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Disziplinarrechtliche Maßnahmen und Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr bei Verweigerung der COVID-19-Impfung (Antwort zu Drs. 21/3573)

dip / drucksache 28.01.2026 · WP 21 · 21/3849 · Antwort · Original ↗

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Disziplinarrechtliche Maßnahmen und Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr bei Verweigerung der COVID-19-Impfung (Antwort zu Drs. 21/3573) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3849 21. Wahlperiode 28.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3573 – Disziplinarrechtliche Maßnahmen und Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr bei Verweigerung der COVID-19-Impfung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort auf die Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 20/311, ob und wie viele Soldaten sich einer COVID-19-Impfung verweigert haben und gegen wie viele Soldaten disziplinarrechtliche Maßnahmen verhängt wurden, lautete, dass eine generelle Erfassung seitens der Bundesregierung nicht geführt wird. Am 31. Januar 2022 fragte der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt, ob es Verfahren gegen Soldaten gibt, die sich nicht impfen lassen wollen (Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 20/602). Hierauf wurde geantwortet, dass die Erfassung der diesbezüglichen Daten unter Beachtung der Belange des Datenschutzes noch nicht abgeschlossen sei. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis genommen. 1. Ist bei der Bundeswehr mittlerweile eine Erfassung vorhanden, wie viele Soldaten die COVID-19-Impfung verweigert haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 2. Wenn Frage 1 bejaht wird, ist die Erfassung unter Beachtung der Belange des Datenschutzes abgeschlossen worden? 3. Wie viele Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die COVID-19-Impfung verweigert? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Eine Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 4. Gegen wie viele Soldaten wurden Verfahren eingeleitet wegen der Verweigerung der COVID-19-Impfung? 5. Gegen wie viele Soldaten wurden der Verweigerung der Impfung disziplinarrechtliche Maßnahmen verhängt? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Aufgrund der mittlerweile erfolgten statistischen Auswertung kann mitgeteilt werden, dass wegen des Vorwurfs einer Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung insgesamt 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten eingeleitet wurden. Hier wurden 33 gerichtliche Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verweigerung der COVID-19-Impfung gegen Soldatinnen und Soldaten verhängt. Eine vergleichbare Aufstellung für einfache Disziplinarmaßnahmen ist nicht möglich, weil eine entsprechende Erfassung für diese nicht erfolgt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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