Fortgang, Kostenentwicklung und Verwaltungssteuerung bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II
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Fortgang, Kostenentwicklung und Verwaltungssteuerung bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5961
21. Wahlperiode 18.05.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Fortgang, Kostenentwicklung und Verwaltungssteuerung bei der Rückholung der
radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II
Zwischen 1967 und 1978 wurden in der Schachtanlage Asse II rund 47 000
Kubikmeter (m3) bzw. rund 126 000 Fässer schwach- und mittelradioaktive
Abfälle eingelagert. Der gesetzliche Auftrag ist eindeutig: Die Schachtanlage Asse II
ist unverzüglich stillzulegen und vor der Stilllegung sollen die eingelagerten
radioaktiven Abfälle zurückgeholt werden (www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?s
tartbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl113s0921.pdf#/text/bgbl113s092
1.pdf?_ts=1776346285840). Die Bundesregierung hat selbst wiederholt
hervorgehoben, dass weder die Geologie noch die Stabilität des Bergwerks eine
dauerhafte sichere Lagerung tragen und dass es sich bei der Rückholung um ein
weltweit einmaliges, technisch wie administrativ außerordentlich
anspruchsvolles Vorhaben handelt (https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013151.pdf;
https://dserver.bundestag.de/btd/21/033/2103363.pdf).
Gerade deshalb ist die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache
20/13151, s. oben) auf die Kleine Anfrage „Fortgang des Projekts Asse II“ für
die Fragesteller von besonderer Relevanz. Dort erklärt die Bundesregierung
unter anderem, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
beabsichtige nicht, weitere alternative Standorte für den Gebäudekomplex aus
Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager zu prüfen. Für den Fall, dass Grundstücke
für das standortnahe Zwischenlager nicht rechtzeitig erworben werden können,
plane die Bundesregierung keine eigenen Maßnahmen. Zudem könne die Zahl
der seit Planungsbeginn geführten Gespräche zum Grundstückserwerb nicht
exakt rekapituliert werden. Bereits diese Antworten legen aus Sicht der
Fragesteller erhebliche Fragen zur Projektsteuerung, Risikovorsorge,
Dokumentationstiefe und ministeriellen Steuerungsfähigkeit nahe (Bundesdrucksache
20/13151).
Hinzu kommt, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale
Entsorgungsprogramm 2025 (Bundestagsdrucksache 21/3363, s. oben) die
Rollenverteilung im Bereich der nuklearen Entsorgung nochmals klar beschreibt. Die
BGE trägt die operative Verantwortung, das Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE) ist Aufsichts- und Zulassungsbehörde in den
einschlägigen Bundeszuständigkeiten und das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) verantwortet die
strategische und politische Steuerung einschließlich der
Beteiligungsverwaltung und der Entsorgungsplanung. Zugleich geht aus den veröffentlichten
Unterlagen zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (s. nächste Quelle
unten) hervor, dass für die Konditionierungsanlage und das Zwischenlager der
rückgeholten Abfälle mit Stand März 2025 noch kein Genehmigungsantrag
gestellt war. Damit stellt sich umso dringlicher die Frage, wie belastbar die
Termin-, Kosten- und Risikoplanung des Bundes tatsächlich ist
(Bundesdrucksache 21/3363; www.bundesumweltministerium.de/themen/nukleare-sicherhei
t/endlagerung/nationales-entsorgungsprogramm mit Verweis auf die
Stellungname www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_P
DF/Endlagerprojekte/NaPro_Stellungnahmen/napro_stellungnahme_w_bf.pdf).
Öffentlich kommunizierte die BGE bis in den April 2026, dass die Rückholung
2033 beginnen soll. Gleichzeitig bezifferte sie die Kosten für die Vorbereitung
der Rückholung einschließlich Offenhaltung und Vorsorgemaßnahmen der
Notfallplanung auf rund 4,7 Mrd. Euro bei einer Unsicherheit von rund 30 Prozent.
Demgegenüber weist das „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Buch“ des BMUKN
für 2026 allein für das Projekt Asse II einen Finanzmittelbedarf von
261 688 Mio. Euro aus, hält ausdrücklich fest, der Rückholterminplan befinde
sich aktuell in Überarbeitung, und erklärt zugleich, eine
Gesamtkostenabschätzung bis zum Ende der Stilllegung sei derzeit nicht möglich; sogar die Kosten
eines nicht beherrschbaren Lösungszutritts seien in der Kostenschätzung nicht
enthalten. Dieses Spannungsverhältnis zwischen fortgeschriebenem
öffentlichem 2033-Narrativ und haushälterisch dokumentierter Terminüberarbeitung
verlangt, auch trotz der nun eingeräumten Nichthaltbarkeit des 2033-Termins
(s. oben), nach Ansicht der Fragesteller parlamentarische Aufklärung (www.bg
e.de/de/asse/themenschwerpunkte/themenschwerpunkt-rueckholung/; www.bun
desumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Ministeriu
m/gruenes_buch_2026_bf.pdf).
Weitere Zweifel an der bisherigen Verwaltungs- und Genehmigungsleistung
wecken für die Fragesteller die jüngsten öffentlichen Unterlagen der BGE. Am
1. Dezember 2025 teilte die BGE mit, sie habe erstmals seit mehreren
Jahrzehnten mit einer Kamera in die Einlagerungskammer 8a geschaut. Die BGE
erklärte zugleich, der Antrag auf Erkundung dieser Kammer sei bereits 2018
gestellt worden. Planung, Genehmigung, Umsetzung der Auflagen und
Sachverständigenprüfungen hätten mehrere Jahre gedauert. Die Pressemitteilung
nennt 1 301 Fässer in der Kammer 8a, darunter 1 293 Fässer mit
mittelradioaktivem Abfall, und dokumentiert zugleich erhebliche Dosisleistungswerte. Wenn
bereits eine Erkundungsmaßnahme dieser Art Jahre bis zur Umsetzung
benötigt, wirft dies grundlegende Fragen nach der administrativen
Leistungsfähigkeit der verantwortlichen Akteure auf, insbesondere im Hinblick auf das
eigentliche Rückholungsvorhaben (www.bge.de/de/bge/presse/pressemitteilungen/pre
ssemitteilung/news/2025/12/bge-macht-sich-ein-bild-von-den-mittelradioaktive
n-abfaellen-in-der-asse/).
Dasselbe gilt für die geotechnische und hydrogeologische Lage. Die BGE
erklärte am 19. Februar 2026 öffentlich, die Fassung des zufließenden
Salzwassers sei „nach wie vor kein stabiles System“. Am 24. März 2026 veröffentlichte
sie zudem den Abschlussbericht zur 3D‑Seismik Asse und hob hervor, dass die
neuen Erkenntnisse für die weiteren Planungen zur Stilllegung und für den
geplanten Schacht Asse 5 wesentlich seien. Auch diese Veröffentlichungen
sprechen dafür, dass die Datengrundlagen des Projekts fortlaufend in wesentlichen
Punkten nachgeschärft werden müssen. Das ist nach Auffassung der
Fragesteller bei einem singulären Vorhaben nicht überraschend; überraschend ist
vielmehr, dass der parlamentarischen Öffentlichkeit weiterhin kein konsistentes,
belastbares und regelmäßig aktualisiertes Gesamtbild über Terminplan,
Risikoregister, Kostenentwicklung, Genehmigungsstände und ministerielle
Steuerungsentscheidungen vorliegt (www.bge.de/de/presse/pressemitteilung/news/2026/
2/dem-salzwasser-auf-der-spur/; www.bge.de/de/aktuelles/meldungen-und-pres
semitteilungen/meldung/news/2026/3/abschlussbericht-3d-seismik-veroeffentli
cht-verbessertes-verstaendnis-ueber-den-geologischen-untergrund-der-asse/).
Hinzu kommen unlängst veröffentlichte Presseberichte, wonach die BGE im
Frühjahr 2026 vorerst keinen neuen Zeitplan vorlegen wolle. Bloße Verweise
auf die operative Verantwortung der BGE genügen hier nach Ansicht der
Fragesteller nicht, weil es sich um ein Vorhaben des Bundes handelt, das aus dem
Bundeshaushalt finanziert wird und politisch, fachaufsichtlich und
organisatorisch in die Verantwortung der Bundesregierung fällt (www.nd-aktuell.de/artike
l/1198322.kernkraft-atommuellkippe-asse-raeumung-vertagt.html; https://ta
z.de/Aerger-um-die-Atommuellfaesser-in-der-Asse/!6162512/).
Entsprechend neuesten Presseberichten gab die BGE zur Terminierung der
Bergung nun bekannt, dass der Rückholbeginn 2033 nach jetzigem Kenntnisstand
nicht zu halten sei und erst mit den vorbereitenden Maßnahmen für die
Rückholung begonnen werden könne, wenn der neue Schacht Asse 5 mit
Förderanlage gebaut sei. Die Betreibergesellschaft geht demnach davon aus, dass die
Einsatzbereitschaft der Schachtförderanlage erst 2039 hergestellt sein könne,
wobei im März 2026 noch kommuniziert wurde, dass gar keine seriösen
Termine genannt werden könnten. Das bedeutet eine mindestens sechsjährige
Verzögerung des Beginns der Bergung gegenüber dem Rückholplan 2020 (www.wel
t.de/regionales/niedersachsen/article69de99a2eb7a70750aaf7a15/geplante-atom
muell-bergung-aus-der-asse-um-jahre-verschoben.html).
Schließlich ist das Asse-Projekt nach Wahrnehmung der Fragesteller auch ein
Lackmustest für die von der Bundesregierung selbst angekündigte
Staatsmodernisierung. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2025
verspricht einen handlungsfähigen Staat, beschleunigte Planungs- und
Genehmigungsverfahren, den Abbau unnötiger Doppelmeldungen sowie eine bessere
Nutzung vorhandener Daten. Das Organigramm des BMUKN weist hierfür
einschlägige Zuständigkeiten aus, etwa für die Beteiligungsverwaltung von BGE
und BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung), für die nukleare Entsorgung,
für die Planungsbeschleunigung sowie für Umweltinformationen und den Chief
Data Officer. Gerade deshalb muss aus Sicht der Fragesteller die
Bundesregierung offenlegen, wie diese Zuständigkeiten im Projekt Asse II tatsächlich
wahrgenommen werden, welche Steuerungs- und Kontrollinstrumente bestehen und
an welchen Punkten es weiterhin an Durchgriff, Transparenz und Datentiefe
fehlt (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-%E2 Prozent80 Pro
zent93-barrierefreie-Version.pdf; www.bundesumweltministerium.de/fileadmi
n/Daten_BMU/Organigramme/organigramm_bf.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welcher vollständige, aktuell gültige Rahmenterminplan liegt der
Bundesregierung für das Projekt Asse II zugrunde, und welche Meilensteine mit
welchen jeweiligen Soll-Terminen umfasst dieser derzeit für die Jahre von
2020 bis 2035 (bitte den jeweils ursprünglich zugrunde gelegten Termin,
den aktuell geltenden Termin und die jeweilige Abweichung in Monaten
angeben)?
2. Welche Meilensteine des Projekts Asse II, die in den Jahren von 2022 bis
2026 nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen waren, sind ganz
oder teilweise verfehlt worden, und aus welchen jeweiligen fachlichen,
rechtlichen, genehmigungsbezogenen, vergabebezogenen, personellen,
geologischen, hydrogeologischen oder sonstigen Gründen kam es jeweils zu
der Verzögerung (bitte einzeln auflisten)?
3. Zu welchem Zeitpunkt wurde das BMUKN erstmals darüber informiert,
dass sich der Rückholterminplan in Überarbeitung befindet, welche
Berichte, Vorlagen, Jour-fixe-Unterlagen oder sonstigen Informationsmittel
lagen dem BMUKN hierzu seit dem 1. Januar 2025 vor, und welche
konkreten Steuerungsentscheidungen wurden daraufhin auf ministerieller
Ebene getroffen?
4. Welche Organisationseinheiten des BMUKN, des BASE und ggf. weiterer
Bundesressorts sind derzeit in welcher konkreten Funktion mit dem
Projekt Asse II befasst, und wie viele Vollzeitäquivalente sind seit 2022
jeweils diesen Aufgaben zugeordnet worden (bitte nach Behörde,
Organisationseinheit und Jahren aufschlüsseln)?
5. Welche Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Ausgabereste,
Mehrbedarfe, Rückstellungen und sonstigen finanzwirksamen Positionen sind seit
2022 für das Projekt Asse II im Bundeshaushalt bzw. in den
Wirtschaftsplänen der BGE oder des BASE veranschlagt, bewilligt, abgeflossen oder
fortgeschrieben worden (bitte jahresweise sowie nach Kostenarten
aufschlüsseln)?
6. Welche aktuelle Schätzung liegt der Bundesregierung zu den
Gesamtkosten bis zum Beginn der Rückholung, für die eigentliche Rückholung, für
Konditionierung und Zwischenlagerung der rückgeholten Abfälle, für die
anschließende Stilllegung der Schachtanlage Asse II sowie für etwaige
Risiken aus einem nicht beherrschbaren Lösungszutritt vor, und auf welcher
methodischen Grundlage wurden diese Schätzungen jeweils erstellt?
7. Inwieweit sind Kostenbestandteile nach Kenntnis der Bundesregierung in
der derzeit öffentlich kommunizierten Kostenschätzung gerade nicht
enthalten, und warum hält die Bundesregierung es bislang für nicht möglich
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine belastbare
Gesamtkostenabschätzung bis zum Ende der Stilllegung vorzulegen?
8. Welchen aktuellen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erwerb, Tausch, die dingliche Sicherung oder sonstige
Zugriffsmöglichkeiten auf die für Schacht Asse 5, Zwischenlager,
Abfallbehandlungsanlage, Verkehrs- und Transportinfrastruktur sowie weitere übertägige
Maßnahmen benötigten Grundstücke und Flächen (bitte nach Flächenbedarf,
gesichertem Bestand, noch offenen Flächen und jeweiligen Hindernissen
aufschlüsseln)?
9. Hat die Feldinteressenschaft (FI) Remlingen nach Kenntnis der
Bundesregierung mittlerweile die Bereitschaft erklärt, die für die Errichtung
nötigen Grundstücke zu veräußern (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/13151)?
10. Welche Genehmigungs-, Anzeige-, Planfeststellungs-, Raumordnungs-,
Vergabe- und sonstigen Verwaltungsverfahren sind für das Projekt Asse II
derzeit anhängig, vorbereitet oder noch nicht eingeleitet, und welchen
Bearbeitungsstand haben diese jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte nach Verfahren, zuständiger Behörde, Einreichungsdatum, etwaigen
Nachforderungen und voraussichtlichem Abschlussdatum aufschlüsseln)?
11. Welche konkreten fachlichen und planerischen Schlussfolgerungen hat die
Bundesregierung aus den am 1. Dezember 2025 veröffentlichten
Kamerabildern, 3D‑Scans und Dosisleistungsmessungen in der
Einlagerungskammer 8a sowie aus dem am 24. März 2026 veröffentlichten
Abschlussbericht zur 3D‑Seismik gezogen?
12. Welche Änderungen an der Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung,
Risikobewertung, Notfallplanung oder Reihenfolge der Arbeitsschritte sind
nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der neuen Erkenntnisse aus
der Einlagerungskammer 8a, der 3D‑Seismik und des aktuellen
Lösungsmanagements bereits vorgenommen worden oder beabsichtigt?
13. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die aktuelle sowie die
prognostizierte Individualdosisleistung für die Bevölkerung und die Beschäftigten
im Falle einer Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage
Asse II, und welche Annahmen liegen diesen Prognosen jeweils zugrunde
(bitte nach Expositionspfaden, Personengruppen, Szenarien und
Dosiswerten aufschlüsseln)?
14. Erreicht die prognostizierte radiologische oder sonstige Belastung bei
einer Rückholung nach Auffassung der Bundesregierung ein Maß,
welches die Rückholung im Sinne des § 57b Absatz 2 Satz 4 und 6 des
Atomgesetzes aus sicherheitsrelevanten Gründen als nicht vertretbar erscheinen
lassen könnte (bitte begründen)?
15. Wurde die Bundesregierung bereits offiziell darüber informiert oder liegen
ihr sonstige belastbare fachliche Bewertungen vor, wonach eine
Rückholung aus radiologischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen als
nicht vertretbar anzusehen sein könnte?
16. Wenn Frage 15 bejaht wird, durch wen und zu welchem Zeitpunkt erfolgte
diese Kenntnissetzung, und welche spezifischen sicherheitsrelevanten
Erkenntnisse, Gutachten, Messdaten oder Szenarien lagen dieser
Einschätzung jeweils zugrunde?
17. Wenn Frage 15 verneint wird, auf welcher konkreten gutachterlichen,
fachlichen und rechtlichen Grundlage geht die Bundesregierung derzeit
davon aus, dass die Rückholung weiterhin dem gesetzlichen Auftrag des
§ 57b des Atomgesetzes entspricht und nicht aus radiologischen oder
sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen als unvertretbar einzustufen ist?
18. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Flutung der Schachtanlage
Asse II Bestandteil aktueller oder früherer Planungen, Notfallszenarien,
Vorsorgekonzepte oder Stilllegungsoptionen?
19. Wenn Frage 18 bejaht wird, welche Gesamtkosten würden nach
Informationen der Bundesregierung mit einer solchen Maßnahme verbunden sein,
und welche vorbereitenden, begleitenden und nachgelagerten Maßnahmen
wären hierfür erforderlich?
20. Wenn Frage 18 verneint wird, welche Alternativen zu einer Flutung der
Schachtanlage Asse II wurden nach Informationen der Bundesregierung
ggf. geprüft, und aus welchen fachlichen, sicherheitsbezogenen,
genehmigungsrechtlichen oder sonstigen Gründen wurden diese jeweils nicht
weiterverfolgt oder verworfen?
21. Welche radiologischen Messwerte und welche Szenarien zur
Strahlenexposition für Beschäftigte und die Bevölkerung liegen der Bundesregierung
derzeit für die Phasen Erkundung, Rückholung, Konditionierung,
Zwischenlagerung und Stilllegung vor, und welche Annahmen zu
Dosisleistungen, Freisetzungen, Aufenthaltszeiten und Schutzmaßnahmen liegen
diesen Szenarien jeweils zugrunde?
22. Nach welchen konkret festgelegten Kriterien, Schwellen- bzw.
Grenzwerten, Entscheidungswegen und Zuständigkeiten wäre nach Auffassung der
Bundesregierung eine Rückholung im Sinne des § 57b Absatz 2 Satz 4, 5
oder 6 des Atomgesetzes aus radiologischen oder sonstigen
sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr vertretbar, und wie würde in einem solchen
Fall der Deutsche Bundestag gemäß § 57b Absatz 2 Satz 7 des
Atomgesetzes unterrichtet?
23. Stellt eine Flutung der Schachtanlage Asse II mit Wasser nach Abwägung
der Vor- und Nachteile aus Sicht der Bundesregierung nach heutigem
Stand eine sachgerechte oder bestmögliche Option zur Stilllegung dar,
und wenn nein, welche Option hält die Bundesregierung derzeit für
vorzugswürdig?
24. Welche geschätzten Gesamtkosten wären nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den jeweils erwogenen Alternativen im Vergleich zu einer
Flutung verbunden (bitte nach Option, Kostenschätzung,
Unsicherheitsbandbreite und zugrunde gelegtem Bearbeitungsstand aufschlüsseln)?
25. Welche Instrumente der Projektsteuerung und des Projektcontrollings
bestehen im BMUKN bzw. im Zusammenwirken von BMUKN, BGE und
BASE für das Projekt Asse II, insbesondere in Form von Risikoregister,
Ampelberichten, Meilensteincontrolling, Kostencontrolling,
Eskalationsmechanismen, Sonderberichten oder externen Prüfungen, und wie häufig
wurden diese Instrumente seit 2022 jeweils angewendet?
26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Unterzeichnung des
Koalitionsvertrags 2025 ggf. konkret ergriffen, um das Projekt Asse II im
Sinne eines handlungsfähigen, weiter digitalisierten und effizienteren
Staates zu steuern, insbesondere mit Blick auf die Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung, die Vermeidung doppelter Meldungen, die
Zusammenführung von Datenbeständen und die Nutzung digitaler
Projektsteuerungsinstrumente?
27. Welche projektbezogenen Datenbestände werden im
Verantwortungsbereich der Bundesregierung zum Projekt Asse II zentral vorgehalten,
insbesondere zu Terminplanung, Kostenentwicklung, Vergaben,
Grundstückserwerb, Genehmigungsständen, Monitoring, radiologischen Messungen,
Lösungsmanagement und Bürgerbeteiligung, und in welchen Formaten
liegen diese jeweils vor?
28. Welche Berichte, Gutachten, Studien, Präsentationen, Protokolle,
Vermerke, Prüfberichte, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und sonstigen
Unterlagen zum Projekt Asse II sind seit dem 1. Januar 2022 im
Verantwortungsbereich der Bundesregierung erstellt, beauftragt oder zugeleitet
worden, und welche davon sind bisher nicht veröffentlicht worden (bitte unter
Angabe von Titel, Datum, Urheber, Auftraggeber und
Veröffentlichungsstatus auflisten)?
29. Mit welchen europäischen oder außereuropäischen Regierungen,
Behörden, internationalen Organisationen oder Forschungseinrichtungen hat
sich die Bundesregierung seit 2022 ggf. über die Rückholung untertägig
eingelagerter radioaktiver Abfälle, über das Management instabiler
Bergwerke, über chemotoxische Begleitrisiken, über Zwischenlagerung oder
über Projektsteuerungsfragen ausgetauscht, und welche konkreten
Erkenntnisse oder Handlungsfolgen hat die Bundesregierung daraus für das
Projekt Asse II gezogen?
30. Wie viele Eingaben, Beschwerden, Umweltinformationsanträge,
parlamentarische Informationsersuchen, Bürgeranfragen oder sonstige
förmliche Anfragen zum Projekt Asse II sind seit 2022 im
Verantwortungsbereich des BMUKN eingegangen, wie lange war jeweils die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer, und in wie vielen Fällen kam es zu
Fristüberschreitungen?
31. Wie haben sich seit dem 1. Januar 2024 die nach Kenntnis der
Bundesregierung gemessenen Salzwasserzutritte, Fassungsmengen,
Abpumpmengen, Fassungsorte und die jeweiligen Bewertungen der Systemstabilität in
der Schachtanlage Asse II entwickelt (bitte chronologisch monatlich
aufschlüsseln)?
32. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die Rückholung der radioaktiven
Abfälle aus dem Bergwerk Asse II nach wie vor die „sicherste Lösung“
dar (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 20/13151)?
33. Welche chemischen Rückstände bzw. sonstigen chemischen Stoffe oder
Chemikalien sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Schachtanlage Asse II in welchen Mengen eingelagert oder mit eingelagerten Abfällen
verbunden (bitte nach Stoffgruppen, soweit möglich Einzelstoffen,
Mengen, Einlagerungsbereichen und Kenntnisstand der Daten aufschlüsseln)?
34. Welche chemischen, chemotoxischen oder sonstigen nichtradiologischen
Stoffinventare der Schachtanlage Asse II liegen der Bundesregierung
aktuell vor, welche Unsicherheiten oder Datenlücken bestehen hierbei
nach Kenntnis der Bundesregierung fort, und welche Aktualisierungen,
Forschungsaufträge oder Gutachten hierzu wurden seit 2022 veranlasst?
35. Welche konkreten Gefahren gehen nach Einschätzung der
Bundesregierung von den chemischen Rückständen bzw. chemotoxischen
Stoffinventaren bei einer Rückholung aus, und mit welchen spezifischen
gesundheitlichen Folgen für Beschäftigte und die Bevölkerung ist dabei nach
derzeitigem Kenntnisstand zu rechnen?
Berlin, den 28. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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