zwei Phasen darf die Rechte der Regionen nicht beschneiden. Sicherheit statt Eile: Der Verzicht auf Erkundungsbergwerke muss rechtlich und geologisch abgesichert sein, um spätere, fatale Rückschritte zu vermeiden. Gutachten starten: Das NBG lässt Kernfragen zu Rechtssicherheit und Geologie bereits extern prüfen. Im Berichtszeitraum hat das NBG sieben Stellungnahmen und Empfehlungen veröffentlicht. UMWELTAUSSCHUSS DES THÜRINGER LANDTAGES (09/2025) Das NBG äußerte sich bei einer Thüringer Landtagsanhörung zum Status der Standortsuche. Es bewertete den aktuellen Verfahrensstand, Beschleunigungsdebatten und die schwindende Bürgerbeteiligung im Verfahren. Zentrale Positionen Sorgsame Beschleunigung: Erste Regionen werden Ende 2027 benannt. Schnelligkeit darf das Vertrauen nicht gefährden. Beteiligung stärken: Die künftigen Regionalkonferenzen müssen gut vorbereitet werden. Die junge Generation muss durch geeignete Methoden in das Verfahren eingebunden werden. NBG-Schwächung: Die seit Jahren ausbleibende Nachbesetzung des NBG verringert die öffentliche Akzeptanz des Gremiums. DAS BESONDERE AM NBG IST SEINE ROLLE IM VERFAHREN. WIR SIND MIT VIELEN RECHTEN AUSGESTATTET UND SIND DAMIT EIN ECHTES SCHWERGEWICHT IM PROZESS DER STANDORTAUSWAHL. – Arnjo Sittig 39 STELLUNGNAHMEN Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 39 – NATIONALES ENTSORGUNGSPROGRAMM (07/2025) Das NBG nahm kritisch zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) Stellung. Es mahnte deutliche Nachbesserungen bei Transparenz, Risikovorsorge und Beteiligung an. Zentrale Positionen Bürgerbeteiligung erschwert: Versteckte Fristen und Barrieren behindern die Öffentlichkeit bei der Umweltprüfung. Szenarien fehlen: Eventualitäten wie ein Scheitern von Asse II oder Schacht Konrad werden komplett ausgeblendet. Lückenhafte Alternativen: Andere Entsorgungswege und Langzeit- Zwischenlagerkonzepte werden kaum geprüft. Sicherheitsrisiken: Neue Bedrohungen wie Drohnenangriffe oder Sabotage fehlen im Konzept. Das NBG zog erneut Bilanz zum Standortauswahlverfahren und sprach Empfehlungen an den Deutschen Bundestag aus. VERFAHREN DER PARTITIONIERUNG UND TRANSMUTATION (07/2025) Das NBG äußerte sich kritisch zur Partitionierung und Transmutation (P&T) hoch radioaktiver Abfälle. Es warnte davor, die Endlagersuche zugunsten einer auf absehbare Zeit nicht großtechnisch verfügbaren Technologie zu verzögern. Zentrale Positionen Unreife Technik: Großtechnische Anlagen existieren nicht; die Umsetzung ist rein spekulativ. Finanzrisiko: Immense Kosten überlasten den KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung; eine Zweckentfremdung droht. Kein Allheilmittel: Ein Endlager bleibt unverzichtbar; die Menge schwachaktiver Abfälle steigt sogar. Gefahren: Es drohen Störfälle und Missbrauchsrisiken bei kernwaffenfähigem Material. Fazit: Die direkte Endlagerung muss konsequent und zügig weiterverfolgt werden. ENDLAGERBEZOGENE FORSCHUNG IN DEUTSCHLAND (06/2025) Das NBG legte Positionen für eine konsequent wissenschaftsbasierte Standortsuche vor. Für ein verlässliches Verfahren forderte es eine unabhängige, solide finanzierte und transparente Forschungslandschaft. IM INTERNATIONALEN VERGLEICH IST DIE GROSSE SORGFALT DER DEUTSCHEN ENDLAGERSUCHE NICHT VON DER HAND ZU WEISEN. DIE ÜBERRASCHEND VERÄNDERTEN ZEITACHSEN HABEN ALLERDINGS DEM VERTRAUEN IN DIE BEFASSTEN INSTITUTIONEN NICHT GUTGETAN. DIES GILT ES ERNEUT ZU STÄRKEN. – Johann Köppel Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Zentrale Positionen Forschungsautonomie: Mehr ergebnisoffene Grundlagenforschung statt dominierender Auftragsstudien durch die Behörden. Partizipation: Die Zivilgesellschaft über Citizen Science frühzeitig einbinden sowie Interdisziplinarität und Sozialwissenschaften stärken. Bildung und Nachwuchs: Das Thema breiter in Schulen verankern und ein fächerübergreifendes Institut für Expertinnen und Experten gründen. Gesamtblick: Den kompletten Entsorgungspfad von der Entstehung bis zum Verschluss erforschen. EMPFEHLUNGEN DER ENTSORGUNGSKOMMISSION ZUM STANDORTAUSWAHLVERFAHREN (03/2025) Das NBG äußerte sich zu den Beschleunigungsvorschlägen der Entsorgungskommission (ESK) für die Standortsuche. Das Gremium warnte vor vorschnellen Festlegungen und betonte die Notwendigkeit eines wissenschaftsbasierten, vergleichenden und ergebnisoffenen Verfahrens. Zentrale Positionen Kein Vorab-Ausschluss: Wirtsgesteine wie Kristallin dürfen nicht vorab pauschal aussortiert werden. Die Auswahl muss rein datenbasiert durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erfolgen. Keine Ranglisten: Alle Regionen müssen ohne Priorisierung gleichwertig erkundet werden – allerdings flankiert von klaren Abbruchkriterien. Technik nutzen: Übertägige Erkundung spart zwar Zeit, eine Verengung auf „einfache“ Gesteine ist aber verfrüht. Klaus-Jürgen Röhlig skizzierte dem NBG die wichtigsten Ergebnisse der frisch veröffentlichten Stellungnahme der Entsorgungskommission. ENTWICKLUNG DES FORSCHUNGSFÖRDERPROGRAMMS DES BUNDESUMWELTMINISTERIUMS FÜR DIE NUKLEARE SICHERHEIT (01/2025) Das NBG gab Feedback zum neuen Forschungsförderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMUKN). Es forderte eine strategische Ausrichtung, die den vollzogenen Atomausstieg und den langfristigen Fachkräftebedarf konsequent abbildet. Zentrale Positionen Ganzheitlicher Blick: Den kompletten Entsorgungspfad von der Zwischenlagerung bis zum Verschluss über flexible Szenarien erforschen. Mittel fokussieren: Gelder allein für Rückbau und Entsorgung nutzen – keine Forschung zu Kernfusion oder neuen Reaktoren. Nachwuchs sichern: Ausbildung und Studiengänge in Geowissenschaften und Kerntechnik aktiv fördern. Anpassungen: Realistische (längere) Zeitpläne, Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), neue Bedrohungen (beispielsweise Drohnen) und die regionale Bürgerbeteiligung priorisieren. Alle bisherigen Stellungnahmen und Empfehlungen können auf der NBG-Website eingesehen werden: https://bit.ly/41BV60Z Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 41 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bald werden zwei Drittel der Deutschen älter als 60 Jahre sein. Tendenz steigend. Die vergleichsweise wenigen jungen Menschen von heute müssen dann das Bergwerk bauen, Genehmigungen beantragen und radioaktive Abfälle aus den Zwischenlagern an ihren finalen Standort bringen. Eine enorme Verantwortung, die wir ihnen vererben. ECHTE BETEILIGUNG STATT „BETEILIGUNGSWASHING“ „Junge Menschen sind wahnsinnig politisch, aber die Politik schafft es nicht, sie anzusprechen“, brachte es der 19-jährige Kommunalpolitiker Benedikt Döllmann auf den Punkt. Das NBG versuchte es als Brückenbauer zwischen Politik und Jugend. Denn klassische, formelle Formate griffen immer mehr ins Leere. Stattdessen sei „aufsuchende Beteiligung“ gefragt. Die Akteure müssten dorthin gehen, wo die Jugend ist – in Schulen, Vereine oder auf Plattformen wie TikTok. Veranstaltung: Endlagersuche als Mehrgenerationenaufgabe Die Suche nach einem Endlagerstandort ist ein nationales Jahrhundertprojekt, dessen Zielgerade erst kommende Generationen erreichen werden. Doch wie gewinnt man junge Menschen für eine Aufgabe, die sie nicht verursacht haben, aber vollenden müssen? Am 17. Mai 2025 setzte das Nationale Begleitgremium (NBG) in Berlin genau hier an. Die Veranstaltung „Die Zukunft im Blick: Endlagersuche als Mehrgenerationenaufgabe“ suchte nach Wegen, die Standortsuche als echtes Generationenprojekt zu verankern. Baro Vicenta Ra Gabbert, Juristin und stellvertretende Vorsitzende im Bundesjugendkuratorium, warnte eindringlich vor „Beteiligungswashing“. Junge Menschen forderten echte Wirksamkeitserfahrungen. Ihr Input müsse spürbare Folgen im Verfahren haben, sonst drohe Frustration. In drei intensiven Workshops erarbeiteten die Teilnehmenden konkrete Lösungen: Vom Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für den jahrzehntelangen Wissenstransfer bis hin zur strukturellen Verankerung von Jugendquoten in den kommenden Regionalkonferenzen. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beteiligungskonzepte sollten nicht für, sondern mit jungen Menschen entwickelt werden. Sie kennen ihre eigene Lebenswirklichkeit am besten, betonte Eliza Diekmann- Cloppenburg, Bürgermeisterin von Coesfeld, in ihrer Keynote. Darin brachte sie einige Beispiele aus der kommunalen Praxis mit. VON DER OHNMACHT ZUM TATENDRANG Die Botschaft der Veranstaltung ist klar: Die Standortsuche für ein Endlager ist nicht nur eine Last, sondern auch eine Chance für unsere Demokratie. Wenn der Dialog zwischen den Generationen gelingt, wird aus einem der wohl größten Entsorgungsprobleme unserer Geschichte ein Vorzeigeprojekt für gesellschaftlichen Zusammenhalt. ICH BIN IM NBG, WEIL ICH SEHR NAH AN DER JUNGEN GENERATION DRAN BIN UND IHRE INTERESSEN AKTIV IN DIE MITGESTALTUNG DES STANDORTAUSWAHLVERFAHRENS EINBRINGEN MÖCHTE. DIESE EHRENAMTLICHE ARBEIT IST FÜR MICH ALS 16-JÄHRIGE EIN RICHTIG GROSSES ABENTEUER. – Franka Leininger Die Highlights der Veranstaltung in Bildern sowie die komplette Veranstaltungsaufzeichnung können auf der NBG-Website nachgeschaut werden: https://bit.ly/3SIh5mj Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 43 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. SPITZENFORSCHUNG IN DRESDEN Den ersten Halt machte das NBG im Juni 2025 im Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf und sprach dort mit Menschen, die zum Thema forschen. Neben Einblicken in die Mikrobiologie von Endlagern stand die Standortsuche in Sachsen im Fokus. Zentrales Ergebnis: Das NBG verabschiedete eine Stellungnahme zur Stärkung der endlagerbezogenen Forschung in Deutschland. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, plädiert das Gremium für eine bessere Nachwuchsförderung, „positives Framing“ der Standortsuche und eine stärkere Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in wissenschaftliche Fragestellungen. Veranstaltungsreihe: NBG vor Ort Wie können betroffene Regionen aktiv mitgestalten, wenn es um ihre Zukunft geht? Welche Rolle spielen dabei Verantwortung und Beteiligung? Wo steht das Verfahren zur Standortsuche aktuell und was bedeutet das für die eigene Region? Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „NBG vor Ort” reist das Gremium durch die Bundesrepublik und möchte Anregungen und Wünsche verschiedenster Menschen während des Standortauswahlverfahrens sammeln. Wer die Standortsuche voranbringen will, muss den Schreibtisch verlassen und zu den Menschen gehen. Zuhören, lernen, neue Impulse bekommen – mit diesem Ziel reiste das NBG zum Helmholtz-Zentrum in den Freistaat Sachsen. Nah dran und im Dialog mit den Menschen. Das NBG besuchte im Rahmen der Veranstaltungsreihe „NBG vor Ort“ drei Regionen in Deutschland. Die Reihe soll fortgesetzt werden. – Markus Dröge AB ENDE 2027 WIRD DIE ÖFFENTLICHE KOMMUNIKATION IN DEN REGIONEN, DIE IN DIE ENGERE WAHL KOMMEN, IMMER WICHTIGER. OHNE EINE BREITE, SACHLICHE INFORMATION UND DISKUSSION KANN UNSER ZIEL NICHT ERREICHT WERDEN: WEITMÖGLICHE AKZEPTANZ DES BESTMÖGLICHEN STANDORTES FÜR EIN ENDLAGER. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Region, deren Engagement beim Standortauswahlverfahren bundesweit Bedeutung erlangt hat, dient einmal mehr als Motor für partizipatives Lernen. Um gemeinsam zurück, aber auch nach vorn zu schauen, reiste das NBG zwei Tage ins Wendland. Auf der didacta in Köln sammelte das NBG Ideen, wie das Thema Standortsuche in den Bildungsalltag integriert und demokratische Kompetenzen gefördert werden können. Im Dossier zur Veranstaltungsreihe können alle Ergebnisse der Veranstaltungen nachgelesen sowie die Veranstaltungsaufzeichnungen angeschaut werden: https://bit.ly/4eR0Tro AUF DEN SPUREN DES WIDERSTANDS IM WENDLAND In Lüchow diskutierte das Gremium im September 2025 mit rund 100 Menschen aus dem Wendland, wie echte Mitsprache gelingen kann und wie die kommenden Regionalkonferenzen gestaltet sein sollten, damit sie Beteiligung ermöglichen. Gorleben und das Wendland sind dabei der historische Schlüssel: Der 50-jährigen Protestgeschichte verdankt das heutige wissenschaftsbasierte Suchverfahren und vermutlich auch das NBG seine Existenz. Die Ergebnisse in Kürze: Wirksame Beteiligung lässt sich nicht „auf Schnips“ verordnen, sondern erfordert Augenhöhe. Zudem braucht es vertrauenswürdige Anlaufstellen direkt vor Ort, um die Menschen zu erreichen. Schließlich zeigt die Geschichte des Wendlands, dass Protest eine Gesellschaft nicht spalten muss, sondern durch gelebte Solidarität resilienter macht. NACH KÖLN FÜR DEN BILDUNGSAUFTRAG „ENDLAGERSUCHE“ Das machen wir dann morgen!? Wie demokratische Bildung schon heute junge Menschen erreichen kann, wollte das NBG auf der Bildungsmesse didacta erfahren. Das Gremium war dort im März 2026 gleich mit zwei Programmpunkten vertreten: einer Podiumsdiskussion und einem Workshop. Die Gespräche machten deutlich, dass gesellschaftliche Verantwortung dort wächst, wo aufgeklärt wird und Themen direkt an die Lebenswelt anknüpfen. Eine Idee war, dass komplexe Inhalte wie ein Puzzle in anschaulichen Einheiten vermittelt werden sollten. Auch Lernformate außerhalb des Klassenzimmers seien enorm wichtig. Lehrkräfte sollten zudem durch praxisnahe Angebote gestärkt werden, um sensible politische Debatten souverän im Unterricht zu moderieren und so demokratische Kompetenzen aktiv zu fördern. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 45 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Aufklärung statt Angst: Populismus und die Atommüllendlager 02.05.2025 Hannover Fake News, alternative Fakten und Verschwörungsbehauptungen – die aktuellen populistischen Tendenzen sind auch eine Gefahr für den faktenbasierten Prozess der Standortauswahl. Wie es gelingen kann mit diesen Herausforderungen umzugehen, diskutierte das NBG auf dem Evangelischen Kirchentag in Hannover gemeinsam mit rund 30 interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Was sagen die Geologischen Landesdienste zum Stand der Endlagersuche? 12.11.2025 Online Einmal im Jahr stellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihre Arbeitsstände vor. Die Aufmerksamkeitskurve steigt und damit Neugier und Spannung. Welche Gebiete taugen prinzipiell für ein Endlager und welche nicht? Die Ergebnisse sind zwar nur vorläufig, aber das Interesse groß. Das NBG hat diese wichtige Wegmarke wieder in einer eigenen Veranstaltung geologisch unter die Lupe genommen. Zwischenlagerung – Arbeitswerkstatt 25.04.2025 Berlin Das NBG lud kommunale und bundesweite Akteure, Verbände und Standortinitiativen zur ersten Arbeitswerkstatt Zwischenlagerung ein. Ziel war es, gemeinsame Themen der Zwischenlagerung zu identifizieren, um standortübergreifend Wissen zu generieren und entsprechende Schlussfolgerungen an Politik, Verwaltung und Unternehmen heranzutragen. Das NBG organisiert regelmäßig zu ausgewählten thematischen Schwerpunkten eigene Veranstaltungen – mal in Präsenz, mal digital. Neben den bereits vorgestellten haben im Berichtszeitraum sechs weitere Veranstaltungen stattgefunden. Weitere Veranstaltungen in der Übersicht 2025 Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Rückblick 4. Forum Endlagersuche 24.11.2025 Online Wie die Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen der gesetzlich verankerten Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen aussieht, hatte der Gesetzgeber offengelassen. Das Forum Endlagersuche schließt diese „Beteiligungslücke“. Direkt im Anschluss an das Forum tauschte sich das NBG mit rund 60 Menschen aus, die in Hannover dabei waren. Lob und Kritik zum Forum waren hier erwünscht. NBG-Gutachten - Blick auf die rvSU-Kriterien der BGE 21.11.2025 Hannover Das 4. Forum Endlagersuche fand am 21. und 22. November 2025 in Hannover & online statt. Auch das NBG beteiligte sich am Programm mit Diskussionsbeiträgen und einer eigenen Arbeitsgruppe. Darin präsentierte die Sachverständigengruppe des Gremiums die Ergebnisse ihres Gutachtens zur Methodik der BGE und diskutierte diese mit den Anwesenden. Rückblick auf die Statuskonferenz Zwischenlagerung 29.06.2026 Online Nach der Statuskonferenz Zwischenlagerung am 23. Juni 2026 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat das NBG die Teilnehmenden zu einem informellen Austausch eingeladen. Rund 20 Personen aus den Zwischenlagerregionen und zuständigen Institutionen haben diskutiert, wie Zwischen- und Endlagerung als Gesamtprozess begleitet werden kann. 2026 Alle Rückblicke auf unsere Veranstaltungen und Workshops lesen Sie auf der NBG-Website: https://bit.ly/4bDfG5N DAS NBG IST FÜR MICH BESONDERS, WEIL HIER BÜRGERDIALOG KEIN ZUSATZ, SONDERN KERN DER AUFGABE IST. HIER VERBINDET SICH FACHVERSTAND MIT GESELLSCHAFTLICHEM AUSTAUSCH – GENAU DIESER BRÜCKENSCHLAG WAR MIR STETS EIN ANLIEGEN. – Norbert Dregger Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 47 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Mitglieder unterwegs Im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) auf zahlreichen externen Veranstaltungen, Workshops oder Treffen vertreten. Dabei tauschen sie sich mit Politik, Wissenschaft, den weiteren Akteuren der Standortsuche und der Zivilgesellschaft aus. Auf den folgenden Seiten haben wir einige Termine exemplarisch ausgewählt. AUSTAUSCH MIT POLITIK ÜBERGABE DER EMPFEHLUNGEN AN DEN UMWELTAUSSCHUSS IM DEUTSCHEN BUNDESTAG Die damaligen Ko-Vorsitzenden des NBG, Miranda Schreurs und Armin Grunwald, überreichten am 10. September 2025 dem Deutschen Bundestag den 5. Tätigkeitsbericht. Zu Gast im Umweltausschuss zogen sie Bilanz zum Standortauswahlverfahren und sprachen Empfehlungen an Politik und Akteure aus. Themen waren konkrete Beschleunigungsmöglichkeiten, der benötigte Wissenstransfer in die Regionen und die dringende Klärung der Zwischenlagerfrage. In Empfang nahmen den Bericht unter anderem Lorenz Gösta PARLAMENTARISCHER ABEND „GEOLOGISCHES TIEFENLAGER FÜR RADIOAKTIVE ABFÄLLE IN DER SCHWEIZ“ Das NBG beteiligte sich am 29. Mai 2025 an einem parlamentarischen Abend in der Schweizer Botschaft in Berlin zum Thema „Geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz: Nächste Verfahrensschritte“. Die Gremienmitglieder Marion Durst und Monika C.M. Müller (links) waren dabei und teilten ihr Wissen im grenzüberschreitenden Dialog. Letztere moderierte in ihrer Rolle als Studienleiterin in Loccum die Gesprächsrunde mit Politik, Verwaltung und Fach- Beutin (2. von links), Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, und Rita Schwarzelühr-Sutter (rechts), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. institutionen. Besonders erfreulich war die zahlreiche Teilnahme der mit der Suche beauftragten Akteure auf der schweizerischen und der deutschen Landesgrenze. Eröffnet wurde der Abend mit einem Grußwort von der Schweizer Botschafterin Livia Leu. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. ANHÖRUNG IM THÜRINGER UMWELTAUSSCHUSS Auf Einladung des Thüringer Landtags informierte Claudia Strobl (links), Generalsekretärin der Geschäftsstelle des NBG, am 1. Oktober 2025 den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten über den aktuellen Stand des Verfahrens. In der öffentlichen Anhörung in Erfurt beantwortete sie zahlreiche Fragen der Abgeordneten und betonte die Bedeutung transparenter Kommunikation zwischen Bund und Ländern. Die Abgeordneten zeigten sich interessiert an den Beteiligungsmöglichkeiten der Länder. Auch Iris Graffunder (2. von links), Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), und Christian Kühn (rechts), Präsi- AUSTAUSCHGESPRÄCH IN DER STAATSKANZLEI NIEDERSACHSEN Die NBG-Mitglieder Jürgen Rüffer (im Foto in der Mitte) und Stefan Wenzel (rechts) trafen am 29. Mai 2026 den niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies. Ziel des Termins war ein erstes informelles Kennenlernen bei einem fachlichen Austausch zum aktuellen Stand des Auswahlverfahrens. Niedersachsen ist als Bundesland mit allen drei potenziell geeigneten Wirtsgesteinen weiterhin großflächig im Rennen um den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zur Verwahrung der hoch radioaktiven Abfälle. Niedersachsen sei nicht nur geologisch reich, sondern auch dent des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), nahmen teil. Kühn lobte das gemeinsame Auftreten der Akteure als „modellhaft“ für eine gelingende Zusammenarbeit im weiteren Verfahren. gut erforscht, vor allem was Salzstöcke angeht. Hier wurde einst intensiv Salz- Bergbau betrieben und durch die Rohstoffgewinnung viel Expertise zu diesem Wirtsgestein angesammelt. – Thorsten Stumpf DURCH EINE ZU GROSSE ZEITLICHE VERZÖGERUNG DER STANDORTAUSWAHLENTSCHEIDUNG ENTSTEHT DIE GEFAHR, DIE HANDELNDEN AKTEURE UND LETZTLICH DAMIT AUCH DEN GESELLSCHAFTLICHEN KONSENS ZU VERLIEREN. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 49 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. AUSTAUSCH MIT FORSCHUNG UND WISSENSCHAFT AUSTAUSCH MIT DER DEUTSCHEN ARBEITSGEMEINSCHAFT ENDLAGERFORSCHUNG Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) ist ein unabhängiger Zusammenschluss deutscher Einrichtungen, deren Forschungsaktivitäten überwiegend im Bereich der Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle liegen. Mitglieder des NBG sind Gast in den Sitzungen der DAEF, so auch am 20. Mai 2026 im BASE (siehe Foto). Hier wurden unter anderem die Bedeutung eines transparenten, wissenschaftsbasierten Verfahrens, die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Rolle der DAEF als Plattform für Vernetzung und interdisziplinären Austausch diskutiert. Das NBG gab Einblicke in seine Arbeit und brachte seine Perspektive auf Beteiligung, Transparenz und gesellschaftlichen Dialog in das Gespräch ein. GEOLOGISCHE LANDESDIENSTE WIEDER GEFRAGT Auch im Herbst 2025 veröffentlichte die BGE wieder Arbeitsstände – von der gesamten Bundesfläche sind mittlerweile noch etwa 25 Prozent im Rennen um den bestmöglichen Standort für ein Endlager. In den Fokus der Öffentlichkeit rücken nun verstärkt geologisch vielversprechende, im Endlagersuche- Navigator türkis markierte Gebiete. Das NBG hinterfragte auch dieses Mal gemeinsam mit den geologischen Landesdiensten kritisch die Methodik und Qualität der bisherigen Untersuchungen. Ob die Chefgeologinnen und -geologen mit der bisherigen Arbeit der BGE zufrieden sind, ob sie die Methoden nachvollziehen können und wo es möglicherweise noch Verbesserungsvorschläge gibt, wollten die NBG- Mitglieder Maria-Theresia Schafmeister und Jürgen Rüffer wissen. Die Ergebnisse der Veranstaltung können Sie im Detail auf der NBG-Website nachlesen: https://bit.ly/4bylyOJ ZU GAST BEIM 3. INTERNATIONALEN FORSCHUNGSSYMPOSIUM SAFEND Vom 17. bis 19. September 2025 veranstaltete das BASE das dritte internationale Forschungssymposium safeND in Berlin. Die Konferenz brachte erneut Forschende verschiedener Disziplinen zusammen, um Fragen der Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu diskutieren. Neben technischen Themen standen auch sozialwissenschaftliche Fragestellungen im Fokus. Arnjo Sittig vertrat das NBG auf einem Panel zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs. Diskutiert wurden unter anderem folgende Fragen: Wie können junge Menschen für wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Endlagerforschung gewonnen werden? Welche Herausforderungen bestehen bei der Nachwuchsförderung und dem Erhalt von Wissen? Und braucht es neue Studienangebote, mehr interdisziplinäre Ansätze oder gar eine Art Mentoring? Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. AUSTAUSCH MIT DER ÖFFENTLICHKEIT WAHL NEUER MITGLIEDER Mit dem Bürgerforum Ende Februar 2026 startete der neue Auswahlprozess für die Bürgerinnen und Bürger im NBG. Organisiert vom BASE bot die Veranstaltung den zufällig ausgewählten Menschen die Möglichkeit, sich umfassend über die Standortsuche und die Arbeit des NBG zu informieren sowie direkt mit den Akteuren des Verfahrens ins Gespräch zu kommen. Aus den Reihen der Teilnehmenden wurde zunächst ein 57-köpfiges Wahlgremium gewählt, welches in einer anschließenden Sitzung am 20. und 21. März 2026 zwei neue Vertreterinnen und ein bekanntes Gesicht für das NBG wählte (von links): Franka Leininger, Jürgen Rüffer und Tetyana Detig. Über das Auswahlverfahren hinaus können sich Mitglieder des Wahlgremiums weiter im Beratungsnetzwerk des NBG engagieren – ein wichtiger Baustein, um das Interesse und die neu erlangte Expertise dauerhaft zu sichern. DAS NBG AUF DEM FORUM ENDLAGERSUCHE Das 4. Forum Endlagersuche fand am 21. und 22. November 2025 in Hannover und online statt. Im Mittelpunkt standen die aktualisierten Arbeitsstände der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf dem Weg zum Standortregionenvorschlag, mögliche Anpassungen des Standortauswahlgesetzes sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Veröffentlichung des Standortregionenvorschlags. Das NBG richtete eine eigene Session zum aktuellen Gutachten seiner Sachverständigengruppe aus und diskutierte mit Vertretenden aus Politik, Zivilgesellschaft und Umweltverbänden Perspektiven zur Weiterentwicklung des Verfahrens und zur geplanten Gesetzesnovelle. HYDROGEOLOGISCHE ASPEKTE DER ENDLAGERUNG IN LEIPZIG Zum zweiten Mal brachte das NBG- Mitglied Maria-Theresia Schafmeister (rechts) vom 10. bis 13. März 2026 ihr Fachwissen in die Tagung der Fachsektion Hydrogeologie in Leipzig ein. Gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Kühn (GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung) und Prof. Dr. Thorsten Schäfer (Friedrich- Schiller-Universität Jena) organisierte sie eine viel beachtete Session zu hydrogeologischen Fragen der Endlagerung. So zum Beispiel die Frage, wie Wasserbewegungen im Untergrund bewertet werden können – ein zentraler Aspekt für die langfristige Sicherheit eines Endlagers. Die Beiträge reichten von Modellierungen der Grundwasserströmung in kristallinen Gesteinen über Untersuchungen zu Tongesteinen bis zu Isotopenanalysen in der Asse. Aufgrund des großen Interesses soll die Session auch bei der nächsten Tagung angeboten werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 51 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. ZAHLEN ZUM EHRENAMTLICHEN ENGAGEMENT DER MITGLIEDER 227 Tage ehrenamtliches Engagement Im Berichtszeitraum tagte das NBG insgesamt 16 Mal, wobei jede Sitzung inhaltlich von den vier Fachgruppen in einem weiteren Termin vorbereitet wurde. Darüber hinaus richtete das NBG zehn eigene Veranstaltungen aus. An 29 Tagen war das Gremium – entweder selbst, vertreten durch Sachverständige oder die Geschäftsstelle – zur Akteneinsicht bei den Akteuren BGE und BASE. Darüber hinaus nahmen die Mitglieder im Berichtszeitraum an 104 externen Veranstaltungen teil. Das ergibt in Summe ein ehrenamtliches Engagement von 227 Tagen. 31 Akteure StandAGÖffentlichkeit 38 23 Wissenschaft 12 Politik (Bund und Länder) Die NBG-Mitglieder nahmen insgesamt an 104 teils mehrtägigen Veranstaltungen von Dritten teil. Folgende Zielgruppen standen bei diesen Veranstaltungen im Fokus: Von Januar 2025 bis Juni 2026 war an jedem zweiten bis dritten Tag eines der Mitglieder für das NBG aktiv. 104 externe Veranstaltungen 1 von 3 Tagen ehrenamtlich aktiv Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die monatlichen Sitzungen des Nationalen Begleitgremiums (NBG) sind die zentrale Plattform für Austausch und Wissensabgleich unter den Mitgliedern. Mit an den Tisch kommen auch alle mit der Endlagersuche beauftragten Akteure, Menschen aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft – aktive Beteiligung ist hier ausdrücklich erwünscht. Dank hybrider Formate und dem Livestreaming seit 2020 können Menschen von überall aus teilnehmen oder die Sitzungen im Nachgang anschauen. Unsere Highlights haben wir auf den folgenden Seiten gesammelt. Highlights der Sitzungen KRISTALLIN, SALZ ODER TON? Die Mai-Sitzung 2026 bot geballte geologische Expertise zu den potenziellen Wirtsgesteinen: Ein neues Gutachten der Fraunhofer-Einrichtung (IEG) kam zu dem Schluss, dass nach dem aktuellen Stand der Technik im Tongestein und Steinsalz alle relevanten Daten zuverlässig mit übertägigen Erkundungen, wie Bohrungen, gewonnen werden könnten. Für das Wirtsgestein Kristallin könne dagegen das Auffahren eines Bergwerks – und zwar bis hin zu der Größe des späteren Endlagers – erforderlich werden. Aber auch Salzstöcke bergen durch mögliche Gas- und Flüssigkeitseinschlüsse Risiken, wie der NBG- Sachverständige Michael Weber mit Sönke Reiche (siehe Foto) von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) diskutierte. Der Dialog zeigte, wie die BGE durch erweiterte Prüfkriterien diese Gefahren adressiert. Außerdem eröffnete Jürgen Grötsch mit dem Thema Tongestein eine neue Gesprächsreihe in Sitzungen des NBG mit den Sachverständigen. Solche Fachgespräche belegen einmal mehr, wie wichtig die NBG- Sitzungen als Diskussionsforum sind, um komplexe wissenschaftliche Fragen transparent zu debattieren. FÜR MICH IST DAS NBG BESONDERS, WEIL ES RAUM FÜR KRITISCHE FRAGEN SCHAFFT UND VERTRAUEN NICHT EINFACH VORAUSSETZT, SONDERN STÄRKEN WILL. – Tetyana Detig Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 53 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. NEUE MITGLIEDER, NEUE LEITUNG Ganz im Zeichen des personellen und strategischen Wandels stand die Sitzung im Februar 2026. Nach einer Phase der Interimsleitung wählte das Gremium ein neues Führungs-Duo (siehe Foto) für die kommenden eineinhalb Jahre. Mit der erfahrenen Bürgervertreterin Marion Durst und dem Polit-Profi Karsten Möring spiegelte die neue Doppelspitze die einzigartige Zusammensetzung des NBG aus Zivilgesellschaft und Politik wider. Außerdem stellten Ina Stelljes und Jochen Ahlswede vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Pläne für die zukünftigen Regionalkonferenzen ab 2028 vor. Das BASE möchte den Regionen zum Beispiel finanzielle Budgets und einen Pool an qualifizierten Fachleuten bereitstellen, damit sie eigenständig Gutachten vergeben können. Im Gremium wurden diese Vorschläge intensiv diskutiert. Zudem wurde angeregt, aus den Erfahrungen der bereits erprobten Schweizer Regionalkonferenzen zu lernen. EMOTIONALER ABSCHIED VON SECHS MITGLIEDERN Es war nicht nur die letzte Sitzung in 2025, sondern wohl auch die emotionalste des Jahres. Mitglieder, die über Jahre das Gremium geprägt haben, darunter das langjährige Leitungs-Duo Armin Grunwald und Miranda Schreurs (beide links), nahmen Abschied. Da die Nachbesetzung durch Bundestag und Bundesrat zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast drei Jahren stockte, verschärfte sich die personelle Situation im Gremium durch die Abgänge weiter. Um die Handlungsfähigkeit des NBG in dieser stürmischen Phase zu sichern, übernahmen Maria-Theresia Schafmeister und Jo Leinen (beide rechts) kommissarisch den Vorsitz. Trotz dieser schwierigen Hängepartie trieb das NBG wichtige Dauer-Themen voran und diskutierte seine konkreten Empfehlungen für die ab 2028 geplanten Regionalkonferenzen. Gemeinsam mit Vertretern von BASE, BGE und der Wissenschaft erörterte das Gremium zentrale Rahmenbedingungen für eine gelungene Bürgerbeteiligung. Zu den Kernforderungen gehörten eine straffe Zeitplanung, klare Fristen für Nachprüfaufträge sowie die Schaffung eines unabhängigen Experten- und Faktenpools, um den betroffenen Bürgern vor Ort das nötige Wissen an die Hand zu geben. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. BESCHLEUNIGUNGS- POTENZIALE UND NACHWUCHSMANGEL Die digitale April-Sitzung 2025 widmete sich einem möglichen Verfahrenstempo. Der BASE-Präsident Christian Kühn (siehe Foto) schlug vor, spätere Suchphasen zusammenzulegen, um eine Standortentscheidung bis 2050 zu erreichen. Das NBG diskutierte kritisch die Kehrseite: Der Wegfall von Zwischenprüfungen schränke die Bürgerbeteiligung massiv ein und berge das Risiko, dass späte Verfahrensfehler den gesamten Prozess am Ende komplett zurückwarfen. Grundsätzlich betonten die Teilnehmenden die Qualität des jetzigen Verfahrens – vor allem ihren Anspruch, lernend und selbsthinterfragend zu sein. Anpassungen seien hier kein Zeichen des Scheiterns, sondern eine Chance auf Verbesserung. Und schließlich blickte das Gremium neben neuen Gutachten zu Eiszeitrisiken im Steinsalz auf die Forschungsförderung. Große Sorge bereitete den Mitgliedern der sinkende Nachwuchs in den Naturwissenschaften, was langfristig zu einem spürbaren Fachkräftemangel in der Endlagerforschung führen könnte. FORSCHUNG AUF DEM PRÜF- STAND Die Februar-Sitzung 2025 stellte die Wissenschaft in den Mittelpunkt. Das Gremium diskutierte intensiv über die Möglichkeiten und Grenzen der Forschung bei der Standortsuche. Die Akteure präsentierten unterschiedliche Ansätze zu Forschungsstrategien und Entsorgungsalternativen. Während laut Axel Liebscher (siehe Foto) die BGE ihre Projekte konsequent auf die tiefengeologische Lagerung in Salz, Ton und Kristallin ausrichtete, prüft das BASE im Rahmen der Sicherheitsbewertung auch Alternativen wie die Bohrlochlagerung oder Transmutation. Konsens bestand bei allen Teilnehmenden, dass die Lagerung in einem Bergwerk nach heutigem Kenntnisstand weiterhin die sicherste Option ist. In den Debatten wurde aber auch deutlich, dass eine vollkommen von den Akteuren des Verfahrens unabhängige Forschung kaum existierte. Umso wichtiger war dem Gremium eine klare Trennung der Institutionen (wie BASE und BGE), um eine unabhängige Datenbasis zu wahren. Wegen des überschaubaren nationalen Expertenpools gewinnen zudem internationale Kooperationen immer stärker an Bedeutung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 55 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 108 03.06.2026 Berlin Wie warnen wir Menschen in 10.000 Jahren vor Atommüll? Machen geologische 3D-Modelle Bohrungen bald überflüssig? Und was hat das NBG mit Heavy Metal- Musik gemeinsam? Zu Gast: Thomas G. Kirsch von der Universität Konstanz. Alle Sitzungen in Schlaglichtern 107 06.05.2026 Berlin Vulkanische Basaltgänge in Thüringen, neue geophysikalische Erkundungsmethoden, die Gefahr von Fluiden in Salzstöcken und die Umweltvorsorge im Visier – auf der Mai-Sitzung wurden die Vor- und Nachteile aller drei Wirtsgesteine unter anderem mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) besprochen. 106 01.04.2026 Berlin Wie begeistert man junge Menschen für die Endlagersuche? Diese Frage beschäftigt viele Akteure im Verfahren. Und welche Wege könnte man hier gehen, um Neugier zu wecken? Darüber wurde auf der April-Sitzung mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) angeregt diskutiert. 105 04.03.2026 Berlin Braucht es für die Eingrenzung der potenziellen Endlagerstandorte ein Erkundungsbergwerk? Dazu gab es Input und eine lebendige Diskussion mit einem Vertreter der Entsorgungskommission (ESK). Außerdem auf der März-Agenda: der aktuelle Stand zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes. 104 04.02.2026 Berlin Die Wahl des neuen Leitungs-Duos prägte die Februar-Sitzung. Es gab eine Staffelübergabe und aktuelle News zum baldigen NBG-Auftritt auf der Bildungsmesse didacta. Auch auf der Agenda: die anstehende Wahl der neuen Bürgervertretenden. 103 14.01.2026 Berlin Ein neues Kapitel beginnt: Die Jahresauftakt-Sitzung des NBG strahlte Aufbruchstimmung und Tatendrang aus. Nach fast drei Jahren Hängepartie bei der Nachbesetzung war das bitter nötig. In das noch junge Jahr startet das frisch zusammengesetzte NBG mit vielen Aufgaben und klarer Mission. 102 11.12.2025 Berlin Die letzte Sitzung des Jahres war auch für viele Mitglieder, die über Jahre das Gremium geprägt haben, die letzte. Zeit für ein Innehalten und Zurückblicken. Eine neue Phase beginnt – mit wichtigen Dauer- Themen und hoffentlich auch bald neuen Gesichtern. 101 12.11.2025 Online Wie können Regionalkonferenzen erfolgreich arbeiten? Wie verlässlich ist die Methodik, mit der die Standortsuche voranschreitet? Und welche Themen stehen im nächsten Jahr auf der Endlagersuche- Agenda? Diese und weitere Fragen waren Thema in einer Online-Sitzung. 100 14.10.2025 Berlin Zum 100. Mal kam das NBG zusammen, um über den Status quo des Standortauswahlverfahrens zu diskutieren. Wie kriegt man mehr Tempo ins Verfahren? Und was sind die nächsten wichtigen Schritte bei der Eingrenzung? Es gab Input von hochkarätigen Gästen, ein Rückblick auf die Anfänge des NBG und sehr viel Buttercreme. 99 09.09.2025 Lüchow Das NBG kehrte mit vielen neuen Erkenntnissen aus dem Wendland zurück. Eine Region, die so eng wie keine andere mit der Endlagersuche in Deutschland verbunden ist. Die Geschichte des jahrzehntelangen Widerstands um ein Endlager in Gorleben und das spürbare Engagement der Menschen vor Ort haben einen bleibenden Eindruck hinterlassen. 98 17.07.2025 Online Das NBG beschäftigte sich als kritischer und vermittelnder Begleiter erneut mit geologischen, aber auch rechtlichen, technologischen und gesellschaftlichen Fragen. Das produktive Ergebnis: ein neues Gutachten, ein frisch abgestimmtes Positionspapier und eine detaillierte Stellungnahme. 97 17.06.2025 Dresden Zu Besuch am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf, wo Spitzenforschung gemacht wird – auch zur Standortsuche. Warum dabei auch Bakterien und Pilze eine Rolle spielen? Und wie man junge Forschende für das Thema begeistern kann? Das stand ebenso auf der Agenda wie die Teilgebiete in Sachsen, die noch im Rennen sind für ein potenzielles Endlager. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 96 10.04.2024 Online Mehr Tempo bei der Suche – aber wie kann das gelingen? Und ist Transmutation ein echtes Heilsversprechen für die Endlagersuche oder steckt dahinter doch nur heiße Luft? Das Gremkum suchte digital nach Antworten. Auch ein Thema: Wie wird Forschung zur Endlagerung in Deutschland und Europa gefördert? Das Bundesumweltministerium war zu Gast und hatte Antworten. 95 06.03.2024 Berlin Wer macht eigentlich was im Verfahren? Das Rollenverständnis der verantwortlichen Akteure war auf der März-Sitzung Thema. Außerdem im Fokus: der Einsatz von geologischen 3D-Modellen im Verfahren und die Strategie der Bundesregierung im Umgang mit radioaktiven Abfällen. 94 12.02.2024 Berlin In der Februar-Sitzung 2025 drehte sich alles um das Thema Forschung. Was kann Forschung und was nicht? Welchen Einfluss hat sie auf politische Entscheidungen? Und gibt es so etwas wie eine unabhängige Wissenschaft überhaupt? Dies und mehr besprach das NBG mit verschiedenen Gästen. 93 16.01.2025 Online Kristallingestein raus? Salz nur in flacher Lagerung? Mehr internationale Daten betrachten? In der Jahresauftakt-Sitzung wurden anlässlich eines im vergangenen Herbst veröffentlichten Positionspapiers der ESK Beschleunigungspotenziale für die im Laufe des Verfahrens anstehenden Erkundungsprogramme betrachtet. Weitere Nachberichte zu den vergangenen NBG-Sitzungen finden Sie hier: https://bit.ly/41VZAjp WENN ENTSCHIEDEN WÜRDE, DASS SICH DAS SICHERSTE ENDLAGER IN MEINEM VORGARTEN BEFINDET, DANN WÜRDE ICH DAS AKZEPTIEREN. MIT DER HEUTIGEN ERFAHRUNG VON GUT DREI JAHREN MITARBEIT IM NBG VERTRAUE ICH DARAUF, DASS DIE BETEILIGTEN AKTEURE DAS SO SORGFÄLTIG, WIE ES IRGENDWIE MENSCHENMÖGLICH GEHT, ENTSCHEIDEN WÜRDEN. – Jürgen Rüffer Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 57 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Arbeit der Fachgruppen Als Ideenschmiede des Nationalen Begleitgremiums (NBG) entwickeln die Mitglieder in vier verschiedenen Fachbereichen Konzepte und Empfehlungen, besprechen verfahrensrelevante Themen und bereiten diese für das gesamte Gremium auf. Die sogenannten Fachgruppen treffen sich monatlich. Die Protokolle der jeweiligen Treffen sind auf der NBG-Website jederzeit einsehbar. Auf den folgenden Seiten stellen wir die vier Fachgruppen vor und fassen zusammen, was sie im Berichtszeitraum erreicht haben. FACHGRUPPE I – ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG Partizipation ist ein zentraler Erfolgsfaktor für das Standortauswahlverfahren. Die Fachgruppe I befasst sich mit bestehenden und geplanten Beteiligungsformaten und bewertet diese mit Blick auf Verständlichkeit, Zugänglichkeit und Wirksamkeit. Im Austausch mit politischen Akteuren, Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit entwickelt sie Ansätze weiter, um möglichst viele Menschen einzubeziehen. Mitwirkende im Berichtszeitraum: Andy Barnekow Günther Beckstein (bis 12/2025) Silke Brenner (bis 03/2026) Tetyana Detig (seit 04/2026) Norbert Dregger (seit 02/2026) Markus Dröge Marion Durst Alexander König (seit 01/2026) Christoph Komoß (bis 03/2026) Johann Köppel (seit 01/2026) Sylvia Kotting-Uhl (seit 01/2026) Jo Leinen (bis 12/2025) Karsten Möring (seit 01/ 2026) Monika C.M. Müller (bis 12/2025) Miranda Schreurs (bis 12/2025) Arnjo Sittig FACHGRUPPE II – GEOLOGIE UND GRUNDLAGENDATEN Gesteinsarten, Tiefenlagen und potenzielle Erdbebenrisiken: Diese geologischen Daten entscheiden darüber, welche Standortregionen betrachtet werden. Die Fachgruppe II befasst sich mit diesen Daten, diskutiert geowissenschaftliche Fragen und begleitet die Veröffentlichung neuer Erkenntnisse mit Blick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Günter Baaske (seit 01/2026) Klaus Brunsmeier (bis 12/2025) Norbert Dregger (seit 01/ 2026) Marion Durst Alexander König (seit 01/2026) Christoph Komoß (bis 03/2026) Mitwirkende im Berichtszeitraum: Karsten Möring (seit 01/2026) Jürgen Rüffer Maria-Theresia Schafmeister Magdalena Scheck- Wenderoth (bis 12/2025) Miranda Schreurs (bis 12/2025) Thorsten Stumpf (seit 01/2026) TÄTIGKEITSBERICHT 2026 Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. FACHGRUPPE III – STRAHLENSCHUTZ UND SICHERHEIT Hoch radioaktive Abfälle müssen dauerhaft und zuverlässig von Mensch und Umwelt isoliert werden. Die Fachgruppe III befasst sich mit den sicherheitsbezogenen Fragen der Standortsuche. Dazu gehören rechtliche und fachliche Anforderungen, konkrete Regeln und Verordnungen sowie die Frage, wie Sicherheitsaspekte in den einzelnen Verfahrensschritten nachvollziehbar vermittelt werden. ∙ siehe Fachgruppe II FACHGRUPPE IV – SELBSTHINTERFRAGENDES VERFAHREN UND INSTITUTIONENGEFLECHT Das Standortauswahlverfahren soll nicht nur wissenschaftsbasiert und transparent sein, sondern auch selbsthinterfragend und lernend. Dafür braucht es eine Kultur, in der Fehler erkannt, offen angesprochen und für Verbesserungen genutzt werden können. Eine anspruchsvolle Aufgabe bei den vielen beteiligten Akteuren. Die Fachgruppe IV befasst sich deshalb mit potenziellen Konfliktpunkten im Verfahren sowie deren möglicher Vermeidung oder Lösung. Andy Barnekow Günther Beckstein (bis 12/2025) Norbert Dregger (seit 01/2026) Armin Grunwald (bis 12/2025) Alexander König (seit 01/2026) Johann Köppel (seit 01/2026) Mitwirkende im Berichtszeitraum: Mitwirkende im Berichtszeitraum: ANMERKUNG: Ab Mai 2023 wurden die Fachgruppen II und III aus organisatorischen Gründen temporär zusammengelegt. Alle Fachgruppen in der Übersicht auf der NBG-Website: https://bit.ly/41VAtwU Sylvia Kotting-Uhl (seit 01/2026) Karsten Möring (seit 01/2026) Monika C.M. Müller (bis 12/2025) Jürgen Rüffer Arnjo Sittig Stefan Wenzel (seit 01/2026) 59 FACHGRUPPE I Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 59 – Fachgruppe I: Öffentlichkeitsbeteiligung Die Fachgruppe I begleitet kritisch die Öffentlichkeitsbeteiligung der Akteure im Standortauswahlverfahren und pflegt dazu einen kontinuierlichen Austausch mit den beteiligten Institutionen. Ein zentraler Arbeitsschwerpunkt im aktuellen Berichtszeitraum war die intensive Befassung mit den künftigen Regionalkonferenzen. In diesem Rahmen erarbeitete die Fachgruppe ein umfassendes Konzeptpapier und fünf zentrale Erfolgsbedingungen für einen gelungenen Start der Regionalkonferenzen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) plant für Ende 2027 den Vorschlag von Standortregionen, die im weiteren Verfahren übertägig erkundet werden sollen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) prüft diesen Vorschlag und ist für die Einrichtung der Regionalkonferenzen als zentrales Beteiligungsformat verantwortlich. Da dieser entscheidende Übergang zeitnah bevorsteht, hat sich die Fachgruppe intensiv mit den Vorbereitungen befasst und in einem Konzeptpapier fünf Erfolgsbedingungen für das Gelingen dieser regionalen Beteiligung definiert. Zusätzlich schlägt das NBG eine bundesweite Veranstaltung im Jahr 2028 vor, bei der das Gremium gemeinsam mit den Akteuren des Standortauswahlverfahrens einen Übergang zu den Regionalkonferenzen schaffen möchte. Um die Planungen für die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen kontinuierlich zu begleiten, lädt das NBG das BASE zudem regelmäßig zu Fachgruppen- und NBG-Sitzungen ein, um anhand konkreter Beispiele (wie zum Beispiel einen Pool für Expertinnen und Experten oder junge Generation) über themenspezifische Planungsstände zu diskutieren. BEGLEITUNG DES FORUMS ENDLAGERSUCHE UND SEINES PLANUNGSTEAMS Das NBG und insbesondere die Mitglieder der Fachgruppe I begleiten die Arbeit des Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) kontinuierlich durch die Teilnahme an dessen Sitzungen und IM NBG VERTRETE ICH MENSCHEN, DIE SONST NICHT AN VERHANDLUNGSTISCHEN SITZEN – UND SORGE DAFÜR, DASS IHRE PERSPEKTIVEN IM VERFAHREN ZÄHLEN. Die Fachgruppe I hat die Kommunikationsstrategie des NBG überarbeitet und mögliche neue Formate für die Außenkommunikation diskutiert. Das Resultat finden Sie auf der NBG-Website: https://bit.ly/4vkzrqY – Andy Barnekow Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Klausurtagungen. Zudem organisiert das NBG eigene Diskussions- und Workshopformate für die Forumstage und das Forum Endlagersuche (siehe Seite 53). Wie jedes Jahr wurde auch im Jahr 2025 eine eigene digitale Rückblick-Veranstaltung am Montag nach dem Forum Endlagersuche durch das NBG organisiert, um die Ergebnisse des Forums zu evaluieren und zusätzliche Impulse aus der Zivilgesellschaft aufzunehmen. Die Bilanz zum 4. Forum Endlagersuche, welches im November 2025 in Hannover stattfand, fiel differenziert aus: Während die fachliche Tiefe, die Organisation und die Vernetzungsmöglichkeiten sehr positiv hervorgehoben wurden, identifizierte die Fachgruppe auch deutliche Barrieren für Themenneulinge. Zudem stellte die Fachgruppe fest, dass die breite Zivilgesellschaft trotz fortschreitender Eingrenzung der Teilgebiete nicht erreicht werden konnte. Kritisch hinterfragt wurde zudem die sinkende Beteiligung bei der Antragsberatung, was die Frage nach der demokratischen Legitimität der Anträge aufwarf. Das NBG setzte sich intensiv mit den auf dem Forum beschlossenen Anträgen auseinander, um deren Relevanz für das weitere Verfahren zu prüfen. Die Fachgruppe erarbeitete hierzu eigene Positionierungsvorschläge und stimmte diese im Gremium ab. Ein zentrales Thema in der Fachgruppenarbeit ist die fortlaufende Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem NBG und dem PFE. Ein interner Austausch im März 2025 diente dazu, die unterschiedlichen Rollen und Blickwinkel im Verfahren zu schärfen. Mit Blick auf den für 2027/2028 geplanten Abschluss der PFE-Tätigkeit zeigen sich strategische Herausforderungen. So ist noch zu klären, wie der Wissensübergang vom Forum Endlagersuche zu den Regionalkonferenzen ausgestaltet werden kann. Ergänzend möchte das NBG die Suche nach einem Standort für ein Endlager weiterhin als nationale Aufgabe im Bewusstsein der Gesellschaft und der politischen Akteure verankern. Ein kritischer Punkt bleibt dabei die Frage, wie die Expertise der PFE-Mitglieder nach dem Ende des aktuellen Formats langfristig für das Verfahren gesichert werden kann. KOMMUNIKATION, ZIELGRUPPEN UND VERANSTALTUNGEN Offen, an Fakten orientiert und neugierig – so möchte das NBG kommunizieren, auf verschiedenen Kanälen und mit unterschiedlichen Menschen. Dazu ist es wichtig, die eigene Arbeit immer wieder zu Wie kann demokratische Bildung junge Menschen erreichen? Welche Rolle spielen Schule, außerschulische Lernorte und gesellschaftlicher Dialog? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Podiumsdiskussion, die das NBG auf der didacta-Bildungsmesse im März 2026 in Köln ausrichtete. Seit Mai 2026 koordinieren Tetyana Detig, Markus Dröge und Sylvia Kotting-Uhl die Arbeit der Fachgruppe I. Zuvor teilte sich Markus Dröge die Leitung mit Monika C.M. Müller. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 61 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. evaluieren und wo möglich nachzujustieren. Die Fachgruppe hat dazu in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle die Kommunikationsstrategie des NBG weiterentwickelt, die Botschaften für die Außenkommunikation geschärft und neue Maßnahmen erarbeitet. Auf seiner Klausur hat sich das Gremium für drei neue Formate entschieden, um das Thema Endlagersuche noch verständlicher und zielgruppengerechter zu vermitteln: erstens das Text-Format „Echt jetzt?“, das mit Endlagermythen aufräumt und faktenbasierte Argumente entgegenhält. Im Format „NBG kompakt“ bringt jeweils ein Mitglied in Form eines kurzen Videostatements seine persönliche Perspektive zur NBG- Sitzung ein. Und drittens wurde die regionale Veranstaltungsreihe „NBG vor Ort“ ins Leben gerufen. Die Fachgruppe I beteiligte sich insbesondere an der inhaltlichen Gestaltung einer Podiumsdiskussion und eines Workshops auf der Bildungsmesse didacta in Köln im März 2026. Auch den intensiven Austausch mit dem Wendland und seiner Geschichte des jahrzehntelangen Widerstands um ein Endlager in Gorleben stieß die Fachgruppe I an. Das Treffen im Wendland beinhaltete eine Podiumsdiskussion, den Austausch in Kleingruppen sowie Besuche des Gorleben-Archivs und des Zwischenlagers Gorleben. Im Mai 2025 war das NBG bereits zum zweiten Mal auf Initiative der Fachgruppe auf dem Evangelischen Kirchentag. Nach Nürnberg 2023 wurde dieses Mal in Hannover ein Workshop durchgeführt. Auch im Mai 2025 veranstaltete das NBG unter Beteiligung der Fachgruppe I eine Konferenz zum Thema „Die Zukunft im Blick: Endlagersuche als Mehrgenerationenaufgabe“ (siehe Seite 42). https://bit.ly/4viVT3O 1. ZENTRALER PROJEKT- UND ZEITPLAN Ein abgestimmter, fortlaufend aktualisierter Zeitplan aller beteiligten Akteure ist Voraussetzung für einen strukturierten und rechtssicheren Verfahrensablauf. 2. KLARE FESTLEGUNG DES FRISTBE- GINNS FÜR DIE NACHPRÜFAUFTRÄGE Das BASE muss transparent und rechtzeitig definieren, ab wann die Regionalkonferenzen als eingerichtet gelten und somit die gesetzliche Frist für das Stellen von Nachprüfaufträgen beginnt. 3. FACHLICHE BEFÄHIGUNG Die Regionalkonferenzen müssen innerhalb kürzester Zeit methodisch und fachlich befähigt werden, den Standortregionenvorschlag kritisch zu hinterfragen. Eine Möglichkeit wäre die Einrichtung eines unabhängigen Pools an Fachleuten ab Ende 2027. 4. ZIELGRUPPENORIENTIERUNG UND INKLUSIVE RÄUME Um eine uneingeschränkte Teilhabe zu gewährleisten, müssen Regionalkonferenzen barrierearm und inklusiv gestaltet werden – mit geeigneten Räumen, aufsuchenden Beteiligungsformaten sowie unterstützenden digitalen und analogen Angeboten. 5. KONFLIKTPRÄVENTION UND DIALOGFÄHIGKEIT Für einen konstruktiven Beteiligungsprozess sind frühzeitige Risikoanalysen, klare und transparente Kommunikationsstrukturen aller Akteure sowie eine professionelle Moderation notwendig. Das NBG empfiehlt, folgende fünf Erfolgsbedingungen zu erfüllen, um die Regionalkonferenzen optimal vorbereiten und durchführen zu können: Das komplette Empfehlungspapier nebst Hintergründen und Erläuterungen können Sie hier herunterladen: Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Mit der Neuberufung des NBG im Januar 2026 konnten beide Gruppen zahlreiche neue Mitglieder begrüßen, die seitdem ihre frischen Impulse und neuen Perspektiven in die Arbeit einbringen. Damit ist eine gute Basis für die kommenden Aufgaben gelegt. Auch das organisatorische Ziel, die komplexen Fragen zur Geologie, zu Sicherheit und Strahlenschutz wieder in zwei getrennten Fachgruppen zu bearbeiten, wird zukünftig weiterverfolgt. EXTERNE FACHLEUTE FÜR DEN BLICK VON AUSSEN Zentrale Aufgabe der Fachgruppe II ist die Begleitung und Organisation der Sachverständigengruppe nach § 35 (4) des Geologiedatengesetzes (GeolDG). Neben der Verlängerung der Rahmenverträge fielen einige neue Gutachten in den Aufgabenbereich der Fachgruppen. Zum Beispiel wurden die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) entwickelten Kriterien der Sicherheitsuntersuchungen und ihre Anwendung unter die Lupe genommen. Michael Weber begutachtete im Berichtszeitraum außerdem zwei Studien der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die im Auftrag der BGE erstellt wurden und dabei helfen sollen, den inneren Aufbau von Salzstrukturen bzw. die Verbreitung und Tiefe von eiszeitlichen Rinnen in Norddeutschland besser bewerten zu können. Magdalena Bottig nahm vertiefte Einsicht in den Datenraum der BGE und ging in ihrem Gutachten der Frage nach, wie die BGE geologische 3D-Modelle erstellt bzw. bereits vorhandene Modelle weiterentwickelt. Neben der Sachverständigengruppe wurden weitere unabhängige Fachleute vom NBG beauftragt. Ein Gutachten zur Frage der Erkundung im Standortauswahlverfahren konnte im Mai 2026 abgeschlossen werden. Zum Prüfungsumfang der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) wurde Anfang 2025 ein externes Gutachten erstellt. In einem juristischen Gutachten Die Fachgruppen II (Geologie & Grundlagendaten) und III (Strahlenschutz & Sicherheit) haben im Berichtszeitraum eine große Bandbreite an Aufgaben erfüllt - von der Vergabe von Gutachten bis hin zur Organisation und Moderation fachspezifischer Veranstaltungen. Sowohl zu den Empfehlungen des NBG als auch zu zahlreichen konkreten Stellungnahmen haben die beiden Fachgruppen wesentliche Beiträge geleistet. Fachgruppe II: Geologie & Grundlagendaten Fachgruppe III: Strahlenschutz & Sicherheit Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 63 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. wurde im Juni 2025 der Bedeutung des vergleichenden Verfahrens gemäß Standortauswahlgesetz nachgegangen. Und ein Rechtsgutachten beschäftigte sich mit der Novellierung des Standortauswahlgesetzes. der die kurz zuvor veröffentlichten Arbeitsstände der BGE fachlich eingeschätzt und mit der Öffentlichkeit diskutiert wurden (siehe Seite 67). Diese Veranstaltung fand im Rahmen der Forumstage statt. Auf der Forumsveranstaltung selbst präsentierten die NBG-Sachverständigen ihr gemeinsames Gutachten zu den Kriterien der Sicherheitsuntersuchungen. Auch hier standen der fachliche Austausch, die allgemeinverständliche Vermittlung der zum Teil komplexen Methoden für die Öffentlichkeit und eine fundierte unabhängige Einschätzung der Arbeiten der BGE im Mittelpunkt. Auf Initiative der Fachgruppen II und III wurden zudem gezielt Akteure des Standortauswahlverfahrens in NBG- Sitzungen eingeladen, um über spezifische Themen oder ihre Aktivitäten zu berichten. So war beispielsweise im März 2026 (105. NBG-Sitzung) die Kooperationsvereinbarung zwischen der BGR und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Diskussionsgegenstand. Vertretende von BGR, BGE, BASE und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) trugen zu ihren aktuellen Forschungsstrategien und zu nationalen wie europäischen Förderprogrammen vor (94. und 96. NBG- Sitzung). Im Berichtszeitraum war zudem zweimal die Entsorgungskommission (ESK) Gast der NBG-Sitzungen, um über WAS DENKT SICH DIESE UND JENE BEHÖRDE BEI IHREN EMPFEHLUNGEN UND PRÜFUNGEN? WAS SIND DIE VOR- UND NACHTEILE DER JEWEILIGEN GESTEINE? WELCHE ERKUNDUNGSMETHODEN EIGNEN SICH AM BESTEN? ICH GLAUBE, DIE BÜRGERINNEN UND BÜRGER HABEN EIN RECHT DARAUF, DASS ES MENSCHEN GIBT, DIE GENAU DIESE FRAGE STELLEN. UND DIE SITZEN IM NBG. – Günter Baaske Die ausführlichen Ergebnisse aller im Berichtszeitraum veröffentlichten Gutachten können Sie aud den Seiten 32 - 37 nachlesen. IN DISKUSSION MIT AKTEUREN UND ÖFFENTLICHKEIT Im etablierten Format moderierten die Fachgruppen-Mitglieder Maria- Theresia Schafmeister und Jürgen Rüffer im November 2025 eine Online- Veranstaltung mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer, in Gesa Geißler, Ko-Autorin des Gutachtens zum Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro), skizzierte die Eckdaten zur geplanten Strategischen Umweltprüfung (SUP) in der 95. NBG-Sitzung im März 2025 Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. https://bit.ly/3T6S0Bu ihre Stellungnahme der „Möglichkeit einer Erkundung ohne Bergwerke“ (105. NBG-Sitzung) und über ihr Positionspapier „Beschleunigungspotenziale und strategische Vorgehensweise bei der Identifikation von Standortregionen“ (93. NBG-Sitzung) zu berichten und zu diskutieren. Die mit den Akteuren geführten Gespräche waren oftmals Grundlage für Stellungnahmen und Empfehlungen, die das NBG im Anschluss erarbeitete (siehe Seite 39). Begleitend trugen die Fachgruppen zur Korrespondenz im Berichtszeitraum mit den Akteuren bei, um Detailfragen, zum Beispiel zur Langzeitdokumentation nach § 38 StandAG oder zur interaktiven Web-Anwendung der BGE (Endlagersuche Navigator) näher zu erörtern und somit einen kontinuierlichen fachlichen Austausch zu sichern. IM GESPRÄCH MIT DER FACHCOMMUNITY Die Mitglieder der Fachgruppen nahmen auch im vergangenen Berichtszeitraum aktiv an zahlreichen Veranstaltungen und Workshops teil, etwa an den 5. Tagen der Standortauswahl 2026 in Leipzig, der Fachtagung safeND 2025 in Berlin oder dem Projektstatusgespräch zur Entsorgungsforschung hoch radioaktiver Abfälle 2025 in Karlsruhe. Daneben wurde das NBG als ständiger Gast auf den Sitzungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) von Mitgliedern aus den Fachgruppen vertreten. Auch die geologische Fachcommunity richtete auf ihren Tagungen eigene Sessions zum Thema Gemeinsam mit den Staatlichen Geologischen Diensten nimmt die Fachgruppe II regelmäßig die Arbeitsstände der BGE unter die Lupe. Hier zum Beispiel mit Katrin Kleeberg, Leiterin des Geologischen Landesdienstes in Sachsen. Endlagerung aus. Großen Zuspruch erreichte Maria-Theresia Schafmeister als Organisatorin und Moderatorin einer Session zu hydrogeologischen Aspekten der Endlagerung auf der Tagung der Fachsektion Hydrogeologie im März 2026 in Leipzig. Die sehr gut besuchte Session soll in dieser Form auch beim nächsten Mal wieder stattfinden. Darüber hinaus erläuterten die Mitglieder der Fachgruppe das Standortauswahlverfahren in zahlreichen Informationsangeboten und Lehrveranstaltungen, so beispielsweise Maria-Theresia Schafmeister auf dem sucheX-Thementag im Oktober 2025 in Wismar oder Magdalena Scheck-Wenderoth und Johann Köppel im Rahmen einer Lehrveranstaltung zur Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle im Sommersemester 2025 an der Technischen Universität Berlin. Auf der NBG-Website finden Sie alle Korrespondenzschreiben an Politik und Akteure: Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 65 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Fachgruppe IV: Selbsthinterfragendes Verfahren & Institutionengeflecht Die Fachgruppe IV untersucht, ob das Standortauswahlverfahren mit seinen Institutionen und Arbeitsabläufen funktioniert. Sie greift damit den Auftrag des Gesetzgebers nach einem „selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren“ auf. Wie kommunizieren die Akteure miteinander? Funktionieren die gegenseitige Kontrolle und die notwendige Koordination der Arbeitsschritte? Muss auch der gesamte Entsorgungspfad betrachtet werden inklusive der deutlich längeren Zwischenlagerung? WERKSTATT „KOLLABORATIVES LERNEN“ Aufbauend auf der NBG-Empfehlung für einen Runden Tisch, Analysen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Endlagerforschung (DAEF) zum lernenden Verfahren sowie weiteren Impulsen vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat das Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) im Auftrag von BASE, BGE und NBG zum Workshop „Kollaboratives Lernen“ eingeladen. Bei bisher drei Terminen wurden diverse Analysen und Anregungen erarbeitet: 1. Workshop am 23. Juli 2025: Anhand eines länger zurückliegenden Fallbeispiels (Umgang mit Bearbeitungsfehlern und neuen Datengrundlagen bei den Erweiterungsflächen) wurden Kommunikationshürden zwischen den Institutionen analysiert. In die Zukunft schauend wurde die Idee geboren, bei der notwendigen Koordination zur Ein- Im April 2025 lud das NBG zur ersten Arbeitswerkstatt nach Berlin ein, um gemeinsame Positionen zur wesentlich längeren Zwischenlagerung als Teil des gesamten Entsorgungspfads zu entwickeln. richtung der Regionalkonferenzen einen regelmäßigen Austausch zu etablieren. 2. Workshop am 4. Dezember 2025: In der Zeit zwischen den Workshops hatten die Teilnehmenden in einem gemeinsamen Papier die Idee konkretisiert und den Vorschlag für die Werkstatt Regionalkonferenzen entwickelt. Das BASE erklärte seine Bereitschaft, zu diesem regelmäßigen Austausch einzuladen. Themen und Arbeitsweisen der Werk- Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. statt wurden geklärt. 3. Workshop am 5. März 2026: Die sich verändernden Rollen aller Akteure ab dem Standortregionenvorschlag standen im Mittelpunkt dieses Termins. Ausgehend von einer Retrospektive, wie sich die Rollen und Konflikte bereits in der Vergangenheit stetig gewandelt haben, analysierten die Teilnehmenden, welche Erwartungen zukünftig an das NBG und an alle anderen Akteure gestellt werden. Die Fachgruppe IV sieht einen Erfolgsfaktor darin, dass die externe Moderation aus wissenschaftlicher Perspektive inhaltliche Verantwortung für die Workshops übernommen hat und spontane Arbeitsergebnisse aufgreifen konnte. Als sehr förderlich wurde die offene und ehrliche Gesprächsweise im Workshop bewertet, und dass die Unabhängigkeit der Institutionen dennoch gewahrt wurde. Die Reihe sollte möglichst halbjährlich fortgesetzt werden, auch um die Weiterentwicklung der NBG-Aufgaben in den kommenden Verfahrensschritten zu begleiten. DER GESAMTE ENTSORGUNGSPFAD IM BLICK Anfang 2025 rückte die Situation der Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle in den Fokus der öffentlichen Debatte. Auf Grundlage der neuen Zeitszenarien der Standortsuche wurde deutlich, dass die Abfälle noch für viele Jahrzehnte oberflächennah gelagert werden müssen. Ab dem Jahr 2034 laufen jedoch die Genehmigungen für die Zwischenlager sukzessive aus. Bei Neugenehmigungen müssen die Alterungsprozesse der Behälter sowie die aktuellen Bedrohungsszenarien neu bewertet werden. Das NBG sieht seit seiner Gründung den ganzen Entsorgungspfad als eine Gesamtaufgabe an. Zu betrachten sind alle Schritte: der Rückbau der Kraftwerke, die Trennung der Materialien in nicht kontaminierte und schwach- bis mittelradioaktive Stoffe einerseits, ebenso die Zwischenlagerung, die Transporte, die Konditionierung und Endlagerung der hoch radioaktiven Brennelemente andererseits. Der Pfad umfasst zudem, dass die notwendigen Kenntnisse an die nächsten Generationen weitergegeben und die Daten langfristig gesichert werden, damit die Voraussetzungen für eine eventuelle Rückholung und Bergbarkeit der Abfallstoffe erfüllt sind. Das NBG hat 2025 daher auch seinen Dialog mit den Akteuren der Zwischenlagerung weiter fortgesetzt. Am 25. April 2025 lud das NBG Vertretende von Kommunen, Verbänden und Initiativen nach Berlin ein, um die Herausforderungen der notwendigen längeren Zwischenlagerung und der erforderlichen Neugenehmigungen zu diskutieren. Als Schlussfolgerung aus diesen Gesprächen sieht das NBG den Umgang mit der Zwischenlagerung als wesentlichen Baustein für ein erfolgreiches Standortauswahlverfahren. Das NBG bewertet die elf Forderungen zur Zwischenlagerung, die von der Atommüllkonferenz am 16. April 2025 formuliert und im NBG-Workshop bekräftigt wurden, als begründete Anliegen. Die NBG-Mitglieder Norbert Dregger (links) und Johann Köppel (Mitte) präsentieren in der NBG-Sitzung im Mai 2026 gemeinsam mit dem Partizipationsbeauftragten Hans Hagedorn Anregungen aus der Fachgruppe zur Verfahrensarchitektur als Vorbereitung für das geplante Rechtsgutachten des NBG. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 67 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. DAS NEUE SUCHVERFAHREN LÄUFT BISHER GUT. ABER DIE KLIPPEN KOMMEN ERST. 2027 WERDEN DIE STANDORTREGIONEN GENANNT. DANN KOMMT ES DARAUF AN, DASS DIE AKTEURE DIE NÖTIGE ZEIT FÜR TRANSPARENZ UND BETEILIGUNG EINRÄUMEN. WO NOTWENDIG, WIRD DAS NBG HIER VERMITTELND EINGREIFEN. DIE MENSCHEN MÜSSEN NACH EINER LANGEN ZEIT TIEFGREIFENDER KONFLIKTE WIEDER VERTRAUEN FASSEN. MIT DIESEM ZIEL IST DAS NBG EINGERICHTET WORDEN. ALS INSTITUTION, DIE ALLEN AKTEUREN AUF DIE FINGER GUCKT UND IHREN RAT EINBRINGT, DAMIT FEHLER DER VERGANGENHEIT MÖGLICHST NICHT WIEDERHOLT WERDEN. – Stefan Wenzel – Sylvia Kotting-Uhl Die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, insbesondere der hoch radioaktiven ist nicht nur ein lokales Thema, sondern ein Problem nationaler Bedeutung. Diese Aufgabe mit bundesweiter Tragweite braucht einen bundesweiten Dialog. Seitdem arbeitet die Fachgruppe IV daran, dass kommunale Vertretende, die lokalen Initiativen und die interessierte Öffentlichkeit an den Zwischenlagerstandorten die sichernden Maßnahmen aktiv begleiten und mittragen können. Dafür wurden Gespräche mit der Abteilung Genehmigung im BASE über ihr Informations- und Dialogkonzept und über die Statuskonferenz Zwischenlagerung geführt. LANGZEITDOKUMENTATION Ebenso wurden die Anforderungen an eine Langzeitdokumentation (§ 38 Stand AG) in der Fachgruppe IV beraten. Der Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wurde als durchweg plausibel bewertet. Als offene Frage wurde die Ausgestaltung des vom Ministerium benannten „institutionellen Bewusstseins für den Erhalt der Speicherdaten“ gesehen. Möglicherweise ist es erforderlich, dass die Langzeitdokumentation anhand einer Art „Nahzeitdokumentation“ praktisch eingeübt wird. Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 68 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Geschäftsstelle des NBG Hinter den ehrenamtlichen Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums (NBG) steht ein 10-köpfiges Team: Eine interdisziplinär besetzte Geschäftsstelle hält dem Gremium den Rücken frei. Sie koordiniert die Arbeit im Hintergrund, steuert fachliche Expertise bei und sorgt für die reibungslose Organisation der zahlreichen Termine. Zudem fungiert sie als direkte Anlaufstelle für die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern. Dank ihrer fachübergreifenden Aufstellung hilft die Geschäftsstelle dabei, komplexe Sachverhalte einzuordnen, leicht verständlich darzustellen und stets den Überblick über die zeitlichen Abläufe des Verfahrens zu behalten. Das Aufgabenspektrum reicht von der fachlichen Einschätzung spezifischer Fragestellungen über die Unterstützung des Gremiums bei der Wahrnehmung seines Akteneinsichtsrechts bis hin zur Organisation von Raum- und Reisebuchungen sowie der gesamten Außenkommunikation. Eine tragende Rolle kommt den Mitarbeitenden zudem beim Wissenserhalt zu, indem sie Beschlüsse nicht nur ausführen, sondern diese langfristig nachhalten und neue Gremienmitglieder fundiert in die Arbeitsweise und die bereits verfassten Empfehlungen des Gremiums einführen. Diese verlässliche Struktur erwies sich insbesondere bei der Einarbeitung der zwölf neuen Gremienmitglieder als entscheidender Vorteil. Gerade die personelle Kontinuität innerhalb der Geschäftsstelle stellte sicher, dass es keine Informationsverluste gab. – Claudia Strobl, Generalsekretärin DIE EINARBEITUNG VON ZWÖLF NEUEN GREMIENMITGLIEDERN IN SO KURZER ZEIT WAR EIN ORGANISATORISCHER KRAFTAKT. UNS IN DER GESCHÄFTSSTELLE WAR ES WICHTIG, EINEN NAHTLOSEN WISSENSTRANSFER UND DADURCH DIE LÜCKENLOSE HANDLUNGSFÄHIGKEIT DES NBG SICHER ZU STELLEN. Besuch aus Fernost: Was können Japan und Deutschland in puncto Endlagersuche voneinander lernen? Diese Frage diskutierte die Geschäftsstelle mit der japanischen Wissenschaftlerin Noriko Okubo, die sich im März 2025 auf Studienreise in Deutschland befand. 69 DIE GESCHÄFTSSTELLE Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 69 – AUS EINER LAIENSPIELSCHAR WURDE EIN PROFESSIONELLES, ARBEITSTEILIGES GREMIUM. DASS WIR ES GESCHAFFT HABEN, TROTZ ALLER UNTERSCHIEDLICHKEIT MIT RESPEKT GEMEINSAME LINIEN ZU FINDEN, IST EINE ERMUTIGUNG FÜR VIELE ANDERE FELDER. – Armin Grunwald Erfahrungsschatz der ehemaligen Mitglieder Mit großem Engagement haben 23 weitere Mitglieder mitunter fast ein ganzes Jahrzehnt die Diskussionen im Nationalen Begleitgremium (NBG) geprägt. Neun Personen sind im vorliegenden Berichtszeitraum aus dem Gremium ausgeschieden – sechs davon waren Mitglieder der ersten Stunde. Wir wollten wissen, was das NBG im Rückblick besonders geprägt hat und was sie den neuen Gremienmitgliedern mit auf den Weg geben. WIE HAT SICH DIE ROLLE DES NBG IM VERFAHREN ENTWICKELT? DAS NBG MUSSTE SICH SEINE RECHTE UNTER DEN AKTEUREN ERST ERARBEITEN. HEUTE IST DAS NBG DER WATCHDOG UND DIE OMBUDSSTELLE FÜR EIN FAIRES VERFAHREN – EIN EINMALIGES MODELL ZUR VERTRAUENSBILDUNG BEI KOMPLEXEN PROJEKTEN. – Jo Leinen ALS NEUARTIGES GREMIUM UND GARANT GESETZLICH VERANKERTER BETEILIGUNG KÖNNEN WIR EINE BLAUPAUSE FÜR ANDERE GROSSPROJEKTE SEIN. WIR HABEN IM DIENST DES VERFAHRENS VIELE SACHVERHALTE ÖFFENTLICH GEMACHT, DIE ANDERE AKTEURE LIEBER INTERN VERHANDELT HÄTTEN. – Monika C.M. Müller TÄTIGKEITSBERICHT 2026 Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 70 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. DEMOKRATIE WIRD VON PARTIZIPATIVEN PROZESSEN GESTÄRKT. ALS GREMIUM, DAS UNBEQUEME FRAGEN STELLT, HILFT DAS NBG, DIE ARBEIT DER ANDEREN AKTEURE ZU LEGITIMIEREN UND DAS VERTRAUEN IN DEN SCHWIERIGEN PROZESS ZU FESTIGEN. DIE WISSENSCHAFTSBASIERTHEIT DER STANDORTAUSWAHL IST DIE BASIS FÜR AKZEPTANZ AUF AUGENHÖHE. DIE STÄRKE DES NBG LIEGT IM PLURALISTISCH ERSTRITTENEN KONSENS UND DER GLAUBWÜRDIGKEIT DURCH GUTACHTEN UND AKTENEINSICHTEN. – Miranda Schreurs – Magdalena Scheck-Wenderoth WIE GELINGT ES, BEI EINER SO KONFLIKTGELADENEN AUFGABE GESELLSCHAFTLICHE AKZEPTANZ ZU SCHAFFEN? – Silke Brenner BÜRGERBETEILIGUNG IST AUCH BEI KOMPLEXEN THEMEN SINNVOLL MÖGLICH. ABER INFORMATION IST NICHT BETEILIGUNG. TRANSPARENZ IST UNABDINGBAR FÜR DAS VERTRAUEN, GERADE AUCH WENN ES UM UNSICHERHEITEN UND RISIKEN GEHT. Auf den Spuren der Vergangenheit - Die NBG-Mitglieder reisten im September 2025 nach Gorleben, um zu erfahren, was wir aus der jahrzehntelangen Protestgeschichte für das Standortauswahlverfahren 2.0 lernen können. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 71 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bis Dezember 2025 teilten sich Armin Grunwald und Miranda Schreurs den Ko-Vorsitz des NBG. http://bit.ly/4gP69NA Weitere Informationen zu den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern gibt es auf der NBG-Website: ES IST EINE SEHR WICHTIGE GESELLSCHAFTLICHE AUFGABE, EINEN VERANTWORTBAREN UMGANG MIT DEM ATOMMÜLL ZU FINDEN. ICH WÜNSCHE MIR, DASS GRÜNDLICHKEIT UND SICHERHEIT VOR SCHNELLIGKEIT AUCH WEITER IN BEWEGTEN ZEITEN DIE BOTSCHAFT DES NBG BLEIBT. – Klaus Brunsmeier WELCHE LANGFRISTIGEN LEHREN UND BOTSCHAFTEN NEHMEN SIE FÜR DIE ZUKUNFT MIT? ICH HALTE ES FÜR UNVERTRETBAR, BEI ZWISCHENLAGERN ÜBER 100 JAHRE MIT GERINGEREN SICHERHEITSANFORDERUNGEN ZU ARBEITEN UND GLEICHZEITIG BEIM ENDLAGER HÖCHSTE SICHERHEIT FÜR EINE MILLION JAHRE ZU VERLANGEN. WAS WÄRE, WENN WIR DIE SICHERHEITSANFORDERUNGEN DES ENDLAGERS AUF ‚HERVORRAGEND‘ REDUZIEREN? – Günther Beckstein ICH BIN ÜBERZEUGT, DASS DIVERSE VORHABEN VON EINEM GREMIUM WIE DEM NBG PROFITIEREN WÜRDEN. ECHTE TRANSPARENZ ZEIGT SICH DARIN, DASS NICHT NUR ERFOLGE SICHTBAR WERDEN, SONDERN AUCH OFFEN MIT FEHLSCHLÄGEN UMGEGANGEN WIRD. – Christoph Komoß Drucksache 21/8110 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 72 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Alle Mitglieder, die aus dem NBG ausgeschieden sind, in der Übersicht. NAME MITGLIEDSCHAFT FUNKTION IM NBG Dr. Günther Beckstein März 2020 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Silke Brenner Feb. 2024 – März 2026 Bürgervertreterin Klaus Brunsmeier Dez. 2016 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Lukas Fachtan Juni 2018 – Juli 2021 Bürgervertreter/Vertreter der jungen Generation Tobias Flieger Dez. 2019 – März 2023 Bürgervertreter Bettina Gaebel Dez. 2016 – Dez. 2019 Bürgervertreterin Prof. Dr. Rainer Grießhammer März 2020 – Juni 2023 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Prof. Dr. Armin Grunwald Dez. 2016 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied/ Ko-Vorsitzender des NBG Christoph Komoß April 2023 – März 2026 Bürgervertreter/Vertreter der jungen Generation Gül Kuscu April 2023 – Sept. 2023 Bürgervertreterin Prof. Dr. Hendrik Lambrecht Dez. 2016 – Feb. 2019 Bürgervertreter Jo Leinen März 2020 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Annette Lindackers Dez. 2019 – März 2023 Bürgervertreterin Dr. habil. Monika C.M. Müller Dez. 2016 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Prof. Dr. Kai Niebert Dez. 2016 – März 2020 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Prof. Dr. Werner Rühm März 2020 – März 2023 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Roland Sauerbrey März 2020 – März 2023 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Prof. Dr. Magdalena Scheck-Wenderoth März 2020 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Prof. Dr. Miranda Schreurs Dez. 2016 – Dez. 2025 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied/ Ko-Vorsitzende des NBG Prof. em. Dr. Michael Succow März 2020 – Mai 2020 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied Jorina Suckow Dez. 2016 – März 2023 Bürgervertreterin/Vertreterin der jungen Generation Dr. Manfred Suddendorf Juni 2018 – Sept. 2024 Bürgervertreter Prof. Dr. Klaus Töpfer Dez. 2016 – März 2020 Vom Bundestag und Bundesrat gewähltes Mitglied/ Ko-Vorsitzender des NBG Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8110– 73 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Abkürzungsverzeichnis BASE Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland DAEF Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung ESK Entsorgungskommission Fraunhofer IEG Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien GeolDG Geologiedatengesetz ITAS Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse KENFO Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung NaPro Nationales Entsorgungsprogramm NBG Nationales Begleitgremium

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